Was bedeutet barrierefrei?

Das sollten Sie wissen
Bjoern Danzke www.kiono.de
Inhaltsverzeichnis

Viele Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen können häufig nicht am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Der Grund dafür: Die entsprechenden Einrichtungen sind nicht barrierefrei gestaltet. Das betrifft kulturelle und politische Veranstaltungen genauso wie der Besuch von Behörden, Ämtern und anderen öffentlichen Einrichtungen und Anlagen. Auch die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel stellt für Personen mit einer körperlichen Einschränkung häufig ein Problem dar. Sogar Kommunikationseinrichtungen und andere Gebrauchsgegenstände sind häufig nicht barrierefrei, so dass Menschen mit Behinderungen wie etwa Rollstuhlfahrer, diese nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. In den eigenen vier Wänden kann fehlende Barrierefreiheit besonders bei Senioren zum Problem werden.

Die Gefahr, zu stürzen, auszurutschen oder das Risiko für andere Unfälle im Haus ist groß, wenn die Beweglichkeit eingeschränkt ist oder der ältere Mensch auf einen Rollstuhl oder eine Gehhilfe angewiesen ist – oder wenn Sehkraft und Hörvermögen nachlassen. Sind in diesem Fall die Wohnräume barrierefrei gestaltet, bleibt die Selbstständigkeit der betroffenen Personen erhalten, und auch der Umzug in ein Heim wird vermieden oder zumindest aufgeschoben. Bei ambulanter Versorgung und Pflege von Senioren in ihren eigenen vier Wänden erweist sich eine barrierefrei ausgestattete Wohnung außerdem als hilfreich bei den pflegerischen Arbeiten. Ein Umbau der Wohnräume kommt also nicht nur der betroffenen Person, sondern auch Angehörigen und Pflegepersonal zugute. Wer einen Umbau plant, tut gut daran, mit Blick auf eine mögliche, spätere Pflegebedürftigkeit rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zu treffen.

„Barrierefreiheit“ ist genau definiert

Wirkliche, per Gesetz definierte Barrierefreiheit ist in der Tat klar umgrenzt. Es geht hier nicht nur um

  • die Installation von Rampen,
  • die Ausstattung der Verkehrsmittel mit absenkbaren Schwellen,
  • breite Treppen in Wohngebäuden
  • sowie Aufzüge bei Gebäuden mit mehreren Stockwerken.

Barrierefrei bedeutet im Grunde genommen, dass sich Menschen mit Einschränkungen in der Öffentlichkeit und privatem Raum so bewegen können, ohne andere Menschen um Hilfe bitten zu müssen. So will es das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). In dem Behindertengleichstellungsgesetz ist geregelt, dass Menschen mit Einschränkungen in staatlichen Einrichtungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Dazu gehört zum Beispiel auch die leichte Sprache bei amtlichen Formularen oder die Anbringung von Blindenschrift.  

Was sind Barrieren? 

Zunächst stellt sich die Frage, was überhaupt mit Barrieren und Barrierefreiheit gemeint ist. Barrieren sind zunächst Hindernisse, die entweder einen Weg versperren oder auch eine Nutzung verhindern. Während einige Barrieren sinnvoll und notwendig sind (wie Treppengeländer), sind andere Hindernisse für bestimmte Personen nicht überwindbar (hohe Treppenstufen).

Von Barrieren wird auch gesprochen, wenn bestimmte Dinge des Alltags im Leben beeinträchtigter Menschen nicht nutzbar sind. Dazu zählen zum Beispiel sogenannte sensorische Barrieren wie das Telefonklingeln bei Schwerhörigkeit oder Taubheit und herkömmliche Bildschirme zur Informationsverarbeitung bei Blinden.

Barrieren werden zu unüberwindbaren und gefährlichen Hindernissen

Barrieren gibt es häufig im Bereich des Wohnumfeldes: Bordsteine, Treppen, enge Türen stellen für viele behinderte oder eingeschränkte Menschen ein unüberwindbares oder auch gefährliches Hindernis dar.

In den eigenen vier Wänden sind oft räumliche Barrieren sowie vertikale und horizontale Hindernisse und ergonomische Barrieren problematisch. Das können unter anderem sein: 

  • Wände und Stützen
  • Enge Durchgänge
  • Schmale Türöffnungen
  • Steile, enge Treppen, zu hohe Stufen
  • Eingebaute Möbel wie Schränke 
  • Schlechte Erreichbarkeit von Griffen und Klinken
  • Badezimmerausstattung (keine Unterfahrbarkeit für Rollstühle, Sanitäranlagen zu hoch oder zu niedrig oder nicht ebenerdig angebracht, keine Haltegriffe oder Maßnahmen, um nicht auszurutschen

Barrierefrei ist nicht zwingend rollstuhlgerecht 

In der Privatwirtschaft bestehen keine Verpflichtungen, barrierefrei bauen zu müssen. Im privaten Wohnungsbau sind jedoch unzählige Personen mit Handicaps auf Barrierefreiheit angewiesen. Gerade für ältere oder pflegebedürftige Menschen ist ein sicheres Wohnumfeld mit Barrierefreiheit von erheblicher Bedeutung. Dabei ist, was viele Betroffene nicht wissen, „barrierefrei“ nicht gleich „rollstuhlgerecht“. 

Viele Senioren wünschen sich allerdings eine Wohnung, in der sich so lange wie möglich ohne große Erschwernis ihren Lebensabend verbringen können. Daneben sind sie häufig darauf angewiesen, dass alle Lebensbereiche ungehindert zugänglich sind.

Was bedeutet barrierefrei? Viele Begriffe sind nicht definiert

Doch nicht alles, was auf dem Immobilienmarkt unter den folgenden Begriffen angeboten wird, ist per Definition barrierefrei. Barrierefreiheit besteht zum Beispiel nicht bei Begriffen wie 

  • Seniorengerecht
  • Altengerecht
  • Rollstuhlgerecht
  • Behindertengerecht
  • Barrierearm
  • Barrierereduziert
  • Schwellenarm

Ob eine Wohnung oder ein Gebäude rollstuhlgerecht, barrierefrei oder seniorengerecht ausgestattet ist, macht also einen großen Unterschied. Sehr häufig wird der Begriff „seniorengerecht“ verwendet. Daraus lässt sich jedoch kein Rechtsanspruch ableiten. Hier müssen jedoch  – was die Gestaltung angeht – keine behinderten- oder altengerechte Kriterien erfüllt sein. Im Grunde kann eine „seniorengerechte“ Wohnung oder ein „altengerechtes“ Gebäude ganz normaler Wohnraum sein. 

Nur die Begriffe „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ garantieren einen Standard

Barrierearm“, „barrierereduziert“ oder „schwellenarm“ bedeutet in den meisten Fällen eine Ausstattung mit barrierefreien Elementen wie etwa ein Fahrstuhl oder eine schwellenfreie Dusche. Auch der Begriff „behindertengerecht“ ist nicht definiert. Daher kann der Begriff keine Aussage darüber machen, wie geeignet zum Beispiel eine Wohnung für eine behinderte Person ist. Vor allem auch deshalb, weil mögliche Behinderungen einer Person vielgestaltig seien können.

Lediglich die Ausstattungskriterien „barrierefrei“ und „rollstuhlgerecht“ garantieren einen bestimmten, normierten Standard. Zum Beispiel nach DIN 18040-2, wobei Barrierefreiheit einen höheren Standard darstellt als Rollstuhlgerechtigkeit. In der Norm wird außerdem zwischen den Kriterien „Barrierefreiheit“ sowie „Barrierefreiheit mit uneingeschränkter Rollstuhlnutzung“ unterschieden.

Unterschiedliche Anforderungen 

Das bedeutet, dass eine barrierefreie Wohnung für Behinderte nicht gleichzeitig auch rollstuhlgerecht sein muss. Wenn beide Bedingungen erfüllt sein müssen, heißt das korrekte Kriterium also „barrierefrei und uneingeschränkt rollstuhlgerecht“. Bei einer Rollstuhl geeigneten Wohnung müssen demnach zusätzliche Kriterien erfüllt sein. Zum Beispiel die Anforderungen an die Türbreite: In barrierefreien Gebäuden gelten 80 Zentimeter, in Wohnungen, die für Rollstuhlfahrer konzipiert werden, 90 Zentimeter. 

Einzelne Länder können Umsetzung fordern

Bei barrierefreiem Wohnraum ist beispielsweise eine Bewegungsfläche von 1,20 x 1,20 Meter vorgeschrieben (Rollstuhlfahrer 1,50 x 1,50 Meter). Die verschiedenen DIN-Normen zur besseren Planung von barrierefreiem Wohnraum sind im Grunde Empfehlungen, die beim Wohnungsbau nicht zwingend umgesetzt werden müssen. Allerdings können die jeweiligen Länder die Anwendung dieser Normen fordern, wenn ein Gebäude rechtlich als barrierefrei gelten soll. 

Was ist rollstuhlgerecht?

Unter „rollstuhlgerecht“ muss zum Beispiel jedes Zimmer der Wohnung eine Bewegungsfläche der Größe von 1,5 x 1,5 aufweisen. Weitere Ausstattungsmerkmale bei der Gestaltung von rollstuhlgerechten Gebäuden sind zum Beispiel: 

  • Bedienelemente müssen mit einer Höhe von 85 Zentimetern angebracht sein
  • Für einen Rollstuhl unterfahrbares Waschbecken
  • Fenstergriffe und Türklinken sollten in einer Höhe von 85 bis 105 Zentimetern installiert werden
  • Stützgriffe am WC und der Dusche
  • Bewegungsflächen vor jeder sanitären Einrichtung (verschiedene Maße) 

Fazit

Der Begriff “barrierefrei” oder Barrierefreiheit meint nicht nur absenkbare Busse oder breitere Türen für Rollstuhlfahrer. Mit der Umsetzung von Barrierefreiheit bekommen Personen mit Handicap die Möglichkeit, am normalen Alltag teilzunehmen. Wir allen können früher oder später davon profitieren, dass möglichst viele Einrichtungen barrierefrei sind. Denn dazu muss man nicht einmal mit dem Rollstuhl unterwegs sein: Auch Eltern mit einem Kinderwagen freuen sich darüber, wenn sie ohne Probleme die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können. Kurzum, Barrierefreiheit weiter voranzutreiben ist ein Thema, von dem die gesamte Gesellschaft profitieren kann.