So schafft eine Putzhilfe wertvolle Entlastung in der Pflege

Eine Putzhilfe in der Pflege verbessert die Pflegesituation
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Zwei Drittel aller pflegenden Angehörigen in Deutschland sind die Partner des Pflegebedürftigen. Da ein Großteil der Pflegebedürftigen Senioren sind, sind die pflegenden Angehörigen in der Regel ebenfalls im fortgeschrittenen Alter und häufig nicht mehr ganz fit auf den Beinen. Dennoch versuchen sie so gut es geht die Pflege und Betreuung des Partners sowie den Haushalt gestemmt zu bekommen. Das kann nicht nur zu geistiger Überlastung führen, sondern auch den eigenen Gesundheitszustand rapide verschlechtern. Davor sollten Sie sich als pflegender Angehöriger unbedingt schützen. Eine unterstützende Putzhilfe kann daher eine wertvolle Entlastung darstellen.

Welche Aufgaben fallen im Haushalt üblicherweise an?

Doch selbst wenn Sie als pflegender Angehöriger noch jung und fit sind, zum Beispiel wenn Sie einen Elternteil pflegen, kann es unheimlich belastend sein, zusätzlich zur Grundpflege auch noch weitere Haushaltspflichten zu übernehmen.

Schließlich fallen in einem Haushalt mit einer pflegebedürftigen Person zahlreiche Aufgaben im Alltag an, die erledigt werden wollen, darunter folgende hauswirtschaftliche Aufgaben:

  • Putzen
  • Lüften
  • Kleidung und Wäsche waschen
  • Betten neu beziehen
  • Bügeln
  • Aufräumen
  • Gartenarbeit
  • Kochen
  • Müll entsorgen
  • Kleine Reparaturarbeiten

Um sich Entlastung zu verschaffen, kann eine Haushaltshilfe ratsam sein. Auch für Senioren, die sich weitestgehend noch selber versorgen können und noch nicht viel Hilfe bei der Grundpflege benötigen, kann eine Haushaltshilfe sinnvoll sein, um die anstrengenden Tätigkeiten wie Staubsaugen, Gartenarbeit, Putzen oder Betten beziehen abzugeben. Der Tag wird dadurch strukturierter und in einer Pflegesituation zwischen Angehörigen kann sich die Beziehung verbessern, da es mehr Unterstützung gibt und dadurch eine konkrete Entlastung stattfindet.

Wichtig zur Unterscheidung

Eine Haushaltshilfe oder Putzhilfe übernimmt keine pflegerischen Tätigkeiten und in der Regel auch keine direkte Betreuung. Sie kümmert sich einzig um die Wohnung und die Aufgaben im Haushalt, nicht aber direkt um den zu Pflegenden. Eine spezielle Ausbildung als Pflegekraft oder das Besuchen eines Pflegekurses ist daher für Putzhilfen oder Haushaltshilfen nicht nötig.

Pflege: Putzhilfe kann vom Pflegegeld bezahlt werden

Wer über einen Pflegegrad verfügt, bekommt diese Haushaltshilfe zum Teil oder sogar komplett bezahlt (je nach Umfang der Leistung und Höhe des Pflegegeldes). Wenn Sie zumindest noch einen Teil des Haushalts selber gut geschafft bekommen, ist es möglich, dass Sie nur für einen Teil der anfallenden Aufgaben eine Hilfe einstellen, wie zum Beispiel eine Putzhilfe. Diese zählt dann als haushaltsnahe Dienstleistung und kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

In der Pflege kann eine Putzhilfe oder Haushaltshilfe sehr sinnvoll sein, schließlich fallen regelmäßig Reinigungsarbeiten im Haushalt an. Diese zusätzlich zu allen anderen Verpflichtungen zu übernehmen, kann lästig sein, weshalb eine Putzhilfe eine starke Entlastung und große Unterstützung im Alltag bietet.

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) enthalten monatlich Geld, dass sie dafür einsetzen können, eine Putzhilfe zu bezahlen. Je nach Pflegegrad ist dieser Betrag unterschiedlich hoch. Seitdem das neue Pflegegesetz im Jahr 2017 etabliert wurde, gibt es mehr Möglichkeiten auch private Putzhilfen oder Kräfte für den Haushalt einzustellen. Früher musste es zwingend ein ambulanter Pflegedienst sein, der solche Aufgaben übernahm, um die Leistung mit der Pflegekasse abrechnen zu können.

Mit welchen Kosten müssen Sie für eine Putzhilfe in der Pflege rechnen?

Einfache Haushaltshilfen gibt es über Vermittler schon ab 15 Euro die Stunde. Organisieren Sie eine Putzhilfe über einen Pflegedienst, fallen gerne mal bis zu 50 Euro pro Stunde an. Diese können entweder aus eigener Tasche bezahlt werden, oder die Zuwendungen der Pflegekasse werden dafür genutzt. So erhalten alle Pflegebedürftigen, auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1, einen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat.

Damit können bei einem Preis von 15 Euro pro Stunde für eine Putzhilfe 8,3 Stunden monatlich gebucht werden und Ihnen somit zwei Stunden Entlastung pro Woche verschafft werden. Entscheidend dafür ist allerdings, dass der gewählte Vermittler auch direkt mit der Krankenkasse abrechnen kann.

Den Entlastungsbetrag gibt es schließlich nicht jeden Monat auf das Konto überwiesen und die Entlastungsleistungen können beliebig eingesetzt werden. Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden, weshalb entsprechende Leistungsträger immer in der Lage sein müssen mit der Pflegeversicherung abzurechnen. Achten Sie darauf, wenn Sie sich für einen Vermittler für Haushalts- und Putzhilfen entscheiden, dessen Kosten Sie im Rahmen dieses Entlastungsbetrags geltend machen wollen.

Wenn Pflegebedürftige über den Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 verfügt, gibt es über den Entlastungsbetrag hinaus noch Pflegegeld, das ebenfalls dafür genutzt werden kann, eine Haushaltshilfe oder Putzhilfe zu bezahlen.  

Wie viel Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige je nach Pflegegrad?

PflegegradeHöhe des Pflegegeldes pro Monat
1Kein Pflegegeld
2316 Euro
3545 Euro
4728 Euro
5901 Euro

Zusätzlich zu Entlastungsleistungen stehen Pflegebedürftigen noch Pflegesachleistungen zu, wie zum Beispiel eine ambulante Tages- oder Nachtpflege. Diese Leistungen werden dann mit dem Pflegegeld verrechnet, je nachdem was genau in Anspruch genommen wird.

Pflege: Putzhilfe über die Verhinderungspflege finanzieren

Auch die Leistungen der Verhinderungspflege können aufgewendet werden, um die Haushalts- oder Putzhilfe in der Pflege zu bezahlen. Zuschüsse zur Verhinderungspflege erhalten pflegebedürftige Personen laut § 39 SGB XI dann, wenn die Pflegeperson verhindert ist und ihrer Pflegetätigkeit nicht nachkommen kann. Die Gründe dafür können Urlaub, Freizeit oder Krankheit sein.

Anspruch auf diese Leistung haben Pflegebedürftige, die seit mindestens sechs Monaten häuslich durch einen Angehörigen häuslich gepflegt werden und dafür Pflegegeld erhalten (also mindestens Pflegegrad 2 haben). Bis zu 1.612 Euro übernimmt die Pflegekasse dann, unabhängig davon, wie ein möglicher Pflegedienst zeitlich eingesetzt. Die Verhinderungspflege kann daher auch stundenweise genutzt werden, um haushaltsnahe Dienstleistungen wie eben eine Putzhilfe zu finanzieren.

Außerdem können auch noch 50 Prozent der Leistungen aus der Kurzzeitpflege angerechnet werden, also weitere 806 Euro, wenn diese nicht für eine anderweitige Versorgung genutzt werden. Ihnen stehen also bis zu 2.418 Euro pro Jahr zu, die für die Verhinderungspflege genutzt werden können. Bei einer Putzhilfe, die 15 Euro pro Stunde kostet, sind das also rund 160 Stunden pro Jahr, die von diesem Geld finanziert werden können. Dank diesen Leistungen werden Pflegebedürftige besser unterstützt und Angehörige entlastet.

Kein Abzug des Pflegegeldes bei stundenweiser Inanspruchnahme der Verhinderungspflege für eine Putzhilfe

Wird die Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch genommen – also die Putzhilfe kommt beispielsweise dann, während pflegende Angehörige einen halben Tag beruflich außer Haus sind – werden außerdem weder das Pflegegeld noch Pflegesachleistungen gekürzt. Der Einsatz dieses Geldes für eine Putzhilfe in der Pflege lohnt sich also.

Achten Sie darauf, dass Sie diesen Anspruch auf Entlastungsleistungen nicht verfallen lassen. Werden die Beträge in einem Kalenderjahr nicht genutzt, können die Entlastungsleistungen nicht in das nächste Kalenderjahr mitgenommen werden, sondern verfallen unwiderruflich. Den Antrag auf Leistungen aus der Verhinderungspflege stellen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse.

Eine finanzierte Putzhilfe ohne Pflegebedürftigkeit? Nach einer Krankenhausbehandlung möglich

Auch Menschen ohne Pflegebedürftigkeit können sich eine Haushalts- oder Putzhilfe für den Haushalt bezahlen lassen, wenn sie nach einer Behandlung im Krankenhaus ihren Haushalt nicht direkt wieder selber erledigen können. Ansprechpartner ist in diesem Fall die Krankenkasse, die für bis zu vier Wochen die Kosten anteilig übernehmen kann – mit privater Zuzahlung.

Die Voraussetzung, damit eine solche Leistung bewilligt wird ist, dass Sie zu Hause niemanden haben, der diese Tätigkeiten übernehmen kann. Außerdem muss ein Arzt die Notwendigkeit dieser Haushaltshilfe bescheinigen. Pflegebedürftige ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 können von dieser Möglichkeit ebenfalls Gebrauch machen – ihr Ansprechpartner ist dann nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse.

Wie gelangen Sie an eine Putzhilfe zur Entlastung in der Pflege?

Wenn Sie eine Putzhilfe im Rahmen der Pflege eines Angehörigen organisieren wollen, dann wenden Sie sich am besten an einen Pflegestützpunkt oder Ihre Pflegekasse. Die Auswahl an Anbietern ist groß – entscheidend sollte sein, dass diese Dienstleister mit den Kassen abrechnen können, wenn Sie eine Finanzierung der Putzhilfe durch die Pflegeversicherung etwa durch den Entlastungsbetrag anstreben.