Coronavirus (COVID-19) in der Altenpflege 2025: Praxisleitfaden für PDL, Pflegekräfte & Angehörige

Wie Sie sich verhalten können
Eine Seniorin und eine Pflegekraft schauen gemeinsam auf ein Tablet. Beide tragen eine medizinische Maske, um sich vor dem Coronavirus in der Pflege zu schützen.
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Inhaltsverzeichnis

Kurzüberblick (für alle, die schnell handeln müssen)

    • Lage: COVID-19 ist endemisch und zirkuliert saisonal verstärkt. Risikogruppen in Heimen bleiben besonders gefährdet.
    • Impfung: STIKO empfiehlt jährliche Auffrischimpfung im Herbst für Menschen ≥60, Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen sowie Personal mit Patientenkontakt. Abstand zur letzten Infektion/Impfung: mind. 12 Monate.
    • Masken/Testen: Bundesweite Masken- und Testpflichten sind aufgehoben (seit 7./8. April 2023 bzw. 1. März 2023). Einrichtungen können per Hausrecht strengere Regeln festlegen.
    • Rechtsrahmen: §35 IfSG verpflichtet Pflegeeinrichtungen zu wirksamen Hygiene-/Infektionsschutzmaßnahmen nach Stand von Medizin & Pflegewissenschaft.
    • Ausbruch: Ab 2 zusammenhängenden Fällen gilt Ausbruchsofort Gesundheitsamt informieren, Teststrategie aktivieren.

    Auch noch heutzutage und insbesondere in der kalten Jahreszeit ist die Pflegebranche weiterhin vom Corona-Virus betroffen, wenn auch nicht so stark wie in den vorherigen Jahren. Sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich hat der Schutz der Pflegebedürftigen oberste Priorität. Denn ältere Menschen und Personen mit Vorerkrankungen zählen zu den Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf. Um die Gefahr für COVID-19-Infektionen in einer Pflegeeinrichtung oder bei der häuslichen Pflege zu senken, ist richtiges Verhalten während der Corona-Pandemie essenziell. 

    Um eine angemessene Pflege der Menschen sicherzustellen, müssen verschiedenste Anforderungen erfüllt werden, was die Pflegenden wie auch die Angehörigen vor große Herausforderungen stellt. Wir haben daher die wichtigsten Informationen rund um das Thema Coronavirus in der Pflege für Sie zusammengefasst. 

    COVID-19-Impfung bei Senior:innen: Was gilt für Bewohner:innen, Personal & Angehörige?

    Impfungen bleiben in der Altenpflege Ihr stärkster Hebel gegen schwere COVID-19-Verläufe – und sie lassen sich elegant in die herbstliche Routine integrieren: Wenn Bewohner:innen ≥ 60 Jahre sind, eine relevante Vorerkrankung haben oder im Heim leben, dann planen Sie die jährliche Auffrischimpfung im Herbst verbindlich ein; wenn Pflegekräfte engen Kontakt zu Bewohnenden haben, dann gehören auch sie in die Booster-Planung – beides entspricht der aktuellen STIKO-Empfehlung (Stand: 29.09.2025).

    Wenn seit der letzten Impfung oder Infektion ≥ 12 Monate vergangen sind, dann ist der Zeitpunkt ideal; wenn der Abstand kürzer ist oder besondere Risiken vorliegen, dann entscheidet die ärztliche Abwägung (Risikoprofil/Indikation).

    Für die Praxis heißt das: Impftage mit der Grippe-Impfung koppeln, Aufklärung und Einwilligungen vorab verschicken, und Angehörige proaktiv einbeziehen – wenn Feiertage vor der Tür stehen (z. B. Weihnachten), dann laden Sie Familien zu einem freiwilligen „Pre-Visit-Check“ ein (Symptome prüfen, ggf. Selbsttest), ohne Pflicht, aber mit klarer Solidaritätsbotschaft für die Schutzbedürftigen. Wenn Sie so vorgehen, dann steigen Impfquote und Akzeptanz, Ausbrüche werden seltener – und Sie erfüllen zugleich Ihre Pflicht, Schutzmaßnahmen nach Stand von Medizin und Pflegewissenschaft zu organisieren (§ 35 IfSG: aktualisierte Hygiene-/Impfpläne, Schulungen, Dokumentation).

    Ausbruch & Fallmanagement in der Einrichtung – klar, schnell, rechtssicher handeln

    Ein COVID-19-Ausbruch liegt in Pflegeeinrichtungen in der Regel bereits ab zwei epidemiologisch verknüpften Fällen vor – wenn das passiert, dann gilt: sofort das Gesundheitsamt informieren und Maßnahmen dokumentieren; die Meldepflicht folgt aus § 6 Abs. 3 IfSG. Wenn der erste Fall bestätigt ist (Bewohner:in oder Mitarbeitende:r), dann erstellen Sie umgehend eine Kontaktliste, starten eine abgestimmte Teststrategie für indexnahe Kontakte und regeln Besuche über das Hausrecht, statt pauschal zu verbieten – transparent begründet und an den Hygieneplan angebunden. Die RKI-Leitfäden empfehlen ein strukturiertes Ausbruchsmanagement mit schneller Fallermittlung, konsequenter Kommunikation und situationsangepassten Schutzmaßnahmen. Wenn mehrere Fälle auf einer Einheit auftreten, dann prüfen Sie Kohorten-Lösungen (infektiöse und nicht-infektiöse Gruppen trennen) und stimmen Isolationsfragen mit dem Amt ab; die konkrete Absonderungspraxis liegt letztlich in dessen Entscheidungsbefugnis.

    Wenn direkter Patientenkontakt mit Verdachts- oder Indexfällen besteht, dann arbeiten Sie mit PSA (mindestens dicht anliegende Maske, Schutzkittel, Handschuhe, Augenschutz) und wechseln diese patientennah; parallel sorgen Sie für gute Lüftung und angepasste Wegeführung in Innenbereichen – so reduzieren Sie Aerosolbelastung und Transmission. Rechtliche Basis und Rahmen bleiben klar: Einrichtungen müssen nach § 35 IfSG wirksame, dem Stand von Medizin und Pflegewissenschaft entsprechende Infektionsschutzmaßnahmen planen, schulen, umsetzen und überwachen – inklusive belastbarer Hygienepläne, die im Ereignisfall tragen. Wenn Sie diese Kaskade beherzigen, dann gewinnen Sie Zeit, verhindern Cluster-Dynamiken und sichern zugleich Teilhabe und Sicherheit der Bewohner:innen.

    Maskenpflicht in Pflegeeinrichtungen, Testen & Hausrecht: Was gilt heute?

    Bundesweite Masken- und Testpflichten sind seit dem 1. März 2023 weitgehend entfallen; in Krankenhäusern und Pflegeheimen gibt es seitdem keine Testpflicht mehr, und die bis Anfang April fortgeltende Besuchermaskenpflicht ist mit Ablauf des 7./8. April 2023 ausgelaufen. Wenn Ihre Einrichtung sensibel reagiert (z. B. bei gehäuftem Infektgeschehen oder auf besonders schutzbedürftigen Wohnbereichen), dann dürfen Sie über das Hausrecht weiterhin Masken in Innenräumen oder für definierte Situationen anordnen – entscheidend ist eine transparente Begründung und die Anbindung an den Hygieneplan.

    Wenn Besucher:innen Erkältungssymptome haben, dann sollten sie den Besuch verschieben bzw. vorher einen Selbsttest erwägen; gesetzliche Pflichten bestehen nicht mehr, aber § 35 IfSG verpflichtet Einrichtungen unverändert dazu, Maßnahmen „nach dem Stand der medizinischen und pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse“ festzulegen und vorzuhalten (inkl. Schulungen, Aushängen, Dokumentation).

    Wenn Feiertage wie Weihnachten anstehen, dann klären Sie 10–14 Tage vorher über freiwillige Tests, Maskenempfehlungen und Besuchsfenster auf – niedrigschwellig, wertschätzend und mit Alternativen (Video-Calls), damit Nähe möglich bleibt, ohne Risiken zu ignorieren.

    Wenn sich Fälle häufen, dann greifen Sie zum abgestuften Maßnahmenpaket (z. B. temporäre Maskenbereiche, engmaschige Symptomkontrollen, abgestimmte Testungen) und informieren sofort das Gesundheitsamt; Ausbrüche sind formal ab ≥ 2 epidemiologisch verknüpften Fällen definiert.

    Das Ergebnis

    Klare, rechtssichere Regeln, die Selbstbestimmung respektieren und gleichzeitig den Schutz der vulnerablen Bewohner:innen priorisieren.

    Hygiene & Hauswirtschaft – worauf es jetzt wirklich ankommt

    Gute Hygiene ist kein starres Regelwerk, sondern ein gelebter Prozess: Wenn Sie Ihren Hygieneplan regelmäßig anpassen, teamweit schulen und mit klaren Zuständigkeiten hinterlegen, dann erfüllen Sie nicht nur § 35 IfSG, sondern reduzieren ganz konkret Übertragungen im Alltag. Dazu gehört die konsequente Hände-, Husten-/Nies-Hygiene, die sachgerechte Flächen- und Gerätereinigung nach Herstellerangaben sowie die patientenbezogene Aufbereitung von Medizinprodukten – letzteres strikt gemäß aktueller RKI/BfArM-Anforderungen (inkl. validierter Verfahren, dokumentierter Schritte und Freigaben).

    In der Praxis heißt das

    Verbrauchsmaterialien nicht offen im Mehrbettzimmer bevorraten, sondern je Betreten einzeln mitnehmen; Textilien über geeignete desinfizierende Waschverfahren führen (chemothermisch/thermisch nachweisbar wirksam) und infektiöse Wäsche in dichten Säcken wege- und zeitarm in die Aufbereitung geben; wenn patientennaher Kontakt zu Verdachts-/Indexfällen besteht, dann arbeiten Sie mit PSA (mind. dicht anliegende Maske, Schutzkittel, Handschuhe, Augenschutz) und wechseln patientennah. Kurze, visuelle SOP-Karten an Schlüsselstellen (Wohnbereich, Wäsche, Materiallager) halten die Standards präsent – snackable, auditfest, alltagstauglich.

    Für die Hauswirtschaft lohnt eine Mikro-Logistik

    feste Abholzeiten, klare Trennung „rein/unrein“, geprüfte Waschprogramme, regelmäßige Wirksamkeitskontrollen; wenn Sie Auffälligkeiten sehen (Geruchs-/Feuchtelasten, erhöhte Infektrate in einem Wohnbereich), dann drehen Sie an den Stellschrauben Lüftung, Frequenz, Wegeführung und Desinfektionsmittelauswahl (VAH-gelistet) – mit Dokumentation im Hygieneplan. Das Ziel bleibt die Balance zwischen Nähe und Schutz: Pflegeheime sind Lebensorte; wenn Hygienemaßnahmen nachvollziehbar erklärt und praktikabel umgesetzt sind, dann steigen Compliance und Sicherheit gleichermaßen. Quellen für die Umsetzung: RKI-Leitseite Hygieneplan (Inhalte, Rollen, Aktualisierung), die fortgeschriebenen Vorgaben zur Aufbereitung von Medizinprodukten sowie der rechtliche Rahmen aus § 35 IfSG inklusive Pflicht zur innerbetrieblichen Verfahrensregelung und behördlichen Überwachung.

    Kommunikation mit Angehörigen: Sicherheit und Teilhabe ohne Reibungsverluste

    Gute Besuchsregeln sind heute kein starres Verbot, sondern kluge Erwartungssteuerung: Informieren Sie Änderungen (Masken, Testempfehlungen, Besuchszeiten) proaktiv, verständlich und einheitlich über Aushang, Serienmail/Brief und Website—so bleibt die Linie klar, auch wenn sich die Lage kurzfristig ändert. Wenn Feiertage oder Infektwellen bevorstehen, dann laden Sie Familien zu einem freiwilligen „Pre-Visit-Check“ ein („Habe ich Symptome? Mache ich einen Selbsttest?“) und formulieren das als Solidaritätsangebot statt als Pflicht; die gesetzlichen Masken-/Testvorgaben sind seit März/April 2023 entfallen, doch Einrichtungen dürfen über das Hausrecht situationsbezogene Regeln setzen und müssen Maßnahmen am Stand von Medizin und Pflegewissenschaft ausrichten (§ 35 IfSG).

    Das stärkt Vertrauen, reduziert Konflikte am Empfang und unterstützt Ihren Hygieneplan, der laut RKI länderweise auszugestalten und regelmäßig zu aktualisieren ist.

    Wenn sich Fälle häufen oder ein sensibler Wohnbereich betroffen ist, dann kommunizieren Sie transparent, warum Sie temporär strengere Maßnahmen (z. B. Masken in Innenräumen, engere Besuchsfenster) wählen, binden das Gesundheitsamt früh ein und bieten Alternativen (Video-Calls, begleitete Telefonzeiten), um soziale Isolation zu vermeiden—so bleiben Schutz und Teilhabe im Gleichgewicht.

    Kurz & knackig für Ihre Kanäle

    Besuch heute: erwünscht, mit Rücksicht—wenn krank, dann bitte Termin verschieben oder vorher testen. (Rechtslage: keine staatliche Test-/Maskenpflicht mehr.)

    Regeln auf einen Blick: gültig aus Hygieneplan + Hausrecht, nachvollziehbar begründet, regelmäßig überprüft.

    Behandlung & Versorgung – pragmatisch, risikoadaptiert, geriatriesensibel

    COVID-19 wird heute konsequent symptom- und risikoadaptiert versorgt: In Pflegeheimen bedeutet das, Alltagsbeobachtung und Vitalzeichen eng zu verzahnen, früh ärztlich abzuklären und nur das zu tun, was klinisch wirklich nützt—von Flüssigkeits- und Fiebermanagement über Atemerleichterung und Delir-Prophylaxe bis zur zügigen Eskalation bei Warnzeichen. Wenn sich Atemnot, Vigilanzminderung oder ein deutlicher Abfall der Belastbarkeit zeigen, dann sofort ärztlich bewerten lassen und die Notfallkette aktivieren; wenn der Verlauf mild ist, dann stehen Basismaßnahmen, enges Monitoring und Anordnungstreue im Vordergrund, ergänzt um Besuchs- und Tagesstruktur, die Ruhe bringt statt belastet. Antibiotika gehören nicht in die Routine—sie kommen nur bei Verdacht auf bakterielle Koinfektion ins Spiel; so reduzieren Sie Resistenzrisiken und Nebenwirkungen. (weiterführende Informationen dazu gibt es bei der WHO)

    Für stationäre Verläufe gelten ärztlich geführte, evidenzbasierte Pfade (u. a. Sauerstoffgabe, Entzündungs-/Thrombosemanagement); Pflegeeinrichtungen müssen hier vor allem schnell erkennen, sauber dokumentieren und koordiniert übergeben. Grundlage für die Heimpraxis sind die fortgeschriebenen Empfehlungen von RKI/KRINKO und die Therapiehinweise der Fachgremien (STAKOB/COVRIIN): Wenn Sie Prozesse und Checklisten daran ausrichten, dann ist die Versorgung leitliniennah, rechtssicher und für Teams wie Angehörige nachvollziehbar.

    Merker für die Pflegepraxis

    1) Wenn neue Symptome auftreten, dann dokumentieren, ärztlich rückkoppeln und Maßnahmen anordnungsgebunden umsetzen;

    2) Wenn Unsicherheit über Medikamente besteht (z. B. Antibiotika), dann keine Eigeninitiativen—ärztliche Indikation abwarten und auf aktuelle Leitlinien verweisen.

    Coronavirus in der Pflege: Warum sind Senioren besonders gefährdet?

    Es scheint Hinweise darauf zu geben, dass Kinder und Schwangere (anders als bei der saisonalen Grippe) bei einer Infektion mit COVID-19 häufig keine schweren Verläufe befürchten müssen. Dagegen ist ein anderer Personenkreis auffällig häufig von schweren Verläufen nach einer Infektion mit dem Coronavirus betroffen: Menschen mit Vorerkrankungen und ältere Menschen im Allgemeinen. 

    Dieser Umstand ist vor allem für die Beschäftigten in der Pflege eine besondere Herausforderung. Denn zusätzlich zu den Aufgaben, die sie ohnehin täglich zu bewältigen haben, kommt nun noch die Gefahr durch das SARS-CoV-2-Virus hinzu.

    Ältere Menschen, die noch dazu unter Vorerkrankungen (speziell der Atemwege) leiden, sollten sich so gut wie möglich vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 schützen.

    Senioren, die unter

    leiden, haben ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe. Gerade bei diesem Personenkreis kommen Todesfälle überproportional häufig vor. Bei Menschen, die älter als 80 Jahre sind, besteht nach neuesten Erkenntnissen der chinesischen Gesundheitsbehörden dabei die höchste Gefahr, an einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu sterben. Zwar gilt die aktuell vorherrschende Omikron-Variante als moderater im Verlauf – ältere Menschen haben aber nach wie vor ein höheres Risiko, schwer zu erkranken. 

    Neben dem Alter scheint aber auch das Geschlecht einen Einfluss auf den Verlauf der Krankheit und die Wahrscheinlichkeit für Todesfälle zu haben: Bei Männern liegt die Sterblichkeit nach der Infektion statistisch betrachtet etwas höher als bei Frauen.

    Corona im Heim: Wie kann ich mich und andere vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen? 

    Um einen großflächigen Ausbruch von Corona-Infektionen im Heim zu vermeiden, sollten die Pflegenden, die Bewohner der Einrichtung sowie auch die Angehörigen generelle Hygienemaßnahmen einhalten. Dazu gehören häufiges Händewaschen, das Niesen und Husten in die Armbeuge sowie – wenn möglich – ein Mindestabstand zu anderen Personen.

    Im Einzelnen bedeutet das:

    Häufiges und richtiges HändewaschenMindestens 20 Sekunden mit ausreichend Seife. Danach die Hände gründlich abtrocknen, um verbliebene Keime mit dem Handtuch zu entfernen. Vor allem in der Pflege wird deshalb der Gebrauch von Einmal-Handtüchern empfohlen. Denn Handtücher, die mehrmals verwendet werden, bieten (Corona-)Viren und Bakterien einen guten Nährboden.
    Wenig ins Gesicht fassen Das Virus wird in erster Linie über die Schleimhäute übertragen. Daher sollten Sie diese möglichst nicht berühren – also nicht mit ungewaschenen Händen die Augen reiben oder Mund und Nase berühren. Wenn Sie keine Möglichkeit haben, sich die Hände zu waschen, nutzen Sie Desinfektionsmittel, bevor Sie Ihr Gesicht berühren. So minimieren Sie die Gefahr einer Ansteckung.
    Anfassen von Türklinken vermeidenWo es möglich ist, sollten Sie auf den Ellbogen ausweichen. So lassen sich viele Türen beispielsweise mit dem Arm statt mit der Hand öffnen. Türklinken sind ein idealer Ort, um Viren zu verbreiten. Auch die Knöpfe in Fahrstühlen oder an anderen elektrischen Großgeräten sollten Sie so gut wie möglich meiden, um sich nicht zu infizieren. 
    Häufig lüftenFrische Luft trägt zur Verringerung des Infektionsrisikos bei. Weisen Sie auch die Bewohner des Pflegeheims darauf hin, dass sie öfter als sonst das Zimmer lüften sollen.
    Mindestabstand zu Personen Im Idealfall sind ungefähr zwei Meter Abstand zu anderen Personen einzuhalten, um sich nicht anzustecken. In der Freizeit mag dieses Vorgehen praktikabel sein – für die meisten Pflegekräfte ist es allerdings kaum umsetzbar. Und auch für Heimbewohner ist der Mindestabstand nur schwierig einzuhalten, da gerade in der Pflege Körperkontakt Voraussetzung ist. Umso wichtiger, dass Bewohner, Pflegepersonal und Angehörige in besonderem Maße auf die oben angesprochenen Hygienemaßnahmen achten.

    Neben den Maßnahmen zum Eigenschutz gibt einige weitere Tipps, die Sie beachten sollten, um andere Menschen zu schützen. Dazu gehören: 

    Nieshygiene Wenn Sie niesen müssen, dann bitte nicht in die Hände. Nutzen Sie stattdessen die Armbeuge, um die Tröpfchen abzufangen. 
    Auf Händeschütteln verzichten Von Ärzten in Praxen und Kliniken kennen wir diese Maßnahme häufig während der Erkältungssaison. Aktuell sollten auch die Beschäftigten in der Pflege dazu übergehen. Verzichten Sie – wo es geht – darauf, Hände zu schütteln. Denken Sie daran: Das Coronavirus ist durch eine Schmierinfektion übertragbar.

    Hygienemaßnahmen in der Pflege: Was ist zu beachten?

    In der Pflege sollten besondere Maßnahmen im Hinblick auf eine Infektion mit dem Coronavirus getroffen werden, um die pflegebedürftigen Personen vor einer Ansteckung zu schützen. Die bereits vorgestellten Hygienemaßnahmen gilt es dabei gründlich zu beachten.  

    Eine FFP3-Maske ist weiterhin eine gute Option, um sich vor den Tröpfchen, die die Viren übertragen, zu schützen. Besonders für das Personal in der Pflege sind diese Atemmasken eine Überlegung wert, da diese Personengruppe mit vielen Menschen in Kontakt steht und die Infektion an einen großen Personenkreis weitergeben kann. 

    Stand der Isolationspflicht 

    Auch wenn die Isolationspflicht bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion mittlerweile aufgehoben ist, sollten vor allem Pflegekräfte die Gefahr einer Ansteckung anderer Personen nicht unterschätzen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) informiert auf seiner Internetseite über die aktuelle Lage, aber auch das Ministerium für Gesundheit hält wichtige Informationen zur Minimierung der Ansteckungsgefahr bereit.

    Recht & Dokumentation – so bleiben Sie auditfest

    Der Maßstab ist klar: Pflegeeinrichtungen müssen Infektionsschutzmaßnahmen nach Stand von Medizin und Pflegewissenschaft festlegen, im Hygieneplan verankern und behördlich überprüfbar vorhalten (§ 35 IfSG).

    Wenn Sie Prozesse (z. B. Besuchsregeln, PSA-Einsatz, Reinigungswege, Schulungsrhythmus) im Hygieneplan konkret beschreiben und regelmäßig schulen, dann erfüllen Sie die gesetzliche Pflicht und schaffen zugleich Handlungssicherheit für Teams und Angehörige. Bei Ereignissen zählt die lückenlose Spur: Wenn ein COVID-19-Ereignis/Ausbruch vorliegt (i. d. R. ab ≥ 2 epidemiologisch verknüpften Fällen), dann informieren Sie umgehend das Gesundheitsamt und dokumentieren „wer-was-wann-warum“ – von der ersten Meldung über Kontaktermittlung und Teststrategie bis zu Besuchsregelungen und Kommunikation. Damit greifen zwei Ebenen ineinander: die Meldepflicht nach IfSG (§ 6) und Ihr Hygieneplan als gelebtes Arbeitsdokument mit klaren Zuständigkeiten, SOPs und Nachweisen (Unterweisungen, Aushänge, Checklisten, Wirksamkeitskontrollen). Praktisch hilft, die RKI-Hinweise direkt in den Plan zu überführen: Wenn Sie RKI-Empfehlungen (z. B. zu Prävention, Lüftung, Aufbereitung) in umsetzbare Arbeitsanweisungen übersetzen und mit Datum/Version kennzeichnen, dann sind Sie fachlich aktuell und bei Kontrollen belastbar.

    Kurzmerker

    1) Hygieneplan aktuell halten (Inhalte, Rollen, Aktualisierungsroutine)

    2) Meldewege schriftlich festlegen (inkl. Vertretungen)

    3) Dokumente versionieren & aufbewahren (Audit-Trail).

    Damit ist Ihre Einrichtung rechtssicher aufgestellt – und im Ernstfall schnell, transparent und nachvollziehbar handlungsfähig.

    Coronavirus im Pflegeheim: Wie sollen sich pflegende Mitarbeiter verhalten?

    Das Thema Eigenschutz und damit die Gesundheit des Pflegepersonals steht bei einer Infektion mit dem Coronavirus im Mittelpunkt. Denn auch das gehört zu den Aufgaben einer Pflegedienstleitung und ist sogar im Heimgesetz definiert. Dabei stellt sich die Frage, welche Maßnahmen es in Bezug auf die Kleidung, die Wäsche der Patienten und beispielsweise medizinische Instrumente zu beachten gibt. 

    In erster Linie muss das Pflegepersonal auf die persönliche Schutzausrüstung achten. Das bedeutet, dass zwingend Einmalhandschuhe, ein Schutzkittel sowie ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss, bevor das Pflegepersonal das Zimmer des Patienten betritt. Da das Virus durch Tröpfcheninfektion übertragen werden kann, empfiehlt sich außerdem ein Schutz der Augendurch eine Schutzbrille. 

    Fazit: Schutz planen, Nähe ermöglichen, Alltag stabil halten

    COVID-19 ist in der Altenpflege angekommen wie jede andere Atemwegsinfektion – nur mit höherem Risiko für besonders Vulnerable. Die gute Nachricht: Mit klaren Prozessen bleibt der Alltag zuverlässig handhabbar. Wenn Sie Impfungen saisonal einplanen, Regeln transparent über Hausrecht und Hygieneplan verankern, Ausbrüche strukturiert managen und Angehörige proaktiv einbinden, dann reduzieren Sie schwere Verläufe, vermeiden Cluster—und sichern zugleich Teilhabe. Entscheidend ist die Klammer aus Evidenz und Praxis: jährliche Booster für Risikogruppen, gelebte Standardhygiene, abgestufte Maßnahmen statt pauschaler Verbote, schnelle Kommunikation statt Überraschungen. So bleibt Ihre Einrichtung rechtssicher, die Pflege personenzentriert und Familienbesuche möglich—auch im Winter.

    Kurz zum Mitnehmen

    – Prioritäten setzen (Impfen, Hygiene, Kommunikation)

    – Maßnahmen begründen (Hygieneplan + Hausrecht) und

    – konsequent dokumentieren (Wer? Was? Wann? Warum?).

    Pflegeheime sind Lebensorte; wenn Schutz nachvollziehbar und alltagstauglich organisiert ist, dann steigen Sicherheit, Vertrauen und Lebensqualität gleichermaßen.

    Quellen