MDK Prüfung – Der richtige Hygieneplan

Diese Vorgaben muss Ihr Hygieneplan erfüllen
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Inhaltsverzeichnis

Die Anforderungen in Sachen Hygiene sind seit Einführung der MDK Anleitung zur Qualitätsprüfung in ambulanten Pflegediensten gestiegen. Der MDK prüft seither genau, ob Sie die festgelegten Regelungen und Vorgaben in Ihrem Pflegealltag umsetzen. In diesem Beitrag erhalten Sie die notwendigen Kenntnisse über ein angemessenes Hygienemanagement.

Was sind die Anforderungen des MDK an den Hygienplan?

In verschiedenen Gesetzen und Verordnungen wird ein umfassendes Hygienemanagement für die ambulante Pflege gefordert. So sind Sie beispielsweise nach den Gemeinsamen Grundsätzen und Maßstäben zur Qualität nach § 80 SGB XI (künftig § 113 SGB XI) verpflichtet, eine fachlich kompetente und bedarfsgerechte ambulante Pflege nach den allgemein anerkannten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen zu erbringen. Um dieser Vorgabe nachzukommen, ist es unabdingbar, dass Sie nach allgemein anerkannten hygienischen Grundsätzen arbeiten. Nach der MDK Anleitung gehören folgende Maßnahmen zu einem angemessenen Hygienemanagement:

  1. Innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Desinfektion und Umgang mit Sterilgut
  2. Regelungen zur Reinigung, Ver- und Entsorgung kontagiöser oder kontaminierte Gegenstände
  3. regelmäßige Überprüfung der Durchführung innerbetrieblicher Verfahrensanweisungen
  4. Information der Mitarbeiter über innerbetriebliche Verfahrensanweisungen
  5. Vorhandensein aller, für das Hygienemanagement erforderlichen, Desinfektionsmittel

Diese Forderungen können Sie erfüllen, indem Sie einen für Ihren Pflegedienstverbindlichen Hygieneplan gemäß folgenden MDK Anforderungen erstellen.

Gutes Hygienemanagement – Was muss im Hygieneplan stehen?

In Ihrem Hygieneplan nach MDK Anleitung müssen Sie alle Maßnahmen, die den Schutz Ihrer Kunden und ihrer Umgebung sowie den Schutz Ihrer Mitarbeiter vor unerwünschten Mikroorganismen gewährleisten, schriftlich festhalten. Ihr Hygieneplan muss mindestens Angaben enthalten über:

  1. Händedesinfektion
  2. Tragen von Schutzkleidung
  3. Umgang mit Schmutzwäsche
  4. Hygiene im Umgang mit Pflegehilfsmitteln / Aufbereitung von Geräten

Tipp

Nicht jede Situation können Sie im Hygieneplan regeln. Für spezielle pflegerische Maßnahmen, z. B. Versorgung mit Beatmungsgeräten oder Wundversorgung, sollten Sie die jeweiligen Regelungen zum Hygienemanagement in speziell dafür zu erstellenden Pflegestandards / Richtlinien festlegen.

So soll Ihr Hygieneplan sein: einfach und übersichtlich

Ganz einfach können Sie Ihren Hygieneplan erstellen, wenn Sie in Ihrem Plan zu den einzelnen Angaben jeweils die Fragen nach dem Was, Wann, Womit, Wie und Wer auflisten und die Antwort als jeweilige Maßnahme aufführen.

Diese MDK Empfehlungen sollten Sie kennen und einhalten

Ihr Hygienemanagement hat das Ziel nosokomialer Infektionen auf jeden Fall zu vermeiden. In einer MDK Prüfung wird untersucht, ob die entsprechenden Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI Richtlinien ambulante Pflege) in Ihrem ambulanten Pflegedienst vorliegen, Ihren Mitarbeitern bekannt sind und sich in Ihren eigenen Reglungen wiederfinden. Um den Anforderungen der MDK-Prüfung gerecht zu werden, sollten Sie daher bei der Erstellung Ihres Hygieneplans insbesondere folgende Empfehlungen der beim Robert-Koch-Institut eingerichteten Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beachten:

  • Empfehlung zur Händehygiene
  • Empfehlung zur Prävention und Kontrolle Katheter-assoziierter Harnwegsinfektionen
  • Empfehlung zur Prävention der nosokomialen Pneumonie
  • Empfehlung zur Prävention und Kontrolle von Methicillin-resistenten Staphylococcus-aureus-Stämmen (MRSA) in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen

Sie können sich die Empfehlungen und die RKI Richtlinien ambulante Pflege kostenlos unter www.rki.de herunterladen. Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Inhalte, beispielsweise in Ihrer Dienstbesprechung.

Information und Arbeitshilfen für Ihre Mitarbeiter

Ihr Hygienemanagement gemäß MDK Anforderungen muss verbindlich sein und allen Ihren Mitarbeitern bekannt gemacht werden, etwa im Rahmen einer Dienstbesprechung. Vergessen Sie nicht, diese Unterweisung im Dienstbesprechungsprotokoll zu protokollieren. Sinnvoll kann es auch sein, Ihren Hygieneplan auszuhängen und mit einer entsprechenden Dienstanweisung darauf hinzuweisen.

Damit Ihre Mitarbeiter die Regelungen Ihres Hygienemanagements einhalten können, müssen Sie als Pflegedienstleitung dafür sorgen, dass Ihren Mitarbeitern im erforderlichen Umfang entsprechende Arbeitshilfen und -mittel zur Verfügung stehen. Hierzu zählen z. B. Einmalhandschuhe, Schutzkleidung und Händedesinfektionsmittel. Die entstehenden Kosten muss Ihr Pflegedienst tragen.

Regeln Sie die Verantwortung für das Hygienemanagement

Nach den Vorgaben des MDK sind Sie nicht verpflichtet, einen Hygienebeauftragten in Ihrem ambulanten Pflegedienst zu ernennen. Aber aufgrund der Fülle der zu erledigenden Aufgaben ist es empfehlenswert, dass Sie die Zuständigkeit für das Hygienemanagement regeln. Sie sollten mit dem Hygienemanagement einen Mitarbeiter beauftragen, der über besondere Sachkenntnis zu den zahlreichen Themen rund ums Hygienemanagement verfügt. Falls keiner Ihrer Mitarbeiter diese Voraussetzung erfüllt, sollten Sie überlegen, ob Sie einen Ihrer Mitarbeiter entsprechend fortbilden lassen und diesem verbindlich die Aufgaben für das Hygienemanagement übertragen. Vergessen Sie nicht, seine Tätigkeiten in einer Stellenbeschreibung zu regeln.

Stellen Sie die Informationsweitergabe sicher

Ihre Mitarbeiter können nur dann notwendige Schutzmaßnahmen ergreifen, wenn sie z.B. von dem Vorliegen einer MRSA Kolonisierung oder MRSA Infektion wissen. Sorgen Sie daher dafür, dass Ihre Mitarbeiter alle bekannten und notwendigen Informationen vor Pflegebeginn erhalten. Betroffene Kunden sollten nur dann transportiert oder in eine andere Einrichtung, beispielsweise ein Krankenhaus, verlegt werden, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Stellen Sie sicher, dass die Zieleinrichtung und der Krankentransportfrühzeitig über die Infektion informiert werden.

Welche Schutzmaßnahmen müssen im Hygienemanagement getroffen werden?

Um eine Weiterverbreitung der MRSA-Bakterien zu vermeiden, sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Versorgen Sie MRSA-kolonisierte oder -infizierte Kunden grundsätzlich am Ende einer Tour. Abweichungen sollten Sie nur dann zulassen, wenn wichtige pflegerische oder medizinische Gründe vorliegen, die solch einem Vorgehen entgegenstehen.
  2. Weisen Sie Ihre Mitarbeiter mit Nachdruck darauf hin, dass sie bei allen grund- und behandlungspflegerischen Maßnahmen Schutzkittel, Handschuhe und Einmalschutzüberzüge für Schuhe tragen, sowie den allgemeinen Hygieneplan (ambulante Pflege) einhalten sollen. Bei Tracheostomapflege sowie Besiedelung des Nasen-Rachenraumes und Verbandwechseln sollten Ihre Mitarbeiter zusätzlich einen Mund-/Nasenschutz sowie eine Haarhaube tragen.
  3. Grundsätzlich müssen Ihre Mitarbeiter nach jedem Kontakt mit MRSA-kolonisierten bzw. -infizierten Kunden eine hygienische Händedesinfektion durchführen sowie im Nachgang die Hände gründlich waschen und nochmals desinfizieren.
  4. Pflegehilfsmittel, wie beispielsweise RR- und BZ-Geräte, dürfen nur patientengebunden genutzt werden. Anfallende Abfälle sind jedoch nicht als Sondermüll zu werten und können von Ihnen wie gewohnt im Hausmüll entsorgt werden.

Schulen, informieren und kontrollieren Sie Ihre Mitarbeiter

Eine MDK-Prüfung wird feststellen, ob Sie Ihre Mitarbeiter hinsichtlich der Bedeutung und des Umgangs mit MRSA kolonisierten bzw. -infizierten Kunden nachweislich geschult haben. Stellen Sie daher sicher, dass Ihre Mitarbeiter über entsprechendes Wissen verfügen. Ebenso wird der MDK prüfenob Sie als Pflegedienstleitung kontrollieren, dass Ihre Mitarbeiter die von Ihnen festgelegten Hygienemaßnahmen einhalten. Dies können Sie beispielsweise regelmäßig oder stichprobenhaft im Rahmen einer Mitarbeiter- oder Pflegevisite erledigen.