Arztservice: Betreuungsleistung in der Pflege
Viele ältere Menschen möchten auch im hohen Alter weiterhin in ihrer eigenen Wohnung leben. Mit zunehmenden gesundheitlichen Einschränkungen – etwa durch eingeschränkte Mobilität, chronische Erkrankungen oder kognitive Veränderungen – wird der Alltag jedoch anspruchsvoller. Gerade Pflegebedürftige sind bei Arztterminen, Behördengängen oder Besorgungen häufig auf Unterstützung durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste angewiesen.
Arztbesuche stellen dabei eine besondere Herausforderung dar: Neben der Terminorganisation sind häufig Fahrten, Begleitung während der Untersuchung sowie die anschließende Kommunikation zu Therapie- und Medikationsanpassungen erforderlich. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ist es daher wichtig zu wissen, welche Unterstützungsangebote bestehen und welche Leistungen über die Pflegeversicherung oder Krankenkasse finanziert werden können.
Das Wichtigste in Kürze (Stand 2026)
Viele ältere und pflegebedürftige Menschen benötigen Unterstützung bei Arztbesuchen – von der Terminvereinbarung über den Fahrdienst bis zur Begleitung in die Praxis.
Ambulante Pflegedienste können Arztbegleitungen als Leistung im Rahmen von Pflegesachleistungen oder über den Entlastungsbetrag organisieren. Dazu zählen Terminabsprachen, Begleitung, Informationsweitergabe zwischen Arzt und Angehörigen sowie Unterstützung bei Rezepten und Verordnungen.
Die Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln bei dringendem Bedarf Facharzttermine. Die bundesweite Rufnummer 116 117 ist rund um die Uhr erreichbar.
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich (§ 45b SGB XI). Dieser kann unter anderem für alltagsunterstützende Leistungen wie Arztbegleitungen eingesetzt werden – sofern der Anbieter nach Landesrecht anerkannt ist.
Häusliche Pflege: Die Patientinnen und Patienten zum Arzt begleiten
Die häusliche Pflege beinhaltet viele unterschiedliche Leistungen, die den Alltag von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen erleichtern. Auch der Arzt-Service ist ein wichtiger Baustein der ambulanten Pflege. Mit zunehmendem Alter haben Betroffene oft Probleme damit, Arzttermine alleine wahrzunehmen. Dies hängt zum einen mit der eingeschränkten Mobilität zusammen. Zum anderen können auch Problemen bei der Verständigung zu einer geringen Selbstständigkeit beitragen.
Ambulante Pflege: Unterstützung beim Gang zum Arzt
Ob Zahnarzt, Hausarzt, Klinik oder ein Facharzttermin: Insbesondere ältere Menschen haben zunehmend gesundheitliche Probleme, die einen Arzttermin erfordern. Auch medizinische Kontrollen sind mit steigendem Alter immer häufiger notwendig. Gerade, wenn Senioren noch zu Hause wohnen, müssen sie sich eigenständig um die Termine bei Fachärzten kümmern und häufig auch lange Wege zu Praxen in Kauf nehmen.
Für viele Pflegebedürftige ist dies nicht ohne Weiteres möglich. Können die Angehörigen hier nicht die notwendige Hilfe leisten, besteht auch die Möglichkeit, einen ambulanten Pflegedienst hinzuzuziehen. Denn die ambulante Pflege gewährleistet nicht nur eine adäquate medizinische Versorgung, sondern leistet auch Unterstützung im Alltag.
Damit auch der Besuch beim Arzt wie gewohnt verlaufen kann, gibt es im Zuge der häuslichen Pflege die Arztbegleitung. Diese umfasst verschiedene Aspekte, wie zum Beispiel:
- Terminvereinbarung
- Fahrdienst zum Arzt
- Begleitung zum Termin
- Vermittlung zwischen Arzt und Patient
- Besorgung von Medikamenten
Pflegefachkräfte kümmern sich nicht nur um die Terminvereinbarung, sondern begleiten den Patienten auch zum Arzt oder ins Krankenhaus. Sie können so zwischen dem medizinischen Personal und dem Betroffenen vermitteln. Meistens sind Pflegekräfte zudem sehr gut über den medizinischen Zustand und die Medikation des Pflegebedürftigen im Bilde. Somit sind sie wichtiger Gesprächspartner für den Arzt, auch im Hinblick auf die Erstellung des Medikamentenplans.
Doch auch für den Patienten sind die Pflegekräfte eine wichtige Stütze. Sie können über medizinische Sachverhalte aufklären, Betroffene beruhigen und wichtige administrative Tätigkeiten übernehmen. Oftmals beinhaltet der Arztservice auch die Einlösung von vom Hausarzt ausgestellten Rezepten und Verordnungen oder die Anforderung einer Überweisung. Da das Pflegepersonal in vielen Fällen die Medikamentengabe übernimmt und so über die Medikation informiert ist, ergeben sich hier Synergieeffekte.
Tipps: Arztsuche und Terminvereinbarung
Bei der Arztbegleitung durch den ambulanten Pflegedienst geht es nicht nur darum, den Patienten zum Arzt zu bringen, sondern auch einen Termin beim Arzt zu vereinbaren. Insbesondere bei Fachärzten warten Patienten oft mehrere Wochen auf einen Arzttermin. Offene Sprechstunden sind hier nicht immer die beste Lösung. Insbesondere für ältere Menschen ist nicht nur die Anreise beschwerlich. Auch das Warten in überfüllten Arztpraxen erweist sich für Pflegebedürftige als anstrengend. Zudem besteht stets das Risiko, sich bei Patienten im Wartezimmer mit anderen Krankheiten anzustecken.
Um offene Sprechstunden zu vermeiden und die Wartezeiten auf einen Termin beim Facharzt oder Psychotherapeuten zu verkürzen, gibt es die Terminservicestellen der Krankenkassen. Hier vermitteln Servicekräfte am Telefon nicht nur Fachärzte in der Umgebung, sondern auch Termine innerhalb von vier Wochen. Liegt ein Notfall vor oder ist der Hausarzt im Urlaub, steht zudem der ärztliche Bereitschaftsdienst rund um die Uhr zur medizinischen Beratung zur Seite. Dieser vermittelt den Patienten einen passenden Ansprechpartner – auch außerhalb der Öffnungszeiten und Sprechstunden der Ärzte.
Über die verschiedenen Terminservicestellen ist es für das Pflegefachpersonal zudem einfacherer Hausbesuche zu vereinbaren, wenn die Fahrt zur Praxis für den pflegebedürftigen Patienten zu anstrengend ist. Möchte sich der pflegende Angehörige oder das Pflegefachpersonal hingegen über Fachärzte oder Psychotherapeuten in der Umgebung erst einmal informieren, helfen auch Arzt-Apps oder Webseiten weiter. Hier lass sich alle wichtigen Informationen rund um die Öffnungszeiten, die offenen Sprechstunden wie auch Bewertungen anderer Patienten finden.
Zusätzliche Betreuungsleistung: Arztservice als Betreuungs- und Entlastungsleistung
Die Arztbegleitung zählt zu den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Ziel dieser Leistungen ist es, die Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags zu fördern. Oftmals fällt es den Angehörigen schwer, Beruf, Pflege und Betreuung zu organisieren. Der ambulante Pflegedienst unterstützt die Betroffenen und ermöglicht es Pflegebedürftigen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.
Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse haben ausschließlich Pflegebedürftige in häuslicher Pflege mit einem Pflegegrad von 1 bis 5. Ihnen wird laut dem Sozialgesetzbuch XI ein einheitlicher Betrag von monatlich 125 Euro für die zusätzlichen Betreuungsleistungen zugeschrieben.
Was sind zusätzliche Betreuungsleistungen genau?
Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen setzen sich aus unterschiedlichen Pflegeangeboten zusammen. Darunter fallen Leistungen der:
- Kurzzeitpflege
- Tages- oder Nachtpflege
- Ambulanten Pflegedienste
- Landesrechtlich anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag
Zu den Leistungen der Unterstützung im Alltag zählen neben Einkaufen und Putzen der Wohnung, die Begleitung des Pflegebedürftigen zum Arzt und anderen Terminen. Auch spezielle Angebote zur Mobilisierung und die besondere Betreuung von Demenzpatienten sind Teil des ambulanten Pflegeangebots. Diese Betreuungsmaßnahmen helfen den Betroffenen bei der Gestaltung des Alltags, der Orientierung und auch bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte.
So gibt es verschiedene Angebote, wie zum Beispiel Lesekreise oder gemeinsames Backen und Kochen sowie sportliche Aktivitäten, die der Unterhaltung und sozialen Interaktion dienen. Diese sinnvolle Beschäftigung wirkt der Einsamkeit und Isolation im Alter entgegen, die durch das Wohnen zu Hause häufig begünstigt wird.
Beantragung der Betreuungsleistungen
Die Leistungen der Grundpflege, wie zum Beispiel das morgendliche Waschen des Pflegebedürftigen, sind von den Betreuungs- und Entlastungsleistungen ausgenommen, außer der Betroffene besitzt lediglich Pflegegrad 1. Bei den höheren Pflegegraden übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die körperbezogenen Pflegemaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung. Die genauen Pflegesachleistungen richten sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.
Beim Entlastungsbetrag handelt es sich hingegen um die Übernahme entstandener Kosten. Somit erhalten die Betroffenen nur dann finanzielle Unterstützung, wenn sie auch Leistungen in Anspruch genommen haben. Die Pflegebedürftigen bekommen den Entlastungsbetrag monatlich nicht in bar erstattet, sondern reichen Belege und Rechnungen für die in Anspruch genommenen Pflegeleistungen bei der Pflegekasse ein. So ist es notwendig, in Vorleistung zu gehen.
Viele ältere Menschen und auch pflegende Angehörige sind mit diesem Vorgehen überfordert. Eine Abtretungserklärung verschafft Abhilfe. Hiermit überträgt der Pflegebedürftige seine Ansprüche an den Pflegedienst, der die Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Zudem haben die Betroffenen die Möglichkeit, den Geldbetrag der ambulanten Pflegesachleistungen, der monatlich nicht genutzt wurde, für die Kostenerstattung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag zu verwenden. Dabei können maximal 40 Prozent umgewandelt werden.
Arztsuche, Begleitung zur Behandlung und Rezept
Für junge und gesunde Menschen ist ein Facharzttermin oder ein Termin beim Hausarzt mit überschaubarem Aufwand verbunden. Ob Zahnarzt, Hausarzt oder Facharzt: Termine lassen sich telefonisch oder digital, manchmal sogar über Arzt-Apps vereinbaren. Auch der Besuch vor Ort, die Anforderung einer Überweisung oder das Einlösen vom Rezept sind in nur kurzer Zeit erledigt.
Gerade ältere Menschen tun sich hier deutlich schwerer. Das beginnt bei Problemen, einen korrekten Facharzt zu finden, und endet bei Mobilitätsschwierigkeiten, die den Arztbesuch zur körperlichen Herausforderung werden lassen. Viele Pflegedienste bieten deshalb einen Arztservice an, der als zusätzliche Betreuungsleistung anerkannt ist.
Mitarbeitende der ambulanten Pflege helfen Pflegebedürftigen bei der Arztsuche, leisten Terminservice und unterstützen beim Besuch vor Ort in Praxis, Krankenhaus oder Klinik. Das gibt nicht nur den Pflegekunden Sicherheit und sichert ihre medizinische Versorgung, sondern entlastet auch Angehörige.