Welche Leistungen die teilstationäre Pflege und Behandlung einschließt

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Inhaltsverzeichnis

Die teilstationäre Pflege beinhaltet im Gegensatz zur vollstationären Pflege einen entscheidenden Mehrwert. Sie vereint professionelle Pflege mit der Möglichkeit, weiterhin in Teilen im gewohnten Umfeld zu leben. Für die teilstationäre Pflege werden Pflegebedürftige in der übrigen Zeit in einer Pflegeeinrichtung oder Tagesklinik untergebracht. Die gesetzlichen Bestimmungen werden detailliert im 11. Sozialgesetzbuch (SGB) beschrieben. Der vorliegende Artikel geht auf die gesetzlichen Grundlagen ein und beschreibt im Detail, welche Kostenübernahme pro Pflegegrad zu erwarten ist. Darüber hinaus erklärt der Beitrag eindeutig die Unterschiede zwischen Tages- und Nachtpflege.

Die Pflege von Menschen, die sich nicht oder nur eingeschränkt selbstständig versorgen können, hat sich zu einer der größten gesellschaftlichen Herausforderungen entwickelt. In einer älter werdenden Gesellschaft bedürfen jedes Jahr mehr Personen professioneller Pflegeleistungen. Das Statistikportal Statista gibt an, dass im Jahre 2017 mehr als 3,4 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland lebten. Bis 2050 könnte die Anzahl der Pflegebedürftigen nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes auf mehr als 5 Millionen Menschen ansteigen.

Um eine einheitliche und qualitativ hochwertige Versorgung in der Pflege zu gewährleisten, wurden im Jahre 2017 die Pflegegesetzte reformiert. Mit Einführung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) wurden grundlegende Änderungen für Patienten, Pflegebedürftige und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen beschlossen. Die Finanzierung der Pflegeeinrichtungen und aller Maßnahmen in der Pflege wird von den Pflegekassen und der übergeordneten Pflegeversicherung geordnet. Basierend auf dem Pflegegrad des Patienten werden einzelne Maßnahmen bezahlt oder die regelmäßige Pflege langfristig organisiert.

Nicht ausschließlich Senioren kommen aufgrund ihres hohen Lebensalters oder Multimorbidität in die Lage, Pflegeleistungen beanspruchen zu müssen. Generell kann jeder Mensch durch Krankheit oder einen Unfall ohne Vorwarnung zum Pflegefall werden. Ist dies der Fall, muss individuell entschieden werden, wie die Versorgung und Pflege des Patienten bestmöglich sichergestellt werden kann. In der Pflege entscheidet man drei unterschiedliche Arten der Versorgungspflege:

  • Die teilstationäre Pflege.
  • Die vollstationäre Pflege.
  • Die Kurzzeitpflege.

Die drei Arten der Betreuung unterscheiden sich in Bezug auf die Finanzierung und den Zeitraum der Betreuung stark voneinander. Vor allem, wenn die Pflegebedürftigkeit und die Aufnahme in eine teilstationäre Pflegeeinrichtung unerwartet erfolgt, stehen Angehörige oder Betroffene vor bedeutenden Fragen. Es gilt, diese kompetent zu beantworten:

  • Was bedeutet teilstationäre Pflege konkret und welche Leistungen sind inkludiert?
  • Welche Kosten fallen bei der teilstationären Pflege an und welche Unterstützung bietet die Pflegekasse?
  • Wann kommt für Patienten eine teilstationäre Pflege in Betracht?
  • Welche Hilfen gibt es bei finanziellen Engpässen?

Was bedeutet teilstationäre Pflege konkret?

Eine teilstationäre Behandlung und Pflege bietet Patienten einen bedeutenden Mehrwert. Sie vereint eine professionelle Pflege mit der Möglichkeit, weiterhin zu Hause zu wohnen. Die meisten älteren Menschen haben den Wunsch, im Alter langfristig selbstbestimmt zu leben. Viele hochbetagte Senioren sind geistig rege und agil. Gleichzeitig verfügen sie über eine Behinderung oder andere körperliche Einschränkungen. Aufgrund verschiedener Erkrankungen mag es für sie im Laufe der Zeit schwieriger werden, sich abends zu waschen oder ohne Hilfe die Toilette aufzusuchen. Alleinlebende Personen haben darüber hinaus in vielen Fällen mit Ängsten und Depressionen zu kämpfen. Sie schätzen die Möglichkeit, nachts nicht allein zu sein und kompetent versorgt zu werden. Gleichzeitig mögen Angehörige nicht in der Lage sein, den Partner oder die Eltern ganztags zu betreuen. Aus diesem Grund benötigen Pflegebedürftige die zeitweise Hilfe in einer teilstationären Pflegeeinrichtung.

Teilstationäre Pflege ist nicht ausschließlich für pflegebedürftige Senioren von Vorteil. Nach einem schweren Unfall kann die kompetente Betreuung in einer stationären Tagesklinik für Betroffene die Weichen für eine gelungene Rehabilitation stellen. Die Behandlungsformen, der Umfang und die Betreuung im Rahmen einer teilstationären Behandlung sind vielfältig. Aus diesem Grund ist es entscheidend, individuell zu prüfen, welchen Anspruch eine pflegebedürftige Person hat und welche Behandlungspflege sinnvoll erscheint.

Die gesetzliche Grundlage für eine teilstationäre Behandlung

Der Gesetzgeber regelt im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) umfassend die rechtlichen Vorgaben der teilstationären Behandlung von Patienten. Diese stellt eine professionelle Kombination von häuslicher und stationärer Pflege dar. Die Leistungen und der Anspruch auf Kostenübernahme basiert auf dem anerkannten Pflegegrad des Patienten. Dieser muss bei der Pflegekasse, die der gesetzlichen Krankenkasse angegliedert ist, mündlich oder schriftlich beantragt werden.

Wie die Pflegekasse den Pflegegrad prüft

Die Pflegekasse geht bei der Prüfung des Antrags wie folgt vor:

  1. Sie prüft den formlosen Antrag und übersendet Formulare, zur genauen Bestimmung des individuellen Pflegegrades.
  2. Sie überprüft vor Ort durch einen Gutachter die individuellen Einschränkungen des Patienten.
  3. Sie begutachtet, ob der Pflegebedürftige vor dem Leistungsfall seit mehr als 2 Jahre pflegeversichert war.
  4. Sie erstellt einen Bescheid, in dem der Pflegegrad und der individuelle Anspruch beschieden wird.

Wichtig

Zum 01.01.2017 wurden die bis dahin geltenden 3 Pflegestufen durch 5 Pflegegrade ersetzt.

Wie der Gesetzgeber die teilstationäre Pflege konkret regelt

Wurde der persönliche Pflegegrad von der zuständigen Pflegekasse offiziell anerkannt, kommen die Vorgaben des SGB XI zum Tragen. Im § 41 SGB XI wird verfügt:

  • Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist.
  • Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.
  • Die Pflegekasse übernimmt
  • die pflegebedingten Aufwendungen der teilstationären Pflege
  • einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und
  • die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.

Welchen Anspruch auf Kostenübernahme Patienten basierend auf dem Pflegegrad haben.

Auf Grundlage von § 41 SGB XI haben Betroffene im Rahmen der teilstationären Pflege in einem Krankenhaus oder in einer stationären Pflegeeinrichtung Anspruch auf die monatliche Übernahme der folgenden Aufwendungen:

PflegegradMonatlicher AnspruchTäglicher Anspruch (/ 30)
Zwei689 EuroCa. 23 Euro
Drei1.298 EuroCa. 43 Euro
Vier1.612 EuroCa. 54 Euro
Fünf1.995 Euro66,50 Euro

Die Kostenübernahme erfolgt für die Nacht- oder Tagespflege in einer Pflegeeinrichtung. Die Abgrenzung von einer vollstationären Pflege und der Tagespflege erfolgt durch die ausschließlich zeitweise Unterbringung in der Einrichtung pro Tag.

Wichtig

Der Anspruch auf Leistungen im Rahmen der teilstationären Pflege in einer anerkannten Einrichtung erfolgt unabhängig davon, ob Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bezahlt werden. Patienten erhalten die Pflegeleistungen zusätzlich. Dies gilt ebenso für die in § 38 SGB XI beschriebenen Kombinationsleistungen aus Geld- und Sachleistungen.

Kombinationspflege und gesetzliche Bindungsfrist

Die teilstationäre Pflege umfasst entweder die Tages- oder Nachtpflege von Patienten. Betroffene und deren Angehörige sind verpflichtet, eine Einrichtung für die Erbringung der Leistungen zu wählen, mit der die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat. Ist dies nicht der Fall, können die Kosten für die außerhäusliche Pflege nicht übernommen werden. Eine Unterbringung in einer Einrichtung mit teilstationärer Pflege kann mit der ambulanten Pflege durch einen Pflegedienst kombiniert werden. Eine Anrechnung der Leistungen erfolgt nach einem Berechnungsschlüssel, der wie folgt berechnet wird:

Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige)

+ Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst)

= Kombinationspflege

Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen können kombiniert werden. Dabei wird der Anteil der Pflegesachleistungen in Relation zum Pflegegeld gesetzt. Erhält ein pflegebedürftiger Senior zum Beispiel 50 % Pflegesachleistungen durch einen täglichen Besuch des ambulanten Pflegedienstes, beträgt sein Pflegegeld anteilig 50 %. Die Berechnung erfolgt abhängig vom Pflegegrad des Patienten. § 38 SGB XI erklärt darüber hinaus, dass Pflegebedürftige für 6 Monate im Voraus bestimmen müssen, in welchem Verhältnis die Pflegegeldleistung und die Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden sollen.

Beispiel für die Kostenübernahme einer teilstationären Behandlung

Einer alten Dame wurde von der Pflegekasse der Pflegegrad 2 zugesprochen. Dies bedeutet nach den Kriterien des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK), dass von einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit ausgegangen werden kann. Der Gutachter prüft anhand der folgenden 6 Charakteristika den Pflegegrad der Seniorin:

  • Mobilität,
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten,
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen,
  • Selbstversorgung,
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen,
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Auf Basis konkreter Beobachtungen erhält die Patientin den Pflegegrad 2 bei einem Punktewert zwischen 27 und 47,5 Punkten. Der Bewertung liegt das „Neue Begutachtungsassessment“ zugrunde, welches eine einheitliche Bewertung der Pflegebedürftigkeit zum Ziel hat. Hierbei ist vor allem die allgemeine Selbstständigkeit ein Maßstab für die Pflegebedürftigkeit. Die Patientin wird in der Folge in einer Pflegeeinrichtung teilstationär behandelt.

Die Dame hat nach Feststellung des Pflegegrades Anspruch auf die folgenden Leistungen:

AnspruchGesetzliche GrundlageBetrag pro Kalendermonat
Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder ehrenamtliche Helfer§ 37 SGB XI316 Euro
Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst Wichtig: Kombinationspflege erfolgt anteilig§ 36 SGB XI689 Euro
Pauschalbetrag Pflegehilfsmittel§ 40 Abs. 2 SGB XI40 Euro
Entlastungsbeitrag für bestimmte Ausgaben§ 45b SGB XI125 Euro
Subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen, z.B. Installation eines Treppenlifts§ 40 Abs. 3 SGB XIBis zu 4.000 Euro pro Person einmalig
Teilstationäre Behandlung§ 41 SGB XI689 Euro

Wo liegen die Unterschiede zwischen Tages- und Nachtpflege?

Basierend auf dem Pflegegrad und der unterschiedlichen Erkrankungen von Patienten unterscheiden sich deren medizinischen und pflegerischen Bedürfnisse. Im Rahmen der teilstationären Pflege findet im Besonderen eine Abgrenzung zwischen der Tagespflege und der Nachtpflege statt.

Definition Nachtpflege

Eine Unterbringung in der Nachtpflege ist vor allem bei Patienten notwendig, deren Pflegebedürftigkeit eine besondere und aktive Fürsorge in der Nacht erfordert. Für pflegende Angehörige, die am Tag die Betreuung übernehmen, ist es in vielen Fällen nicht leistbar, die Betroffenen nachts ebenfalls zu begleiten. Multimorbide, demente oder bettlägerige Patienten haben darüber hinaus besondere Ansprüche und müssen aus diesem Grund rund um die Uhr effektiv versorgt werden. Eine mehrfache Umlagerung von Patienten aufgrund medizinischer Notwendigkeit, der korrekte Verbandswechsel oder die Betreuung von Intensivpflege- oder Palliativ-Patienten sind drei von vielen nachvollziehbaren Gründen für eine Nachtpflege.

Es gibt unterschiedliche Anbieter, die eine regelmäßige Nachtpflege zu Hause oder im Rahmen der teilstationären Pflege anbieten. Hierzu gehören:

  • Pflegeheime sowie Institutionen, die aufgrund ihrer Zertifizierung eine Nachtpflege professionell sicherstellen können.
  • ambulante Pflegedienste, die einen Pfleger für die Nacht bereitstellen. Dieser übernimmt die Betreuung des Pflegebedürftigen in den Nachtstunden.

Im Vordergrund der Nachtpflege steht vor allem die Entlastung der Angehörigen. Für Ehepartner, Kinder oder andere Verwandte ist es essenziell, in der Nacht Ruhe und Kraft schöpfen zu können, um am Tag die persönliche Fürsorge zu gewährleisten.

Definition Tagespflege

In Abgrenzung zur Nachtpflege richtet sich die Tagespflege vor allem an pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, denen am Tag besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. In der Mehrzahl wird die Tagespflege von pflegebedürftigen Senioren in Anspruch genommen, die nicht zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt werden können. Einrichtungen der teilstationären Tagespflege sind von ihrer Ausstattung mit einer vollstationären Pflegeeinrichtung zu vergleichen. Die Patienten werden täglich durch geschulte Pflegekräfte medizinisch und pflegerisch betreut. Inkludiert sind die Mahlzeiten und die individuelle Versorgung der Patienten mit Medikamenten. Am Abend werden die pflegebedürftigen Senioren nach Hause begleitet. Verwandte und der ambulante Pflegedienst übernehmen ab diesem Zeitpunkt die Pflege und Fürsorge.

Eine Tagespflege kommt zum Beispiel für agile, pflegebedürftige Senioren in Frage, die in bestimmten Bereichen eingeschränkt sind. Haben diese Personen zu Hause am Tag keinen Angehörigen, der Handreichungen sicherstellen oder Hilfe beim Toilettengang gewährleisten kann, ist die Tagespflege eine sinnvolle Alternative zu einer vollstationären Pflege in einem Pflegeheim. In ähnlicher Weise profitieren Senioren, die an fortschreitender Demenz erkrankt sind, von der Tagespflege. Während ihre kognitive Leistungsfähigkeit nachlässt, sind sie in vielen Fällen körperlich wenig eingeschränkt. Die Unterbringung in der Tagespflege dient aus diesem Grund vor allem der Betreuung. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass sich aufgrund von Verwirrtheit und Demenz keine Unfälle im Haushalt ereignen können.

Welche Möglichkeiten gibt es bei Finanzierungsengpässen?

Die teilstationäre Pflege stellt eine sinnvolle Möglichkeit dar, pflegebedürftige Patienten menschenwürdig in einer professionellen Pflegeeinrichtung und zu Hause zu pflegen. Die kompetente Betreuung von Menschen und deren Pflege ist generell mit hohen Kosten verbunden. Pflegebedürftige können für die teilstationäre Pflege mit Tagessätzen zwischen 60 bis 100 Euro rechnen. Dies bedeutet, dass sich die monatlichen Kosten auf 1.800 Euro bis 3.000 Euro summieren.

Die Gesamtkosten der teilstationären Pflege werden aus den folgenden Teilbereichen zusammengesetzt:

  • Tatsächliche Pflegekosten.
  • Unterbringung und Verpflegung des Pflegebedürftigen.
  • Kosten für den Fahrdienst.
  • Investitionskosten der Pflegeeinrichtung.
  • Freizeitbeschäftigung, Sport- und Kulturprogramm.

Unabhängig davon, dass das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen in die Kalkulation mit einberechnet werden können, müssen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen beachten, dass die Pflegekasse ausschließlich die Kosten für die Pflegedienstleistungen und die Fahrtkosten übernimmt. Die restlichen Aufwendungen müssen privat aus der Altersrente oder anderen Einnahmen gedeckt werden. Sind die Kosten für eine teilstationäre Pflege angemessen, helfen die örtlichen Sozialämter den Patienten auf Antrag bei der Finanzierung des verbleibenden Restbetrags. Dies gilt ausschließlich dann, wenn der Antragsteller keine nennenswerten finanziellen Rücklagen vorweisen kann.

Info

Bis Herbst 2019 konnte das Sozialamt mögliche Kosten bei den Kindern des Pflegebedürftigen zurückholen. Die Große Koalition plant in dem Bereich ab 2020 Änderungen. Erst ab einem Einkommen von mehr als 100.000 Euro müssen sich Kinder an den Kosten der Pflege ihrer Eltern beteiligen.

Zusammenfassung und Fazit

Eine teilstationäre Behandlung und Pflege von Patienten ist eine fundierte, erprobte und zielführende Maßnahme für Pflegebedürftige. Am Markt können unterschiedliche Einrichtungen unterschieden werden, die die teilstationäre Pflege anbieten. Hierzu gehören Pflegeheime, Tageskliniken oder ambulante Pflegedienste. Generell unterscheidet man bei der teilstationären Pflege zwischen der Tagespflege oder der Nachtpflege.

Die Kosten für diese Art der Pflege werden zum Teil von den Pflegekassen getragen. Bevor der genaue Zuschussbetrag kalkuliert werden kann, muss beim Pflegebedürftigen im ersten Schritt der individuelle Pflegegrad bestimmt werden. In einem Gutachten des MDK wird anhand einer einheitlichen Punktetabelle vor allem nachvollzogen, wie selbstständig die pflegebedürftige Person insgesamt agieren kann. Da nicht alle Kosten von der Pflegekasse übernommen werden, empfiehlt es sich für Betroffene und Angehörige, sich eingehend über Zuschüsse und die Selbstbeteiligung zu informieren. Die Tagessätze für eine teilstationäre Unterbringung variieren zwischen 60 bis 100 Euro pro Tag.

Eine Nachtpflege eignet sich vor allem für Menschen, die in den Abend- und Nachtstunden in besonderer Weise Hilfestellung und Zuwendung bedürfen. Können Angehörige diese Hilfe nicht gewährleisten, werden die Patienten in der Nacht in einem Pflegeheim oder einer anderen spezialisierten und anerkannten Pflegeeinrichtung betreut. In der Tagespflege werden vor allem pflegebedürftige Senioren untergebracht, die im Laufe des Tages besonderer Pflege bedürfen. Die Tagespflege ist im Besonderen für Familien sinnvoll, bei denen betreuende Kinder am Tag arbeiten. In gleicher Weise profitieren Demenzkranke von einer Tagespflege, da diese das Risiko von Unfällen im heimischen Bereich minimiert.

Die teilstationäre Pflege, die vom Gesetzgeber umfassend im Sozialgesetzbuch XI beschrieben wird, entlastet Angehörige von Pflegebedürftigen nachhaltig. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass pflegebedürftige Patienten mit einem anerkannten Pflegegrad zu jeder Zeit professionell und leitliniengerecht betreut und gepflegt werden können.