Arbeitszeugnis in der Pflege

Aufbau, Inhalt und Muster
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Inhaltsverzeichnis

Ein Arbeitszeugnis ist für eine Pflegekraft bzw. den Arbeitnehmer im Allgemeinen in verschiedenen Situationen von enormer Bedeutung. Der Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, auf Wunsch ein entsprechendes Dokument über das Arbeitsverhältnis anzufertigen. Für weitere Bewerbungen, z. B. auf eine Stelle als Krankenpfleger, ist ein solches Zeugnis über die Arbeitsweise unumgänglich. Daher sind dem Vorgesetzten durch das Gesetz und dem Bundesarbeitsgericht Vorgaben aufgelegt worden, im Rahmen derer er ein solches Dokument anzufertigen hat. 

Was versteht man unter einem Arbeitszeugnis in der Pflege?

Bei einem Arbeitszeugnis handelt es sich um ein Dokument, das eine Arbeitskraft beim Verlassen des Betriebs oder der Pflegeeinrichtung ausgehändigt bekommt. Hierbei handelt es sich im Grunde um eine schriftliche Bescheinigung der geleisteten Arbeit, des Fachwissens und des Sozialverhaltens durch den Arbeitgeber. Der neue Arbeitgeber soll hierdurch einen Eindruck des Arbeitsverhaltens und der Kompetenz der betroffenen Pflegekraft bekommen. 

Das Zeugnis beschreibt unterschiedliche Aspekte. An erster Stelle steht eine knappe Beschreibung des bisherigen Arbeitsumfeldes. Hier geht es um eine grobe Darstellung des Unternehmens, insbesondere mit Blick auf die Größe der Einrichtung sowie der pflegebedürftigen Personen. Diese Informationen sind relevant, damit sich der neue personalverantwortliche Arbeitgeber ein besseres Bild über die bisher geleistete Arbeit machen kann. 

Von besonderer Bedeutung sind in einem Arbeitszeugnis allerdings die Darstellungen über die Arbeitsweise der Pflegefachkraft. Hier findet eine Bewertung auf fachlicher, aber auch persönlicher Ebene statt. Ferner wird in den Blick genommen, welchen Mehrwert die Arbeit des Betroffenen für die Einrichtung gehabt hat. Dies soll dazu beitragen, den neuen potenziellen Arbeitgeber von den Fähigkeiten des Mitarbeiters zu überzeugen. Auch die Gewissenhaftigkeit der Pflegefachkraft in der Pflegedokumentation ist von Interesse.

Die Inhalte eines Arbeitszeugnisses im Überblick

  • Beschreibung des Arbeitsumfeldes
  • Darstellung der Arbeitsweise/des Engagements/der Motivation
  • Besondere Eigenschaften der Pflegekraft

Hat man als Pflegekraft Recht auf die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses? 

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, ein Arbeitszeugnis über sein Arbeitsverhältnis anzufordern. Der Vorgesetzte ist gesetzlich dazu verpflichtet, ein entsprechendes Dokument für die Pflegekraft auszustellen. Zu einer Anfertigung eines Zeugnisses ohne Aufforderung durch den Arbeitnehmer ist der personalverantwortliche Vorgesetzte nicht verpflichtet. Wichtig ist, zwischen dem Arbeitszeugnis und dem Zwischenzeugnis zu unterscheiden. Außerdem sollte in den Blick genommen werden, dass es unterschiedliche Arten von Arbeitszeugnissen gibt. 

Unterscheidung: Einfaches & qualifiziertes Arbeitszeugnis

Allgemein wird zwischen zwei Arten von Arbeitszeugnissen unterschieden:

  • Einfaches Arbeitszeugnis
  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Hier können große Unterschiede bestehen. Während die einfache Form lediglich die wichtigsten Daten des Arbeitnehmers darstellt, kann sich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis unter Umständen sehr positiv auf die Einstellungschancen in einem neuen Unternehmen auswirken. 

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, ein Arbeitszeugnis ausgestellt zu bekommen. Um welche Art es sich dabei handelt, kann durch den Arbeitnehmer selbst bestimmt werden. 

Einfaches ArbeitszeugnisQualifiziertes Arbeitszeugnis
Ausschließliche Nennung der Grunddaten des Arbeitnehmers, beispielsweise die Position in der Einrichtung und die Dauer der BeschäftigungNeben persönlichen Daten werden weitere Daten in das Dokument aufgenommen
Keine Bewertung des ArbeitsverhältnissesNennung der erworbenen Qualifikationen in der Pflegeeinrichtung, z. B. in der Pflegedokumentation
Orientierung ausschließlich an gesetzlichen GrundvoraussetzungenBeschreibung des Verhältnisses zwischen Einrichtung und Arbeitnehmer, sowie zu den Kollegen und Vorgesetzten
 Darstellung der Qualität der ausgeführten Tätigkeiten durch den Arbeitnehmer in Zeugnissprache

Was ist ein Zwischenzeugnis?

Ein Zwischenzeugnis unterscheidet sich von einem Arbeitszeugnis. Der Arbeitnehmer hat keinen gesetzlichen Anspruch auf ein derartiges Dokument. Das Bundesarbeitsgericht hat jedoch festgelegt, dass der Vorgesetzte unter bestimmten Umständen trotzdem nicht darum herumkommt, ein solches Dokument auszustellen. 

Umstände, unter denen ein Zwischenzeugnis auszustellen ist: 

  • Lange Betriebszugehörigkeit

Falls während der gesamten Zeit der Betriebszugehörigkeit noch keine Beurteilung der geleisteten Arbeit eingefordert wurde, steht dem Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis zu. 

  • Chefwechsel

Bei einem Chefwechsel ist es üblich, der Pflegekraft eine Leistungsbeurteilung auszustellen. Sollte dies nicht geschehen, kann sie durch die betroffenen Mitarbeiter eingefordert werden. 

  • Interner Jobwechsel

Findet ein Jobwechsel innerhalb der Einrichtung statt, kann durch den Pflegenden ein Zwischenzeugnis angefordert werden, um seinen Stellenwechsel zu unterstützen. 

  • Betriebsübernahme

Wird eine Einrichtung durch ein anderes Unternehmen übernommen, findet in der Regel ein Stellenabbau statt. In den seltensten Fällen können alle Mitarbeiter beider Einrichtungen gehalten werden. Das Zwischenzeugnis kann in einem solchen Fall dazu beitragen, dass die Mitarbeiter nicht entlassen werden.  

  • Stellenabbau

Kündigt das Unternehmen offiziell an, Stellen abzubauen, kann seitens der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis gefordert werden.  

  • Beförderung

Im Falle einer Beförderung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Beurteilung seiner bisher geleisteten Arbeit. Diese wird in Form eines Zwischenzeugnisses geleistet. 

  • Versetzung

Da durch eine Versetzung die Zusammenarbeit mit einem neuen Vorgesetzten in die Wege geleitet wird, gelten hier die gleichen Argumente wie bei dem Grund des Chefwechsels. 

  • Weiterbildung

Da eine Weiterbildung in den meisten Fällen auf eine spätere Beförderung abzielt, ist es sinnvoll, ein Zwischenzeugnis einzufordern. 

  • Elternzeit

Da es sich bei einer Elternzeit immer um ein länger geplantes Ausscheiden aus dem bisherigen Beruf handelt, ist es sinnvoll zu erfahren, wie die aktuelle Einschätzung durch den Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Elternzeit aussieht. 

  • Sabbatical

Auch hier handelt es sich um eine längere Auszeit aus der Einrichtung, in der bisher gearbeitet wurde. Dementsprechend gilt hier dasselbe wie auch bei der Elternzeit.

Rechtlicher Anspruch auf das Arbeitszeugnis in der Pflege

Seit 2003 ist gesetzlich festgeschrieben, dass jeder Arbeitnehmer, der ein Unternehmen verlässt, Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hat. Dieser Anspruch ist zusätzlich zum Gesetz auch in Tarifverträgen in schriftlicher Form festgehalten. Nicht nur gewerbliche Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein entsprechendes Dokument. Auch leitende Angestellte, Teilzeitkräfte, Aushilfen und Beschäftigte mit befristeten Arbeitsverträgen sowie Praktikanten und Zivildienstleistende können ein Arbeitszeugnis einfordern.

Dies wird innerhalb der Betriebsverfassung schriftlich festgehalten. Auszubildende haben ebenfalls einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ihr Anspruch geht allerdings nicht aus der Betriebsverfassung hervor, sondern aus dem Berufsbildungsgesetz. 

Auch die Berufsgruppe der Beamten hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Hervor geht dieser Anspruch aus dem Bundesbeamtengesetz. In diesem Bereich wird das Dokument aber als Dienstzeugnis bezeichnet. Der Begriff des Arbeitszeugnisses findet hier keine Anwendung. 

Wichtig

Das Arbeitszeugnis ist ausdrücklich durch den Arbeitnehmer zu verlangen. Der Vorgesetzte hat nicht die Pflicht, ein entsprechendes Dokument unaufgefordert aufzusetzen. 

Wie ist ein Arbeitszeugnis in der Pflege aufgebaut?

Der Aufbau von Arbeitszeugnissen ist in den meisten Fällen ziemlich ähnlich. Die Inhalte können sich allerdings erheblich voneinander unterscheiden. Begründen lässt sich dies zum einen mit der Tatsache, dass das Zeugnis grundsätzlich individuell auf eine Person zugeschnitten ist. Davon abgesehen kommt zum Tragen, dass der Arbeitnehmer das Recht hat, Wünsche zu äußern, welche Informationen dem Zeugnis zu entnehmen sein sollen. 

Das inhaltliche Hauptaugenmerk liegt folgenden Punkten: 

  • Beschreibung der Aufgaben
  • Leistungsbeurteilung in Zeugnissprache 

Welche Rechtsgrundsätze müssen bei einem Arbeitszeugnis beachtet werden?

In Deutschland unterliegt das Ausstellen eines Arbeitszeugnisses gewissen Anforderungen. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, drei Grundsätze einzuhalten. Zu diesen gehören die Wahrheitspflicht, das Wohlwollen und die Vollständigkeit. 

WahrheitspflichtJedes Arbeitszeugnis muss vollständig der Wahrheit entsprechen. Es maßgeblich, dass dem neuen Arbeitgeber keine Informationen gegeben werden, die nicht den Tatsachen entsprechen. Das Dokument sollte nur Informationen enthalten, welche für den neuen Vorgesetzten von Interesse sind. 
WohlwollenBei den Formulierungen innerhalb des Arbeitszeugnisses ist seitens des Arbeitgebers darauf zu achten, dass eine wohlwollende Wortwahl zugrunde liegt. Das Arbeitszeugnis darf das berufliche Fortkommen unter keinen Umständen erschweren. Grundlage sind keine Geheimcodes, sondern die Zeugnissprache.
VollständigkeitDer Umstand der Vollständigkeit sieht vor, dass das Dokument lückenlos sein muss. Bei der Bewertung ist darauf zu achten, dass alle für den Beruf charakteristischen Maßstäbe erwähnt werden. Geheimcodes und Interpretationsspielraum sind zu vermeiden.

Hinweis

Negative Beurteilungen sind in einem Arbeitszeugnis nur dann zulässig, wenn sie für die gesamte Dauer der Beschäftigung charakteristisch waren.

Beurteilungsspielraum & Formulierungsfreiheit des Arbeitszeugnisses

Aufgrund der rechtlichen Vorgaben haben die Vorgesetzten mit Blick auf das Ausstellen eines Arbeitszeugnisses einen recht eingeschränkten Handlungsspielraum. Es ist strikt darauf zu achten, dass die Formulierungen die weitere Karriere des Arbeitnehmers nicht negativ beeinflussen.

Es ist Aufgabe des Arbeitgebers, dass jede Formulierung eindeutig zu verstehen ist und keinen Spielraum für Vermutungen oder Anspielungen bietet. Sowohl der Spielraum für die Beurteilungen als auch die Formulierungsfreiheit eines Arbeitszeugnisses werden durch den Gesetzgeber also deutlich eingeschränkt. Der Gesetzgeber gibt vor, welche Inhalte in einem Arbeitszeugnis anzuführen sind. Dadurch finden weitere Einschränkungen in der Freiheit des Vorgesetzten statt. 

Aufgabenbeschreibung im Arbeitszeugnis in der Pflege

Die Aufgabenbeschreibung bei Zeugnissen im Bereich der Pflege ist in der Regel sehr ausführlich. Neben einer Auflistung der wesentlichen Aufgaben wird eine detaillierte Darstellung des Arbeitsverhaltens gegeben. Es wird darauf Bezug genommen, in welcher Art und Weise zu erledigende Aufgaben ausgeführt werden.

Es wird dargestellt, welche weiteren Leistungen der Arbeitnehmer zur Zufriedenheit des Vorgesetzten erbracht hat. Auch die Qualität der geleisteten Aufgaben wird in diesem Teil des Zeugnisses in den Blick genommen. Sollte diese einwandfrei sein, ist dies durch den Arbeitgeber unbedingt zu vermerken. 

Die Aufgabenbeschreibung im Arbeitszeugnis umfasst

  • Wesentliche Aufgabenfelder
  • Detaillierte Darstellung des Arbeitsverhaltens
  • Qualität der durchgeführten Aufgaben
  • Besondere Leistungen der Pflegekraft

Welche Möglichkeiten zur Leistungsbeurteilung gibt es?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, die Leistung einer Pflegekraft zu beurteilen.

  • Beurteilung der wesentlichen Aufgabengebiete der Pflegekraft

Da diese genau benannt werden können, kann auch eine entsprechend detaillierte Beurteilung dieses Rahmens stattfinden. Hier wird insbesondere in den Blick genommen, welche Arbeitsmoral an den Tag gelegt wird. Auch in welcher Art und Weise die Aufgaben erledigt werden, wird hier erläutert.

  • Beurteilung der zusätzlich erbrachten Leistungen 

Hierbei geht es besonders um Aufgaben, die das Betriebsklima positiv beeinflussen oder für die Betreuung der pflegebedürftigen Personen Vorteile mit sich bringen. Auch das Verhalten gegenüber den Patienten bietet einen Richtwert für die Leistungsbeurteilung.

Ein letzter grundlegender Aspekt, an dem die Leistung des Mitarbeiters gemessen werden kann, ist die Bereitschaft für Fortbildungen. Hierbei geht es eher um die Beurteilung der Leistungsbereitschaft als um die Beurteilung einer erbrachten Leistung. Auch diese Information ist für einen potenziellen neuen Arbeitgeber von großem Interesse. Hierdurch kann ein Eindruck über die Arbeitsmoral der entsprechenden Person gewonnen werden. 

Schlussformel & Grund des Ausscheidens im Arbeitszeugnis

Am Ende des Zeugnisses sollte immer der Grund des Ausscheidens aus dem Betrieb genannt werden. Diese Information ist dem neuen Arbeitgeber nicht vorzuenthalten. Es ist von Bedeutung und gibt nochmals einen bedeutenden Eindruck über die Person, ob sie den Betrieb auf eigenen Wunsch verlässt, oder ob äußere Umstände dazu beigetragen haben. 

Muster für ein Arbeitszeugnis in der Pflege

Adresse  Datum  Arbeitszeugnis Frau Mustermann, geboren am xx.xx.xxxx in Musterstadt, war vom xx.xx.xxxx bis zum xx.xx.xxxx in unserer Einrichtung XYZ als Krankenpflegerin tätig.  Unsere Einrichtung beschäftigt sich mit der Pflege, Betreuung und Versorgung von pflegebedürftigen Personen. Unser Haus wird seit xxxx betrieben und beherbergt xx Patienten.  Frau Mustermanns zu erbringende Leistungen als Krankenpflegerin innerhalb unserer Pflegeeinrichtung lagen in erster Linie im Bereich der Pflege. Hierzu gehörten schwerpunktmäßig folgende Aufgaben:  Unterstützung bei Körperpflege  Hilfestellung beim An- und Auskleiden  Frau Mustermann legte grundsätzlich eine sehr positive Arbeitsmoral an den Tag. Ihre Aufgaben erledigte sie stets selbstständig und effizient. Auch ihre Vorgesetzten der Pflegedienstleitung und Wohnbereichsleitung schätzten sie als Mitarbeiterin sehr. Durch ihr enormes Fachwissen im Bereich der xx hat sie unserer Einrichtung einen erheblichen Mehrwert geschenkt.  Insbesondere ihre Zuverlässigkeit, Sorgfalt sowie ihre Kommunikationsbereitschaft zeichnen Frau Mustermann als eine nur sehr schwer ersetzbare Mitarbeiterin aus. Auch ihre Flexibilität sollte unbedingt hervorgehoben werden. Verbunden mit ihrer ausgezeichneten Arbeitsmoral hat sie bei Krankheitsfällen häufig ausgeholfen.  Während ihrer Zeit in unserer Einrichtung hat Frau Mustermann einige Weiterbildungen besucht. Hierdurch konnte sie ihre fachliche Kompetenz weiterentwickeln und sorgte für einen weiteren Mehrwert unserer Einrichtung.  Frau Mustermann legte während ihrer Zeit ein ausgezeichnetes Sozialverhalten an den Tag. Sowohl mit allen Mitarbeitern als auch den Vorgesetzten und Patienten hat sie sich jederzeit hervorragend verstanden. Sollten einmal Probleme aufgetaucht sein, ging sie diesen nicht aus dem Weg, sondern wirkte ihnen aktiv entgegen.  Frau Mustermann verlässt unsere Einrichtung auf eigenen Wunsch. Wir bedauern es sehr, eine solch kompetente Mitarbeiterin gehen zu lassen. Nichtsdestotrotz bedanken wir uns herzlich für all die ausgezeichnete Arbeit, die sie während ihrer Zeit in unserer Einrichtung geleistet hat. Für ihre persönliche sowie berufliche Zukunft wünschen wir ihr viel Erfolg und alles Gute.  UNTERSCHRIFT 

Fazit: Das Arbeitszeugnis in der Pflege ist essenziell

Arbeitszeugnisse sind für jeden Arbeitnehmer von großer Bedeutung. Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, auf Anfrage ein entsprechendes Dokument anzufertigen. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben ist jedes derartige Zeugnis gleichermaßen aufgebaut. Arbeitszeugnisse sind strikt von Zwischenzeugnissen zu unterscheiden. Sie dienen im Zuge einer neuen Bewerbung als Orientierungshilfe für den potenziellen neuen Arbeitgeber und umfassen im Normalfall die Arbeitsaufgaben, eine Beschreibung des Engagements sowie Anmerkungen zu besonders positiven Eigenschaften der Pflegekraft.