KfW-Zuschuss: So können Sie altersgerecht Umbauen und ein sicheres Leben daheim sichern
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) greift Eigentümern, Käufern, Mietern und Bauherren beim altersgerechten Umbau von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Miet- und Eigentumswohnungen finanziell unter die Arme: Pflegebedürftige Personen können also von einer Förderung durch die KfW beim altersgerechten Umbau ihrer Wohnung oder ihres Hauses profitieren. Genauso Menschen, die vorsorgen möchten und bereits in jüngeren Jahren Maßnahmen zur Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden umsetzen und ihren Wohnraum entsprechend umbauen. Auch beim Immobilienerwerb lohnt sich die staatliche Förderung. Ein Überblick:
KfW-Zuschuss: „Altersgerecht umbauen“
Die KfW vergibt als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse an förderwürdige Vorhaben. Nicht nur Existenzgründer oder Investoren können davon profitieren, sondern auch Privatleute – zum Beispiel von einem Zuschuss beim altersgerechten Umbau (Barrierereduzierung) von Wohnraum. Haus- oder Wohnungseigentümer, die entsprechende Maßnahmen planen, können zwei Förderprodukte der KfW in Anspruch nehmen:
1. Förderprodukt 159 „Altersgerecht umbauen – Kredit“ oder
2. Förderprodukt 455 B „Altersgerecht umbauen – Investitionszuschuss“.
Während der Zuschuss für solche Umbaumaßnahmen gedacht ist, die Senioren ein Leben in den eigenen vier Wänden erst ermöglicht oder dieses erleichtert, stellt die KfW-Bank mit einem zinsgünstigen Kredit Gelder für die Finanzierung von barrierereduzierenden Maßnahmen zur Verfügung. Auf diese Weise sinkt der Anteil der Investitionskosten für den Antragsteller, die es für die Modernisierung braucht.
Umbaumaßnahmen verbessern die Situation für Bewohner und Pflegekräfte
Pflegebedürftige Personen tun gut daran, ihre Wohnung oder das Haus entsprechend umbauen zu lassen. Der Abbau von Barrieren erhöht nicht nur ihre eigene Sicherheit, sondern auch die des Pflegepersonals, das regelmäßig ins Haus kommt oder später einmal kommen könnte. Nicht auszudenken, wenn Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes ihre Patienten oder sich selbst in Gefahr bringen, weil keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen worden sind. Gleichzeitig erleichtert die Umsetzung von Baumaßnahmen für altersgerechtes Wohnen den Arbeitsalltag des Pflegepersonals erheblich.
Kfw-Zuschuss für altersgerechtes Umbauen: Welche KfW-Zuschuss für altersgerechten Umbau (Stand 2025/2026)
Die KfW fördert Maßnahmen zum barrierereduzierenden Umbau von Wohnraum über das Programm „Altersgerecht Umbauen“ (Investitionszuschuss 455-B). Ziel ist es, selbstbestimmtes Wohnen zu ermöglichen und Barrieren im bestehenden Wohnraum nachhaltig abzubauen.
Im Gegensatz zu früheren Kreditvarianten steht derzeit insbesondere der Investitionszuschuss im Fokus. Die Förderung erfolgt als direkter Zuschuss, der nach Umsetzung der Maßnahme ausgezahlt wird. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen direkt über das KfW-Zuschussportal gestellt werden – nicht über eine Hausbank oder Sparkasse.
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden unter anderem:
- Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung, z. B.
- Badumbauten (bodengleiche Duschen, rutschhemmende Bodenbeläge)
- Türverbreiterungen
- Schwellenabbau
- Einbau von Aufzügen oder Treppenliften
- Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit
- Umfassende Maßnahmenpakete, die einen KfW-Standard für altersgerechtes Wohnen erfüllen
- Erwerb von barrierereduziert saniertem Wohnraum, sofern die Maßnahmen förderfähig sind
Nicht gefördert werden:
- Beherbergungsbetriebe wie Hotels oder Pensionen
- Ferienhäuser und Ferienwohnungen
- Umschuldungen
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Maßnahmen
Investitionszuschuss: Wie hoch ist die Förderung bei Barrierereduzierung (2025/2026)?
Über das KfW-Programm 455-B „Altersgerecht Umbauen“ fördert der Bund bauliche Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden. Ziel ist es, älteren oder pflegebedürftigen Menschen ein möglichst langes, sicheres und selbstbestimmtes Wohnen in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen.
Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, der nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt wird. Der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten über das KfW-Zuschussportal gestellt werden.
Förderhöhe (Stand 2025/2026)
- Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung:
Zuschuss von 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit - Umfassende Maßnahmen nach KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“:
Zuschuss von bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten, maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit
Die konkrete Zuschusshöhe hängt von den tatsächlich anerkannten förderfähigen Kosten ab.
KfW: Zinsgünstiger Kredit für altersgerechten Umbau
Neben dem Investitionszuschuss bietet die KfW im Rahmen des Programms „Altersgerecht Umbauen – Kredit (Programm 159)” weiterhin die Möglichkeit, barrierereduzierende Maßnahmen über ein zinsgünstiges Darlehen zu finanzieren – sofern das Programm aktuell geöffnet ist.
Gefördert werden Umbaumaßnahmen, die Barrieren im Wohnraum reduzieren und die Sicherheit sowie den Wohnkomfort erhöhen. Ziel ist es, selbstbestimmtes Wohnen auch bei eingeschränkter Mobilität langfristig zu ermöglichen.
Die Förderung ist nicht an ein bestimmtes Lebensalter gebunden. Auch Personen, die frühzeitig vorsorgen möchten, können das Kreditangebot nutzen. Zusätzlich können Maßnahmen zum Einbruchschutz mitfinanziert werden.
Konditionen (Stand 2025/2026)
- Kreditbetrag: bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit
- Laufzeiten und Tilgungsvarianten: flexibel wählbar
- Zinssatz: abhängig von Kapitalmarktlage und Bonität; deutlich unter marktüblichen Ratenkrediten, jedoch kein fixer Niedrigzins wie in früheren Jahren
Der Antrag wird – anders als beim Zuschuss – über die Hausbank oder Sparkasse gestellt.
Auch Mieterinnen und Mieter können das Darlehen grundsätzlich beantragen, sofern die geplanten Maßnahmen mit dem Eigentümer abgestimmt sind.
Wer kommt als Antragsteller infrage?
| Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern | Von der KfW-Förderung zum altersgerechten Umbau profitieren Eigentümer von Ein- oder auch Zweifamilienhäusern. Die Förderung ist auf maximal zwei Wohneinheiten begrenzt. Auch Privatpersonen, die als Wohnungseigentümergemeinschaft gelten, sind förderberechtigt. Ebenso Personen, die ein kürzlich saniertes Ein- oder Zweifamilienhaus (oder eine Wohnung) erworben haben. Und sogar Mieter können von einem KfW-Zuschuss für altersgerechtes Umbauen profitieren. |
| Wohnungseigentümer- gemeinschaft | Auch Privatpersonen, die als Wohnungseigentümergemeinschaft gelten, sind förderberechtigt. |
| Eigentümer, die gerade erst gekauft haben | Ebenso Personen, die ein kürzlich saniertes Ein- oder Zweifamilienhaus (oder eine Wohnung) erworben haben. |
| Mieter | Und sogar Mieter können von einem KfW-Zuschuss für altersgerechtes Umbauen profitieren. |
KfW-Standard „Altersgerechtes Haus“
Was genau den Kriterien eines altersgerechten Hauses entspricht und demzufolge von der KfW mit Fördermitteln unterstützt wird, ist als KfW-Standard festgelegt. Nur wer alle Kriterien bei der Umgestaltung erfüllt, kann als Eigentümer oder als Mitglied von Wohnungseigentümergemeinschaften die Immobilie als „altersgerecht nach KfW-Standard“ bezeichnen.
Zu den Kriterien gehören:
| Ein barrierereduzierter Zugang zum Wohnraum |
| Die barrierereduzierte Sanierung von Wohn- und Schlafzimmern in Wohngebäuden |
| Die barrierereduzierte Sanierung der Küche und des Badezimmers (zum Beispiel rutschsichere Bodenbeläge, bodengleiche Dusche) |
| Baumaßnahmen oder Einbau von Rampen, um Niveauunterschiede auszugleichen |
| Einbau von Hilfsmitteln und Bedienelementen wie Haltegriffe, Stützgriffe, Kommunikationshilfen |
Fazit: KFW-Zuschuss beim altersgerechten Umbau
Die Schaffung von barrierearmen oder gar barrierefreiem Raum ist gerade für ältere Menschen und solche mit körperlichen Behinderungen von Vorteil. Sowohl der Investitionszuschuss als auch der Kredit richtet sich an Privatpersonen. Dabei spielt das Alter keine Rolle. Durch die Förderprogramme der KfW sinken die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen. Wer plant, eine Wohnung oder ein Haus altersgerecht umzubauen und dabei einen KfW-Zuschuss oder -Kredit in Anspruch nehmen möchte, sollte sich mit seinen Fragen zu geeigneten Baumaßnahmen auch an ein Fachunternehmen wenden.