Auf einem Schreibtisch liegt ein Klemmbrett mit einem Stethoskop. Links im Vordergrund ist eine goldene Waage zu erkennen, rechts im Hintergrund ein dunkelbrauner Richterhammer. Mittig im Hintergrund schreibt ein Mann in dunkelblauen Pullover in ein Notizbuch.

Neuerungen für die PDL 2026: Diese Regeln gelten jetzt – und bleiben relevant

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Von der Erhöhung des Mindestlohns in der Pflege bis hin zur Aktualisierung der Expertenstandards 
Inhaltsverzeichnis

Ob in der ambulanten Patienten-Betreuung oder in der stationären Pflegeeinrichtung: Der Posten der Pflegedienstleitung (PDL) geht mit einer großen Verantwortung einher. Zu den Aufgaben gehören nicht nur die Versorgung der Pflegebedürftigen und die Führung der Mitarbeitenden, sondern ebenso die Koordination des Dienstplans und die Abrechnung.

Besonders wichtig ist zum Start in das Jahr 2026 der Blick auf die aktualisierten gesetzlichen Vorgaben. Seit Jahresbeginn haben sich entscheidende Kennzahlen verändert. Unser kompakter Überblick zeigt Ihnen, welche Neuerungen seit dem 1. Januar 2026 relevant sind und wie Sie diese in Ihre tägliche Arbeit integrieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Höhere Mindestlöhne: Seit dem 01.01.2026 gelten neue Untergrenzen. Pflegefachkräfte müssen nun mit mindestens 20,50 Euro vergütet werden.
  • Beitragssatzanpassung: Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist um 0,2 Prozentpunkte gestiegen – ein entscheidender Faktor für die Beratung zu Eigenanteilen.
  • Gemeinsamer Jahresbetrag: Das Budget von 3.539 Euro steht Ihnen 2026 erstmals ab dem 1. Januar für das volle Kalenderjahr zur Verfügung.
  • Politische Flankierung: Ein neues Maßnahmenpaket soll Finanzen stabilisieren und Dokumentationspflichten abbauen.

Anhebung der Pflegemindestlöhne zum 01.01.2026

Ein zentraler Punkt für Ihre Personalplanung und Budgetierung ist die erneute Anpassung der Lohnuntergrenzen. Gemäß der Empfehlung der Pflegekommission gelten seit dem 1. Januar 2026 folgende Mindestentgelte pro Stunde:

Pflegehilfskräfte: 16,10 Euro

Qualifizierte Pflegehilfskräfte: 17,35 Euro

Pflegefachkräfte: 20,50 Euro

Erhöhung der Pflegebeitragssätze: Wichtiger Hinweis für die Abrechnung

Neben der Lohnseite gibt es auch auf der Einnahmenseite der Pflegeversicherung Änderungen, die die Liquidität der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) sichern sollen.

Seit dem 1. Januar 2026 ist der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte gestiegen. PDL müssen dies dringend in den Beratungsgesprächen zur Eigenanteilsentwicklung berücksichtigen. Klären Sie Klienten und Angehörige transparent darüber auf, wie sich diese Änderung im Gesamtgefüge der Kosten niederschlägt.

Gemeinsamer Jahresbetrag: Volle Flexibilität über das ganze Jahr

Der zum 1. Juli 2025 eingeführte Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 Euro steht Ihnen seit dem 1. Januar 2026 erstmals für ein volles Kalenderjahr ab dem ersten Tag zur Verfügung.

Das Budget vereint Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und ist flexibel kombinierbar. Der Vorteil im Jahr 2026: Es gibt keine unterjährige Einführung mehr, mit der gerechnet werden muss. Sie können das Budget von 3.539 Euro ab sofort für die langfristige Jahresplanung der Entlastungseinsätze nutzen.

Die Eckpunkte für Ihre Beratung

Budget: Bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr, flexibel für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege nutzbar.

Keine Vorpflegezeit: Die ehemals starre Vorpflegezeit von sechs Monaten entfällt weiterhin, was kurzfristige Kriseninterventionen erleichtert.

Pflegegeld: Während der Inanspruchnahme wird die Hälfte des Pflegegeldes bis zu acht Wochen weitergezahlt.

Arbeitsbedingungen: Urlaub und Ausbildung

Auch 2026 gelten die Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen fort. Der Anspruch auf Mehrurlaub (neun Tage zusätzlich zum gesetzlichen Anspruch bei einer 5-Tage-Woche) bleibt bestehen, sofern keine günstigeren tariflichen Regelungen greifen.

Bei der Pflegeausbildung profitieren Studierende auch 2026 während der gesamten Studiendauer von einer angemessenen Vergütung. Das duale Studienmodell mit verbindlichem Ausbildungsvertrag hat sich etabliert. Übergangsvorschriften sichern Studierende ab, die ihr Studium bereits vor den aktuellen Reformen begonnen haben.

Digitalisierung: Status Quo 2026

Nachdem die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) seit Juli 2025 für Pflegeeinrichtungen verpflichtend ist, rückt nun die praktische Nutzung in den Fokus.

Ab dem 1. Dezember 2026 ist die vollelektronische Abrechnung innerhalb der TI vorgesehen. Das Jahr 2026 sollte daher genutzt werden, um die Prozesse zwischen Pflegeplanungs-Software, KIM-Postfach und Abrechnung sattelfest zu machen.

To-Dos für PDL:

Technik-Check: Sind alle Karten (SMC-B, HBA) und Konnektoren einsatzbereit?

Schulung: Nutzen Mitarbeitende das KIM-Postfach routiniert für die Arztkommunikation?

Vorbereitung: Bereiten Sie die Datenqualität auf die Umstellung zur E-Abrechnung Ende des Jahres vor.

Expertenstandards und Qualität

Die Arbeit an der Qualitätssicherung geht 2026 weiter. Die Aktualisierungen der DNQP-Expertenstandards (z. B. Kontinenzförderung, Chronische Wunden) sollten mittlerweile in Ihre internen Standards implementiert sein.

Für 2026 wird die Veröffentlichung des aktualisierten ExpertenstandardsBeziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ erwartet. Planen Sie hierfür bereits jetzt Zeitfenster für Fortbildungen im zweiten Halbjahr ein.

FAQ für PDL zu den Neuerungen 2026

Gilt der neue Mindestlohn für alle Kräfte?

Ja, die neuen Sätze ab 01.01.2026 (z. B. 16,60 € für Hilfskräfte) sind allgemeinverbindliche Untergrenzen. Tarifverträge dürfen diese nur überschreiten, nicht unterschreiten.

Was muss ich bei der Beitragserhöhung beachten?

Seit dem 01.01.2026 liegt der Beitragssatz 0,2 Prozentpunkte höher. Dies betrifft die Lohnabrechnung der Mitarbeitenden, aber auch die Kalkulation der Pflegekosten für Selbstzahler/Privatversicherte, sofern dies Auswirkungen auf Budgets hat.

Ist das Entlastungsbudget 2026 sofort voll verfügbar?

Ja. Anders als im Einführungsjahr 2025 steht der volle Betrag von 3.539 Euro seit dem 1. Januar für das gesamte Kalenderjahr zur Verfügung.

Müssen wir an die TI angebunden sein?

Ja, die Frist ist seit dem 01.07.2025 verstrichen. Wer noch nicht angebunden ist, riskiert Kürzungen und verpasst den Anschluss an die kommende elektronische Abrechnung Ende 2026.

Quellen

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/mindestlohn-altenpflege-steigt-2216632

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/mindestlohn-pflege-104.html