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Pflegerische Betreuungsmaßnahmen einfach umsetzen
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Pflegerische Betreuungsmaßnahmen haben einen hohen Stellenwert
Wenn Ihr Pflegekunde Leistungen der Pflegeversicherung erhalten möchte, wird sein Hilfebedarf anhand der neuen Begutachtungsrichtlinie (BRi) festgestellt. Mit dieser ermittelt der MD-Gutachter die notwendigen körperlichen Pflegemaßnahmen und die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen.
Aus den Begutachtungsmodulen 2, 3, 6 mit insgesamt 30 Kriterien lassen sich ausschließlich pflegerische Betreuungsmaßnahmen und keinerlei körperbezogene Pflegemaßnahmen ableiten. Das zeigt, welchen Stellenwert die „Pflegerischen Betreuungsmaßnahmen“ seit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs haben. Allein der Hilfebedarf aus diesen Modulen reicht aus, um den Pflegegrad 2 zu erhalten.
Leiten Sie Betreuungsmaßnahmen aus den Kriterien ab – unser Maßnahmenkatalog hilft dabei
Wenn Sie nun diese 30 Begutachtungskriterien einmal ganz genau betrachten, fragen Sie sich bestimmt auch, welche pflegerischen Betreuungsmaßnahmen Sie anhand der Kriterien ableiten und Ihrem Pflegekunden anbieten können. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, finden Sie in dieser Broschüre einen Beispiel-Katalog mit geeigneten pflegerischen Betreuungsmaßnahmen, die anhand der Begutachtungsmodule abgeleitet sind. Damit haben Sie ein hilfreiches Instrument an Ihrer Seite, mit dem Sie zeitsparend Ihren eigenen Maßnahmenkatalog erstellen können.
Produktvorteile
- Schritt-für-Schritt ermitteln Sie mögliche pflegerische Betreuungsleistungen, die Sie als ambulanter Pflegdienst anbieten können
- Beispiel-Maßnahmen für pflegerische Betreuung nach Modulen 2,3 und 6 gegliedert