Zuschuss für altersgerechtes Umbauen
Mit zunehmendem Alter werden häufig Umbaumaßnahmen nötig, um als Eigentümer Wohnraum für sich selbst oder für pflegebedürftige Angehörige und Mieter barrierefrei zu gestalten. Denn Barrieren bergen ein großes Verletzungsrisiko. Eine altersgerechte Anpassung einer Wohnung oder eines Hauses kann jedoch sehr kostspielig sein und viele können sich die Investitionskosten nicht leisten. Deshalb wird ein Großteil notwendiger Umbauten im Haus und in Wohnungen von der Bundesregierung in Kooperation mit der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) finanziell unterstützt.
Barrierefreies Wohnen: Welche Zuschüsse gibt es?
Wer altersgerechte oder barrierereduzierende Umbaumaßnahmen plant, kann verschiedene öffentliche Förderprogramme in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Antrag vor Beginn der Baumaßnahme gestellt und bewilligt wird. Neben Programmen der KfW bestehen weitere Möglichkeiten finanzieller Unterstützung, etwa über die Pflegekasse, Bundesländer oder Kommunen. Welche Förderung gewährt wird, hängt von der persönlichen Situation, dem Pflegegrad sowie der Art der Maßnahme ab.
Für eine verlässliche Kalkulation ist es daher wichtig zu prüfen, welche Umbauten förderfähig sind – und welche vollständig privat finanziert werden müssen. Die Pflegekasse beteiligt sich bei anerkanntem Pflegegrad mit bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person an sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen in einem Haushalt, kann sich der Zuschuss entsprechend erhöhen.
Voraussetzung ist, dass die geplanten Maßnahmen die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person erhalten oder verbessern, die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern. Typische Beispiele sind der Badumbau, der Abbau von Schwellen oder der Einbau technischer Hilfen.
Kriterien für Kostenübernahme durch Pflegekasse
Diese sogenannte Wohnraumanpassung ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Folgende Kriterien müssen zunächst vorliegen, damit eine wohnfeldverbessernde Maßnahme zur Barrierereduzierung von der Pflegekasse übernommen werden kann:
- Die Pflege wird durch die Umbaumaßnahmen deutlich erleichtert. Gleichzeitig werden die pflegenden Personen erheblich entlastet.
- Durch die geplante Maßnahme ist der Aufenthalt einer beeinträchtigten Person in der häuslichen Umgebung erst möglich.
- Die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person bleibt erhalten.
Unter diesen Voraussetzungen kann von der Pflegekasse beispielsweise ein rutschfester Fußbodenbelag oder eine barrierefreie Dusche bezahlt werden. Möglich ist auch die Kostenübernahme folgender Einbauten:
| Geländer im Treppenhaus auf beiden Seiten |
| rutschsichere Stufen für Treppen |
| Einbau eines Badewannenlifts |
| Installation einer barrierefreien Toilette |
| Installation von Haltegriffen und Stützstangen |
| Einbau von Lichtschaltern, die leicht zu erreichen sind |
| Einbau von Bewegungsmeldern |
| Installation eines Treppenlifts |
Zuschuss bis maximal 4.000 Euro
Die Pflegekasse gewährt für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person. Rechtsgrundlage ist § 40 Absatz 4 SGB XI Voraussetzung ist, dass mindestens Pflegegrad 1 vorliegt und die Maßnahme dazu dient, die häusliche Pflege zu ermöglichen, erheblich zu erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person wiederherzustellen oder zu verbessern.
Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einer gemeinsamen Wohnung oder Wohngemeinschaft, kann der Zuschuss für jede anspruchsberechtigte Person einzeln beantragt werden. Die Pflegekasse begrenzt die Gesamtförderung jedoch auf maximal 16.000 Euro pro Wohneinheit.
Verändert sich die Pflegesituation wesentlich – etwa durch eine deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustands –, kann erneut ein Zuschuss beantragt werden. Eine wiederholte Förderung ist möglich, sofern die neuen Maßnahmen wiederum notwendig und pflegefachlich begründet sind. Weitere Informationen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen stellt auch das Bundesgesundheitsministerium bereit.
Kreditanstalt bietet verschiedene Förderprogramme
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt altersgerechte Umbauten über unterschiedliche Förderprodukte. Je nach Programm erfolgt die Förderung entweder als zinsgünstiger Kredit oder als direkter Investitionszuschuss.
Für barrierereduzierende Maßnahmen kann – sofern das Programm geöffnet ist – das Kreditprogramm 159 „Altersgerecht Umbauen“ in Anspruch genommen werden. Es ermöglicht die Finanzierung entsprechender Umbauten über ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Der Antrag wird über die jeweilige Hausbank gestellt. Die Zinssätze sind marktabhängig und variieren je nach Laufzeit und Bonität. Üblich sind Laufzeiten zwischen fünf und zwanzig Jahren mit unterschiedlichen Tilgungsoptionen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, über das Zuschussprogramm 455-B „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ eine direkte Förderung zu erhalten. Bezuschusst werden Einzelmaßnahmen oder umfassende Umbauten, die Barrieren reduzieren und selbstständiges Wohnen im Alltag ermöglichen oder deutlich erleichtern. Der Antrag erfolgt vor Beginn der Baumaßnahmen direkt über das KfW-Zuschussportal.
„Altersgerechtes Haus“
Die geförderten Maßnahmen rund um die Wohngebäude müssen unter anderem dem vorgegebenen KfW-Standard entsprechen (zum Beispiel der Standard „Altersgerechtes Haus“). Bezuschusst werden auch einzelne Umrüstungen, die der Barrierereduzierung, Barrierefreiheit oder auch dem Einbruchsschutz dienen. Ebenso kann das Vorhaben eines Eigentümers, ein bestehendes Gebäude ohne vorhandenen Wohnraum bewohnbar zu machen, mit einem Programm gefördert werden. Genauso winken Zuschüsse, wenn Häuser oder Wohnungen mit Barrieren erworben wurden. Welcher Antrag am meisten Sinn macht, richtet sich nach der individuellen Situation des Antragstellers.
Was ist KfW-Standard?
Was aber ist laut KfW ein altersgerechtes, also förderfähiges Haus? Der durch die Kreditbank festgelegte Standard enthält folgende Kriterien:
- Der Zugang zur Immobilie muss mindestens barrierereduziert ausgestattet sein. Dazu gehört unter anderem der Einbau von Fahrstühlen oder auch Treppenliften
- Die Küche verfügt über eine barrierereduzierte oder barrierefreie Ausstattung
- Installation von verschiedenen Elementen, die der Sicherheit dienen (Griffe, Stützen, Kommunikationshilfen)
- Das Bad ist barrierefrei oder zumindest barrierereduziert ausgestattet
- Niveauunterschiede im Wohnbereich können mit Hilfe von Rampen oder anderen Installationen leicht überwunden werden
- Wohn- und Schlafräume sind mindestens barrierereduziert gestaltet
Mehr Sicherheit durch verschiedene Maßnahmen
Im Einzelnen betrifft die Förderung der Kosten durch die KfW solche Maßnahmen, die die Sicherheit der Person erhöhen, den Wohnkomfort verbessern und Hindernisse (Barreiren) abbauen. Die Liste der förderfähigen Umbauten oder Umrüstungen ist lang. Unter anderem werden folgende Einzelmaßnahmen mit einem Investitionszuschuss unterstützt:
- Eingangsbereich des Gebäudes an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen anpassen
- Wege, die zum Gebäude oder zu Garagen etc. hinführen, barrierefrei gestalten
- Installationen, um Treppen und Stufen sicher überwinden zu können
- Umbau des Badezimmers (bodengleiche Dusche, unterfahrbares Waschbecken, barrierefreies WC, Haltegriffe und Stützen)
- Rutschfester Fußbodenbelag
- Raumgeometrie anpassen, Abbau von Hindernissen im Raum
- Bedienelemente installieren, ebenso Kommunikationshilfen, Maßnahmen für eine bessere Orientierung umsetzen
- Smart-Home-Installationen
Fazit: Zuschüsse zum altersgerechten Wohnumbau
Wer seinen Wohnraum altersgerecht umbauen möchte, kann je nach persönlicher Situation auf unterschiedliche Förderquellen zurückgreifen. Neben der KfW und der Pflegekasse kommen unter Umständen auch Programme der Bundesländer und Kommunen, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, der Rentenversicherung, der Sozialhilfeträger oder einzelner Stiftungen in Betracht. Welche Stelle zuständig ist, hängt davon ab, ob die Maßnahme pflegebedingt, unfallbedingt, beruflich veranlasst oder sozialhilferechtlich begründet ist.
Vor Antragstellung sollten die jeweiligen Voraussetzungen, Fristen und Kombinationsmöglichkeiten sorgfältig geprüft werden. In den meisten Fällen gilt: Der Antrag muss vor Beginn der Umbaumaßnahme gestellt werden. Auch Fachunternehmen oder spezialisierte Wohnberatungsstellen können unterstützen, da sie in der Regel mit den aktuellen Förderbedingungen, Zuschusshöhen und Kreditlaufzeiten vertraut sind und bei der Planung sowie Antragstellung beratend begleiten können.