Pflege: So profitieren Sie von Hilfe im Haushalt

Hilfe im Haushalt wird in der Pflege ab einem gewissen Punkt unabdingbar. Die Finanzierung durch die Pflegekasse ist dabei klar geregelt
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Mit dem fortschreitenden Alter wird es immer schwieriger, den Haushalt alleine zu stemmen und sich um alle anfallenden Arbeiten selber zu kümmern. Liegt bereits eine Pflegebedürftigkeit vor, sind es häufig die Partner, die sich um die häusliche Pflege kümmern. Da sie meist auch Senioren sind, ist die Herausforderung für sie groß, die Pflege des Partners sowie die Versorgung des Haushalts unter einen Hut zu bringen. Wenn dies ab einem gewissen Punkt nicht mehr funktioniert, lässt sich das mit professioneller Hilfe auffangen.

Pflege: Hilfe im Haushalt bringt wertvolle Unterstützung

Wenn Pflegebedürftige ihren Haushalt nicht mehr selber stemmen können, haben sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe. Diese unterstützt sie je nach Bedarf bei allen anfallenden Tätigkeiten. Dazu zählen:

  • Putzen, aufräumen und reinigen der Wohnung
  • Spülen
  • Kochen bzw. Zubereiten von Mahlzeiten
  • Einkaufen gehen
  • Wäsche waschen und bügeln
  • Betten beziehen

Die dadurch empfundene Entlastung ist enorm, weshalb es sich lohnt, sich mit diesem Thema näher zu beschäftigen.

Eine Haushaltshilfe grenzt sich deutlich von einer Pflegekraft ab. So ist sie nicht für die Grundpflege des Pflegebedürftigen zuständig und übernimmt keine der anfallenden pflegerischen Aufgaben:

  • Hilfe bei der Körperpflege
  • Hilfe beim Anziehen
  • Hilfe beim Toilettengang
  • Hilfe beim Umbetten
  • Hand- und Fußpflege
  • Unterstützung beim Essen und Trinken

Auch medizinische Unterstützung leistet eine Haushaltshilfe nicht. Diese würde auch gar nicht von der Pflegeversicherung übernommen, sondern von einem Arzt angeordnet und von der Krankenkasse bezahlt werden müssen. Eine Haushaltshilfe wechselt weder Verbände, noch kontrolliert sie den Blutdruck oder Blutzucker und gibt Medikamente. Sie ist für die hauswirtschaftliche Unterstützung zuständig.

Pflege: Weitere Optionen für mehr Hilfe im Haushalt

Neben einer Haushaltshilfe gibt es auch noch weitere Möglichkeiten, wie Sie sich im Rahmen der Pflege Hilfe im Haushalt holen. Diese Optionen umfassen nur einzelne Aufgaben, die in einem Haushalt anfallen:

  • Essen auf Rädern: Diese Bringdienste liefern Ihnen auf Wunsch eine oder mehrere Mahlzeiten am Tag nach Hause. So entfällt die Notwendigkeit selber zu kochen.
  • Einkaufshilfe: Beim Einkaufsservice übernimmt ein Freund, Nachbar, Angehöriger oder eine ehrenamtliche Person das Einkaufen. Auch über eine Seniorenbetreuung oder Wohlfahrtsorganisationen können Einkaufshelfer angefragt werden. Diese übernehmen entweder den Einkauf oder begleiten Senioren beim Einkaufen. Die zweite Variante fördert die Selbstständigkeit der Senioren und sorgt darüber hinaus für soziale Kontakte. Viele Supermärkte bieten darüber hinaus einen Lieferservice für Lebensmittel an.
  • Besuchsdienste: Besuchsdienste kommen zum Vorlesen, Plaudern oder Spazierengehen vorbei, sie können im Haushalt anfallende Arbeiten erledigen und sie können Pflegebedürftige zu Arztbesuchen begleiten. Viele Verbände wie zum Beispiel die Diakonie oder andere Wohlfahrtsorganisationen bieten solche Besuchsdienste an und schicken Helfer (unter Umständen auch ehrenamtliche Helfer) zu den Senioren, um ihnen den Alltag schöner zu machen.
  • Helfer für einen Seniorenumzug: Wenn der Umzug ins Pflegeheim ansteht, gilt es viel auszumisten, zu planen und zu organisieren. Einige Firmen haben sich auf genau diese Umzüge spezialisiert und helfen Senioren und Pflegebedürftigen dabei, diesen großen Schritt zu gehen und auch mietrechtlich alles sauber über die Bühne zu bringen. Dienstleister in der eigenen Umgebung können Sie über das Internet oder einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe ausfindig machen.
  • Haushaltsauflösungen: Im Rahmen eines Umzugs in ein Pflegeheim steht meist auch eine Haushaltsauflösung an. Möbel und andere Objekte müssen verkauft oder verschenkt werden, die Wohnung muss leer geräumt werden und nur wenige Stücke können mit in das Pflegeheimzimmer genommen werden.  Es gibt professionelle Unternehmen, die sich um Haushaltsauflösungen kümmern und Senioren somit ein großes Stück Arbeit abnehmen. Auch nach einem Todesfall können Angehörige eine solche Firma beauftragen und die Auflösung des Haushalts die Profis übernehmen lassen, falls sie selber dafür keine Kraft haben.

Derartige Angebote und auch die Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst ermöglichen es Senioren, ihre Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit so lange wie möglich aufrecht zu erhalten und so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden zu wohnen. Schließlich ist der Gang ins Pflegeheim ein Schritt, die viele Senioren scheuen. Wenn dies dank der ambulanten Angebote, die die häusliche Pflege durch Angehörige ergänzen, so lange wie möglich hinausgezögert oder sogar gänzlich vermieden werden kann, ist das ein Gewinn für alle Seiten.

Hilfe im Haushalt: Finanzierung bei Pflegebedürftigkeit

Mit einer bescheinigten Pflegebedürftigkeit geht auch gleichzeitig ein Anspruch auf finanzielle Leistungen einher. Diese können Sie für die Finanzierung einer Hilfe im Haushalt einsetzen. So erhält jeder Pflegebedürftige einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro – mit diesem können hauswirtschaftliche Leistungen bezahlt werden. Wer ab Pflegegrad 2 Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen hat, kann sich die Hilfe im Haushalt ebenfalls von der Pflegekasse finanzieren lassen.

Je nach Pflegesituation ist es gar nicht nötig, dass jeden Tag für mehrere Stunden eine Haushaltshilfe kommt. Es kann auch schon genügen, dass zwei Mal in der Woche jemand dabei hilft zu putzen, einzukaufen und aufzuräumen, weshalb auch schon mit niedrigen Zuschüssen der Pflegekasse die Finanzierung einer Haushaltshilfe möglich ist. Die Entlastung ist dabei deutlich spürbar und gerade in den Anfängen der Pflegebedürftigkeit können schon kleine Maßnahmen Großes bewirken.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen: So viel bekommen Pflegebedürftige je nach Pflegegrad von der Versicherung

PflegegradeMonatliches PflegegeldMonatliche Pflegesachleistungen
Pflegegrad 1Kein PflegegeldKeine Pflegesachleistungen
Pflegegrad 2316 Euro689 Euro
Pflegegrad 3545 Euro1.298 Euro
Pflegegrad 4728 Euro1.612 Euro
Pflegegrad 5901 Euro1.995 Euro

Wenn die Pflegehilfe im Haushalt über die Pflegesachleistungen abgerechnet und nicht direkt vom Pflegegeld bezahlt werden soll, können Sie einen ambulanten Pflegedienst beauftragen, der dies übernimmt.

Entscheidend, um tatsächlich in Anspruch genommene hauswirtschaftliche Leistungen als Pflegesachleistung abrechnen zu können ist, dass der ausführende Pflegedienst direkt mit der Pflegeversicherung abrechnen kann. Andernfalls kann auch das Pflegegeld eingesetzt werden, um eine Haushaltshilfe zu beauftragen.

Diese Art der Unterstützung im Alltag wird auch niederschwelliges Betreuungsangebot genannt. Personen, die diese niederschwellige Betreuung anbieten, müssen nicht zwingend examinierte Pfleger sein. Auch ehrenamtliche Helfer oder eben die betreuenden Angehörigen können diese Tätigkeiten übernehmen. Zu den niederschwelligen Betreuungsangeboten gehören alle Angebote, die Personen mit Pflegegrad und ihre Angehörigen im Alltag entlasten.

Pflege: Mit dem Entlastungsbetrag eine Hilfe im Haushalt finanzieren

Personen mit Pflegegrad 1 erhalten kein Pflegegeld und haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. Sie erhalten aber einen monatlichen Entlastungsbetrag, den sie nutzen können, um sich Unterstützung im Alltag zu holen. Die Höhe des Entlastungsbetrags liegt bei 125 Euro pro Monat.

Auch Personen mit Pflegegrad 2,3,4 und 5 erhalten diesen Betrag zusätzlich zum Pflegegeld oder den Pflegesachleistungen, die sie beziehen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können die 125 Euro nutzen, um die Kosten für eine Hilfe im Haushalt abzudecken. Dieser Betrag soll den Pflegebedürftigen in seiner Selbstständigkeit fördern.

Die 125 Euro gibt es jedoch nicht jeden Monat direkt auf das Konto. Sie werden zweckgebunden eingesetzt, das heißt in Anspruch genommene Leistungen können darüber erstattet werden. Die entsprechenden Stellen müssen daher ebenfalls für die Abrechnung mit der Pflegekasse zugelassen sein. Die Belege und Rechnungen über in Anspruch genommene Leistungen sollten Pflegebedürftige aufbewahren. Wer die Beträge in einem Jahr nicht vollständig nutzt, kann sie ein halbes Jahr lang mitnehmen und muss sie dann im Folgejahr bis zum 30. Juni nutzen, damit sie nicht verfallen.

Rechenbeispiel: Wie viele Stunden Haushaltshilfe gibt es für den Entlastungsbetrag?

125 Euro klingen erstmal nicht viel, wenn es um eine regelmäßige Unterstützung im Haushalt geht. Wenn Sie jedoch Pflegegrad 1 haben und dementsprechend noch einigermaßen selbstständig sind, können Sie sich von dem Entlastungsbetrag zwei Stunden Unterstützung pro Woche leisten.

Bei einem Stundenlohn von 15 Euro können pro Monat 8,33 Stunden von diesem Betrag bezahlt werden – in einer kleinen Wohnung kann dies genau die Zeit sein, die benötigt wird, um einmal in der Woche eine ordentliche Grundreinigung durchzuführen. Helpling ist ein Beispiel für einer dieser Anbieter, die Haushaltshilfen anbieten und die auch direkt mit der Kasse abrechnen können.

Ist die Pflegebedürftigkeit stärker ausgeprägt, gibt es Pflegegeld beziehungsweise Pflegesachleistungen. Von diesen Beträgen können Sie weitere Stunden Haushaltshilfe bezahlen.

Verhinderungspflege nutzen: Hilfe im Haushalt sicherstellen und Versorgungslücken schließen

Um weitere Leistungen der Pflegeversicherung zu nutzen, können Sie auch die Beträge aus der Verhinderungspflege einsetzen. Die Verhinderungspflege, auch Ersatzpflege genannt, greift dann, wenn pflegende Angehörige die Pflege gerade nicht übernehmen können. Das können mehrere Tage oder Wochen sein, ist aber auch auf Stundenbasis relevant. So können die Leistungen aus der Verhinderungspflege dafür genutzt werden, um zum Beispiel tagsüber, wenn die Pflegeperson selber arbeiten ist, einen ambulanten Pflegedienst ins Haus zu holen, der sich um den Haushalt oder auch um die Grundpflege des Pflegebedürftigen kümmert. 

Es ist also möglich, für zwei, vier oder sechs Stunden pro Tag eine Haushalts- und/oder Pflegehilfe einzustellen, die bei der Betreuung unterstützt und die Situation entlastet. Der pflegende Angehörige kann seinen eigenen Verpflichtungen nachgehen und der Pflegebedürftige ist dennoch gut betreut.

Wie viel Geld gibt es für die Verhinderungspflege pro Jahr?

1.612 Euro pro Kalenderjahr beträgt der Zuschuss der Pflegeversicherung für Leistungen aus der Verhinderungspflege. Das Besondere daran ist, dass diese Entlastungsleistungen zusätzlich zum Pflegegeld gezahlt werden. Die Voraussetzungen, um diese Leistung abzurufen, sind laut § 39 SGB XI folgende:

  • Der Pflegebedürftige muss mindestens über Pflegegrad 2 verfügen.
  • Es muss bereits seit mindestens sechs Monaten eine häusliche Betreuung durch einen Angehörigen oder andere Privatpersonen stattgefunden haben.
  • Die Pflegeperson muss zeitweise verhindert sein, die Pflege durchzuführen. Die Gründe dafür können verschiedener Natur sein, zum Beispiel Urlaub, ein eigener Job oder eine Krankheit.

Kombinieren lässt sich die Verhinderungspflege noch mit 50 Prozent des Betrags der Kurzzeitpflege, falls diese nicht anderweitig in Anspruch genommen werden. 806 Euro kommen dann noch zu den 1.612 Euro hinzu, sodass der Zuschuss bis zu 2.418 Euro betragen kann. Bei einem Stundenlohn von 15 Euro sind das über 160 Stunden Hilfe im Haushalt pro Jahr, die Sie von diesem Geld finanzieren können. Wenn eine Haushaltshilfe in der Pflege also stundenweise dann in Anspruch genommen wird, wenn die pflegenden Angehörigen arbeiten sind, werden keine Leistungen gekürzt und das Pflegegeld gibt es noch obendrauf.

Leistungen aus der Verhinderungspflege können nicht mit in das nächste Jahr genommen werden. Sie verfallen, wenn Sie sie nicht nutzen. Wenn also ein Bedarf besteht, gibt es keinen Grund, dass pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sich vor dem Schritt scheuen, Hilfe im Haushalt in Anspruch zu nehmen. Die gesamte Pflegesituation kann dadurch verbessert werden, indem Angehörige entlastet und Pflegebedürftige auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten betreut und unterstützt werden.

Wie kann man eine Haushaltshilfe finden und beantragen?

Wenn Sie Unterstützung im Haushalt benötigen, können Sie entweder Online nach Angeboten suchen oder sich bei einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe über Möglichkeiten informieren. Auch die Pflegekassen können wertvolle Tipps zu ambulanten Pflegediensten, Haushaltshilfen oder weiteren Betreuungsangeboten wie zum Beispiel Seniorenumzügen oder Essen auf Rädern geben. Sie helfen auch bei der Beantragung oder Abrechnung von Leistungen.

Fazit

Neben der Grundpflege und der medizinischen Pflege gibt es noch einen weiteren Bestandteil der ambulanten Pflege. Die hauswirtschaftliche Versorgung ist für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ein Bereich, in dem häufig Versorgungslücken auftreten, da der Haushalt durch die Herausforderungen der Pflegebedürftigkeit nicht mehr so gut gestemmt werden kann wie früher.

Eine Hilfe im Haushalt schließt diese Lücke und entlastet Pflegebedürftige und ihre Angehörigen gleichermaßen. Unterstützung in der hauswirtschaftlichen Versorgung kann die Selbstständigkeit eines Senioren stärken und dafür sorgen, dass er noch länger in seinen eigenen vier Wänden wohnen bleiben kann – etwas, dass sich die meisten Pflegebedürftigen wünschen.

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können die Haushaltshilfe von dem Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro mitfinanzieren, den sie monatlich erhalten. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten zusätzlich noch Pflegegeld und können auf Pflegesachleistungen zurück greifen, mit denen die Finanzierung einer Hilfe im Haushalt einfacher wird. Die Höhe der Leistungen variiert je nach Pflegegrad.

Zusätzlich können auch noch die Leistungen aus der Verhinderungspflege eingesetzt werden, ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird. Bis zu 1.612 Euro erhalten Pflegebedürftige in diesem Rahmen und können dieses Geld zum Beispiel für eine Haushaltshilfe nutzen, die stundenweise kommt und sich um die Wäsche, Ordnung in der Wohnung und das Zubereiten einer Mahlzeit kümmert, während der pflegende Angehörige außer Haus ist. 50 Prozent der Leistungen aus der Kurzzeitpflege können ebenfalls eingesetzt werden, falls diese nicht genutzt werden.

Eine Haushaltshilfe darf nicht mit einer Pflegekraft verwechselt werden. Sie übernimmt keine pflegerischen und auch keine medizinischen Aufgaben, sondern kümmert sich ausschließlich um die hauswirtschaftliche Versorgung. Über die Pflegeversicherung oder Pflegestützpunkte können sich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen über Angebote informieren und auch Hilfe beim Abrufen von Leistungen erhalten.