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Frage: Ich bin Pflegekraft in einer stationären Pflegeeinrichtung. Vor ungefähr einem Jahr hat die Heimleitung einen neuen Flyer erstellt. In diesem Flyer sind auch Fotos aus dem Wohnbereich für Demenzkranke, wo ich tätig bin, enthalten. Auf einem Foto bin ich bei der Betreuung einer Pflegekundin mit Demenz zu sehen. Ich hatte damals meine Einwilligung gegeben, dass das Foto veröffentlicht werden kann. Nun möchte ich aber den Arbeitgeber wechseln und meinem jetzigen Arbeitgeber verbieten, den Flyer weiter zu verteilen. Doch geht das so einfach?
Antwort der Redaktion: Sie können nicht einfach von Ihrem jetzigen Arbeitgeber verlangen, dass er den Flyer, in dem Sie abgebildet sind, nicht mehr verwendet. Denn Sie haben hierzu ja Ihre Einwilligung erteilt.
Allerdings können Sie Ihre abgegebene Einverständniserklärung dahingehend prüfen, ob sie zeitlich begrenzt ist.
Das heißt, ob Ihre Einwilligung nur für die Dauer des bestehenden Arbeitsverhältnisses erteilt worden ist. Im Regelfall werden und sollten solche Einverständniserklärungen zeitlich aber nicht begrenzt sein.
Das Recht am Bild ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden (§ 22 Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG)).
Die Verwendung Ihres Bildes ist daher nur mit einer Einwilligung im Sinne des § 22 KunstUrhG möglich gewesen. Eine entsprechende Einwilligung haben Sie erteilt. Eine solche Einwilligung können Sie natürlich widerrufen.
Sie können also ein Schreiben an Ihren jetzigen Arbeitgeber aufsetzen, indem Sie darauf aufmerksam machen, dass er das Bild von Ihnen in dem Flyer der Einrichtung nicht mehr verwenden darf.
Allerdings können Sie Ihrem jetzigen Arbeitgeber nicht verbieten, die Flyer, die er schon produziert hat, weiter zu verteilen. Denn der Flyer wurde ja zum Zeitpunkt Ihrer Einwilligung erstellt. Daher kann Ihr Arbeitgeber die Flyer noch verwenden, bis sie aufgebraucht sind. Ihr Widerruf greift erst dann, wenn Ihr Arbeitgeber neue Flyer bestellt.
Am ... habe ich die Einwilligung dafür erteilt, dass ein Foto von mir während der Betreuungsarbeit im Flyer der Pflegeeinrichtung ... veröffentlicht wird. Diese Einwilligung widerrufe ich ab sofort.
Bitte stellen Sie sicher, dass das von mir gemachte Foto in der nächsten Auflage der Flyer nicht mehr verwendet wird.
_______________ (Unterschrift)
Herausgeber: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
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