Ernährungsmanagement in der Pflege

Ernährungsmanagement in der Pflege bedeutet, die orale Ernährung pflegebedürftiger Menschen systematisch zu planen, zu überwachen und anzupassen, um Mangelernährung und Flüssigkeitsmangel frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Der DNQP-Expertenstandard „Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege“ gibt dafür den Rahmen: von Screening und vertieftem Assessment über Ernährungsprotokolle, individuelle Maßnahmenpläne, geschützte Essenszeiten bis zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit Ärztinnen, Ernährungsfachkräften und Angehörigen. Wenn Risikofaktoren wie unbeabsichtigter Gewichtsverlust, geringe Essmengen, ungünstige Umfeldbedingungen oder fehlende Trinkmenge konsequent erfasst und bewertet werden, dann lassen sich Ernährungssituation, Vitalität und Lebensqualität nachweisbar verbessern – im Krankenhaus, in der stationären Pflege und im ambulanten Setting. Unsere PPM Online-Expertinnen bereiten dazu Fachwissen und DNQP-Vorgaben so auf, dass Pflegefachkräfte und PDL diese direkt in Qualitätsmanagement, Pflegeplanung und Praxis integrieren können.
Im Mittelpunkt steht immer der individuell angepasste Maßnahmenplan: flexible Essenszeiten, passende Darreichungsformen, Sitzplatzwechsel, Ess- und Trinkhilfen, energiedichte Kost oder – falls nötig – ergänzende enterale bzw. parenterale Ernährung. Wenn Pflegekräfte gemeinsam mit Ernährungsberatung, Hauswirtschaft und Angehörigen an einem Strang ziehen, Trink- und Ernährungsprotokolle gezielt einsetzen und die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig evaluieren, dann wird Ernährungsmanagement zu einem zentralen Baustein professioneller Pflegequalität und Patientensicherheit.

Veröffentlicht am 09.02.2021 | Aktualisiert am 03.03.2026
Inhaltsverzeichnis

Eine gesunde und ausgewogene Ernährung ist für ältere Patienten wichtig. Eine ausreichende Versorgung mit Nährstoffen, Vitaminen und Flüssigkeit stärkt Körper und Geist für mehr Vitalität und Lebensqualität. Für das Pflegepersonal stellt das Ernährungsmanagement ihrer Patienten eine große Herausforderung dar, die mit viel Expertenwissen und Planung verbunden ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mangelernährung erkennen: Unbeabsichtigter Gewichtsverlust, geringe Essmengen und sichtbare Mangelanzeichen weisen auf ein Ernährungsrisiko hin, das Sie durch Ernährungsprotokolle erfassen sollten.
  • Risikofaktoren beachten: Störende Umgebungsbedingungen, soziale Faktoren und Ablehnung des Essens beeinflussen die Ernährung und müssen Sie bei der Pflege berücksichtigen.
  • Maßnahmen individuell anpassen: Ein maßgeschneiderter Plan mit angepassten Essenszeiten, Darreichungsformen und Sitzplätzen hilft, die Ernährungssituation zu verbessern.
  • Flüssigkeitsmangel vermeiden: Ausreichendes Trinken ist essenziell, um Schwäche und Kreislaufprobleme zu verhindern; Pflegekräfte unterstützen durch Trinkhilfen, Motivation und Protokollierung.
  • Interdisziplinär zusammenarbeiten: Pflege, Ärzte, Ernährungsberater und Angehörige stimmen sich ab, um individuelle Bedürfnisse zu erkennen, Maßnahmen anzupassen und die Lebensqualität zu sichern.

Was versteht man unter Ernährungsmanagement in der Pflege?

Ernährungsmanagement in der Pflege bedeutet, dass das Pflegepersonal einen Plan für die Ernährung der Patienten ausarbeitet, um sie bestmöglich zu ernähren. Um einen solchen Plan zu erstellen, ist viel Wissen über eine ausgewogene Ernährung im Alter nötig.

Das Pflegepersonal stellt die Mahlzeiten der Patienten so zusammen, dass sie mit allen wichtigen Stoffen und Vitaminen versorgt werden. Die richtige Balance zwischen Fett und Kohlenhydraten ist dabei entscheidend.

Das Ernährungsmanagement umfasst auch die Berücksichtigung bestimmter Krankheiten. Viele ältere Menschen leiden an Krankheiten, die eine spezielle Ernährung erfordern. Patienten mit Diabetes brauchen beispielsweise einen besonderen Speisenplan, damit ihr Insulinspiegel bestmöglich im Normalbereich gehalten wird.

Was regelt der Expertenstandard Ernährungsmanagement?

Der „Expertenstandard Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege“ wurde vom Deutschen Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) entwickelt und zuletzt aktualisiert. Er definiert den pflegerischen Beitrag zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten und bedürfnisorientierten Ernährung in stationären und ambulanten Settings.

Der Expertenstandard ist kein unverbindlicher Leitfaden, sondern bildet einen fachlichen Referenzrahmen für Qualitätsprüfungen und interne Prozessgestaltung. Für Pflegedienstleitungen ist er damit ein zentrales Instrument im Risikomanagement – insbesondere im Hinblick auf Mangelernährung, Gewichtsverlust und haftungsrelevante Versorgungsdefizite.

Ziel des Standards ist es:

  • Mangelernährung frühzeitig zu erkennen,
  • Ernährungsdefizite zu vermeiden oder zu beheben,
  • die orale Ernährung so lange wie möglich zu erhalten und
  • die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu fördern.

Im Mittelpunkt steht dabei nicht nur die Nährstoffzufuhr, sondern auch die individuelle Situation, die Ressourcen und die Wünsche der betroffenen Person.

Interdisziplinäre Verantwortung statt „Küchenthema“

Ernährungsmanagement ist ausdrücklich keine isolierte Aufgabe der Küche. Der Expertenstandard betont die interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen Pflege, Hauswirtschaft, Küche, ärztlichem Dienst und – sofern erforderlich – Ernährungsberatung oder Logopädie.

Für PDL bedeutet das:

Es müssen klare Zuständigkeiten, Kommunikationswege und Dokumentationsprozesse definiert sein. Die Schnittstellen zwischen Pflege und Verpflegungsmanagement sind organisatorisch abzusichern. Ohne abgestimmte Abläufe lassen sich die Anforderungen des Standards nicht nachhaltig umsetzen.

Geschützte Essenszeiten als Qualitätsmerkmal

Ein zentraler Aspekt des Expertenstandards ist die Gestaltung förderlicher Rahmenbedingungen für die Nahrungsaufnahme. Dazu gehört das Konzept der „geschützten Essenszeiten“.

Gerade ältere oder kognitiv eingeschränkte Menschen benötigen Ruhe, Zeit und gegebenenfalls Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Hektik, Unterbrechungen oder parallele Arbeitsprozesse können die Nahrungsaufnahme erheblich beeinträchtigen.

Für Einrichtungen stellen sich daher organisatorische Fragen:

  • Ist während der Mahlzeiten ausreichend Personal verfügbar?
  • Können unterstützungsbedürftige Bewohner individuell begleitet werden?
  • Sind Arbeitsabläufe so strukturiert, dass Reinigung oder pflegefremde Tätigkeiten nicht parallel zur Essenssituation stattfinden?
  • Wird ausreichend Zeit für die Mahlzeiten eingeplant?

Geschützte Essenszeiten sind kein Komfortmerkmal, sondern ein strukturrelevantes Qualitätskriterium – insbesondere bei MD-Prüfungen.

Präambel: Ernährung als pflegerischer Kernauftrag

Essen und Trinken gehören zu den grundlegenden menschlichen Bedürfnissen und sind eng mit Autonomie, Würde und Lebensqualität verbunden. Einschränkungen in der selbstständigen Nahrungsaufnahme können vielfältige Ursachen haben – etwa Schluckstörungen, motorische Einschränkungen, kognitive Beeinträchtigungen oder Appetitlosigkeit.

Der Expertenstandard verpflichtet Pflegeeinrichtungen, Ressourcen zu fördern und individuelle Unterstützungsmaßnahmen anzupassen. Diese reichen von Motivation und Anreichen der Speisen über Konsistenzanpassung bis hin zur strukturierten Beobachtung der Nahrungsaufnahme.

Wichtig ist:

Die Anforderungen des Standards gelten für alle Bewohnerinnen und Bewohner – nicht nur für Personen mit bereits diagnostizierter Mangelernährung. Ziel ist eine systematische Risikoeinschätzung und kontinuierliche Evaluation.

Anwender und Umsetzung des Expertenstandards Ernährungsmanagement

Der Expertenstandard zur Förderung und Sicherung der oralen Ernährung richtet sich Pflegefachkräfte inder Krankenhausversorgung, der stationären Rehabilitation, der stationären und ambulanten (Alten-)Pflege. Im Zuge einer Fort- und Weiterbildung sollen sich Pflegekräfte eine Wissensbasis zum Thema Ernährung aneignen.

Den Pflegenden wird so in multidisziplinarischen Teams eine zentrale Rolle im Rahmen des Ernährungsmangements zuteil. Durch die Nähe zu den Patienten während der täglichen Versorgung werden grundlegende Einblicke in Risikobereiche ermöglicht und die Grade des Unterstützungsbedarfs werden kennengelernt.

Was ist die Zielsetzung des Expertenstandards Ernährungsmanagement?

Das Ziel des Expertenstandards ist, eine bedürfnisorientierte und bedarfsgerechte orale Ernährung von kranken und pflegebedürftigen Menschen zu sichern und zu fördern. Es gilt dabei eine Mangelernährung zu verhindern oder bereits bestehenden Ernährungsproblemen zu begegnen. Dies kann folgendermaßen geschehen:

  • Unterstützung bei der Aufnahme von Speisen und Getränken
  • Gestaltung der Mahlzeiten
  • Motivation zu einer ausgewogenen Ernährung

Fehlt es dem Patienten an Energie, sodass eine ausreichende Flüssigkeits- und Nährstoffaufnahme durch Speisen und Getränke nicht mehr hinreichend ist, ist eine spezifische Behandlung erforderlich. Ernährungsfachkräfte und Ärzte müssen in solchen Situationen rechtzeitig eine ernährungstherapeutische Beratung und Behandlung (z. B. eine ergänzende oder vollständige künstliche Ernährung) einleiten

Auch bei enteraler bzw. parenteraler Ernährung, ist es Aufgabe der Pflege eine orale Nahrungsaufnahme zu unterstützen. 

Eine Infografik mit dem Fokus auf die Zielsetzung des Expertenstandards des Ernährungsmanagement.

Was sind Voraussetzungen für die Umsetzung des Expertenstandards Ernährungsmanagement?

Zeit- und Personalmangel in der Pflege resultieren nicht selten zu einer unzureichenden Ernährungsunterstützung durch Pflegekräfte. Auch fehlende Qualifikationsangebote für Pflegekräfte und der fliegende Wechsel des Pflegepersonals während der Mahlzeiten führen zu mangelnder Unterstützung. 

Forschungsergebnisse zeigen jedoch, dass gerade das Ernährungsverhalten pflegebedürftiger und alter Menschen stark von ihrem Umgebungs- und Beziehungsbild beeinflusst werden kann. Um diese angemessen während der Mahlzeiten unterstützen und ihre Autonomie und Selbstständigkeit fördern zu können, bedarf es professioneller und angemessener Ressourcen. 

Im Pflegewesen ist eine optimale Ernährungsversorgung nur in enger berufsübergreifender Zusammenarbeit durchführbar. Neben der Bereitsstellung von Speisen und Getränken muss auch eine enge Kooperation zwischen Ernährungsfachkräften, Ärzten, Zahnärzten, Logopäden, Ergotherapeuten und Pflegekräften bestehen. 

Implementierung des Expertenstandards Ernährungsmanagement

Bereits zu Beginn der Einführung des Expertenstandards sollte die Regelung und Klartstellung der multiprofessionellen Verfahrensregeln festgelegt und an die verschiedenen Verantwortungsspektren angepasst werden. 

Hierfür bedarf es gemeinsamer Anstregungen des leitenden Pflegemanagements und der Pflegefachkräfte. Die Kooperationsbereitschaft aller beteiligten Berufsgruppen und die Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen ist unabdingbar. Pflegekräfte tragen die Verantwortung für den Kompetenz- und Wissenserwerb zur Umsetzung des Expertenstandards Ernährungsmanagement. 

Expertenstandard Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege, 1. Aktualisierung 2017 (Auszug)

Deutsches Netzwerk für Qualitätssicherung in der Pflege (DNQP)

Zielsetzung: Bei jedem Patienten/Bewohner mit pflegerischem Unterstützungsbedarf ist die orale Nahrungsaufnahme entsprechend seinen Bedürfnissen und seinem Bedarf gesichert und es wird einer drohenden oder bestehenden Mangelernährung entgegengewirkt.

Begründung: 

„Essen und Trinken beeinflussen die Lebensqualität, sind wichtige Bestandteile sozialer und kultureller Identität und dienen der Gesunderhaltung durch die Nährstoffaufnahme. Die Sicherung einer bedürfnisorientierten und bedarfsgerechten Ernährung kann durch die frühzeitige Erfassung und Bewertung von Anzeichen einer drohenden oder bestehenden Mangelernährung und ihrer Gründe, durch angemessene Unterstützung und Umgebungsgestaltung, spezifische Maßnahmen sowie ein geeignetes Nahrungsangebot eine Mangelernährung verhindern und bestehenden Defiziten entgegenwirken“

StrukturProzessErgebnis
S1a Die Pflegefachkraft verfügt über Kompetenzen zur Identifikation von Anzeichen für eine drohende oder bestehende Mangelernährung (Screening) und zur tiefergehenden Einschätzung der Ernährungssituation und der sie beeinflussenden Faktoren (vertieftes Assessment).P1 Die Pflegefachkraft erfasst bei allen Patienten/Bewohnern zu Beginn des pflegerischen Auftrags im Rahmen der Pflegeanamnese, bei akuten Veränderungen und in individuell festzulegenden Abständen Anzeichen für eine drohende oder bestehende Mangelernährung (Screening). Sind entsprechende Anzeichen vorhanden, führt sie eine tiefergehende Einschätzung der Ernährungssituation und der sie beeinflussenden Faktoren durch (vertieftes Assessment).E1 Für alle Patienten/Bewohner liegt ein aktuelles Screening-Ergebnis vor. Bei Patienten/Bewohnern mit Anzeichen einer drohenden oder bestehenden Mangelernährung ist ein vertieftes Assessment erfolgt.
S1b Die Einrichtung stellt sicher, dass geeignete Instrumente und Hilfsmittel zur Einschätzung und Dokumentation zur Verfügung stehen.
S2a Die Pflegefachkraft verfügt über Fachwissen zur Planung und Steuerung berufsgruppenübergreifender Maßnahmen zur Sicherung einer bedürfnisorientierten und bedarfsgerechten Ernährung einschließlich der Kompetenz zur Entscheidungsfindung bei ethisch komplexen Fragestellungen.P2 Die Pflegefachkraft koordiniert auf Grundlage der Verfahrensregelung in enger Kooperation mit anderen beteiligten Berufsgruppen Maßnahmen mit dem Ziel eines individuell angepassten Ernährungsmanagements.E2 Die multiprofessionellen Maßnahmen sind koordiniert und gegebenenfalls ethisch begründet.
S2b Die Einrichtung verfügt über eine multiprofessionell geltende Verfahrensregelung zur berufsgruppenübergreifenden Zusammenarbeit beim Ernährungsmanagement.
S3a Die Pflegefachkraft verfügt über Kompetenzen zur Planung einer individuellen Mahlzeiten- und Interaktionsgestaltung.P3 Die Pflegefachkraft plant gemeinsam mit dem Patienten/Bewohner und seinen Angehörigen Maßnahmen zur Unterstützung der Nahrungsaufnahme, zur Gestaltung der Umgebung, zu geeigneten, flexiblen Speisen- und Getränkeangeboten sowie Darreichungsformen und bezieht bei Bedarf weitere Berufsgruppen mit ein.E3 Ein individueller Maßnahmenplan zur Sicherung einer bedürfnisorientierten und bedarfsgerechten Ernährung liegt vor
S3b Die Einrichtung verfügt über ein geeignetes Konzept zur Ernährungsversorgung.
S4a Die Pflegefachkraft verfügt über spezifische Kompetenzen zur Unterstützung der Nahrungsaufnahme einschließlich des Umgangs mit besonderen Risikosituationen bzw. speziellen Beeinträchtigungen.P4 Die Pflegefachkraft gewährleistet eine die Selbstbestimmung und Eigenaktivität des Patienten/Bewohners fördernde Unterstützung und eine motivierende Interaktions- und Umgebungsgestaltung während der Mahlzeiten. Sie berücksichtigt besondere Gesundheitsprobleme von Patienten/Bewohnern.E4 Der Patient/Bewohner hat eine umfassende und fachgerechte Unterstützung zur Sicherung der bedürfnisorientierten und bedarfsgerechten Ernährung während und auch außerhalb der üblichen Essenszeiten erhalten. Die Umgebung bei den Mahlzeiten entspricht den Bedürfnissen und dem Bedarf des Patienten/Bewohners.
S4b Die Einrichtung sorgt für eine angemessene Personalausstattung und Personalplanung zur Gewährleistung eines bedürfnis- und bedarfsgerechten Ernährungsmanagements. Sie gewährleistet geeignete räumliche Voraussetzungen für eine patienten-/bewohnerorientierte Mahlzeiten- und Interaktionsgestaltung.
S5 Die Pflegefachkraft verfügt über Informations-, Beratungs- und Anleitungskompetenz zur Sicherung einer bedürfnisorientierten und bedarfsgerechten Ernährung.P5 Die Pflegefachkraft informiert und berät den Patienten/Bewohner und seine Angehörigen über Entstehung und Folgen einer Mangeler- nährung und Möglichkeiten einer angemessenen Ernährung und leitet gegebenenfalls zur Umsetzung von Maßnahmen an.E5 DDer Patient/Bewohner und seine Angehörigen sind über die Entstehung und Folgen einer Mangelernährung und über mögliche Maßnahmen informiert, beraten und gegebenenfalls angeleitet.
S6 Die Pflegefachkraft verfügt über die Kompetenz, die Angemessenheit und Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen zu beurteilen.P6 Die Pflegefachkraft überprüft gemeinsam mit dem Patienten/Bewohner und seinen Angehörigen in individuell festzulegenden Abständen den Erfolg und die Akzeptanz der Maßnahmen und nimmt gegebenenfalls eine Neueinschätzung und entsprechende Veränderungen im Maßnahmenplan vor.E6 Der Patient/Bewohner hat keine Anzeichen für eine drohende oder bestehende Mangelernährung, soweit dies durch eine Sicherung der bedürfnis- und bedarfsgerechten oralen Nahrungsaufnahme möglich ist.

Fragebogen: Audit – Ernährungsmanagement

Der folgende Fragebogen dient zur Analyse der derzeitigen Pflegequalität und begleitet die Umsetzung des Expertenstandards Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege.

Strukturqualität (S)janeinAnmerkung
S1bLiegen zielgruppenspezifische Einschätzungsinstrumente vor?   
S2bLiegt eine intra- und interprofessionell geltende Verfahrensregelung in der Einrichtung vor?   
S3bVerfügt die Einrichtung über ein Konzept zur Ernährungsversorgung?   
S4b Stehen geeignete räumliche Voraussetzungen für eine patienten-/bewohnerorientierte Mahlzeitenund Interaktionsgestaltung zur Verfügung?   
S5Liegen die erforderlichen Materialien zur Beratung, Schulung und Anleitung vor?   

Veränderungen der Ernährung bei Pflegebedürftigkeit

Mit Eintritt einer Pflegebedürftigkeit verändern sich häufig nicht nur die Wohn- und Lebensbedingungen, sondern auch Essgewohnheiten, Appetit, Essfähigkeit und Nahrungsmenge. Ein Umzug in eine stationäre Einrichtung, der Verlust gewohnter Routinen oder zunehmende funktionelle Einschränkungen wirken sich unmittelbar auf das Ernährungsverhalten aus.

Viele pflegebedürftige Menschen sind nicht mehr in der Lage, Mahlzeiten selbstständig zuzubereiten oder einzunehmen. Motorische Einschränkungen, Tremor, Arthrose, Schluckstörungen (Dysphagie), kognitive Beeinträchtigungen oder reduzierte Vigilanz können die Nahrungsaufnahme erheblich erschweren. Hinzu kommen psychosoziale Faktoren wie Einsamkeit, depressive Verstimmungen oder fehlender Appetit.

Für Pflegefachpersonen bedeutet dies eine erweiterte Verantwortung: Ernährung wird vom privaten Lebensbereich zum pflegerischen Versorgungsauftrag. Ein strukturiertes Ernährungsmanagement umfasst daher nicht nur die Bereitstellung von Speisen, sondern auch Beobachtung, Unterstützung, Anpassung der Darreichungsform und Evaluation.

In der Praxis kann es erforderlich sein, Ess- und Trinkhilfen einzusetzen – etwa angepasstes Besteck, rutschfeste Unterlagen, Schnabelbecher oder Warmhaltesysteme. Bei eingeschränkter Arm- oder Handfunktion kann das Anreichen der Mahlzeit notwendig werden. Ziel bleibt jedoch stets, vorhandene Ressourcen zu erhalten und Selbstständigkeit so weit wie möglich zu fördern.

Nährstoffbedarf im Alter und bei Pflegebedürftigkeit

Der Energiebedarf älterer und pflegebedürftiger Menschen ist in der Regel reduziert. Ursache sind unter anderem geringere körperliche Aktivität, altersbedingte Veränderungen des Stoffwechsels sowie ein Rückgang der Muskelmasse bei gleichzeitig steigendem Körperfettanteil.

Trotz des geringeren Energiebedarfs bleibt der Bedarf an Vitaminen, Mineralstoffen und insbesondere Protein hoch – teilweise steigt er sogar. Gerade der Erhalt der Muskelmasse (Stichwort Sarkopenie) sowie die Wundheilung und Immunfunktion sind eng an eine ausreichende Eiweißzufuhr gekoppelt.

Für Pflegeeinrichtungen bedeutet dies:

Die Ernährung muss nährstoffdicht gestaltet werden. Kleine Portionen mit hoher Nährstoffkonzentration sind häufig sinnvoller als große, energiearme Mahlzeiten. Auch die Flüssigkeitszufuhr ist kontinuierlich zu beobachten, da das Durstempfinden im Alter nachlässt.

Neben physiologischen Anforderungen darf der Aspekt der Lebensqualität nicht unterschätzt werden. Essen erfüllt soziale, kulturelle und emotionale Funktionen. Eine rein funktionale Nährstoffversorgung wird dem pflegerischen Anspruch nicht gerecht. Individuelle Vorlieben, biografische Essgewohnheiten und religiöse Aspekte sollten daher in die Planung einbezogen werden.

Orientierung an Ernährungsempfehlungen

Zur fachlichen Orientierung können die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) herangezogen werden. Diese empfehlen unter anderem:

  • einen moderaten Fleischkonsum
  • regelmäßigen Fischverzehr
  • einen hohen Anteil an Gemüse, Obst und Vollkornprodukten
  • eine zurückhaltende Verwendung von Zucker und Salz
  • eine schonende Zubereitung der Speisen

Für die Pflegepraxis gilt jedoch: Standardempfehlungen müssen individuell angepasst werden. Bei bestehenden Erkrankungen (z. B. Diabetes mellitus, Niereninsuffizienz, Herzinsuffizienz) sind spezifische Ernährungskonzepte erforderlich.

Für Pflegedienstleitungen ist es daher entscheidend, klare Prozesse zur Ernährungsanamnese, Risikoerfassung (z. B. Mangelernährungs-Screening) und Verlaufsbeobachtung zu etablieren. Ernährung ist kein Nebenprozess – sie ist ein wesentlicher Bestandteil professioneller Pflegequalität.

Ernährungsprotokolle zum Ernährungsmanagement

Viele Pflegekräfte glauben, dass sie bei drohender oder bestehender Unterernährung eines Patienten grundsätzlich ein Ernährungsprotokoll anlegen und dauerhaft führen müssen. Dies ist nicht immer notwendig, sondern abhängig davon, zu welchem Zweck es geführt wird. Ein Ernährungsprotokoll kann verschiedene Funktionen haben:

  • Informationssammlung: Was isst der Patient mit Appetit, was weniger? Wie viel isst er pro Mahlzeit?
  • Analyse bei Gewichtsabnahme: Wenn der Patient an Gewicht verliert, können Sie hierdurch erfassen, bei welcher Menge an aufgenommener Nahrung er abnimmt. Hierbei kann die Erfassung der aufgenommenen Kalorien notwendig sein. So kommen Sie einem erhöhten Kalorienverbrauch auf die Spur, etwa bei Demenz oder Tumoren.
  • Informationsweitergabe: Bei Patienten, die unregelmäßig essen, ist es ohne Protokoll schwer nachvollziehbar, was an diesem Tag schon gegessen wurde. Die nachfolgende Schicht benötigt jedoch hierüber Informationen, um aktuell auf die Nahrungsaufnahme einzuwirken, etwa durch Zugabe von hochkalorischen Zutaten.
  • Durchführungsnachweis: Bei einer Gewichtsabnahme kann ein Ernährungsprotokoll misstrauische Angehörige beruhigen bzw. Sie vor ungerechtfertigten Vorwürfen schützen, etwa dass der Bewohner zu wenig Hilfestellung erhält.

Wie kann man ein sachgerechtes Ernährungsmanagement nachweisen?

Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung erklärt Ihren Mitarbeitern, wann ein Ernährungsprotokoll notwendig ist. Händigen Sie die Anleitung als Arbeitshilfe aus.

Schritt 1: Schätzen Sie das Risiko ein.

Nach wie vor müssen Sie für jeden Bewohner eine aktuelle Risikoeinschätzung im Hinblick auf eine drohende Unterernährung vorweisen. Hierzu empfiehlt der Expertenstandard das „Instrument zur pflegerischen Erfassung von Mangelernährung und deren Ursachen“ (PEMU), das Sie vermutlich auch in Ihrer Einrichtung verwenden. Dieses besteht zunächst aus einer Kurzeinschätzung (Screening) mit den Kriterien:

  • augenscheinlicher Eindruck
  • BMI
  • unbeabsichtigter Gewichtsverlust
  • zu weit gewordene Kleidung
  • geringe Nahrungsaufnahme
  • erhöhter Kalorienbedarf

Schritt 2: Ergründen Sie die Ursache.

Der 2. Teil der PEMU besteht aus einem Assessment, mit dessen Hilfe Sie mögliche individuelle Gründe ermitteln, wenn das Screening ein Risiko für Unterernährung anzeigt. Es beleuchtet persönliche Faktoren, Fähigkeitsverluste, Unlust beim Essen, Appetitlosigkeit durch körperliche und psychische Faktoren, Umgebungsfaktoren, das Essensangebot und Gründe für einen erhöhten Energie- und Nährstoffbedarf.

Eine Infografik über die Ursachen für Unter- bzw. Mangelernährung bei Senioren.

Führen Sie zusätzlich zu dem Assessment für 2–3 Tage ein Ernährungsprotokoll ohne Kalorienangabe. Hierdurch lernen Sie die Essgewohnheiten Ihres Bewohners besser kennen.

Schritt 3: Werten Sie die Informationen aus und planen Sie Maßnahmen.

Das Ernährungsprotokoll gibt Aufschluss darüber, welche Speisen Ihr Patient vorzieht und ob es bestimmte Tageszeiten gibt, zu denen er mehr Appetit hat. Vergleichen Sie dies mit den Erkenntnissen aus dem Assessment und erstellen Sie auf dieser Basis die Problemdefinition.

Beispiele

Problem: Patient mag keine herzhaften Speisen, isst hiervon nur 1–2 Bissen, bricht dann ab.

Maßnahme: Ausschließlich süße Speisen anbieten, Ausnahme: herzhafte Lieblingsspeisen wie Sauerbraten und Reibekuchen.

Problem: Patient hört auf zu essen, sobald es in seiner Umgebung unruhig wird.

Maßnahme: Patient nimmt seine Mahlzeiten im Zimmer gemeinsam mit einer befreundeten Patientin ein.

Das Ziel ist bei beiden Beispielen gleich und lautet: Gewicht erhalten bzw. Gewichtszunahme.

Hinweis:

Bei diesen Beispielen ist das Anlegen eines Ernährungsprotokolls nicht notwendig. Wenn Sie hingegen als Ziel eine konkrete Zielkalorienmenge zur Gewichtssteigerung angeben, müssen Sie automatisch ein Ernährungsprotokoll mit Kalorienangaben führen.

Schritt 4: Evaluieren Sie die Erfolge Ihrer Maßnahmen.

Wiegen Sie Ihren Patienten wöchentlich. Falls er weiter abnimmt, ist sinnvoll, dass Sie ein Essprotokoll führen und die aufgenommene Kalorienmenge erfassen, um nachvollziehen zu können, wie stark die aufgenommene Nahrungsmenge vom tatsächlichen Bedarf Ihres Bewohners abweicht.

Ebenso wichtig ist die weitere Ursachenforschung, denn offenbar beeinflussen die getroffenen Maßnahmen das Essverhalten des Bewohners noch nicht nachhaltig genug. Im Zweifel sollten Sie einen Arzt konsultieren, der den Patienten genau untersucht.

Fazit:

Möglicherweise können Sie schon jetzt einige der geführten Ernährungsprotokolle abschaffen. Achten Sie jedoch darauf, dass in der Pflegeplanung keine Kalorienmengen benannt sind.

Ernährungsmanagement bei Mangelernährung

Bei älteren und pflegebedürftigen Personen kommt es häufig zu einer Mangelernährung. Der Körper wird immer schwächer, die Muskelkraft schwindet und das Sturzrisiko steig. Auch Wundheilungsstörungen, eine verminderte Herzleistung und Atemfunktion können die gefährlichen Folgen sein.

So erkennen Sie eine Mangelernährung

Zunächst ist für alle Patienten bei der Neuaufnahme oder bei Veränderungen des Gesundheitszustandes anhand folgender Leitfragen festzustellen, ob ein Ernährungsrisiko vorliegt:

  • Gibt es einen unbeabsichtigten Gewichtsverlust? Dieser liegt bei 5 % in 1–3 Monaten bzw. 10 % in 6 Monaten vor.
  • Gibt es grobe Anzeichen für einen Nahrungsmangel, wie z. B. zu weit gewordene Kleidung, tief liegende Augen oder auffällig niedriges Körpergewicht?
  • Nimmt der Bewohner auffällig geringe Essmengen zu sich?
  • Gibt es einen erhöhten Energie- und Nährstoffbedarf erhöhte Verluste (z. B. aufgrund von zehrenden Erkrankungen oder durch außergewöhnliche Mobilität)?

Wenn nach dem Ergebnis der pflegefachlichen Einschätzung dieser Fragestellungen ein Risiko vorliegt, ist das individuelle Ernährungsrisiko zu beschreiben. Hier sollte dann über mehrere Tage eine Erfassung der tatsächlichen Nahrungsmenge mittels Ernährungsprotokoll erfolgen. So können Sie identifizieren, ob bzw. wann der Patient zu wenig isst, und infolgedessen weitere Maßnahmen ableiten.

Eine Infografik über den Kreislauf der Mangelernährung bei Senioren.

Welche Risiken begünstigen Mangelernährung?

Besonders in der stationären Pflege gibt es einige Kriterien, die eine Mangelernährung bei Patienten auslösen können. Auch diese Aspekte sind von der Pflegekraft in der Beurteilung des Ernährungsrisikos mit einzubeziehen. Sie geben weitere Hinweise darauf, welche Maßnahmen ggf. einzuleiten sind:

  • Gibt es störende Umgebungsfaktoren (z. B. Lärm oder Unruhe bei den Mahlzeiten)?
  • Fühlt sich der Patient durch andere Mitbewohner gestört?
  • Empfindet der Bewohner Scham oder zeigt er mangelnde Ausdrucksfähigkeit beim Anfordern von Unterstützung und Hilfe?
  • Gibt es noch nicht geäußerte Wünsche, Bedürfnisse oder Gewohnheiten beim Essen und Trinken des Bewohners?
  • Besteht eine Ablehnung des Speiseangebots in der Gemeinschaftsverpflegung?

Stellen Sie fest, dass eines oder gleich mehrere dieser Kriterien zutreffen, sollten Sie die Situation schnellstmöglich verändern. Denn auch andere Patienten könnten sich an dem Kriterium stören und ebenfalls in eine Mangelernährung geraten. Hinterfragen Sie auch Ihr eigenes Verhalten und gehen in einen offenen Dialog mit den Patienten.

Welche Maßnahmen helfen gegen Mangelernährung?

Die Erstellung eines individuellen Maßnahmenplans zur Behebung der Mangelernährung kann durchaus über mehrere Tage oder gar Wochen dauern. Häufig müssen verschiedene Maßnahmen schlichtweg ausprobiert werden (z. B. andere Essenszeiten, veränderte Darreichungsform, anderer Sitzplatz etc.).

Grundsätzlich sind diese Maßnahmen mit dem Bewohner oder dessen Angehörigen abzustimmen, damit dessen Essgewohnheiten auch berücksichtigt werden können.

Ernährungsmanagement bei Flüssigkeitsmangel

Flüssigkeitsmangel ist ein großes Problem für ältere und pflegebedürftige Patienten. Der Körper benötigt ausreichend Flüssigkeit, damit er über das Blut Nährstoffe zu den Organen transportieren kann. Außerdem werden mit der Flüssigkeit Giftstoffe aus dem Körper ausgeschieden, die ihm schaden.

Flüssigkeitsmangel kann verschiedene Folgen haben:

  • Schwäche
  • Benommenheit
  • Verwirrtheit
  • Kreislaufzusammenbruch

Es ist für die Pflegekräfte also besonders wichtig, auch die Flüssigkeitsaufnahme in das Ernährungsmanagement einzubinden. Denn häufig vergessen die Patienten einfach, genug zu trinken. Vor allem wenn eine Demenz vorliegt, können Patienten ihre Flüssigkeitsaufnahme nicht mehr selbst regeln.

Ein Grund für zu weniges Trinken kann außerdem sein, dass das Hunger- und Durstgefühl im Alter viel schwächer ist. Verspüren die Patienten keinen richtigen Durst, trinken sie häufig nicht genug.

Problematisch ist auch, dass viele Patienten körperlich so angeschlagen sind, dass ihnen die Flüssigkeitsaufnahme sehr schwerfällt und sie in Folge dessen zu wenig trinken. Häufig schämen sie sich auch, um Hilfe zu bitten und trinken lieber nichts, anstatt einen Pfleger zu rufen.

Sie als Pfleger können einen Flüssigkeitsmangel mit unterschiedlichen Maßnahmen bekämpfen. Zum einen können Sie Ihren Patienten Trinkhilfen zur Verfügung stellen. Schnabeltassen oder Becher mit breiten Rändern erleichtern das Trinken. Auch kann das anbieten von Trinknahrung hilfreich sein.

Zum anderen können Sie auch selbst aktiv werden und den Patienten immer wieder zum Trinken animieren. Sprechen Sie mit den Angehörigen und ermutigen sie, den Patienten ebenfalls zum Trinken anzuhalten. Vielleicht gibt es ja auch ein Getränk, das der Patient besonders gerne trinkt.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen können Sie die Menge an Flüssigkeit protokollieren, die der Patient zu sich genommen hat. So können Sie auch mögliche Erfolge Ihrer Maßnahmen festhalten.

Ernährungsmanagement in der Pflege nicht unterschätzen

Für ältere und/oder pflegebedürftige Personen ist die Ernährung ein wichtiger Faktor. Denn sie leiden häufig unter Mangelernährung und Flüssigkeitsmangel. Der Grund dafür ist eine falsche Ernährung und zu wenig Flüssigkeitsaufnahme.

Wenn ältere Menschen auf sich allein gestellt sind, vergessen sie oftmals, ausreichend zu trinken. Die körperliche Verfassung lässt es häufig nicht zu, dass ausgewogene Mahlzeiten zubereitet werden. Es ist also sehr wichtig, dass mit einem fachmännischen Ernährungsmanagement die Ernährung der Patienten geregelt wird.

Der „Expertenstandard Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege“ des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege gibt Richtlinien vor, die Ihnen bei einem gelungenen Ernährungsmanagement helfen sollen. Beachten Sie, dass diese Richtlinien binden sind und umgesetzt werden müssen.