Pflegerin ist bei Seniorin zuhause zur MD Begutachtung

Der Pflegegradrechner 2026: Systematik, Module und Bedeutung für Einrichtungen

© KI-generiert mit Midjourney
Inhaltsverzeichnis

Seit dem 1. Januar 2017 gilt in Deutschland das Pflegegradsystem. Grundlage war das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II), mit dem der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wurde. Die früheren drei Pflegestufen wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt.

Kern der Reform ist die Orientierung am Grad der Selbstständigkeit – nicht mehr ausschließlich am zeitlichen Pflegeaufwand. Die Begutachtung erfolgt durch das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Ziel war es, körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen gleichwertig zu berücksichtigen. Besonders Menschen mit Demenz profitieren von dieser Systematik.

Das Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) ergänzte die Reform vor allem im Bereich der kommunalen Steuerung und Beratung, änderte jedoch nicht die Grundstruktur des Pflegegradsystems.

Ein Pflegegradrechner bildet dieses System digital ab und dient der Orientierung. Die rechtsverbindliche Einstufung erfolgt ausschließlich durch den Medizinischen Dienst (MD) bzw. bei Privatversicherten durch den PKV-Prüfdienst.

Leistungsansprüche 2025/2026

Je nach Pflegegrad ergeben sich unterschiedliche Leistungsansprüche.

Pflegesachleistungen (ambulant, Stand 2025/2026):

Mit steigendem Pflegegrad erhöhen sich die Leistungsrahmen entsprechend. Zusätzlich bestehen Ansprüche auf Pflegegeld, Entlastungsbetrag, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und weitere Leistungen.

Die 6 Module des Pflegegradrechners (NBA-Systematik)

Der Pflegegrad wird anhand von sechs Modulen ermittelt. Bewertet wird der Grad der Selbstständigkeit.

1. Mobilität (Gewichtung: 10 %)

Bewertet werden u. a.:

  • Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs
  • Lageveränderungen im Bett
  • Aufstehen und Umsetzen
  • Stehen
  • Beweglichkeit der Extremitäten

Für Einrichtungen ist insbesondere die strukturierte Einschätzung des Sturzrisikos relevant (z. B. über SIS oder Pflegeanamnese) sowie die Umsetzung geeigneter Prophylaxemaßnahmen.

2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Gewichtung: 15 %*)

Bewertet werden:

  • Gedächtnisleistung
  • Orientierung (zeitlich, örtlich, situativ)
  • Verstehen von Sachverhalten
  • Treffen von Entscheidungen
  • Ausführen mehrschrittiger Handlungen
  • Erkennen von Risiken

*Gewertet wird der höhere Wert aus Modul 2 oder Modul 3.

3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Gewichtung: 15 %*)

Beispielsweise:

  • Selbst- oder Fremdgefährdung
  • nächtliche Unruhe
  • Aggressionen
  • Angst, Wahn, Panik
  • motorische Auffälligkeiten

Auch hier zählt der höhere Wert aus Modul 2 oder 3.

4. Selbstversorgung (Gewichtung: 40 % – höchstes Gewicht)

Umfasst:

Dieses Modul ist zentral für die Einstufung.

5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen (Gewichtung: 20 %)

Beispielsweise:

  • Medikamentengabe
  • Wundversorgung
  • Umgang mit Hilfsmitteln
  • Dialyse, Inhalation, Insulintherapie
  • Arztbesuche

6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Gewichtung: 15 %)

Bewertet werden:

  • Tagesstrukturierung
  • Anpassungsfähigkeit
  • soziale Interaktion
  • sinnvolle Beschäftigung
  • Einhalten von Schlaf-Wach-Rhythmen

Gerade bei Demenz ist dieses Modul besonders relevant.

Punktesystem und Einstufung

Innerhalb der Module wird der Grad der Selbstständigkeit bewertet:

  • 0 Punkte = selbstständig
  • 1 Punkt = überwiegend selbstständig
  • 2 Punkte = überwiegend unselbstständig
  • 3 Punkte = unselbstständig

Aus der gewichteten Gesamtpunktzahl ergibt sich der Pflegegrad (1–5).

Zusätzlich erfasst der Gutachter:

  • Präventionsbedarf
  • Rehabilitationspotenzial
  • Hilfsmittelbedarf
  • besondere Bedarfskonstellationen

SIS vs. Pflegegradrechner – kein identisches Instrument

Die Strukturierte Informationssammlung (SIS) ähnelt inhaltlich den NBA-Modulen, verfolgt jedoch ein anderes Ziel.

NBASIS
dient der sozialrechtlichen Einstufungdient der individuellen Pflegeplanung
ermittelt Pflegegradbildet Pflegebedarf ab
standardisierte Bewertungindividuelle Situationsanalyse
  • Eine reine Ausrichtung der Dokumentation am NBA ist nicht ausreichend. Entscheidend ist die Abbildung des tatsächlichen Pflegebedarfs.
  • Höherstufungsbedarf erkennen
  • Für Einrichtungen ist zentral, Veränderungen frühzeitig zu erkennen.

Ein wichtiger Indikator sind Abweichungen vom Maßnahmenplan. Häufen sich dokumentierte Abweichungen im Pflegebericht, kann dies auf einen gestiegenen Unterstützungsbedarf und somit auf einen Antrag zur Höherstufung hinweisen.

Regelmäßige interne Evaluationen und geschulte Pflegefachkräfte sind daher essenziell.

Nicht verwechseln: Wo liegt der Unterschied zwischen SIS und dem Pflegegradrechner?

Die Strukturierte Informationssammlung (SIS) erinnert in ihrem Grundaufbau stark an das neue Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Schließlich sind die Themenfelder in der SIS weitestgehend identisch mit den Lebensbereichen im NBA. Da liegt es nahe, die am Strukturmodell orientierte Pflegedokumentation nach dem NBA auszurichten. Davor warnt jedoch das Projektbüro.

SIS und Pflegegradrechner haben unterschiedliche Funktionen

Das Projektbüro stellt in einer Stellungnahme klar: Die SIS und das neue Begutachtungsinstrument haben sowohl für die Arbeit der Pflegeeinrichtungen als auch für die Pflegekräfte ganz unterschiedliche Funktionen.

Das Begutachtungsinstrument dient der Ermittlung eines sozialrechtlichen Anspruchs. In 6 Lebensbereichen wird der Grad der Selbstständigkeit ermittelt, aus dem dann die Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad erfolgt.

In der SIS werden allerdings darüber hinausgehende Informationen erfasst, nämlich der individuelle und situationsabhängige Pflegebedarf. Diese Informationen gelten als Grundlage für die Planung des pflegerischen Auftrags und die Formulierung des Maßnahmenplans.

Die Bestandteile der SIS sind:

  • Mobilität und Beweglichkeit
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Lebensbereiche des NBA
  • Selbstversorgung
  • Krankheitsbezogene Anforderungen und Belastungen
  • Leben in sozialen Beziehungen
  • Wohnen/Häuslichkeit

Abweichungen als wichtiger Indikator

Eine entscheidende Frage im Pflegegradmanagement besteht darin, dass von den Pflegemitarbeitern rechtzeitig erkannt wird, ob ein Höherstufungsbedarf besteht oder nicht. Das fachliche Empfinden der Pflegefachkräfte für den Höherstufungsbedarf eines Bewohners kann nach der Umstellung an Sicherheit verloren haben.

Wie stellt die Einrichtung sicher, dass ein Höherstufungsbedarf erkannt wird?

Das Projektbüro verweist auf die Relevanz der dokumentierten Abweichungen. Wenn es im Pflegeverlauf zu einer abweichenden Versorgung kommt, als sie im Maßnahmenplan formuliert ist, hat der Pflegemitarbeiter eine Eintragung im Pflegebericht vorzunehmen. Somit kann davon ausgegangen werden, dass eine Häufung von Abweichungen zugleich auch einen wichtigen Indikator für einen Höherstufungsbedarf darstellt.

Fazit 2026

Das Pflegegradsystem ist etabliert und fachlich differenziert. Es verbessert die Gleichstellung kognitiver und körperlicher Einschränkungen, stellt Einrichtungen jedoch vor hohe Anforderungen an:

  • Dokumentationsqualität
  • strukturiertes Pflegegradmanagement
  • frühzeitiges Erkennen von Höherstufungsbedarf
  • kontinuierliche Schulung im NBA

Drei zentrale Aspekte für Einrichtungen:

  1. Alle 6 Module sind systematisch zu erfassen.
  2. Veränderungen im Pflegeverlauf müssen konsequent dokumentiert werden.
  3. Pflegefachkräfte benötigen fundierte Schulungen im NBA, um Sicherheit im Umgang mit Begutachtungen zu gewährleisten.