Diese Voraussetzungen sollten bei einer Kurzzeitpflege für Demenzkranke erfüllt sein

©Robert Kneschke - stock.adobe.com
Inhaltsverzeichnis

Pflege und insbesondere die Pflege von Demenzpatienten (und auch Menschen mit Alzheimer) kostet viel Kraft. Demenzkranke haben je nach Fortschritt und Ausprägung der Demenz ganz unterschiedliche Bedürfnisse, die für die pflegenden Angehörigen sehr belastend sein können. So leiden einige Demenzkranke unter erhöhtem Bewegungsdrang, haben einen umgekehrten Tag- und Nacht-Rhythmus oder eine Lauftendenz, die dazu führt, dass sie weglaufen, wenn man sie nicht rund um die Uhr beaufsichtigt.

Einerseits wollen pflegende Angehörige für ihre Liebsten da sein. Andererseits geht es oft an die Substanz, über Jahre keinen Urlaub zu machen, das eigene Leben bzw. die Lebensqualität zu vernachlässigen und alles nur noch rund um den Pflegebedürftigen zu organisieren. Auch wenn pflegende Angehörige selber krank werden, eine Reha benötigen oder im Krankenhaus liegen, ist im Kopf direkt der Gedanke: Wer kümmert sich jetzt um meinen pflegebedürftigen Partner oder Elternteil?

Kurzzeitpflege für Demenzkranke: Wann wird sie nötig?

Für diese Situationen gibt es eine Lösung: Sie heißt Kurzzeitpflege und ermöglicht Ihnen als pflegendem Angehörigen, den Pflegebedürftigen für einen gewisse Zeit in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu geben, um den eigenen Bedürfnissen oder Verpflichtungen nachzukommen. Diese Auszeit kann Ihr eigenes Wohlbefinden, das Sie trotz Pflege nicht aus den Augen verlieren dürfen, signifikant verbessern.

Auch weitere Umstände können der Auslöser dafür sein, dass eine kurzfristige, zeitlich begrenzte stationäre Ersatzpflege nötig wird.

Das sind weitere 3 Situationen, die den Anspruch auf eine Kurzzeitpflege für Demenzkranke begründen können:

  1. Krankenhaushaufenthalt: Nach einem Krankenhausaufenthalt kann ein Pflegebedürftiger mit Demenz eine noch intensivere Betreuung benötigen, als es die häusliche Pflege ermöglichen kann. Geschultes Personal übernimmt in einer Pflegeeinrichtung die Pflege nach dem Krankenhausaufenthalt, was Entlastung für Angehörige bietet und den Patienten optimal versorgt. Der Ansprechpartner für die Kostenübernahme ist für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 die Pflegeversicherung, für Menschen ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 sind es die Krankenkassen.
  2. Überbrückung bis zur Langzeitpflege: Wer einen Heimplatz für eine demenzkranke Person sucht, aber noch nicht fündig geworden ist, kann die Zeit mit einer Kurzzeitpflege überbrücken, wenn es denn der Zustand des Pflegebedürftigen nötig macht.
  3. Vorbereitung auf den Umzug ins Heim: Wenn ein Pflegebedürftiger eh bald für eine Langzeitpflege in ein Heim kommen soll, können mittels Kurzzeitpflege verschiedene Heime getestet werden. Auch kann der Pflegebedürftige auf diese Weise auf den Umzug ins Pflegeheim vorbereitet werden und er kann die Abläufe rund um die Versorgung schon mal kennenlernen.

Zuschuss und Verhinderungspflege: Wie viel erhalten Sie für die Kurzzeitpflege von der Pflegeversicherung?

Die Pflegeversicherung bezuschusst die Kosten für die Kurzzeitpflege, wenn beim Pflegebedürftigen mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Bis 2017 gab es noch keine fünf Pflegegrade, sondern nur drei Pflegestufen.

Einen Anspruch auf bis zu 1.612 Euro Zuschuss gibt es von der Pflegekasse – für bis zu acht Wochen beziehungsweise 56 Tage Kurzzeitpflege pro Kalenderjahr. Die Kassen bezuschussen dabei nur die tatsächlichen Pflegekosten – in einer stationären Einrichtung fallen aber mehr Kosten an als diese Pflegekosten. Es gibt:

  1. Unterbringung und Verpflegung, auch Hotelkosten genannt
  2. Investitionskosten – von diesem Geld werden die Instandhaltung und der reibungslose Betrieb der Pflegeeinrichtung bezahlt
  3. Und eben Pflegekosten – diese werden für die tatsächliche Pflegeleistung fällig und werden von der Pflegekasse mitfinanziert.

Die Kosten für die Kurzzeitpflege können auch mit den Zuschüssen und Leistungen für die sogenannte Verhinderungspflege kombiniert werden, also weiteren 1.612 Euro. Dank des zusätzlichen Geldes durch die Verhinderungspflege können Leistungen in Höhe von bis zu 3.224 Euro bei der Pflegekasse beantragt werden. Das Pflegegeld wird für die Zeit der Kurzzeitpflege dann anteilig ausbezahlt – bei genaueren Berechnungen für Ihren Fall hilft Ihnen ein Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe oder die Pflegeversicherung.

Als Indikator für die finanzielle Planung gilt: Die Pflegekosten pro Tag liegen je nach Einrichtung und je nach Pflegegrad bei einem Betrag von 60 bis 90 Euro pro Tag, hinzukommen 20 bis 40 Euro Hotelkosten und 5 bis 20 Euro Investitionskosten. Werden tatsächlich die vollen 56 Tage Kurzzeitpflege im Jahr genutzt, summieren sich die Kosten erheblich auf, weshalb der Zuschuss der Pflegeversicherung und der Verhinderungspflege durchaus wertvoll ist.

Was sollten Sie bei der Auswahl einer Kurzzeitpflege-Einrichtung beachten?

Wenn Sie Ihren demenzkranken Angehörigen in eine Einrichtung zur Kurzzeitpflege geben wollen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass diese Einrichtung auch für die Kurzzeitpflege zugelassen ist. Nur dann funktioniert auch tatsächlich die Abrechnung mit den Pflegekassen. Weiterhin ist es entscheidend, dass diese Einrichtung für die Kurzzeitpflege auch auf Demenzkranke zugeschnitten ist. Schließlich haben sie spezielle Bedürfnisse und benötigen eine besondere Betreuung als Bewohner ohne Demenz.

So sollten Einrichtungen für Demenzkranke über speziell geschultes Personal verfügen, dass diese Bedürfnisse gut kennt und gut darauf reagieren kann. Menschen mit Demenz benötigen:

  • Eine angenehme Umgebung zum Wohnen 
  • Orientierungshilfen
  • Gedächtnistraining
  • Sinnvolle Beschäftigung wie zum Beispiel musizieren oder malen
  • Genügend Raum, um einen eventuellen Bewegungsdrang auszuleben
  • Eine nächtliche Betreuung, falls sie unter nächtlicher Unruhe, Lauftendenzen oder einem umgekehrten Tag- und Nacht-Rhythmus leiden
  • Überwachung ihres Trink- und Essverhaltens, damit sie genug Flüssigkeit zu sich nehmen und ausreichend essen

Kurzzeitpflege für Demenzkranke auch in der eigenen Wohnung zu Hause möglich

Menschen mit Demenz benötigen außerdem einen gleichbleibenden Tagesablauf, sodass es für sie zu schwierig sein kann, nur für kurze Zeit in ein Heim umzuziehen. Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit, die Kurzzeitpflege auch von einem ambulanten Pflegedienst in den eigenen vier Wänden durchführen zu lassen.

Die Mitarbeiter übernehmen die nahtlose Betreuung dann in der Wohnung zu Hause, sodass Sie als Angehöriger trotzdem Ihren geplanten Urlaub antreten oder sich ganz in Ruhe erholen können, wenn Sie selber krank sind.

Urlaub von der Pflege: Lohnt es sich oder nicht?

Wägen Sie gut ab, ob sich die Kurzzeitpflege für einen kurzen Zeitraum wie zum Beispiel eine Woche Urlaub wirklich lohnt, wenn es bedeutet, dass Sie den Demenzkranken dafür aus seiner gewohnten Umgebung reißen müssen und dieser Schritt möglicherweise sogar eine Verschlechterung der gesundheitlichen Situation bedeuten kann.

So kann die nachträgliche Belastung, die durch einen missglückten Heimaufenthalt entstehen kann, gravierender sein, als es der Verzicht auf einige Tage Urlaub wären. Wenn Sie krank sind, ins Krankenhaus müssen oder selber eine Reha machen müssen, handelt es sich um eine andere Situation und Sie haben möglicherweise keine andere Wahl als den Pflegebedürftigen kurzzeitig in ein Pflegeheim zu geben.

Vielleicht merken Sie aber auch, dass der Demenzkranke viel unproblematischer auf die Veränderung der Umgebung reagiert, als Sie vorher gedacht hätten. Einen Versuch kann es daher wert sein, auch für einen Urlaub, schließlich müssen Sie auch auf sich selber achten und dürfen Ihre eigene Gesundheit nicht vergessen.

Wie können Sie die erste Kurzzeitpflege und Ihren Urlaub planen?

Wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren Angehörigen in eine Kurzzeitpflege für Demenzkranke zu geben, um in den Urlaub zu fahren, dann wählen Sie am besten ein Ziel in Autodistanz, sodass Sie im Notfall jederzeit früher zurückfahren können. Fangen Sie außerdem mit einer kurzen Urlaubsdauer wie zum Beispiel einem verlängerten Wochenende an und buchen Sie bestenfalls nicht direkt drei Wochen Urlaub.

Schauen Sie gemeinsam mit Ihrem Angehörigen, wie sich die Veränderung der Pflegesituation auf ihn auswirkt und seien Sie dann auch für zukünftige Situationen beruhigter, falls Sie unerwartet krank werden, einen Unfall haben, operiert werden müssen oder den Pflegebedürftigen aus anderen Gründen nicht pflegen können. Schließlich können diese Situationen immer mal eintreten und es gibt keine Garantie, dass Sie Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen immer eine so zuverlässige Betreuung bieten können.

Wie finden Sie eine Kurzzeitpflege für Demenzkranke in Ihrer Nähe?

Wenn Sie nach einer passenden stationären Einrichtung für Ihren Angehörigen suchen, nehmen Sie am besten den Kontakt zu einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe auf oder wenden Sie sich direkt an Ihre Pflegeversicherung. Beide Institutionen können hilfreiche Informationen geben, Einrichtungen empfehlen und auch direkt Plätze in Einrichtungen vermitteln. Auch Online können Sie in Ihrem Umkreis nach Angeboten suchen und diese miteinander vergleichen. Prüfen Sie die Pflegequalität für Demenzkranke in den Einrichtungen auf Herz und Nieren, bevor Sie sich entscheiden.

Wenn Sie ein Seniorencentrum in Ihrer Nähe gefunden haben, das passen könnte, vereinbaren Sie daher einen unverbindlichen Termin zur Besichtigung und zum Gespräch. Dort erfahren Sie dann mehr über die Abläufe, das Betreuungsangebot und die Konditionen. Beim Antrag auf Kurzzeitpflege kann Ihnen der Pflegestützpunkt helfen – auch die Pflegeversicherung beantwortet Ihnen Fragen zu diesem Prozess. Eine spezielle Beratung für pflegende Angehörige von Demenzkranken werden ebenfalls in vielen Pflegestützpunkten angeboten.