Patient liegt im Bett. Pflegeperson hält die Hand

Die Bedingungen und Voraussetzungen für Pflegegrad 5 im Jahr 2026

© Sandor Kacso - Adobe Stock
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Inhaltsverzeichnis

„Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung“

– so beschreibt die Pflegekasse seit der Pflegereform in 2017 den Patiententyp für die Einstufung in  Pflegegrad 5. Pflegebedürftige mit diesem Pflegegrad haben den größten Pflegebedarf und bekommen somit die umfangreichsten Leistungen.

Im den letzten Jahren hatte sich in der Pflege bereits einiges verbessert. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, was die Bedingungen und Voraussetzungen für den Pflegegrad 5 sind und welche finanzielle Unterstützung Pflegebedürftige im Jahr 2026 erhalten. Außerdem geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über die neuen Regelungen zu Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, die ab 2026 gelten.

Infografik zu den monetären Leistungen bei Pflegegrad 5.

Was sind die Bedingungen und Voraussetzungen für den Pflegegrad 5?

Damit der Patient oder die Patientin als pflegebedürftig eingestuft werden kann, gibt es bestimmte Voraussetzungen. Welchen Pflegegrad der Pflegebedürftige hat, entscheidet das neue Prüfungsverfahren „Neue Begutachtungsassessment (kurz NBA)“. Dieses orientiert sich an 6 Modulen, die jegliche körperliche und geistige Aktivitäten des Pflegebedürftigen abdecken. So kann das NBA entscheiden, inwiefern seine Alltagskompetenz eingeschränkt und ob er auf umfangreiche Unterstützung angewiesen ist.

Bereiche für die Einstufung in einen Pflegegrad:

  1. Mobilität (10%)
  2. Kognition/Kommunikation (15%)
  3. Verhalten/Psych. Probleme (15%)
  4. Selbstversorgung (40%)
  5. Umgang mit Krankheit (20%)
  6. Alltag/Soziales (15%)

Mit den sogenannten „Pflegegradpunkten“ können diese Module dann bewertet werden und jeder Pflegebedürftige erhält den richtigen Pflegegrad. Die Punkte reichen von 0 (keine Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis 100 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit).

Hier die wichtigsten Punkte für Pflegegrad 5:

  • Mindestens 90 Pflegegradpunkte
  • Keine neue Antragsstellung nötig

Pflegegrad 5: Beispiel für einen Pflegebedürftigen

Pflegebedürftige ohne kognitive Einschränkungen

Besonders der Pflegegrad 5 beinhaltet starke Beeinträchtigungen in den meisten alltäglichen Situationen. Das System der Pflegestufen hat die Pflegebedürftigen mit diesen Einschränkungen als sogenannte „Härtefälle“ eingestuft, die den größten Leistungsanspruch haben. Die Pflegebedürftigen sind zum Beispiel an Krebs im Endstadium oder Multiple Sklerose erkrankt. So können sie mit diesem Pflegegrad nicht mehr selbstständig das Bett verlassen und sind auf konstante Hilfe angewiesen. Dies kann so weit gehen, dass die Personen sich gar nicht bewegen können und der Pfleger deren Liegeposition wechseln muss – auch in der Nacht. Außerdem sind die Pflegebedürftigen nicht in der Lage, selbst Mahlzeiten und Flüssigkeiten zu sich zu nehmen. Sie müssen also rund um die Uhr betreut werden.

Pflegebedürftige mit kognitiven Einschränkungen

Durch die Änderung des Pflegestärkungsgesetzes in 2017 werden demenzkranke Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 3 automatisch in den Pflegegrad 5 eingestuft. Die pflegebedürftigen Personen mit diesem Pflegegrad haben nicht nur schwere körperliche Einschränkungen, sondern sind auch mental nicht mehr in der Lage, einen selbstständigen Tagesablauf zu führen. Die Pflege der Person muss tagsüber sowie nachts erfolgen, was einen immensen Zeitaufwand bedeutet. Daher bekommen die Pfleger und die pflegebedürftige Person umfangreichste finanzielle Unterstützung – weit über die Grundpflege hinaus.

Pflegegrad 5: Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

Patienten mit dem Pflegegrad 5 haben einen hohen Pflegebedarf und sind durch eine schwere Beeinträchtigung in jeglicher Hinsicht auf große Unterstützung angewiesen. Aus diesem Grund trägt der Pflegegrad 5 mit den umfangreichsten Pflegeleistungen zu einer reibungslosen Pflege bei.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen für Pflegegrad 5

Pflegegeld

Bei häuslicher Pflege durch Verwandte oder ehrenamtliche Personen bekommen Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 5 von den Pflegekassen 990 Euro pro Monat im Jahr 2026. Im Jahr 2023 betrug dieser Beitrag noch 901 Euro. Für was das Pflegegeld ausgegeben wird, kann der Pflegebedürftige oder sein Pfleger selbst entscheiden. Wichtig ist, dass dadurch eine qualitativ hochwertige Pflege sichergestellt ist.

> Mehr dazu finden Sie auf der offiziellen Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit zum Pflegegeld.

Pflegesachleistung

Die Pflegesachleistungen sind seit 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent gestiegen. Bei Pflegegrad 5 wird die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst mit bis zu 2.299 Euro pro Monat unterstützt. Zudem können Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden. Nimmt der Pflegebedürftige die Pflegesachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld (Kombinationsleistung).

Pflegegrad 5: Höhe des Betreuungs- und Entlastungsbeitrags

Seit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade ist der Entlastungsbetrag als einheitliche Leistung für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege geregelt (§ 45b SGB XI). Bis zum 31. Dezember 2024 betrug der Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige aller Pflegegrade 125 Euro pro Monat. Seit dem 1. Januar 2025 wurde er auf bis zu 131 Euro monatlich angehoben.

Welche Leistungen können mit dem Entlastungsbeitrag genutzt werden?

  • Eine Haushaltshilfe für Wohnung und Garten
  • Teilnahme an Betreuungsgruppen für einen abwechslungsreichen Alltag sowie
  • Die Leistungen eines Betreuers bzw. Pflegeperson

Wichtig

Die Pflegekasse übernimmt nur dann die Entlastungsleistungen, wenn die Angehörigen alle Rechnungen einreichen. Das heißt, die Kosten muss der Pflegebedürftige bzw. der Pfleger vorerst selbst übernehmen, diese werden im Nachhinein erstattet. Mit einer Abtretungserklärung können Sie die Vorkasse jedoch umgehen.

Pflegehilfsmittel für Pflegegrad 5

Als Pflegehilfsmittel werden die Gegenstände eingestuft, die zu einer Linderung von Beschwerden des Pflegebedürftigen bei häuslicher Pflege beitragen. Dabei gibt es zwei unterschiedliche Arten:

Technische Pflegehilfsmittel

Diese Hilfsmittel sind dafür zuständig, dem Pflegebedürftigen einen selbstständigen Alltag zu ermöglichen. Da sie jedoch langlebig und teuer in der Anschaffung sind, haben Versicherte einen Anspruch darauf, die technischen Pflegehilfsmittel auszuleihen. Hierbei müssen sie lediglich einen Anteil von 10% und maximal 25 Euro leisten. Einige Beispiele sind:

  • Hausnotrufgeräte
  • Pflegebetten
  • Waschsysteme

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Einige Gegenstände in der täglichen Pflege sind oft schnell verbraucht und müssen nachgekauft werden. Für diese Besorgungen bekommen Versicherte einen Pauschalbetrag von 40 Euro im Monat. Welche Pflegehilfsmittel bezahlt die Kasse? Zum Beispiel:

  • Kunststoffspritzen
  • Einmalhandschuhe
  • Schutzbekleidung

Kostenübernahme bei Pflegegrad 5

Bei Kurzzeitpflege

In einigen Situationen kann es dazu kommen, dass Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 vorübergehend vollstationär versorgt werden müssen, weil die häusliche Pflege in dieser Zeit nicht möglich oder nicht ausreichend ist. In solchen Fällen greift die Kurzzeitpflege. Die Pflegekasse übernimmt im Jahr 2025 Kosten von bis zu 1.854 Euro pro Kalenderjahr für Kurzzeitpflege – für bis zu acht Wochen. Seit dem 1. Juli 2025 können Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege über einen gemeinsamen Jahresbetrag flexibel genutzt werden: Insgesamt stehen dafür bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Personen mit Anspruch auf Pflegegeld, die zu Hause von Angehörigen statt durch einen Pflegedienst betreut werden, erhalten während der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes (für bis zu acht Wochen). Bei Pflegegrad 5 entspricht dies im Jahr 2025 einem monatlichen Betrag von 495 Euro.

Bei der Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ermöglicht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5, weiterhin zu Hause versorgt zu werden, wenn die sonst pflegende Person vorübergehend ausfällt – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder anderer Verpflichtungen. In dieser Zeit kann eine geeignete Ersatzpflegeperson übernehmen, zum Beispiel eine Privatperson aus dem Umfeld oder ein ambulanter Pflegedienst. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Leistungsbetrag für Verhinderungspflege bis zu 1.685 Euro pro Kalenderjahr bei einer Höchstdauer von bis zu 6 Wochen (42 Tagen). Seit dem 1. Juli 2025 können Verhinderungs- und Kurzzeitpflege über einen gemeinsamen Jahresbetrag flexibel genutzt werden: Insgesamt stehen dafür bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Eine weitere Anpassung des gemeinsamen Jahresbetrags ist zum 1. Januar 2028 voraussichtlich vorgesehen.

Merke

Auch während der Verhinderungspflege bekommen Pflegebedürftige für bis zu sechs Wochen im Jahr die Hälfte des Pflegegeldes. Außerdem bekommen sie für bis zu sechs Wochen der Verhinderungspflege maximal 2.499 Euro, wenn die Kurzzeitpflege nicht genutzt wurde.

Bei teilstationärer Pflege

Die teilstationäre Pflege entlastet Angehörige, die für die Pflege zuständig sind. Die Pflegekasse übernimmt hier bis zu 1.995 Euro im Monat. So können sich die Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 5 tagsüber in einer Einrichtung mit Menschen in derselben Situation aufhalten. Wenn die pflegende Person einen Beruf ausübt, ist dies eine gute Alternative, um den Pflegebedürftigen nicht allein zu lassen.

Auch in der Nacht gibt es Unterstützung von den Pflegekassen: Angehörige können nicht rund um die Uhr als Pflegepersonal agieren und ein normales Leben führen. Oft wirkt sich das negativ auf deren Gesundheit aus. Daher können Pflegebedürftige in der Nacht in einem Pflegeheim betreut werden.

Pflegegrad 5: Zentrale Ansprüche im Überblick

Häusliche Pflege

Oft möchten Angehörige die Pflegebedürftigen häuslich pflegen und brauchen dementsprechend Unterstützung von den Pflegekassen. Zusätzlich zu den bereits genannten Leistungen, werden noch einige andere angeboten:

  1. Zuschuss für Wohnraumanpassung
  2. Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs
  3. Pflegeberatung und Beratungsbesuche
  4. Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Helfer

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro von den Pflegekassen für Wohnraumanpassungen. Dieser Betrag kann verwendet werden, um den Wohnraum barrierefrei zu gestalten, wenn die Wohnung nicht den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen entspricht und der Transport innerhalb der Wohnung erschwert ist. Auch Pflegebedürftige, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, können diesen Zuschuss erhalten. Zusätzlich wird der Wohngruppenzuschlag für die Finanzierung einer organisatorischen Präsenzkraft auf 224 Euro monatlich erhöht, und die Anschubfinanzierung für einmalige Wohnraumadaptionen steigt auf 2.613 Euro pro Person.

Vollstationäre Pflege

In einigen Fällen muss die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim rund um die Uhr betreut werden. Dieser stationäre Aufenthalt übernimmt die Pflegekasse mit bis zu 2.096 Euro pro Monat. Jedoch deckt dieser Betrag nicht die Pflegekosten des Heims ab.

Die Versicherten müssen zusätzlich den sogenannten „einrichtungseinheitlichen Eigenanteil“ leisten. Dieser ist für alle Bewohner gleich hoch und wird unter ihnen aufgeteilt. Der Eigenanteil variiert jedoch in jedem Pflegeheim und kann nicht pauschalisiert werden.

Fazit: Pflegegrad 5 bietet die umfangreichsten Leistungen

Mit den Leistungen von Pflegegrad 5 kann schwer beeinträchtigten Pflegebedürftigen eine umfassende Pflege garantiert werden. Seit 2025 hat sich in der Pflege einiges verbessert, und Pflegegrad 5 ist mit einer Vielzahl von Unterstützungsleistungen ausgestattet. Dazu gehören finanzielle Mittel für ambulante Pflegeleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Wohnraumanpassungen und Hilfsmittel. Zusätzlich können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 auch Betreuungsleistungen und Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen. Ob häuslich oder voll stationär – wichtige Kosten und Bedürfnisse sind abgedeckt und unterstützen so nicht nur den Pflegebedürftigen, sondern auch dessen Familie.

FAQs: Häufig gestellte Fragen zum Pflegegrad 5

Was bedeutet Pflegegrad 5?

Pflegegrad 5 ist die höchste Einstufung im deutschen Pflegesystem. Er wird Personen zugeteilt, die besonders intensive Pflege und Unterstützung benötigen, aufgrund schwerwiegender Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeit, Alltagsaktivitäten auszuführen

Welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 zu?

Personen mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf umfangreiche Leistungen, darunter finanzielle Unterstützung für ambulante Pflegeleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie Wohnraumanpassungen und Hilfsmittel. Sie können auch zusätzliche Betreuungsleistungen und Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen.

Kann man Pflegegeld in Pflegegrad 5 erhalten?

Ja, neben den Sachleistungen besteht auch die Möglichkeit, Pflegegeld zu erhalten. Pflegegeld ist ein monatlicher Betrag, der dazu dient, die Pflege durch Angehörige oder andere nicht professionelle Pflegepersonen zu unterstützen. Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegegrad und liegt bei Pflegegrad 5 für das Jahr 2026 bei 990 Euro monatlich.