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Checklisten, Muster-vorlagen, Arbeitshilfen
Frage: Wir versorgen einen Sauerstoff-Langzeitpatienten. Neulich habe ich gehört, dass der Pflegekunde nicht nur ein Anrecht auf das Sauerstoffgerät hat, sondern unter Umständen auch auf die Erstattung von Stromkosten, um das Sauerstoffgerät zu betreiben. Stimmt das?
Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Manche Fehler sind einfach zu korrigieren, z. B. wird durch eine Verfahrensanweisung der zeitliche Ablauf der Wäscheentsorgung geregelt. Fehler, die mangels Einsicht oder durch vorsätzliches Fehlverhalten Ihres Mitarbeiters entstehen, müssen Sie sanktionieren, um Ihre Bewohner und die anderen Mitarbeiter zu schützen. Aber, vor der Abmahnung sollten Sie immer das Mitarbeitergespräch suchen und dabei ist auf einiges zu achten:
Die Situation: Eine Mitarbeiterin hatte eine demenziell veränderte Bewohnerin geohrfeigt, weil diese sie bespuckt hatte. Hierfür gab es mehrere Zeugen. Hierauf sprach die Einrichtungsleitung sofort die fristlose Kündigung aus. Die Mitarbeiterin klagte beim Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung und gewann den Prozess.
Beispiel: Sie pflegen eine Frau mit Demenz in ihrer Wohnung. Der Hausarzt hat nun angeordnet, dass Sie der Frau Kompressionsstrümpfe der Klasse 3 anziehen sollen, weil sie unter einer starken Ödembildung leidet. Doch die Strümpfe sollen ja immer angezogen werden, wenn die Beine abgeschwollen sind. Trotz Umstellung des Tourenplanes gelingt es Ihnen nicht, die Frau anzutreffen, wenn sie noch im Bett liegt.
Wie Sie wissen – sofern Sie einen Betriebsrat in Ihrer Pflegeeinrichtung haben, verpflichtet Sie das Gesetz, vor jeder Kündigung den Betriebsrat zur Kündigung anzuhören. So will es § 102 Betriebsverfassungsgesetz. Also müssen Sie auch vor einer Probezeitkündigung Ihren Betriebsrat anhören. Hören Sie den Betriebsrat nicht an, ist Ihre Kündigung unwirksam.
Die gesetzlichen Grundlagen zur Hilfsmittelbewilligung sind in § 33 SGB V geregelt. Als Einrichtung sind Sie verpflichtet, Hilfs- und Pflegemittel für den täglichen Gebrauch vorzuhalten. Doch einige Bewohner benötigen aufgrund ihrer körperlichen Einschränkung oder Erkrankung maßangefertigte Hilfsmittel. Diese müssen Sie als Einrichtung nicht vorhalten.
Immer mehr Pflegeheime haben mit Bewohnern zu kämpfen, die ihr Heimentgelt nicht bezahlen können. Bis Anträge auf Hilfe zur Pflege gestellt und bewilligt sind, gehen oft Monate ins Land, und die offenen Forderungen gegen den Pflegekunden summieren sich schnell. Mit einer Rentenabtretung können Sie sicherstellen, dass Sie zumindest einen Teil des Heimentgelts unmittelbar von der Rentenkasse bekommen.
Sie berechnen Ihren Bewohnern gesondert berechenbare Investitionskosten gemäß § 82 Abs. 3 SGB XI. Diese Kosten übernimmt, auf Antrag, ganz oder teilweise der Sozialhilfeträger. Dies gilt für leistungsberechtigte Bewohner in den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein- Westfalen (NRW), im Saarland und in Schleswig Holstein.
Stationäre Pflege: Unter welchen Umständen steht einem Bewohner ein Hilfsmittel zu, und was sollte in einem Widerspruch formuliert sein? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Beitrag ...
Egal, ob Sie in ambulanten, teilstationären oder vollstationären Pflegeeinrichtungen tätig sind: Sie haben tagtäglich mit vielen personenbezogenen Daten der Pflegekunden zu tun. Hierbei geht es vor allem um sehr persönliche Daten wie zu medizinischen Diagnosen, biografische Daten oder aber Daten zu Vermögensverhältnissen.Wenn Sie mit diesen Daten nicht datenschutzkonform umgehen, können Sie in echte Schwierigkeiten geraten.
Herausgeber: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
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