Pflege-Fachartikel
Sie als Arbeitgeber in der Pflege müssen hin und wieder eine Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen. Doch eine Abmahnung, die das Fehlverhalten Ihres Angestellten nicht genau beschreibt, kann unzulässig sein. Lesen Sie hier mehr über ein Urteil des Landesarbeitsgerichts.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in der Pflege nicht immer ganz einfach. Große Unternehmen haben meist bessere Ressourcen aber Sie als Leiter eines kleinen oder mittelständischen Pflegeunternehmens, können mit Kreativität punkten. Erfahren Sie hier mehr!
Wenn Überstunden anfallen fragen sich viele Fachkräfte in der Pflege, ob sie diese auch ausbezahlt bekommen. Doch können eigentlich alle Pflegekräfte Überstunden abgelten? Machen Sie den Selbsttest um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf Auszahung Ihrer Überstunden haben.
Ein aktuelles Urteil widerlegt die Ansicht, dass Kritik am Chef ein Grund zur Kündigung sein kann. Lesen Sie hier die Hintergründe zum Kündigungsgrund und was die Richter dazu sagten.
Das Thema Ruhezeit in der Pflege ist recht komplex. Wir haben für Sie hier die wichtigsten Regelungen und Ausnahmen aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zusammengefasst.
MeinPPM
Kundendienst

erreichbar täglich von 7-22 Uhr
Telefon: 0228/95 50 130
Fax: 0228/369 60 01
E-Mail: kundendienst(at)vnr.de



