Kurzzeitpflege: Anspruch Leistungen und der Zeitraum der Kurzzeitpflege

Herausforderungen für Pflegebedürftige und Pflegepersonal
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Inhaltsverzeichnis

Die Pflege von Angehörigen ist herausfordernd und kann an die Substanz gehen. Pausen einzulegen und mal in den Urlaub zu fahren, ist daher essenziell. Doch was passiert in dieser Zeit mit dem Pflegebedürftigen? Diese Frage kennt sicher jeder pflegende Angehörige, ebenso wie die Frage: Wer versorgt meinen Angehörigen wenn ich mal krank bin? Für diese Probleme gibt es eine Lösung – sie heißt Kurzzeitpflege.

Die Kurzzeitpflege schließt die Versorgungslücke bei Krisen und Übergängen. Dies bezieht sich entweder auf häusliche Krisensituationen oder die Übergangszeit nach einer stationären Behandlung im Krankenhaus.

4 Gründe für die Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege

1. KrankenhausaufenthaltEin Pflegebedürftiger benötigt nach einem Krankenhausaufenthalt intensive Betreuung und wird zu diesem Zweck für einen begrenzten Zeitraum in ein Pflegeheim gebracht.
2. Warten auf einen HeimplatzEin Pflegebedürftiger wartet noch auf einen Heimplatz, muss aber bereits stationär versorgt werden. Hier hilft die Kurzzeitpflege bei der Überbrückung.
3. Plötzliche PflegebedürftigkeitEin Mensch wird sehr plötzlich pflegebedürftig und für die Versorgung in den eigenen vier Wänden ist noch nicht alles bereit. Die vollstationäre Kurzzeitpflege schafft in dieser Situation Abhilfe und schließt die Versorgungslücke.
4. Urlaub oder Krankheit von AngehörigenPflegende Angehörige, die selber krank sind oder für eine Auszeit in den Urlaub fahren, stehen für die Pflege kurzzeitig nicht zur Verfügung. Auch hier kann die Versorgungslücke dank der Kurzzeitpflege geschlossen werden, indem der Pflegebedürftige für diesen Zeitraum in ein Pflegeheim einzieht und dort betreut wird.

Ein Vorteil der Kurzzeitpflege ist, dass sie Angehörige psychisch entlastet und ihnen den Druck nimmt, immer da sein zu müssen. Zudem können Heime mittels Kurzzeitpflege ausprobiert werden, falls ohnehin über kurz oder lang eine dauerhafte Pflege in einem Heim geplant ist.

Doch nicht nur pflegebedürftige Menschen können das Angebot der Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Auch Menschen, die aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit im Krankenhaus lagen und nach diesem Krankenhausaufenthalt noch eine engmaschige Betreuung benötigen, können eine Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim beantragen.

Was sind die Besonderheiten bei der Kurzzeitpflege von Demenzkranken?

Die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen sollte eine Einrichtung zur Kurzzeitpflege berücksichtigen können. So benötigen insbesondere Demenzpatienten eine spezielle Betreuung und eine an die Demenz angepasste Umgebung.

Einige Demenzkranke haben beispielsweise einen umgekehrten Tag- und Nacht-Rhythmus und benötigen eine Versorgung, die auf ihre Nachtaktivität eingestellt ist. Grundsätzlich sind für Demenzkranke Orientierungshilfen, viel Platz für den gesteigerten Bewegungsdrang, Gedächtnistraining und Beschäftigungen wie musizieren oder malen wichtig. 

Leistungen für die Kurzzeitpflege: Wann besteht Anspruch?

Die Kurzzeitpflege wird in Teilen von der Pflegeversicherung übernommen, wenn einer der oben genannten Gründe zutrifft, zumindest ab dem Vorliegen des Pflegegrads 2. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 und Menschen ohne Pflegegrad (ehemals Pflegestufe) erhalten eine Zuzahlung zur Kurzzeitpflege nur, wenn diese im Rahmen eines Unfalls oder einer Krankheit benötigt wird, die eine intensive Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt nötig machen oder wenn die Pflegebedürftigkeit sehr plötzlich eintritt. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Leistungen für die Kurzzeitpflege.

Das Pflegegeld wird während der Kurzzeitpflege übrigens anteilig weiter bezahlt.

Kurzzeitpflege: Der Zeitraum ist klar begrenzt

Die Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege sind im Sozialgesetzbuch (SGB) in §42 SGB XI geregelt. Auch wie lange sie gewährleistet wird, ist dort festgelegt. Acht Wochen lang beziehungsweise 56 Tage können Pflegebedürftige von der Kurzzeitpflege profitieren.

Für Zeiträume darüber hinaus kann die Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege kombiniert werden, wenn diese noch nicht genutzt wurde. Bis zu sechs Wochen Verhinderungspflege sind pro Jahr möglich. Die Verhinderungspflege ist ebenso wie die Kurzzeitpflege eine Form der Ersatzpflege und greift, wenn Angehörige verhindert sind, die Versorgung des Pflegebedürftigen zu übernehmen. Sie kann sogar nur für einzelne Stunden oder Tage in Anspruch genommen werden. Im Unterschied zur Kurzzeitpflege wird sie jedoch nicht stationär durchgeführt, sondern zu Hause.

Mehr zur Dauer der Kurzzeitpflege lesen Sie hier.

Wie hoch sind die Zuschüsse der Kasse zur Kurzzeitpflege?

Ebenfalls im SGB geregelt ist, wie hoch die Zuschüsse der Pflegekassen zur Kurzzeitpflege sind.

Für die Pflegegrade 2, 3, 4 und 5 gibt es einen Zuschuss in Höhe von 1.612 Euro zu den Pflegekosten pro Kalenderjahr. Dieser kann mit den Zuschüssen aus der Verhinderungspflege kombiniert werden, wodurch bis zu 3.224 Euro pro Jahr von der Kasse übernommen werden.

Mit dem Geld können allerdings nur die Pflegekosten der Einrichtungen gedeckt werden, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen ebenso selber getragen werden wie die Investitionskosten, die Pflegeheime für ihre Instandhaltungsmaßnahmen erheben. Um diese zu bezahlen kann auch der Entlastungsbeitrag genutzt werden, den alle Pflegebedürftigen (auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1) erhalten, um Pflegeleistungen zu bezahlen.

Wenn ein Pflegebedürftiger länger als acht Wochen in einer Pflegeeinrichtung verbleiben soll, aber dennoch nicht langfristig, muss die Zeit darüber hinaus aus eigener Tasche finanziert werden. Wer sich den Eigenanteil der Kurzzeitpflege nicht leisten kann, kann auf Unterstützung vom Sozialamt hoffen.

Tipp

Die Ansprüche auf Leistungen der Kassen zur Kurzzeit- und Verhinderungspflege verfallen mit Ablauf des Kalenderjahres. Sie können also nicht die nicht verbrauchten Ansprüche mit in das nächste Jahr nehmen. Nutzen Sie sie also, wenn nötig!

Kurzzeitpflege beantragen: Wie geht es?

Die Beantragung der Kurzzeitpflege erfolgt direkt bei der Pflegeversicherung, zumindest ab dem vorliegenden Pflegegrad 2. Ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 ist eine Beantragung der Kurzzeitpflege bei der Pflegekasse nur möglich, wenn die Pflegebedürftigkeit sehr plötzlich eintritt. Die Kurzzeitpflege dient in solch einem Fall aber nicht dazu, Angehörigen Urlaub zu ermöglichen, sondern soll die Krisensituation bis zur Einrichtung einer langfristigen Pflegemöglichkeit überbrücken.

Wer über Pflegegrad 1 verfügt, erhält von der Pflegeversicherung monatlich einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für anfallende Kosten, die mit der Pflegebedürftigkeit verbunden sind. Dieser Entlastungsbetrag kann ebenfalls für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Ohne Pflegegrad ist die Beantragung der Kurzzeitpflege nur möglich, wenn sie aufgrund eines Unfalls oder Krankheit nötig wird (der Leistungsträger ist dann die Krankenkasse) oder wenn die Pflegebedürftigkeit sehr plötzlich eintritt (dann ist der Leistungsträger die Pflegekasse).

Entscheidend für die Auswahl einer Einrichtung zur Kurzzeitpflege ist, dass das Pflegeheim für diese explizit zugelassen ist und auch mit der Pflegekasse abrechnen kann.

Den Antrag für die Kurzzeitpflege kann sowohl die betreuenden Angehörigen des Pflegebedürftigen stellen, wenn diese auch offiziell als rechtlicher Vertreter benannt sind oder der Pflegebedürftige selbst. Den Antrag gibt es je nach Situation sowohl bei der Pflegekasse als auch bei der Krankenkasse. Klinikpersonal, Mitarbeiter der Pflege- und Krankenkassen sowie die Helfer an Pflegestützpunkten können wertvolle Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens leisten und beantworten offene Fragen.

Welche Daten benötigen Sie für den Antrag?

Das Formular, das sie für die Beantragung der Kurzzeitpflege benötigen, heißt „Antrag auf Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege“. Auf diesem Formular können Sie ankreuzen, welche der beiden Pflegearten Sie in Anspruch nehmen wollen. Auch kann dort bereits per Kreuz angegeben werden, dass die Leistungen der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege genutzt werden sollen.

Die Informationen, die Sie für das Beantragen der Kurzzeitpflege benötigen sind der Name und die Versicherungsnummer der Person, die die Pflege in Anspruch nehmen wird, den Zeitraum, den Grund und den Namen sowie die Adresse der gewählten Pflegeeinrichtung, in der die Kurzzeitpflege durchgeführt werden soll. Mit dem Datum sowie der Unterschrift des Antragsstellers wird der Antrag rechtsgültig und wird dann von den Kassen bearbeitet.

Lohnt sich die Kurzzeitpflege für einen Urlaub oder eine Auszeit?

In einigen Situationen haben Pflegepersonen keine Wahl als ihren Angehörigen für die Kurzzeitpflege in eine Pflegeeinrichtung zu geben. Dazu gehört zum Beispiel wenn sie selber krank sind, einen Unfall hatten oder sich einer Reha-Maßnahme unterziehen müssen. Ein Urlaub oder eine Auszeit ist jedoch eine andere Situation und wird von den Angehörigen aktiv gesucht. Viele hadern damit, ob sie wirklich wegfahren und ihren Angehörigen ins Pflegeheim bringen können. Schließlich bedeutet diese Veränderung der gewohnten Umgebung eine große Umstellung und kann sogar kontraproduktiv sein.

Schließlich kann ein Heimaufenthalt auch missglücken und die Situation des pflegebedürftigen Menschen verschlechtert sich dadurch. Die nachträgliche Belastung, die daraus resultieren kann, kann problematisch sein und möglicherweise wäre es sinnvoller auf den Urlaub zu verzichten. Besonders bei Demenzpatienten ist es häufig schwierig, sie aus ihrem gewohnten Umfeld und ihren vertrauten Abläufen zu reißen. Es einmal auszuprobieren kann jedoch nicht schaden, schließlich kann es auch unfreiwillig zu einer solchen Situation kommen.

Am besten planen Sie erst einmal einen kurzen Urlaub in der Nähe des Angehörigen, um im Zweifel schnell bei ihm zu sein, falls es ein Problem in der Kurzzeitpflege geben sollte.  Wenn Sie merken, dass es mit der Kurzzeitpflege gut funktioniert, können Sie beim nächsten Mal auch längere Reisen oder größere Distanzen in Erwägung ziehen. Achten Sie auf sich und verlieren Sie in der Pflege auch ihr eigenes Wohl nicht aus den Augen. Sich über Monate oder Jahre keine Auszeit zu gönnen kann sich rächen und Sie krank machen – das sollte die Pflege eines geliebten Menschen definitiv nicht.

Ihr Auftrag in der Kurzzeitpflege als Pflegeperson im Pflegeheim

Als Mitarbeiter in der Pflege ist Ihr Auftrag in der Kurzzeitpflege verschieden. Soll nur die Zeit überbrückt werden, bis der Pflegebedürftige wieder nach Hause kann, springen Sie sozusagen nur kurzfristig für die eigentliche Pflegeperson ein. Dies bedeutet, dass Sie die Pflege im Rahmen Ihrer Möglichkeiten so aufrechterhalten, wie die pflegebedürftige Person es von zuhause gewohnt ist. Lediglich eindeutig gefährdende oder fachlich unzulässige Maßnahmen dürfen nicht weitergeführt werden. Darüber hinaus sollten aber keine Schritte unternommen werden, wie zum Beispiel die stärkere Mobilisierung einer Person, die zu Hause nicht fortgeführt werden können.

Wenn Ihr Kurzzeitpflegegast hingegen nach einem stationären Krankenhausaufenthalt wieder zu Kräften kommen und dann in seinen eigenen Haushalt zurückkehren möchte, ändert sich Ihr pflegerischer Auftrag, denn vermutlich will er schnellstmöglich seine Selbstständigkeit zurückerlangen. Für Ihren Pflegeauftrag bedeutet dies vor allem, dass sie neue Ziele und Maßnahmen mit dem Bewohner erarbeiten.

Die richtige Pflegeplanung in der Kurzzeitpflege

Als Pflegekraft oder Pflegeleitung ist es Ihre Aufgabe, die individuellen Pflegerisiken des kurzzeitigen Heimbewohners zu erfassen und Prophylaxen zu planen, sowohl um den Gast vor Schäden zu bewahren als auch um möglichen Regressforderungen gegen die Pflegeeinrichtung vorzubeugen wie zum Beispiel bei einem Sturz oder einem Dekubitus. Hier gilt es einen Kompromiss zu finden, zwischen den fachlichen Vorgaben und den Vorstellungen des Pflegebedürftigen sowie seinen Angehörigen. Die Erstellung sollte aufgrund der kurzen Verweildauer in jedem Fall nicht so ausführlich sein wie für die Dauerbewohner.

Am besten erstellen Sie die Pflegeplanung für den Pflegebedürftigen in der Kurzzeitpflege daher gleich bei der Aufnahme. Auf diese Weise beziehen Sie gleich alle Beteiligten bei der Planung mit ein. Es sollte so aufgebaut sein, dass die Pflegekraft die Angaben der Angehörigen zur Pflegesituation und die Gewohnheiten direkt erfasst.

Notwendige Maßnahmen ergeben sich häufig unmittelbar aus den Schilderungen der Angehörigen und Pflegebedürftigen, sodass Sie diese gleich mit erfassen können. Dokumentieren Sie dann noch die individuellen Risiken und die entsprechenden Prophylaxen – auf welchem Formular in der Dokumentation dies steht, ist nicht relevant.

Die Kurzzeitpflege abschließend evaluieren: Was sollten Pflegekräfte beachten?

Mitarbeiter in der Pflege müssen zum Abschluss der Kurzzeitpflege einen finalen Bericht erstellen. Dieser sollte folgende Fragen beantworten, die am besten zum Ende des Aufenthaltes im Pflegeheim mit dem Pflegebedürftigen und seinem Angehörigen durchgesprochen werden:

  • Konnten bestehende Pflegerisiken durch die durchgeführten Prophylaxen ausgeglichen werden? Falls nicht: Welche Schäden sind entstanden? Was war die Ursache hierfür?
  • Wie ist der körperliche Zustand des Pflegebedürftigen (zum Beispiel: Gewicht, Hautzustand, Mobilität)?
  • Wie verlief der Aufenthalt? Wurden die Erwartungen des Gastes erfüllt? Konnte er seine persönlichen Ziele verwirklichen?
  • Ist eine Rückkehr nach Hause problemlos möglich oder sollte der Aufenthalt noch verlängert werden?
  • Welche Folgemaßnahmen sind aus Sicht des Pflege-Fachpersonals nötig? Denkbar sind zum Beispiel eine weitere Physiotherapie, der Antrag auf eine höhere Pflegestufe oder die Erweiterung der Leistungen des ambulanten Pflegedienstes.

Dieses Vorgehen zeugt von einer professionellen Einrichtung und macht deutlich, dass die Pflegeaufträge sorgfältig behandelt und geplant abgeschlossen werden. Außerdem schützen sich Pflegeheime mit diesen Evaluierungen vor späteren Vorwürfen, da der Zustand, in dem sich der Gast bei seinem Auszug befand, genau festgehalten wird.

Ohne Dokumentation fällt das Erinnern schwer und auch die Belege fehlen. Insbesondere wenn es während des Aufenthalts des Patienten zu Schäden oder Zwischenfällen wie zum Beispiel Stürzen oder Wunden kam, ist eine lückenlose Dokumentation essenziell. Auf Nachfragen, zum Beispiel durch die Krankenkasse, kann so genau begründet werden, weshalb es trotz entsprechender Vorsorge zur Schädigung kam und welche weiteren pflegerischen Maßnahmen anschließend eingeleitet wurden.

Die Evaluation muss dabei nicht aufwendig sein. Sie sollte jeweils eine kurze Information zu diesen vier Kriterien enthalten:

  • Wohlbefinden des Gastes während des Aufenthaltes
  • Verlauf des Allgemeinzustandes
  • Wirkung der Prophylaxen
  • Verbesserung beziehungsweise Verschlechterung von Fähigkeiten

Mit der richtigen Pflegeplanung wird dem Gast der Aufenthalt in der Kurzzeitpflege durchaus erleichtert und auch für die Angehörigen ist diese sorgfältige Planung wertvoll, um die Qualität der Pflegeeinrichtung kennenzulernen sowie ein gutes Gefühl dabei zu haben, den Pflegebedürftigen nun tatsächlich in der Obhut der stationären Einrichtung zu belassen. Schließlich scheuen viele diesen Schritt und auch für die Pflegebedürftigen ist es nicht leicht ihre gewohnte Umgebung zu verlassen.

Fazit

Die Kurzzeitpflege können Pflegebedürftige in Anspruch nehmen, wenn ihre pflegenden Angehörigen verhindert sind und niemand sonst die Pflege übernehmen kann. Die häufigsten Gründe für eine Kurzzeitpflege sind ein Krankenhausaufenthalt, Urlaub oder Krankheit von Angehörigen, das Warten auf einen Heimplatz oder eine plötzliche Pflegebedürftigkeit, bei der noch keine Lösung für die häusliche Pflege gefunden wurde.

Während der Kurzzeitpflege können Pflegebedürftige bis zu acht Wochen lang in einer stationären Pflegeeinrichtung betreut werden, die im besten Fall auf ihre speziellen Bedürfnisse ausgerichtet ist und darüber hinaus offiziell als Kurzzeitpflegestelle zugelassen ist. Die Kosten für die Pflege im Rahmen der Kurzzeitpflege werden von den Pflegekassen bezuschusst, ein Eigenanteil bleibt aber in jedem Fall. Bis zu 1.612 Euro erhalten Pflegebedürftige als Zuschuss zur Kurzzeitpflege – die Leistungen können mit denen der Verhinderungspflege kombiniert werden, falls diese noch nicht in Anspruch genommen wurden.

Um die Kurzzeitpflege zu beantragen, wenden sich Pflegebedürftige oder ihre Vertreter am besten direkt an ihre Pflegekasse. Wird die Kurzzeitpflege für Menschen ohne Pflegegrad nötig, die zum Beispiel einen Unfall hatten, ist nicht die Pflegekasse die richtige Anlaufstelle, sondern die Krankenkasse. Mitarbeiter in Pflegestützpunkten können ebenfalls kompetent zur Antragsstellung beraten und geben zudem Empfehlungen für geeignete Pflegeeinrichtungen. Ob die Kurzzeitpflege für eine pflegerische Auszeit der Angehörigen oder einen Urlaub wirklich Sinn macht, hängt von der individuellen Pflegesituation ab. Dennoch schadet es nicht, so etwas bei Gelegenheit auszuprobieren, schließlich kann es auch immer passieren, dass eine solche Situation unfreiwillig eintritt.

Die Rolle der Mitarbeiter in der Kurzzeitpflege hängt davon ab, aus welchem Grund diese durchgeführt wird. Soll die zu pflegende Person wieder mobilisiert werden wie zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder soll nur der Pflegestandard der häuslichen Pflege aufrecht erhalten werden und keine zusätzlichen Maßnahmen angewendet werden? Dies gilt es direkt beim Aufnahmegespräch mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen zu klären und schriftlich festzuhalten. So können die individuellen Pflegerisiken erfasst und eventuelle Prophylaxen geplant werden.   

Zur Entlassung des Patienten kann dann eine Evaluierung des Aufenthalts durchgeführt werden, bei der der Zustand des Patienten sowie besondere Vorkommnisse während seines Heimaufenthaltes dokumentiert und Empfehlungen für die weitere Betreuung zu Hause an die Hand gegeben werden. So schützen sich Pflegeheime vor nachträglichen Forderungen. Am besten werden die Angehörigen zu dieser Evaluierung direkt hinzugezogen und auch der Pflegebedürftige kann sich in die Evaluierung einbringen.