Impfungen in der Pflege: Welche Impfungen sind Pflicht, welche empfohlen?
Pflegepersonen arbeiten täglich nah an Menschen, die häufig besonders schutzbedürftig sind. Gerade in ambulanten Diensten, stationären Einrichtungen und in der Tagespflege spielt ein verlässlicher Impfschutz deshalb eine wichtige Rolle – für den Eigenschutz, für Kolleg:innen und für Patient:innen bzw. Bewohner:innen. Gleichzeitig ist wichtig zu unterscheiden: Nicht jede empfohlene Impfung ist automatisch Pflicht. Aktuell geht es in der Pflege vor allem um gesetzliche Nachweispflichten in Einzelfällen und um beruflich empfohlene Schutzimpfungen nach STIKO.
Wer als Pflegedienstleitung, Einrichtungsleitung oder Träger Verantwortung trägt, sollte das Thema deshalb nicht nur rechtlich, sondern auch organisatorisch sauber aufsetzen: Impfstatus prüfen, Nachweise dokumentieren, betriebsärztliche Beratung einbinden und Beschäftigte regelmäßig an Auffrischungen erinnern. Die STIKO betont ausdrücklich, dass beruflich indizierte Impfungen von der konkreten Tätigkeit und dem tatsächlichen Expositionsrisiko abhängen.
Gibt es aktuell eine allgemeine Impfpflicht für Pflegepersonen?
Nein. Für Pflegepersonen gibt es aktuell keine allgemeine Impfpflicht wie früher im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Für die Praxis ist heute entscheidend, zwischen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweisen und empfohlenen Impfungen für Gesundheits- und Pflegeberufe zu unterscheiden.
Welche Impfungen sind für Pflegepersonen sinnvoll und empfohlen?
Für Pflegepersonen sind vor allem zwei Ebenen wichtig: Erstens sollten die Standardimpfungen für Erwachsene aktuell sein. Zweitens kommen – je nach Tätigkeit, Patient:innenkontakt und Gefährdung – beruflich indizierte Impfungen hinzu. Die STIKO und das RKI machen klar, dass beides zusammengedacht werden sollte.
1. Masern
Masern sind für Pflegepersonen besonders relevant, weil hier nicht nur eine medizinische Empfehlung, sondern in vielen Fällen auch eine gesetzliche Nachweispflicht greift. Wer nach 1970 geboren ist und in einer betroffenen medizinischen Einrichtung arbeitet, sollte den Status unbedingt prüfen. Fehlt der Nachweis oder ist der Impfschutz unklar, sollte das zeitnah ärztlich geklärt werden
2. Influenza
Die jährliche Grippeschutzimpfung ist für Pflegepersonen besonders sinnvoll. Das RKI nennt medizinisches Personal ausdrücklich als Gruppe mit erhöhtem beruflichem Risiko bzw. als mögliche Infektionsquelle für betreute Risikopersonen. In Pflegeeinrichtungen mit älteren oder vorerkrankten Menschen ist das besonders relevant
3. Hepatitis B
Die Hepatitis-B-Impfung gehört zu den wichtigsten beruflich indizierten Impfungen im Gesundheitswesen. Sie ist insbesondere dann relevant, wenn Pflegepersonen Kontakt zu Blut, Sekreten, verletzter Haut oder potenziell infektiösen Materialien haben können. Genau solche Situationen kommen im Pflegealltag regelmäßig vor. Die STIKO führt beruflich indizierte Impfungen ausdrücklich für Tätigkeiten mit entsprechender Gefährdung auf.
4. Pertussis, Tetanus und Diphtherie
Pflegepersonen sollten auch bei den Standardimpfungen für Erwachsene aktuell sein. Das Bundesgesundheitsministerium nennt für Erwachsene die Auffrischung gegen Diphtherie und Tetanus alle zehn Jahre. Die nächste fällige Auffrischung sollte als Kombinationsimpfung mit Pertussis erfolgen. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen ist ein guter Pertussis-Schutz besonders sinnvoll, um vulnerable Personen zu schützen.
5. MMR und Varizellen
Für Personal in medizinischen Einrichtungen nennt das RKI auch Masern, Mumps, Röteln sowie Varizellen als relevante Impfungen, wenn kein ausreichender Schutz oder keine Immunität besteht. Das ist vor allem dort wichtig, wo vulnerable Menschen betreut werden oder wo eine Übertragung in Einrichtungen besonders problematisch wäre.
6. Weitere Impfungen je nach Alter, Risiko und Einsatzbereich
Unabhängig von der Tätigkeit gelten für Erwachsene zusätzlich die allgemeinen STIKO-Empfehlungen nach Alter oder individuellem Risiko. Dazu gehören je nach Person etwa Impfungen gegen Pneumokokken oder Herpes Zoster im höheren Lebensalter. Für Pflegepersonen ist wichtig: Berufsbezogene Impfungen ersetzen nicht die Standardimpfungen, sondern kommen gegebenenfalls hinzu.
Wann sollten Pflegepersonen ihren Impfstatus prüfen?
Für die Praxis hat sich ein einfacher Rhythmus bewährt: beim Berufseinstieg, beim Arbeitgeberwechsel, vor dem Einsatz in besonders sensiblen Bereichen, nach längeren Beschäftigungsunterbrechungen und anschließend regelmäßig im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, Impfungen anzubieten, wenn laut Gefährdungsbeurteilung ein erhöhtes tätigkeitsbedingtes Risiko besteht und kein ausreichender Immunschutz vorliegt.
Was bedeutet das für Pflegedienstleitungen und Träger?
Für Leitungen in der Pflege ist das Thema Impfungen heute vor allem eine Frage von Infektionsschutz, Dokumentation und Personalorganisation. Entscheidend ist nicht nur, ob eine Impfung empfohlen ist, sondern auch, ob eine gesetzliche Nachweispflicht besteht, ob die konkrete Tätigkeit ein erhöhtes Risiko mit sich bringt und ob der betriebsärztliche Dienst eingebunden ist.
In der Praxis ist es sinnvoll, einen festen Prozess zu etablieren: Impfstatus bei Einstellung abfragen, Masernnachweis separat dokumentieren, arbeitsmedizinische Vorsorge strukturieren und Beschäftigte aktiv über saisonale Impfungen und Auffrischungen informieren. Das schafft Rechtssicherheit und stärkt zugleich den Schutz von Patient:innen, Bewohner:innen und Teams.
Und wie ist das mit Corona?
Corona spielt im Pflegealltag heute eine deutlich geringere rechtliche Rolle als noch vor einigen Jahren. Eine allgemeine Corona-Impfpflicht für Pflegepersonen besteht derzeit nicht. Die STIKO empfiehlt die COVID-19-Impfung aber weiterhin für Personen in Gesundheitseinrichtungen mit direktem Patient:innen- oder Bewohner:innenkontakt. Für diese Gruppen werden jährliche Auffrischimpfungen im Herbst empfohlen