Ihre wichtigsten Ziele und Aufgaben als Hygienebeauftragte/r

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Inhaltsverzeichnis

Es gibt zahlreiche Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und wegweisende Empfehlungen, die das breitgefächerte Thema „Hygiene im Pflegewesen“ regeln. Ihre Aufgabe als Hygienebeauftragter ist es,  ein Hygienemanagement aufzubauen, das den Erfordernissen Ihrer Einrichtung und den MDK-Anforderungen an einen Hygieneplan entspricht.

Ziel 1

Ihr 1. Ziel ist es, Ihre Pflegekunden und Kollegen vor übertragbaren Krankheiten zu schützen. Sie wollen Infektionskrankheiten in erster Linie vorbeugen, frühestmöglich erkennen, eine Weiterverbreitung verhindern und dabei Lebensqualität erhalten. Dies können Sie nicht allein erreichen. Alle Bereiche Ihrer Einrichtung müssen an einem Strang ziehen: Dazu zählen z. B. die Pflegekräfte, Küchenhilfen oder auch Reinigungskräfte und der Hausmeister. Denn auch in der Hygiene gilt: „Die Kette ist nur so stark wie ihr schwächstes Glied.

Ziel 2

Ihr 2. Ziel ist es, alle Beschäftigten Ihrer Einrichtung mit ins Boot zu holen, denn nur so können Sie Ihr 1. Ziel erreichen.

Was sind Ihre Hauptaufgaben als Hygienebeauftragte/r?

Die Aufgaben, die Sie als Hygienebeauftragter haben, sind sehr vielfältig:

  • Sie bewerten die Infektionsrisiken Ihrer Einrichtung und legen so die Schwerpunkte der Infektionsprävention fest.
  • Sie erstellen und aktualisieren Hygienepläne und Standards.
  • Sie führen Hygieneschulungen und Belehrungen durch.
  • Sie überprüfen regelmäßig die Einhaltung der Maßnahmen der Hygienepläne.
  • Sie über wachen Infektionskrankheiten und melden diese bei Bedarf an das Gesundheitsamt.
  • Sie installieren ein Hygienemanagementsystem im Sinne einer Qualitätsweiterentwicklung.

Warum sollten Sie auf eine Stellenbeschreibung bestehen?

Wenn Sie die Aufgabe des Hygienebeauftragten Ihrer Einrichtung übernehmen, sollten Sie auf einer präzisen Stellenbeschreibung bestehen. Nur so ist schriftlich festgelegt, wie weit Ihr Verantwortungsbereich reicht und welche Ressourcen und Weisungsbefugnisse Sie erhalten, um Ihren Aufgaben gerecht zu werden. Für Sie ist es wichtig, darauf zu achten, dass Sie ausreichend Zeit für Ihre Aufgaben einplanen. In der Praxis haben sich hier 2 Modelle bewährt:

Modell 1: Jede Woche haben Sie innerhalb Ihrer regulären Dienstzeit feste Zeiten eingerichtet, in denen Sie sich ausschließlich Ihren Aufgaben als Hygienebeauftragter widmen können.

Modell 2: Sie erhalten monatlich ein festgelegtes Stundenbudget, das Sie sich außerhalb Ihrer regulären Arbeitszeiten frei einteilen können. Diese Stunden können Sie sich z. B. als Überstunden vergüten lassen, oder Sie verhandeln einen bestimmten Stundenlohn.

Nutzen Sie die Muster-Stellenbeschreibung als Vorlage. Sie müssen sie nur noch an Ihre Einrichtung anpassen. Beginnen Sie bereits jetzt während Ihrer Weiterbildung, an Ihrer Stellenbeschreibung zu arbeiten.

Muster: Stellenbeschreibung „Hygienebeauftragte/r“

Durch diese Stellenbeschreibung sind Ihre Aufgaben und Kompetenzen verbindlich festgelegt. In diesem Rahmen dürfen Sie selbstständig handeln und entscheiden.

Stelleninhaber: …

Stellenbezeichnung: Hygienebeauftragte/r

Position: Stabsstelle „Hygiene

Erforderliche Qualifikation: 3-jährige Ausbildung mit staatlichem Examen in der Alten- oder Krankenpflege, evtl. Weiterbildung zur Hauswirtschaftsfachkraft nach den gültigen gesetzlichen Bestimmungen

Bereich: Pflege, Hauswirtschaft und Haustechnik, ggf. die eigene Großküche der Einrichtung

Vorgesetzter: Geschäftsleitung ➔ Ärztliche Leitung ➔ Heimleitung ➔ Pflegedienstleitung

Unterstellte Mitarbeiter: Die zu Ihrer Aufgabenerfüllung unterstellten Mitarbeiter …

Stellvertreter: Qualitätsbeauftragte

Stelleninhaber wird vertreten von: Pflegedienstleitung / Stellvertretende Pflegedienstleitung

Ziel der Stelle:

  • Mitwirkung bei allen Aspekten, die der Erkennung, Vermeidung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionen und der Gesunderhaltung der Kunden, Mitarbeiter und Angehörigen dienen unter Berücksichtigung ökologischer und ökonomischer Aspekte
  • Unterstützung der Verantwortlichen Pflegefachkraft in ihrer Aufgabenerfüllung als Stabsstelle in allen hygienischen Belangen
  • Unterstützung der Pflege in ihren Aufgaben entsprechend dem Pflegeleitbild und Konzept und Mitentwicklung, Sicherung und Förderung der Hygienequalität.

Persönliche Eigenschaften des Stelleninhabers:

  • Teamfähigkeit
  • Fähigkeit zum vernetzten Denken
  • Führungsqualitäten
  • Lernbereitschaft
  • Fortbildungsbereitschaft
  • Kreativität in der Umsetzung
  • Durchsetzungsfähigkeit
  • Gepflegtes Äußeres

Aufgaben und Tätigkeiten:

Ermittlung des Hygienestatus sowie Beratung des Personals in allen für die Wahrung der Hygiene wichtigen Angelegenheiten sowie:

  • Anleitung in Grund- und Behandlungspflege
  • Anleitung in Reinigungs- und Desinfektionsfragen
  • Anleitung in Handhabung und Wartung von Pflegeartikeln, medizinischen Geräten
  • Anleitung in Versorgung und Entsorgung
  • Einberufung von Arbeitsgruppen sowie von bereichs- und prozessorientierten Projekten
  • Organisation und Durchführung innerbetrieblicher Fortbildungen für Hygiene
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Hygieneplänen, Hygienestandards und Hygienerichtlinien sowie Arbeitsanleitungen, Merkblätter unter Berücksichtigung der vorhandenen Gesetze und Verordnungen sowie deren laufende Aktualisierung
  • Überwachung durch angemessene Schwerpunkt- und Stichprobenkontrollen. Weiterleitung der Resultate an verantwortliche Stelle Entwicklung geeigneter Dokumentationssysteme für Hygieneprüfpläne
  • Mitwirkung bei der Auswahl und Beschaffung von geeignetem Desinfektionsmaterial
  • Erstellung von Hygiene-, Desinfektions- und Reinigungsplänen
  • Durchführung von regelmäßigen Begehungen (festlegen, in welchen Bereichen die Begehungen stattfinden sollen)
  • Überprüfung der Hygienequalität durch standardisierte Checklisten

Anforderungen:

  • EDV-Kenntnisse
  • Eigeninitiative
  • Gepflegtes Äußeres
  • Pädagogische Fähigkeiten
  • Selbstständigkeit
  • Durchsetzungsvermögen
  • Organisations- und Koordinationsgeschick

Hinweis: Neben den hier und in der Anlage aufgeführten Aufgaben und Tätigkeiten sind Sie als Stelleninhaber verpflichtet, auch andere Ihrer Vorbildung und Ihren Fähigkeiten entsprechende Einzelaufträge auszuführen, die dem Wesen nach zum Aufgabengebiet gehören oder betrieblich notwendig sind.

Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber  …

Stellenbeschreibung erstellt am …

Ort, Datum Unterschrift Stelleninhaber …

zu überarbeiten am …

Fazit

Damit Sie diese Aufgaben erfüllen können, benötigen Sie fundiertes Fachwissen und eine Anleitung, wie Sie das Wissen an Ihre Kollegen weitergeben. Mit Hilfe dieses exklusiven, von Fachleuten konzipierten Kurses werden Sie in Zukunft nicht nur Ihre Hygiene sichern, sondern auch Schulungen durchführen können.