So meistern Sie das Thema „Urlaub für Mitarbeiter mit familiären Verpflichtungen“

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Berufstätige Elternpaare möchten ihren Urlaub gern gemeinsam und mit ihren schulpflichtigen Kindern verbringen. Dieser Wunsch ist jedoch vergleichbar mit dem Versuch, die Quadratur des Kreises herzustellen. Also müssen Großeltern einspringen, die Kinder für Pfadfinderlager begeistert werden usw. Schaffen Sie einen Konsens bei der Planung des Jahresurlaubs: Wir nennen Ihnen die 4 wichtigsten Regeln, nach denen er Ihnen gelingt.
Mehr zum Thema Urlaub für Ihre Mitarbeiter in der Pflege finden Sie in "Stationäre Pflege aktuell".
Unterstützen Sie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Abstimmung der Urlaube Ihrer Mitarbeiter. Sicherlich, es kann nicht jeder immer seine Idealtermine bekommen. Doch die folgenden Regeln helfen dabei, einen Konsens zu finden, damit betriebliche und familiäre Anforderungen im
Einklang kommen.
- Erstellen Sie gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Urlaubsrichtlinie, die festlegt, wie viele Mitarbeiter mit welcher Qualifikation zeitgleich in Urlaub sein dürfen. Außerdem sollte in dieser Richtlinie bereits enthalten sein, dass die Urlaubsanträge von Eltern schulpflichtiger Kinder in den Schulferienzeiten bevorzugt werden.
- Legen Sie Urlaubspläne für Ihre Belegschaft frühzeitig fest, z. B. zum November des Vorjahres, d. h.: Beginnen Sie schon im September damit. Lassen Sie den Urlaubsplan bis zum 31.12. vom Personal- bzw. Betriebsrat genehmigen, denn das Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr.
- Bringen Sie diese Planung in Übereinstimmung mit Ihrem Rahmen-Dienstplan. Dazu gehört, dass Sie ihn auf der Basis der zur Verfügung stehenden Nettoarbeitsstunden aufstellen.
- Achten Sie darauf, dass der Urlaubsplan den gesamten Urlaub aller Mitarbeiter enthält. Eine Unterscheidung in verbindliche und bei Bedarf veränderbare Termine macht es möglich.
Unbezahlter Urlaub: Eine Regelung für Sonderfälle
Es kann immer vorkommen, dass ein Kind oder ein (pflegebedürftiger) Angehöriger plötzlich krank wird und ein Mitarbeiter daher zuhause bleiben muss. Es entspannt Ihre Mitarbeiter, wenn sie wissen, dass es für sie unkompliziert ist, ein paar Tage im Jahr aus solchen Gründen auf eigene Kosten freigestellt zu werden. Da dieser Ausfall nicht bezahlt wird, ist nicht davon auszugehen, dass damit Missbrauch getrieben wird. Zwar müssen dann andere Mitarbeiter kurzfristig einspringen. Doch auch sie wissen, dass sie einmal in solch eine Lage geraten können.
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