FAQ: COVID-19-Impfpflicht in Pflegeberufen (2025) – aktueller Stand, Pflichten & Empfehlungen

Auf der linken Seite des Bildes ist ein freigelegter Arm, in dessen Muskel eine Impfspritze gedrückt wird. die Soritze wird von einer Person in blauem Schlupfkasack gehalten, die hellgelbe Einmalhandschuhe trägt. Im Hintergrund steht ein Tisch mit einer Nierenschale aus Pappe, Desinfektionsmittel und einem Watte-Tupfer.
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Inhaltsverzeichnis
  • Keine einrichtungsbezogene Impfpflicht mehr: § 20a IfSG lief am 31.12.2022 aus und wurde nicht verlängert. Seit 01.01.2023 gibt es keine Impf- oder Nachweispflicht für Beschäftigte in Pflege und Gesundheitswesen.
  • Arbeitsschutz-Extras aufgehoben: Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist beendet (frühzeitig aufgehoben; endgültig nicht fortgeführt). Betrieblicher Schutz basiert wieder auf der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG/Hygieneplan.

Praxis: Was PDL jetzt tun sollten

Für Pflegedienstleitungen gilt 2025: Aktualisieren Sie Ihren Hygieneplan nach IfSG § 23 und KRINKO (Atemwegswellen, klare Masken-/Teststrategie bei Ausbrüchen, Besuchersteuerung, Schulungen). Schärfen Sie die Gefährdungsbeurteilung je Bereich (Demenz, Kurzzeit-/Intensivpflege, ambulante Touren) mit Fokus auf vulnerable Gruppen und eine Einsatzplanung, die symptomatisches Personal aus Hochrisikobereichen heraushält. Organisieren Sie freiwillige betriebsärztliche Impfangebote im Herbst (COVID-19, Influenza, ggf. Pneumokokken) und kommunizieren Sie die STIKO-Empfehlungen transparent. Stützen Sie das Ganze mit kurzen, verständlichen SOPs („Symptome – was tun?“, Ausbruchsmatrix, Basishygiene) sowie regelmäßigen Auffrischungen zu Händehygiene, Lüften und Maskenetikette. Achten Sie bei der Erhebung von Gesundheitsdaten strikt auf Erforderlichkeit, Rechtsgrundlagen und Löschfristen – Datenschutz und Dokumentation gehören zum Konzept.

Die wichtigsten Fragen und Antworten aus dem Chat der Infoveranstaltung

Gibt es 2025 eine Impfpflicht für Pflegekräfte?

Nein. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht galt 15.03.2022–31.12.2022. Seit 01.01.2023 besteht keine COVID-19-Impf-/Nachweispflicht mehr.

Dürfen Träger/PDL trotzdem Impfungen verlangen?

Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Arbeitgeber können im Rahmen von Gefährdungsbeurteilung und Hygieneplan (z. B. bei Ausbrüchen/sensiblen Bereichen) schutzbezogene Maßnahmen festlegen – typischerweise keine generelle Impfpflicht, sondern z. B. Masken-/Testkonzepte, Schulungen, Einsatzsteuerung. Rechtsgrundlage: ArbSchG; Hygieneanforderungen nach IfSG § 23/KRINKO.

Was empfiehlt die STIKO für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen?

Die STIKO empfiehlt jährliche Auffrischimpfungen im Herbst für Personen mit erhöhtem arbeitsbedingten Infektionsrisiko (Gesundheits-/Pflegepersonal) – insbesondere bei Kontakt zu vulnerablen Personen. Umsetzung freiwillig, betriebliche Impfangebote sind sinnvoll.

Gelten noch besondere Corona-Arbeitsschutzregeln?

Nein. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde 2023 aufgehoben. Betriebe setzen wieder auf Regel-Arbeitsschutz (Gefährdungsbeurteilung) plus Hygienevorgaben der Einrichtung/Behörden.

Müssen Bewohnerinnen/Bewohner geimpft sein?

Nein. Schon 2022/2023 waren Bewohnende von § 20a IfSG ausgenommen; heute gibt es auch für sie keine Pflicht. Schutz erfolgt über Impfempfehlungen, Hygienekonzepte und basale Infektionsprävention.

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