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Checklisten, Muster-vorlagen, Arbeitshilfen
Die Anforderungen des MDK an Ihren Umgang mit demenziell erkrankten Pflegekunden und die Dokumentation der Leistungen sind kein Hexenwerk. Sie sind nachlesbar und lernbar und für Sie nachfolgend in verkürzter und praxisorientierter Form dargestellt.
Sie können lernen, mit dem MDK auf Augenhöhe zu sprechen. Und Sie können ihm eine Nasenlänge voraus sein, wenn Sie die Anforderungen in Ihrer Einrichtung nachhaltig umsetzen.
Bevor Sie sich an die einzelnen Inhalte der MDK-Anforderungen begeben, ist es wichtig, dass Sie das den Anforderungen zugrunde liegende Regelwerk kennen. In der Übersicht finden Sie es für Sie zusammengefasst. Sie sollten wissen, wo Sie bei Bedarf konkret nachlesen können.
1. SGB XI, § 114
Es handelt sich hier um das Sozialgesetzbuch (SGB) XI, die soziale Pflegeversicherung. In § 114 ist die Durchführung von Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung geregelt.
Die Grundlagen für die Überprüfung sind in der Qualitätsprüfungs-Richtlinie geregelt (QPR).
2. Qualitätsprüfungs-Richtlinie (QPR)
Hier handelt es sich um die „Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes über die Prüfung der in der Pflegeeinrichtung erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI in der Fassung vom 30. Juni 2009“. Ziel ist es, den § 114 umzusetzen.
GKV bedeutet: Gesetzliche Krankenversicherung. Der Spitzenverband hat unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) die Richtlinien als Mindestanforderungen beschlossen.
3. Anlagen zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien
1. Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach §§ 114 ff. SGB XI in der ambulanten Pflege
2. Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach §§ 114 ff. SGB XI in der stationären Pflege Sind unterteilt in 2 Dokumente:
4. MDK- Anleitung
MDK zur Prüfung der Qualität nach §§ 114 ff. SGB XI in der ambulanten Pflege vom 10.11.2009 dient den Prüfern als Grundlage zur Durchführung der Qualitätsprüfung.
5. Pflege-Transparenzvereinbarung (PTV)
Existiert für den ambulanten (PTVA) und den stationären Bereich (PTVS). Enthält neben der eigentlichen Vereinbarung 4 Anlagen:
Die einzelnen Kriterien der Vereinbarung sind in die Anlagen zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien eingearbeitet. Es handelt sich hierbei um die benotungsrelevanten Kriterien, auch Transparenzkriterien genannt.
Für Sie ist vor allem wichtig, dass Sie die Anlagen der Qualitätsprüfung-Richtlinie, also die Erhebungsbogen zur Qualität stationär bzw. ambulant, kennen. Und zwar vor allem die, die sich in Bezug auf die Pflege und Betreuung Ihrer demenziell erkrankten Pflegekunden und die Dokumentation der Leistungen beziehen. Daher werden wir im weiteren Verlauf die Anforderungen genauer unter die Lupe nehmen.
Literaturtipp/Internetadresse: Sie können das komplette Regelwerk unter www.mds-ev.de herunterladen oder es sich in Papierform per Post zuschicken lassen. Die E-Mail-Adresse zur Bestellung und Angaben zu den Versandkosten finden Sie auf der genannten Website unter „Dokumente & Formulare“. Das Regelwerk bekommen Sie gegen Vorauszahlung der Versandkosten als kompaktes und handliches Taschenbuch zugesendet.
Herausgeber: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
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