Tages- und Nachtpflege: Entlastung mit Potenzial – aber noch immer zu selten genutzt
Tages- und Nachtpflege entlasten, ohne dass Pflegebedürftige ihr Zuhause aufgeben müssen – ein oft unterschätzter Baustein zwischen häuslicher und stationärer Versorgung. Tagsüber oder nachts übernimmt eine zugelassene Einrichtung Betreuung, Aktivierung, Grundpflege und Verpflegung – häufig inklusive Transportservice. Besonders bei Demenz, nächtlicher Unruhe oder hoher Belastung kann das den Pflegealltag spürbar stabilisieren und Überforderung vorbeugen. Wichtig sind Anspruch und Finanzierung nach § 41 SGB XI: Pflegekosten werden über die Pflegekasse getragen, während Unterkunft, Verpflegung und Transport meist selbst zu zahlen sind. Wer Leistungen, Kostenfallen und Qualitätskriterien kennt, kann Teilzeitpflege passgenau planen – und echte Luft im Alltag schaffen.
Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten Ende 2023 rund 5,7 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland – Tendenz weiter steigend (Destatis, Pflegestatistik). Der überwiegende Teil wird weiterhin zu Hause versorgt, meist durch Angehörige.
Trotz dieser hohen Belastung wird das Angebot der teilstationären Pflege – also Tages- und Nachtpflege – noch immer vergleichsweise zurückhaltend genutzt. Aktuelle Auswertungen der Pflegekassen zeigen, dass viele pflegende Angehörige Entlastungsleistungen entweder nicht kennen oder deren Finanzierungsmöglichkeiten unterschätzen.
Dabei sind die strukturellen Voraussetzungen heute deutlich besser als noch vor einigen Jahren: Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 als eigenständiger Leistungsanspruch zur Verfügung. Sie werden zusätzlich zum Pflegegeld oder zur ambulanten Pflegesachleistung gewährt (§ 41 SGB XI). Das bedeutet: Die Inanspruchnahme mindert weder das Pflegegeld noch die ambulanten Sachleistungen.
Dennoch bestehen Hemmnisse. Angehörige berichten häufig von organisatorischem Aufwand, Unsicherheiten im Umgang mit externen Angeboten oder emotionalen Vorbehalten. Gerade die Sorge, die pflegebedürftige Person „aus der Hand zu geben“, spielt weiterhin eine Rolle. Gleichzeitig wächst mit zunehmender Pflegedauer die körperliche und psychische Belastung der Hauptpflegepersonen erheblich.
Während die Tagespflege vor allem strukturierende und entlastende Funktionen im Alltag übernimmt, wird die Nachtpflege noch seltener genutzt. Der Bedarf ist spezifischer, aber für bestimmte Konstellationen enorm relevant – etwa bei ausgeprägter nächtlicher Unruhe, Demenz oder Umkehr des Tag-Nacht-Rhythmus. Für Angehörige kann die nächtliche Betreuung entscheidend sein, um selbst ausreichend Schlaf und damit langfristig Pflegefähigkeit zu erhalten.
Teilstationäre Pflege ist damit kein „Notbehelf“, sondern ein zentraler Baustein zur Stabilisierung häuslicher Versorgung.
Tages- und Nachtpflege: Wie sehen die Leistungen aus?
Tagespflege
Im Rahmen einer Tagespflege leben Pflegebedürftige zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung, schlafen dort und werden tagsüber in einer Pflegeeinrichtung von professionellem Pflegepersonal versorgt. Die Leistungen, die in Tagespflege-Einrichtungen angeboten werden, überschneiden sich in der Regel im Wesentlichen:
- Eine Gruppenbetreuung, die tage- oder stundenweise erfolgt
- Die Darreichung von Mahlzeiten, darunter Frühstück und Mittagessen, Nachmittagskaffee und je nach Einrichtung auch noch Abendessen – abhängig von den Öffnungszeiten der Einrichtung
- Lückenlose Betreuung der Tagesgäste in der Einrichtung, die eine pflegerische Grundversorgung abdeckt, wie zum Beispiel die Begleitung beim Toilettengang oder Hilfestellungen beim Essen und Trinken.
- Beschäftigung der Tagespflege-Gäste mit Gedächtnistrainings, Basteln, Malen, Spielen, Singen, Gymnastik, Ausflügen, dem Besuch von Gottessdiensten und vielem mehr.
Nachtpflege
Im Rahmen der Nachtpflege verbringt ein Pflegebedürftiger den Tag zu Hause und wird dann am frühen Abend für die nächtliche Betreuung in eine Pflegeeinrichtung gebracht. Dort hat der Pflegebedürftige sein Bett und wird über Nacht engmaschig betreut, was in einem häuslichen Pflegekontext oft nicht ohne große Anstrengung möglich ist. So haben beispielsweise einige Demenz-Patienten einen umgekehrten Tag- und Nacht-Rhythmus, laufen nachts weg oder sind die ganze Nacht wach und müssen betreut und beschäftigt werden. Die Nachtpflege deckt einen solchen Bedarf ab.
Patienten, die eine intensive Pflege benötigen (sei es nur kurzfristig aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls oder auch dauerhaft), müssen auch in der Nacht beaufsichtigt werden. Dies kann auch medizinische Gründe haben, wie zum Beispiel regelmäßige Verbandswechsel, die Versorgung einer Wunde oder mit Medikamenten oder im Rahmen einer Palliativpflege nötig werden. Während der stationären Nachtpflege wird der Pflegebedürftige in der Pflegeeinrichtung für die Nacht vorbereitet, verbringt sie dort und am nächsten Morgen wird er pflegerisch versorgt, gewaschen und angekleidet und kann anschließend wieder nach Hause.
Transport in der Tages- und Nachtpflege: Welche Möglichkeiten gibt es?
Viele Tages- und Nachtpflege-Einrichtungen bieten einen Transportservice an, in dessen Rahmen die Tages- beziehungsweise Nachtgäste zu einer vereinbarten Uhrzeit und gegen ein Entgelt abgeholt und auch wieder nach Hause gefahren werden. Die Fahrzeuge sind in der Regel rollstuhlgeeignet. Nicht jede Pflegeeinrichtung hat jedoch dieses Angebot, weshalb es durchaus ein Kriterium sein kann, wenn es um die Wahl einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung geht – erst recht wenn in der Familie keine eigene Transportmöglichkeit vorhanden ist.
Was sind die Vorteile der Tages- und Nachtpflege?
Sowohl die Tages- als auch die Nachtpflege bieten viele Vorteile. Dadurch, dass die Betreuungssituation entzerrt wird und Angehörige nicht rund um die Uhr für die Pflege verantwortlich sind, werden sie entlastet. Auch wenn es für viele ein schwieriger Gedanke ist, den Pflegebedürftigen in fremde Hände zu geben, kann es die Situation auch unheimlich bereichern und die persönliche Situation zwischen dem Pflegebedürftigen und dem Angehörigen verbessern.
Schließlich wird ein Teil der Belastung abgegeben und die pflegende Person hat die Möglichkeit, sich wieder mehr auf sich zu konzentrieren. Selbstaufgabe ist eine große Gefahr in der Pflege. Viele pflegende Angehörige vernachlässigen ihre eigenen Bedürfnisse so lange, bis sie selber entweder körperliche Probleme haben, psychisch ausgelaugt sind oder sogar zusammenbrechen. Dies sollte unbedingt verhindert werden, da die häusliche Pflege in einem solchen Fall nicht mehr ausreichend gewährleistet werden kann.
6 Vorteile der Tagespflege:
- Pflegende Angehörige können trotz Pflegeauftrag tagsüber ihrem Job oder ihrem Privatleben nachgehen und trotzdem Zeit mit ihrem Angehörigen in den eigenen vier Wänden verbringen, da er nicht dauerhaft in einem Pflegeheim lebt.
- Pflegende Angehörige wissen den Pflegebedürftigen sicher versorgt auch wenn sie mal nicht da sind. So lässt bei vielen älteren Menschen irgendwann das Durst- und Hungergefühl nach und wenn sie nicht regelmäßig ans Trinken erinnert werden, besteht die Gefahr, dass sie dehydrieren. In der Tagespflege wird auf genau so etwas geachtet, sodass die Pflegequalität dadurch sogar verbessert werden kann.
- Die Zerreißprobe zwischen dem eigenen Leben und der Versorgung des Angehörigen wird geschmälert.
- Viele ältere Menschen haben häufig nicht mehr so viele soziale Kontakte. In einer Tagespflegeeinrichtung sind sie in Gesellschaft und entgehen der Gefahr zu vereinsamen.
- Eine Tagespflege kann dabei helfen, körperliche Fähigkeiten zu aktivieren, zu erhalten und gegebenenfalls sogar zu verbessern.
- Dank der Tagespflege entfällt die Notwendigkeit, mehrere Mahlzeiten am Tag zubereiten zu müssen. Der Pflegebedürftige wird dort mit Frühstück, Mittagessen und Kaffee und Kuchen versorgt, eventuell gibt es sogar noch ein Abendessen. Auch dies bedeutet Entlastung für die Angehörigen.
6 Vorteile der Nachtpflege:
- Pflegende Angehörige können ruhig schlafen, da der Pflegebedürftige in der Nacht in guten Händen ist und fachmännisch betreut wird. Sie werden nicht durch nächtliche Störungen – wie sie besonders durch Demenzpatienten häufig vorkommen kann – geweckt und müssen sich auch nicht selber aktiv in der Nacht um jemanden kümmern.
- Der Prozess des Zubettgehens und auch die grundlegenden pflegerischen Handlungen der morgendlichen Wäsche und sonstigen nötigen Pflegehandgriffe werden von geschultem Fachpersonal übernommen, was die Pflegequalität steigern kann.
- Für pflegende Angehörige, die selber nachts arbeiten, kann die Nachtpflege eine Erleichterung sein. Sie müssen sich keine Gedanken mehr darüber machen, dass ihr Angehöriger in ihrer Abwesenheit nicht engmaschig betreut wird.
- Intensiv-Pflegepatienten werden ihrem Bedarf entsprechend versorgt.
- Personen, die eine medizinische Pflege benötigen, bekommen diese während einer Nachtpflege im nötigen Umfang.
- Der Pflegebedürftige verbleibt trotzdem in seiner gewohnten Umgebung. Er verbringt den Tag zu Hause und inmitten seiner Angehörigen.
Flexible Zeitgestaltung und ein maßgeschneidertes Pflegeangebot
Sowohl die Tages- als auch die Nachtpflege kann dahingehend flexibel gestaltet werden, dass sie nicht jeden Tag durchgeführt werden muss. So ist es auch möglich, den Pflegebedürftigen nur für zwei oder drei Tage (oder Nächte) in der Woche in einer teilstationären Pflegeeinrichtung anzumelden.
Auch die Zeiten, zu denen er gebracht oder abgeholt wird, können unter Umständen flexibel vereinbart werden. So ist es zum Beispiel möglich einen Tagespflege-Gast nur bis nach dem Mittagessen betreuen zu lassen oder ihn auch noch für das Abendessen einzuplanen (je nach Öffnungszeiten der Einrichtung).
Einige Einrichtungen bieten sogar eine Wochenendpflege an, falls die pflegenden Angehörigen beispielsweise am Wochenende arbeiten müssen oder im Urlaub sind. Dies ist aber nicht in jeder Einrichtung die Regel, sondern sollte unbedingt im Vorfeld erfragt werden.
Tages- und Nachtpflege: Ambulant oder stationär?
Die Tages- und die Nachtpflege können sowohl stationär als auch zu Hause durchgeführt werden. Beide Varianten stärken die häusliche Pflege und bieten den Vorteil, eine Ergänzung dazu zu bieten. Sie lösen sie nicht gänzlich ab, sondern bieten sowohl den Pflegebedürftigen als auch den pflegenden Angehörigen das Beste aus zwei Welten. Der Anspruch auf Tages- und Nachtpflege ist im Sozialgesetzbuch in „§ 41 SGB XI Tagespflege und Nachtpflege“ definiert.
Bei der ambulanten Nacht- oder Tagespflege zu Hause kommt ein Pflegedienst ins Haus, der dieselben pflegerischen Leistungen durchführt, wie sie auch in einer Einrichtung an der Tagesordnung wären. Ein großer Unterschied, den es dabei jedoch gibt, betrifft die Nachtpflege.
So ist der Schlaf des Angehörigen in Gefahr, wenn die Pflegeperson in der Nacht unruhig ist. Auf der anderen Seite sind sie dafür sofort zur Stelle, falls etwas Gravierendes sein sollte. Für die Tagespflege besteht der größte Unterschied primär darin, dass die Gesellschaft der anderen Tagespflege-Gäste fehlt.
Auch ist das Beschäftigungsangebot im Rahmen der ambulanten Tagespflege zu Hause deutlich eingeschränkter als in einer Einrichtung. Dafür entfällt in beiden Varianten der Transport, der schließlich auch mit Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden ist. Auch die Unterbringung ist dann nicht mehr nötig, vielmehr konzentriert sich die pflegerische Leistung dann auf die Grundpflege, die medizinische Pflege und die Versorgung des Pflegebedürftigen.
Wie hoch sind die Kosten für die Tages- und Nachtpflege?
Die Tages- und Nachtpflege ist eine teilstationäre Leistung und mit Kosten verbunden. Die Gesamtkosten pro Betreuungstag liegen – je nach Region und Einrichtung – häufig zwischen etwa 70 und 120 Euro. Der konkrete Preis hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem:
- dem Standort der Einrichtung
- dem individuellen Pflegegrad
- der täglichen Aufenthaltsdauer
- dem Umfang der pflegerischen Versorgung
- zusätzlichen Leistungen wie Mahlzeiten oder Ruhezeiten
Wichtig ist jedoch die Unterscheidung zwischen Pflegekosten und Eigenanteilen.
Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?
Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 2 bis 5 die pflegebedingten Aufwendungen im Rahmen festgelegter monatlicher Höchstbeträge. Diese Leistung wird zusätzlich zum Pflegegeld oder zur ambulanten Pflegesachleistung gewährt (§ 41 SGB XI). Eine Kürzung des Pflegegeldes erfolgt bei Inanspruchnahme der Tages- oder Nachtpflege nicht.
Die monatlichen Höchstbeträge (Stand 2026) betragen:
- Pflegegrad 2: 721 Euro
- Pflegegrad 3: 1.357 Euro
- Pflegegrad 4: 1.685 Euro
- Pflegegrad 5: 2.085 Euro
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 erhalten keinen eigenen Leistungsbetrag für Tages- und Nachtpflege. Ihnen steht jedoch der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro zur Verfügung, der unter anderem für Angebote der Tagespflege eingesetzt werden kann (§ 45b SGB XI).
Welche Kosten müssen selbst getragen werden?
Nicht übernommen werden:
- Unterkunft und Verpflegung
- Investitionskosten der Einrichtung
- gegebenenfalls Fahrtkosten
Diese sogenannten „Hotelkosten“ sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. In vielen Fällen kann jedoch eine anteilige Finanzierung über den Entlastungsbetrag oder – bei geringem Einkommen – über Leistungen der Sozialhilfe erfolgen.
Wie kann man Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege sicher erkennen?
Nur wenn Einrichtungen offiziell für die Tagespflege und die Nachtpflege zertifiziert sind, können die Kosten auch tatsächlich von der Pflegeversicherung übernommen werden. Schließlich erhalten Pflegebedürftige oder ihre rechtlich für sie verantwortlichen Angehörigen das Geld für Sachleistungen in der Pflege nicht ausbezahlt, sondern die Leistungen werden direkt mit der Kasse abgerechnet. Keine Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege sind:
- Krankenhäuser
- Stationäre Einrichtungen für die medizinische Vor- oder Nachsorge (Rehabilitation)
- Stationäre Einrichtungen, die eine berufliche oder soziale Eingliederung vornehmen
- Stationäre Einrichtungen, die eine schulische Ausbildung vornehmen
- Stationäre Einrichtungen, die auf die Erziehung von Menschen mit Krankheit oder Behinderungen spezialisiert sind, wie zum Beispiel Behindertenwerkstätten oder
Wie informiert man sich als pflegender Angehöriger zum Thema Tages- und Nachtpflege?
Als Pflegebedürftiger oder pflegender Angehöriger haben Sie verschiedene Möglichkeiten das Thema Tages- und Nachtpflege anzugehen. Wenden Sie sich zum Beispiel an einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe und holen Sie sich Informationen über zugelassene Einrichtungen in Ihrer Nähe ein. Die Mitarbeiter an den Pflegestützpunkten können Ihnen auch konkrete Einrichtungen empfehlen und Ihnen ebenso dabei helfen, die Tages- oder Nachtpflege zu beantragen.
Die Pflegekasse ist ebenfalls eine verlässliche Quelle, um sich über Tages- und Nachtpflegeangebote in der näheren Umgebung zu informieren. Sie können auch direkt bei der Antragsstellung helfen und offene Fragen beantworten.
Was müssen Sie als Pflegekraft bei der Aufnahme für die Tages- und Nachtpflege berücksichtigen?
Als Mitarbeiter in der Pflege ist das Erstgespräch mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen entscheidend. Im Rahmen dessen können Sie nicht nur den Zustand des Patienten dokumentieren, sondern auch direkt festhalten, in welcher Form die Pflege durchgeführt werden soll. Soll sie nur das weiterführen, was die Angehörigen zu Hause bereits machen? Oder soll sie darüber hinaus aktivierend sein und zusätzliche Pflegeleistungen beinhalten? Benötigt der Pflegebedürftige tagsüber eine eigene Unterkunft oder genügt der Aufenthalt in Gemeinschaftsbereichen? Ebenfalls wichtig zu klären ist, welche pflegebedingten Besonderheiten der Pflegebedürftige mitbringt:
- Hat er Krankheiten?
- Muss er regelmäßig Medikamente nehmen?
- Welchen Pflegegrad hat er?
- Welchen Pflegebedarf hat er?
- Muss er eine spezielle Diät halten oder isst er generell kein Fleisch?
- Welche Herausforderungen gibt es bereits in der häuslichen Pflege, mit denen Sie nun auch sehr wahrscheinlich in der teilstationären Pflege rechnen müssen?
Sprechen Sie dazu intensiv mit den Pflegepersonen und dokumentieren Sie alles Wesentliche. Auf Basis dessen können Sie dann einen Pflegeplan erstellen.
Fazit: Teilstationäre Pflege als Stabilitätsfaktor der häuslichen Versorgung
Die Tages- und Nachtpflege ist weit mehr als eine Übergangslösung. Sie ist ein zentraler Baustein, um häusliche Pflege langfristig tragfähig zu gestalten. Besonders dann, wenn pflegende Angehörige berufstätig sind oder die Belastung durch nächtliche Unruhe, Demenz oder körperlich anspruchsvolle Pflege zunimmt, kann die teilstationäre Versorgung entscheidend entlasten.
Neben der pflegerischen Unterstützung bietet insbesondere die Tagespflege einen wichtigen sozialen Mehrwert. Strukturierte Tagesabläufe, Aktivierungsangebote und der Austausch mit anderen Gästen wirken Isolation entgegen und fördern kognitive sowie soziale Ressourcen. Für Menschen mit Demenz kann eine Nachtpflege sinnvoll sein, wenn ein gestörter Tag-Nacht-Rhythmus die Belastungsgrenze der Angehörigen überschreitet.
Organisatorisch sind viele Einrichtungen heute flexibel aufgestellt. Häufig werden Fahrdienste angeboten, sodass Transportwege nicht selbst organisiert werden müssen. Auch die Anzahl der wöchentlichen Betreuungstage kann individuell vereinbart werden. Teilstationäre Pflege ergänzt dabei die ambulante Versorgung – sie ersetzt sie nicht.
Finanziell gilt: Die Pflegekasse übernimmt bei Pflegegrad 2 bis 5 die pflegebedingten Aufwendungen im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge (§ 41 SGB XI). Diese Leistung wird zusätzlich zum Pflegegeld oder zu ambulanten Sachleistungen gewährt. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sind hingegen selbst zu tragen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Einrichtung über eine entsprechende Zulassung verfügt.
Für Pflegebedürftige und Angehörige empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung bei der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt. Je früher Entlastungsangebote in die Versorgungsstruktur integriert werden, desto stabiler bleibt die häusliche Pflege.
Für Pflegefachpersonen und Leitungsverantwortliche liegt die Aufgabe darin, teilstationäre Angebote systematisch in die Pflegeplanung einzubinden. Entscheidend ist eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen ambulanter Pflege, Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung sowie Angehörigen. Nur so entsteht ein Versorgungskonzept, das nicht nur formal passt, sondern im Alltag wirklich trägt.