Der optimale Versicherungsschutz für Pflegeeinrichtungen und Mitarbeiter

Mehrere Pflegekräfte in grünen Kitteln sitzen an einem Seminartisch und werden von einer Ärztin in weißen Kittel ausgebildet.
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Inhaltsverzeichnis

Der Betrieb einer Pflegeeinrichtung verlangt der Einrichtungsleitung und den Pflegedienstleitungen täglich einiges ab: Entscheiden, organisieren, die Verantwortung für die Einrichtung und die Mitarbeiter tragen und den Anforderungen der Angehörigen gerecht werden. Zusätzlich stehen in der Pflege nahezu täglich Haftungsfragen im Raum. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Einrichtung und Mitarbeiter gegen alle rechtlichen Herausforderungen, die im Pflegealltag bestehen, abgesichert sind.

Im Folgenden lesen Sie, welche Versicherungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflege notwendig sind und welchen Versicherungsschutz diese bieten. Darüber hinaus erhalten Sie eine erste Möglichkeit zur Kostenabschätzung der anfallenden Beiträge. 

1. Wichtige Versicherungen für Arbeitgeber in der Pflege

Für Arbeitgeber ist der Abschluss entsprechender Versicherungen das A und O, um rechtlichen Herausforderungen in der Pflege zu begegnen.

Zu den wichtigsten Versicherungen, die ein Pflegeheim oder Pflegedienst für die Einrichtung und die Mitarbeiter abschließt, gehören

  • die Betriebshaftpflichtversicherung,
  • die Inhaltsversicherung,
  • die Kfz-Versicherung für die Fahrzeugflotte
  • die Reiseversicherung und
  • die Berufshaftpflichtversicherung.

Betriebshaftpflichtversicherung

Nahezu täglich gibt es in Pflegeheimen und bei Pflegediensten Situationen, in welchen die Haftungsfrage von Bedeutung ist.

Beispiel: Der angestellte Altenpfleger eines Pflegedienstes hebt einen Patienten vom Rollstuhl in sein Bett. Der Pflegebedürftige bewegt sich ruckartig und der Mitarbeiter lässt den Patienten fallen. Durch den Sturz verletzt sich der Pflegebedürftige das Hüftgelenk. Es kommt zu hohen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen.

In der Praxis ist eine fehlerlose Pflege nicht möglich. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, welche für die entstehenden Kosten aufkommt, für Pflegeheime und Pflegedienste von Bedeutung.

Die Betriebshaftpflichtversicherung sichert die Pflegeeinrichtung ab, indem es für die Unkosten aufkommt.

Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schadensersatzansprüche durch Dritte auf.

Im Versicherungsschutz inbegriffen sind

  • Personenschäden (z. B. Verbrühen eines Pflegebedürftigen durch zu heißes Badewasser),
  • Sachschäden (für eine Reparatur oder Wiederbeschaffung von Sachgütern) und
  • Vermögensschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren.

Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung

Die Kosten für eine Betriebshaftpflichtversicherung von Pflegeheimen berechnen sich üblicherweise als Jahresbeitrag pro Bett.

Die Höhe der Jahresbeiträge bemisst sich nach den vereinbarten Deckungssummen.

Günstige Tarife sind ab ca. 25 Euro pro Bett erhältlich, bis hin zu 110 Euro.

Geschäftsinhaltsversicherung

Die Räumlichkeiten einer Pflegeeinrichtung oder eines Pflegedienstes und die zugehörigen Geräte, Vorräte und Materialien sind für einen geregelten Betriebsablauf dringend notwendig. Kommen diese durch Feuer, Wasser oder Sturm zu Schaden, hat das schwerwiegende Konsequenzen. Es entstehen hohe Reparatur- / Instandsetzungskosten und ein Betriebsausfall kann eintreten.

Eine Geschäftsinhaltsversicherung, welche die Betriebsunterbrechung absichert, kommt für den Schaden auf.

Leistungen der Geschäftsinhaltsversicherung

Die Inhaltsversicherung versichert unter anderem

  • Räumlichkeiten,
  • Gegenstände (Schreibtische, Schränke, Betten, etc.),
  • Waren und Vorräte

gegen Schäden durch

  • Feuer,
  • Einbruch,
  • Leitungswasser,
  • Diebstahl und
  • Zerstörung (z. B. aufgebrochene Schlösser).

Die Versicherung erstattet die entstandenen Kosten komplett, wenn der Schaden durch leichte Fahrlässigkeit entstanden ist.

Beispiel: Die Mitarbeiterin eines Pflegedienstes wirft die wertvolle Vase des Pflegebedürftigen um.



Bei grober Fahrlässigkeit wird in der Regel ein Teil der Kosten übernommen. Die restliche Summe trägt der Versicherungsnehmer. Grobe Fahrlässigkeit läge zum Beispiel vor, wenn ein Altenpfleger einen glühenden Zigarettenstummel in den Mülleimer wirft und hieraus ein Brand entsteht.

Kosten für die Geschäftsinhaltsversicherung

Die Höhe der monatlichen Beiträge ist richtet sich nach

  • der Umfangshöhe des Sachschutzes,
  • ob volle Kostenübernahme bei grober Fahrlässigkeit vereinbart wird,
  • der Größe der Betriebsfläche,
  • ggf. gewünschte Erweiterungen, wie eine Elementar-Versicherung.

Ab rund 10 Euro monatlich stehen verschiedene Tarife zur Verfügung.

Kfz-Versicherung für die Fahrzeugflotte

Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste verfügen üblicherweise über einen Fuhrpark. Dieser ist notwendig, um pflegebedürftige Bewohner zu Arztterminen zu fahren und um zu den Pflegebedürftigen nach Hause zu gelangen. Für die Leistungsfähigkeit der Einrichtung ist der betriebliche Fuhrpark von großer Bedeutung.

Die Versicherung der Fahrzeuge unterliegt der gesetzlichen Versicherungspflicht.



Die Kfz-Versicherung muss den betrieblichen Anforderungen entsprechen und den Pflegekräften Sicherheit und Flexibilität im Hinblick auf

  • die Beitragsgestaltung,
  • die Risikoabsicherung und
  • das Schadenmanagement

gewährleisten.

Leistungen der Kfz-Versicherung

Die Leistungen der Kfz-Flottenversicherung gleichen in der Regel der einer privaten Kfz-Versicherung.

Abgesichert wird der Fuhrpark gegen

  • Schäden an Dritten durch das Fahrzeug (Personenschäden),
  • Schäden am eigenen Fahrzeug,
  • Schäden durch Einwirkung von außen (z. B. Einbruch ins Fahrzeug),
  • Instandsetzungskosten,
  • Ersatz bei Fahrzeug- und Karosserieschäden,
  • Ersatzkosten für Fahrzeuge (z. B. bei Diebstahl),
  • uvm.

Kosten für die Kfz-Flottenversicherung

Die Grundlage für die Beitragsermittlung bilden in der Regel unter anderem

  • die Größe der Fahrzeugflotte,
  • die Fahrzeugdaten,
  • die Art der Einrichtung, welche den Versicherungsvertrag abschließt,
  • der Vorschadensverlauf und
  • die Höhe der Selbstbeteiligung.

Kostenbeispiel:

  • Anzahl der zu versichernden Fahrzeuge: 10
  • Branche: Altenpflege
  • Fahrzeugtyp: PKW
  • Selbstbeteiligung: 250 Euro
  • Jährlicher Versicherungsbeitrag: 8587,20 Euro

Bleiben die Fahrzeuge mehrere Jahre unfallfrei, wird die Unfallversicherung günstiger. Anhand der Schadenfreiheitsklasse wird ein Beitragsrabatt gewährt. Beim Versicherungswechsel können schadenfreie Jahre übertragen werden.

Reiseversicherung

Die qualifizierte Pflege und Betreuung finden auf dem neuesten wissenschaftlichen Standard statt. Aus diesem Grund besuchen Pflege- und Betreuungskräfte regelmäßig Schulungen und Weiterbildungen. Der Besuch dieser Veranstaltungen findet extern statt. Das bedeutet, die Mitarbeiter befinden sich auf deiner Dienstreise.

Per Gesetz ist der Arbeitgeber zur Fürsorge der Mitarbeiter verpflichtet. Erkrankt ein Arbeitnehmer auf einer Dienstreise (weltweit oder in Deutschland) können für den Rücktransport hohe Kosten anfallen. Für diese kommt die private oder gesetzliche Krankenversicherung nicht auf.

Um für diesen Fall abgesichert zu sein, sollten Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter eine Reiseversicherung abschließen.

Leistungen der Reiseversicherung

Reiseversicherungen sichern Mitarbeiter unter anderem gegen

  • Krankheit,
  • Unfälle,
  • Gepäckverlust,
  • Verlust von Reisedokumenten und
  • Rücktransport aus dem Ausland

ab.

Kosten für eine Reiseversicherung

Die Höhe der Kosten für eine Reiseversicherung der angestellten Mitarbeiter bemessen sich in der Regel

  • nach dem Umfang der mitversicherten Leistungen,
  • dem Geltungsbereich (weltweit oder Deutschland)
  • nach dem Reiseaufkommen,
  • ob einzelne Geschäftsreisen separat abgesichert werden sollen oder ob der Schutz pro Jahr vereinbart wird,
  • der Anzahl der reisenden Mitarbeiter sowie
  • den zusätzlich buchbaren Modulen (z. B. Reiserücktrittsversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Krankenversicherung im Ausland, etc.).

Tarife sind ab rund 1,50 Euro pro Tag und Mitarbeiter möglich. Wird die Reiseversicherung für alle Mitarbeiter der Einrichtung abgeschlossen, sind Vorteile im Hinblick auf das Volumen (Volumen-Vorteile) möglich.

Die Berufshaftpflichtversicherung

Eine Pflegekraft hat im Berufsalltag eine Vielzahl an Aufgaben. Sie wechselt Verbände, sorgt für die Körperhygiene und verabreicht Medikamente und vieles mehr. Die Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen sind mit Risiken verbunden. Es kann beim Arbeiten zu unvorhergesehenen Ereignissen kommen, die einen Schaden an Personen, Sach- oder Vermögensschäden zur Folge haben.

Tritt ein Schadensfall ein, können die Forderungen erhebliche Summen ergeben. Forderungen im sechsstelligen Bereich sind keine Seltenheit – vor allem wenn es um Personenschäden geht. Diese finanziellen Belastungen lassen sich nicht aus eigener Tasche stemmen.

Eine Berufshaftpflichtversicherung schließt die Einrichtung für ihre Mitarbeiter ab. Für den Abschluss einer Berufshaftpflicht besteht in Deutschland Versicherungspflicht.

Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung

Die Berufshaftpflicht deckt Schäden ab, die bei der Ausübung des Pflegeberufs an Dritten entstehen. Versichert sind Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden. Manche Versicherungen versichern Vermögensschäden nur, wenn diese durch einen Sachschaden oder durch Schäden an Personen entstanden sind (= unechter Vermögensschaden).

Beispiel für einen Schaden an Personen:

Eine pflegebedürftige Person leidet an Diabetes. Versehentlich verabreicht ein Altenpfleger, im Rahmen der Behandlungspflege, die falsche Dosis Insulin. Es kommt zur Notfallsituation, der Pflegebedürftige muss stationär im Krankenhaus behandelt werden. Er klagt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Die Versicherung übernimmt die finanzielle Forderung.

Beispiel für einen Sachschaden:

Eine Pflegekraft reinigt die Zahnprothese eines Pflegebedürftigen. Diese gleitet versehentlich aus der Hand und geht zu Bruch. Der Pflegebedürftige klagt auf Schadensersatz, welchen die Versicherung übernimmt.

Kosten für eine Berufshaftpflicht

Die Beitragssätze der Versicherungsunternehmen unterscheiden sich in Abhängigkeit davon,

  • wie hoch der Absicherungsumfang gewählt wird und
  • wie hoch die Selbstbeteiligung im Schadensfall ausfallen soll.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Berufshaftpflicht um ein individuelles Versicherungsprodukt. Aus diesem Grund ist das Abschätzen der tatsächlichen Kosten in der Regel erst nach eingehender Beratung möglich.

Kostenbeispiel:

  • Absicherung von Personenschäden in Höhe von 4.000.000 Euro
  • Absicherung von Sachschäden in Höhe von 3.000.000 Euro
  • Höhe der Selbstbeteiligung: 0 Euro

Versicherungsbeitrag: 15 Euro monatlich

Was sind wichtige Versicherungen für Arbeitnehmer in der Pflege?

Die Sozialversicherung besteht in Deutschland aus fünf Zweigen. Arbeitnehmer verfügen durch die Sozialversicherung über eine grundlegende Versorgung bzw. Absicherung. Dazu zählen unter anderem

  • die gesetzliche Krankenversicherung,
  • die Pflegeversicherung
  • die deutsche Rentenversicherung
  • die gesetzliche Unfallversicherung und
  • die Arbeitslosenversicherung.

Die Sozialversicherungsbeiträge bemessen sich am Bruttolohn des Arbeitnehmers. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Sozialversicherungsbeiträge hälftig. Die Beiträge werden vom Einkommen des Arbeitnehmers einbehalten. Der Arbeitgeber führt diese an die zuständige Krankenkasse ab.

Die Krankenkasse leitet die Sozialversicherungsbeiträge anteilig an die Rentenversicherung und die Bundesagentur für Arbeit weiter.

Anteile für die Pflegeversicherung behält die Krankenkasse ein.

In den meisten Fällen reichen die Sozialversicherungen nicht aus, um die Arbeitskraft in Pflegeberufen umfassend abzusichern.

Folgende Versicherungen sind für Arbeitnehmer in Pflegeberufen, zusätzlich zu den Säulen der Sozialversicherung, von Bedeutung, um vollumfänglichen Versicherungsschutz zu gewährleisten:

  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Haftpflichtversicherung  
  • Unfallversicherung

Private Absicherung für Pflegekräfte: Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Beruf als Alten- bzw. Krankenpfleger bringt eine Reihe an Belastungen mit sich. Dazu zählen in der Regel körperliche Belastungen, wie Rückenschmerzen durch schweres Heben sowie das Ansteckungsrisiko mit Infektionskrankheiten. Emotionale Belastungen von Alten- und Krankenpflegern bestehen durch die ständige Konfrontation mit dem Thema Tod, Leid und Einsamkeit.

Aus diesen Gründen haben Pflegekräfte ein hohes Risiko berufsunfähig zu werden.

Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung für Pflegekräfte

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert das Risiko ab, als Arbeitskraft im Beruf der Altenpflege nicht mehr tätig sein zu können. Sie stellt sicher, dass der Lebensstandard bis zum Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters gewährleistet ist.

Eine BU erbringt Leistungen, wenn mind. eine 50-prozentige Berufsunfähigkeit vorliegt und die bisherige Tätigkeit in der Pflege nicht mehr ausgeübt werden kann.

Darüber hinaus schließt die private BU die Versorgungslücke zur staatlichen Absicherung: 



Wird keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, unterstützt der Staat Betroffene mit der sogenannten „Erwerbsminderungsrente“. Die ausgezahlte Rente ist knapp bemessen. Für Berufsunfähige und deren Familien kann eine beachtliche Versorgungslücke entstehen.

Kosten für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung

Versicherungsunternehmen zählen Pflegeberufe zu den risikoreichen Berufen. Die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden ist hoch. Aus diesem Grund werden für diese Berufsgruppe die Beiträge höher angesetzt.

Das Formulieren von Ausschlüssen und Einschränkungen der Leistungen seitens der Versicherungsunternehmen stellt keine Seltenheit dar.

Eine Reihe von Faktoren entscheidet über die Höhe der monatlichen Beiträge. Dazu zählen unter anderem

  • der Gesundheitszustand des Antragsstellers,
  • das Alter,
  • die Höhe der gewünschten BU-Rente im Bedarfsfall
  • das Risiko im ausgeübten Beruf arbeitsunfähig zu werden / in welchem Bereich die Pflegekraft tätig ist und
  • Hobbies, die mit Risiken verbunden sind.

Die Beiträge zur BU können, nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, beim Finanzamt steuerlich geltend machen.

Kostenbeispiel einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Pflegekräfte:

Die Höhe der gezahlten BU im Bedarfsfall lässt sich, über den zu zahlenden Monatsbeitrag, steuern.

Beispieldaten eines Antragsstellers:

  • Geburtsdatum: 13.06.1988
  • Renteneintrittsalter: 67 Jahre
  • Beruf: Examinierte Pflegefachkraft
MonatsbeitragGezahlte BU-Rente im Bedarfsfall
105 Euro1.000 Euro
125 Euro1.200 Euro
150 Euro1.500 Euro



Das niedrige Lohnniveau in der Pflege kann, im Hinblick auf die zu leistenden Beiträge, abschreckend wirken. Im Hinblick auf den belastenden Arbeitsalltag ist für Pflegepersonal die Absicherung ihrer Arbeitskraft troztdem von hoher Bedeutung.

Die Kosten für eine BU lassen sich senken, indem

  • die BU abgeschlossen wird, wenn noch keine gesundheitlichen Probleme bestehen.
  • Anbieter, Preise und Leistungen in den Vergleich gestellt werden, um die Versicherung an die persönliche Situation anzupassen.

Absicherung für Pflegekräfte: Die Rechtsschutzversicherung

In Einrichtungen, in denen es um das Wohlbefinden anderer Menschen geht, kann es leicht zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen.

In einem Rechtsstreit mit Patienten oder Angehörigen oder dem Arbeitgeber können sich die Anwalts- und Gerichtskosten schnell summieren. Die Rechtsschutzversicherung sorgt für Absicherung, indem sie Anwalts- und Prozesskosten übernimmt.

Leistungen der Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung setzt sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, die Antragssteller individuell wählen können.

Für Pflegekräfte ist der Strafrechtsschutz von besonderer Bedeutung.

Zu den Straftatbeständen zählen zum Beispiel

  • Freiheitsberaubung,
  • Körperverletzung (z. B. durch falsche Medikation) und
  • Totschlag.

Der Baustein „Berufsrechtsschutz“ leistet unter in folgenden Fällen Versicherungsschutz:

  • Bei Betrieblichen Abmahnungen (gerechtfertigt oder ungerechtfertigt).
  • Bei Streitigkeiten in Bezug auf Regelungen der Arbeitszeiten, Zeugniserteilung, Anspruch auf Urlaub, Anspruch auf Mindestlohn.
  • Im Rahmen von Kündigungen.

Rechtsschutzversicherungen bieten zusätzlich das Mitversichern von Aufhebungsvereinbarungen an.

Die Stundensätze für Anwälte bewegen sich ab rund 300 Euro aufwärts. Die Rechtsschutzversicherung deckt die entsprechenden Kosten und Fälle ab.

Kosten für eine Rechtsschutzversicherung

Die monatlichen Kosten für eine Rechtsschutzversicherung sind davon abhängig, welche Bausteine gewählt werden. Ab ca. 25 Euro pro Monat lässt sich eine entsprechende Versicherung abschließen.

Absicherung für Pflegekräfte: Die private Haftpflichtversicherung

Im stressigen Berufsalltag der Pflege kann es vorkommen, dass die Konzentration nachlässt und ein Missgeschick passiert. Abhängig von der Schadenssituation können die Kosten für den Schadensersatz immens hoch ausfallen.

Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung

Die Grundsicherung einer privaten Haftpflichtversicherung sichert Schadensersatzansprüche bei Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ab.

Pflegekräfte sollten beachten, dass 

  • Haftungsansprüche des Arbeitgebers und
  • der Verlust von Dienstschlüsseln

abgedeckt sind.

Wer ehrenamtlich tätig ist, sollte ebenfalls auf entsprechenden Versicherungsschutz achten.

Wichtig zu wissen

Die private Haftpflichtversicherung haftet nicht für Schäden, die absichtlich begangen wurden. Verletzungen des eigenen Körpers stellen ebenfalls keinen Bestandteil der Versicherungsleistung dar. In diesem Fall ist eine Unfallversicherung notwendig.

Kosten für eine private Haftpflichtversicherung

Die monatlich anfallenden Kosten für die Versicherung richten sich nach

  • dem Familienstand (Single oder Familie)
  • dem gewünschten Versicherungsumfang und
  • der Höhe der Selbstbeteiligung.

Die Kosten für private Haftpflichtversicherungen sind grundsätzlich überschaubar. Versicherungsunternehmen bieten Tarife ab ca. 2 Euro monatlich aufwärts an. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung kann die gesamte Familie kostengünstig mitversichert werden.

Die Beiträge zur Haftpflichtversicherung können, nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung, beim Finanzamt steuerlich geltend machen.

Absicherung für Pflegekräfte: Die Unfallversicherung

Die Unfallversicherung deckt die Folgen eines Unfalls und eines medizinischen Notfalls ab, die nicht von der Krankenversicherung gedeckelt werden. Abgedeckt sind nur Schäden an der eigenen Person. Unterschieden wird zwischen der gesetzlichen und der privaten Unfallversicherung.

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung sichert

  • Wegeunfälle und Arbeitsunfälle,
  • Berufskrankheiten,
  • die medizinische Versorgung (z. B. Anspruch auf Kostenübernahme für Medikamente, ambulante Behandlungen und Therapien, Reha-Maßnahmen),
  • Die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben nach einem Unfall (z. B. Arbeitsplatzvermittlung, Leistungen zur Teilhabe)
  • Geldleistungen (z. B. Anspruch auf Übergangsgeld, Pflegegeld, Rentenleistungen)
  • Leistungen an Hinterbliebene im Todesfall (z.B. Anspruch auf Witwenrente, Sterbegeld, Übernahme von Überführungskosten)

von Pflegekräften ab.

Leistungen der privaten Unfallversicherung

Macht ein Krankenpfleger in seiner Mittagspause einen Spaziergang und es passiert ein Unfall, ist dieser von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt. Bei dem Spaziergang handelt es sich um ein Privatvergnügen. Um Unfälle im privaten Alltag abzudecken, müssen Pflegekräfte eine private Unfallversicherung abschließen.

Die private Unfallversicherung sichert Versicherungsnehmer ab, wenn ein Unfall für eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung sorgt.

Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung übernimmt der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber ist in diesem Zuge Mitglied der Berufsgenossenschaft, welche die zuständige Behörde darstellt. Die für Arbeitgeber zu zahlenden Beiträge richten sich nach dem Bruttolohn des Arbeitnehmers. Die Höhe der Beiträge lässt sich bei der Berufsgenossenschaft in Erfahrung bringen.

Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung ist für Arbeitgeber steuerlich absetzbar, in Form von Werbungskosten. Beim Finanzamt ist eine entsprechende Bescheinigung der Versicherung einzureichen.

Für Arbeitnehmer ist die gesetzliche Unfallversicherung beitragsfrei.

Kosten für die private Unfallversicherung

Der monatliche Beitrag für eine private Unfallversicherung hängt entscheidend davon ab, welche Risiken versichert werden sollen. Die Preise für die Tarife schwanken zwischen ca. 15 Euro und 35 Euro pro Monat.

Die Kosten können Pflegekräfte steuerlich geltend machen. Hierfür muss eine Bescheinigung der Versicherung beim Finanzamt eingereicht werden.

Betreuung zu Hause: Die Versicherung von Betreuungskräften und Haushaltshilfen

Pflegebedürftige haben nicht mehr die Kraft, die Ausdauer oder die körperlichen Möglichkeiten, um den Alltag selbstständig zu bewältigen. Dazu gehören Aufgaben im Haushalt, Arzt- und Behördengänge sowie die Grundpflege und Behandlungspflege zu Hause.

Die Beschäftigung von Betreuungskräften und Haushaltshilfen stellt eine rechtssichere Alternative zur Beauftragung eines Pflegedienstes dar.

Vorteile:

  • Die Pflege und Betreuung erfolgen zu Hause.
  • Pflegebedürftige erhalten qualifizierte Pflege (Grundpflege, Behandlungspflege, Unterstützung bei Spaziergängen, etc.) in den eigenen vier Wänden.
  • Angehörige werden durch die Dienstleistungen für mehrere Stunden im Monat entlastet.

Finanzielle Unterstützung für die Betreuung zu Hause: Pflegegrad 1

Personen, die mind. in Pflegegrad 1 eingestuft sind, haben Anspruch auf Geld für zusätzliche Betreuungsleistungen. Diese Betreuungs- und Entlastungsangebote wurden durch das zweite Pflegestärkungsgesetz ausgebaut und finanziell gefördert.

Ab Pflegegrad 1 steht monatlich ein Betrag von 125 Euro monatlich für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen zur Verfügung.

Finanzielle Unterstützung für die Betreuung zu Hause: Ab Pflegegrad 2

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten nach §37 SGB XI Pflegegeld, wenn sie

  • mind. in Pflegegrad 2 eingestuft sind und
  • zu Hause von nicht-professionell Pflegenden gepflegt werden.

Finanzierung der Betreuung zu Hause ohne Pflegegrad

Liegt keine Einstufung in einen Pflegegrad vor, kann die Beschäftigung einer Betreuungskraft oder Haushaltshilfe erfolgen. Die Kosten werden dann in voller Höhe privat getragen. Eine Abrechnung erfolgt üblicherweise pro Stunde.

Grundsätzlich gilt: Werden in Privathaushalten Betreuungskräfte oder Haushaltshilfen beschäftigt, sind Pflegebedürftige oder Angehörige in der Rolle des Arbeitgebers.

Voraussetzungen für das Anstellen von Betreuungskräften und Haushaltshilfen:

  • Die Betreuungskraft oder Haushaltshilfe ist bei dem Pflegebedürftigen, als Dienstleister, angestellt.
  • Durch die Einstellung tritt der Pflegebedürftige oder der Angehörige als Arbeitnehmer bzw. Auftraggeber auf. Für den entsprechenden Versicherungsschutz des Arbeitnehmers trägt er persönlich Sorge.
  • Für die im Haushalt arbeitende Betreuungskraft oder Haushaltshilfe besteht in Deutschland die Pflicht zur Sozialversicherung.
  • Die Arbeitnehmer sind bei der Krankenkasse anzumelden. Die Krankenkasse meldet die Betreuungskraft bei der Deutschen Rentenversicherung und der Bundesagentur für Arbeit an.
  • Eine Unfallversicherung muss separat abgeschlossen werden. Spätestens eine Woche nach Arbeitsaufnahme ist der Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden (verpflichtende Versicherung).
  • Für die angestellte Betreuungskraft oder Haushaltshilfe sollte zusätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
  • Arbeitnehmer sollten auf den Vorteil hingewiesen werden, im Rahmen der Beschäftigung zusätzlich eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
  • Bei der Bezahlung muss der gesetzliche Mindestlohn pro Stunde beachtet werden.

Wichtig zu wissen

Kurzfristige Minijobs (max. 70 Tage pro Jahr), sind für Auftraggeber und Pflegekraft im Hinblick auf Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungs- bzw. beitragsfrei. Diese Regelung gilt unabhängig von der Höhe des Verdienstes. Wer eine Betreuungskraft oder Haushaltshilfe anstellen möchte, sollte sich vorher umfassend über die rechtlichen Gegebenheiten informieren. Einen umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.Die korrekte Absicherung der Pflegekraft legt den Grundstein für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit über Jahre.

Voraussetzungen für den vollen Versicherungsschutz

Damit der Versicherungsschutz im Schadensfall in vollem Umfang gewährleistet ist, müssen entsprechende Voraussetzungen erfüllt sein.

Zu den wichtigsten Voraussetzungen zählen:

  • Der Antragssteller muss vor Abschluss der Versicherungen wahrheitsgemäß die Fragen zu Vorverträgen, Gesundheitszustand und weiteren wichtigen Aspekten beantworten.
  • Ergeben sich Veränderungen im Hinblick auf die versicherten Risiken, sind diese dem Versicherungsunternehmen unverzüglich mitzuteilen.
  • Der Versicherungsbeitrag ist regelmäßig pünktlich zu bezahlen.
  • Das Versicherungsunternehmen ist unverzüglich zu informieren, wenn ein Schadensfall eintritt.

Fazit: Arbeiten in Pflegeberufen ist mit Risiken verbunden

Arbeitgeber in der Pflege müssen täglich mit knappen finanziellen Ressourcen jonglieren und den Bedürfnissen aller Anspruchsgruppen gerecht werden. Darüber hinaus gilt es, rechtlichen und versicherungstechnischen Anforderungen nachzukommen.

Damit der Betriebsablauf gesichert ist, Einrichtungs- und Pflegedienstleitung nicht um die Existenz der Einrichtung bangen müssen, stehen verschiedene Versicherungen zur Verfügung. Der Abschluss einiger Versicherungen ist für Arbeitgeber verpflichtend. Zusätzlich sollten Arbeitnehmer ihre Mitarbeiter über weitere private Versicherungsmöglichkeiten in Kenntnis setzen.

Sinnvoll ist es, sich zuerst über die notwendigen Anforderungen und Versicherungsprodukte zu informieren. Ein erfahrener Versicherungsmakler kann behilflich sein, mittels Vergleiches das Angebot mit dem optimalen Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.



Viele Versicherungen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nach Vorlage der jeweiligen Bescheinigung, steuerlich geltend machen.