Pflege-Fachartikel
Bei verstorbenen Pflegekunden ist der pietätvolle Umgang mit Pflegekunden gefragt. Aber auch die Hygienerichtlinen sind zu beachten. Lesen Sie hier mehr zum Thema Hygienerichtlinien bei Verstorbenen.
„Ich könnte mir die Haut vom Rücken kratzen. Egal was ich mache, es juckt und juckt. Ich werde noch ganz verrückt!“, kennen Sie solche Aussprüche auch von Ihren Pflegekunden?
„Bleiben Sie mir bloß mit dem ganzen Essen weg. Ich kann meinen Mund kaum aufmachen, so weh tut er. Ich kann nichts essen und trinken. Es brennt alles wie Feuer!“ So oder so ähnlich kann es klingen, wenn Ihr Pflegekunde eine Entzündung im Mund oder am Zahnfleisch hat. Jetzt ist guter Rat teuer.
Mit mehr als 500.000 Vorkommnissen gehören Nadelstichverletzungen zu den häufigsten Arbeitsunfällen in der Pflege. Diese Verletzungen sind nicht nur sehr teuer für den Arbeitgeber, sondern stellen auch eine große Gesundheitsgefahr für Sie als Pflegekraft dar. Mindern Sie dieses Risiko durch fachkundige Prävention.
Die Anforderungen in Sachen Hygienemanagement sind seit Einführung der MDK Prüfung in ambulanten Pflegediensten gestiegen. Der MDK prüft genau, ob Sie die Regelungen und Vorgaben in Ihrem Pflegealltag umsetzen. Hier erhalten Sie die notwendigen Kenntnisse über ein angemessenes Hygienemanagement.
MeinPPM
Kundendienst

erreichbar täglich von 7-22 Uhr
Telefon: 0228/95 50 130
Fax: 0228/369 60 01
E-Mail: kundendienst(at)vnr.de



