Expertenstandards in der ambulanten Pflege - Einen Expertenstandard richtig anpassen

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Sie Expertenstandards.

Wichtigkeit der Expertenstandards für Ihren ambulanten Pflegedienst

Immer wieder sind die Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) in aller Munde. Doch nicht immer ist ganz klar, welche rechtliche Bedeutung diese für die Praxis haben. Die Nationalen Expertenstandards sind für Heimleitungen, Pflegedienstleitungen, aber auch für alle Pflegekräfte im Rahmen der Sorgfaltspflicht dem Bewohner gegenüber unbedingt zu beachten. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, nutzt das Gericht die Expertenstandards als Bewertungsmaßstab und misst daran die Qualität der Pflege in der jeweiligen Einrichtung.

Der Inhalt der Expertenstandards ist somit das Minimum, was die Einrichtung in der praktischen Umsetzung als Leistung nachweisen muss. Allein aus diesem Grund ist es für Ihre Einrichtung von größter Wichtigkeit, die Expertenstandards zu etablieren und umzusetzen. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen aufzeigen, wie Sie die abstrakten Expertenstandards an Ihren Pflegedienst anpassen.

Mehr Informationen zu Expertenstandards finden Sie in "pdl.konkret ambulant".

Expertenstandards sind seit 01.07.08 Pflicht

Nach der Pflegereform besteht für Ihren ambulanten Pflegedienst die rechtliche Verpflichtung Expertenstandards anzuwenden . Denn die Gerichte wenden Expertenstandards bei einem etwaigen Schaden Ihres Kunden, z. B. nach einem Sturz oder bei Entstehung eines Dekubitus, als allgemein anerkannten Stand der pflegefachlichen Erkenntnisse an. Das bedeutet, dass die Gerichte Ihnen unterstellen werden, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, wenn Sie nicht auf Grundlage der Expertenstandards arbeiten, und Sie ggf. haftungsrechtlich belangen werden. Daneben ist es auch denkbar, dass Ihre Kunden Schmerzensgeld von Ihnen fordern, wenn sie der Auffassung sind, dass Sie die Pflege nicht sachgerecht durchgeführt haben und hierdurch ein Schaden entstanden ist. Auch in diesem Fall müssen Sie nachweisen können, dass Sie entsprechend den aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen, also den Expertenstandardsgearbeitet haben.

Darum sind die Expertenstandards für Ihren ambulanten Pflegedienst wichtig

Ziel der Expertenstandards ist es, dass Sie auf  Grundlage der aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse arbeiten. So können Sie bei schwierigen und aufwendigen pflegerischen Situationen in ihrem ambulanten Pflegedienst fachlich korrekt und einheitlich vorgehen. So können Sie Pflegefehler vermeiden und Ihr Haftungsrisiko einschränken. Zudem sollen durch den Einsatz von Expertenstandards auch die Leiden von Patienten gelindert und Kosten gespart werden.

Diese Expertenstandards des DNQP müssen Sie kennen und an Ihren Pflegedienst anpassen:
•    Dekubitusprophylaxe in der Pflege
•    Entlassungsmanagement in der Pflege
•    Schmerzmanagement in der Pflege
•    Sturzprophylaxe in der Pflege
•    Förderung der Harnkontinenz in der Pflege
•    Pflege von Menschen mit chronischen Wunden

Umsetzung der Expertenstandards wird gefördert

Qualitätssicherung durch ExpertenstandardsDie Erstellung und Umsetzung der Expertenstandards wird in ausgewählten Gesundheitseinrichtungen (Krankenhäusern, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen) vom Bundesgesundheitsministerium bezuschusst. Ziel dieser Förderung ist es, die Qualitätssicherung in den Einrichtungen voranzutreiben.

Die Nationalen Expertenstandards sollten Sie auf jeden Fall als Literatur für Ihre Mitarbeiter bereitstellen. Sie erhalten diese in an der Fachhochschule Osnabrück, Fax: 05 41 / 9 69 29 71 oder per E-Mail: j.schemann(at)fhosnabrueck.de

So gehen Sie bei der Umsetzung der Expertenstandards vor

In der Tat ist es schwierig, ohne Anleitung und Hilfestellung den Expertenstandard in die Praxis umzusetzen. Unmöglich ist es jedoch nicht, wenn Sie bedenken, dass der Expertenstandard aussagt

  • welche Hilfsmittel gebraucht werden,
  • wie und wann ich sie einsetzen und
  • wie das Ergebnis aussehen soll.

Mit Bedacht gibt der Expertenstandard nicht vor, wie viele Kissen oder Lagerungsrollen die Pflegefachkraft in das Bett legen soll. Auch in welchen Intervallen gelagert werden soll, wird vom Expertenstandard nicht festgelegt. Da der Expertenstandard nur von examiniertem Personal umgesetzt werden darf, wird vorausgesetzt, dass diese die individuellen Lagerungsintervalle selbst herausgefunden haben.

Fazit

Es handelt sich bei dem Expertenstandard um ein wissenschaftlich fundiertes Instrument, um die ambulante Pflege abzusichern und die Rahmenbedingungen abzustecken. Es findet sich keine Pflegeanleitung darin, da die Fachkompetenz einer examinierten Pflegefachkraft nicht beschnitten werden soll.

 

Abstrakte Expertenstandards für die Praxis zugänglich machen

Damit Sie die Nationalen Expertenstandard effektiv umsetzen können, sollten Sie einige Vorbereitungen treffen. Ermitteln Sie zunächst die Anforderungen,die der MDK an Sie als Pflegeeinrichtung stellt. Oft sind die Struktur-, Prozess- und Ergebniskriterien der Expertenstandards sehr abstrakt formuliert. Übersetzen Sie die Kriterien in Ihre Praxis.

Nutzen Sie die Methode des Qualitätszirkels, um Schritt für Schritt Ihre Verfahrensanweisung für die Umsetzung der Expertenstandards zu entwickeln:

  • Lesen Sie im Vorfeld die Kommentierung der Struktur-, Prozess- und Ergebniskriterien im Expertenstandard. Machen Sie sich dazu Notizen.
  • Kopieren und verteilen Sie die tabellarische Übersicht der Struktur-, Prozess- und Ergebniskriterien an die Teilnehmer.
  • Diskutieren Sie die Standardkriterien, und entscheiden Sie gemeinsam, wie Sie die Kriterien für Ihre Pflegeeinrichtung formulieren. Hier müssen Sie zwei Dinge berücksichtigen: a) Ihre Formulierungen in der Verfahrensanweisung müssen für alle Mitarbeiter und sonstige an der Pflege beteiligten Personen verständlich sein und b) dürfen Sie die Standardkriterien nicht unterschreiten.
  • Fertigen Sie den Entwurf der Verfahrensanweisung an.
  • Übertragen Sie das Dokument ins Reine.
  • Nutzen Sie eine interne Fortbildung oder eine Dienstbesprechung, um die fertige Verfahrensanweisung vorzustellen.

Setzen Sie mit Ihren Mitarbeitern die Verfahrensanweisung um. Im Zentrum stehen hier die Risikoerkennung, die prophylaktischen Maßnahmen und die Beratung Ihrer Pflegekunden. Abgerundet wird die nachweisliche Umsetzung des Expertenstandards mit der Dokumentation des gesamten Pflegeprozesses.

Mehr Informationen zu Expertenstandards finden Sie in "pdl.konkret ambulant".



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