Energiekosten & Entlastungen: Was Pflegekräfte, Angehörige und Pflegebedürftige 2025 wirklich bekommen

Pauschalen für angestellte und freiberufliche Pflegekräfte sowie Heizkostenzuschüsse für Pflegepatienten
©Adobe Stock
Inhaltsverzeichnis

Kurz-Zusammenfassung

Kein neuer Energiekostenzuschuss (keine 300-€-Energiepreispauschale o. Ä.) in 2024/2025. Einmalhilfen betrafen v. a. 2022/23 und sind abgeschlossen.

Dauerhafte Entlastung für Haushalte läuft heute über Wohngeld-Plus (inkl. Heizkostenkomponente) – Anspruch individuell prüfen.

Preisbremsen (Strom/Gas/Fernwärme) galten im Wesentlichen 2023 (teilweise bis 03/2024) und sind beendet; nur noch relevant zur Prüfung alter Abrechnungen.

Pflegeeinrichtungen können bei deutlich gestiegenen Energieaufwendungen Pflegesätze neu verhandeln (§ 85 Abs. 7 SGB XI).

Konkrete Hebel jetzt: Wohngeld-Check, Tarifwechsel (Strom/Gas), klare Heiz-/Lüftungsstrategie, Pflegesatz-Neuverhandlung (stationär).

Energiekosten in der Pflege 2025: Was Sie statt eines Zuschusses tun können

Ausgangslage – was es nicht mehr gibt

Die Energiepreispauschale von 300 € richtete sich 2022 an Erwerbstätige (später zusätzlich an Rentenbeziehende) und wurde über Arbeitgeber/Versorgungsträger bzw. die Einkommensteuer ausgezahlt. Für 2025 ist keine neue Pauschale vorgesehen.

Die Energiepreisbremsen für Strom/Gas/Fernwärme galten im Wesentlichen 2023; sie sind beendet und heute vor allem für die Überprüfung damaliger Abrechnungen/Nachberechnungen relevant.

Heizkosten steigen

Was jetzt wirkt – nach Zielgruppe

Für Pflegedienstleitungen (ambulant & stationär)Für Pflegekräfte (angestellt & selbstständig)Für pflegende Angehörige & Pflegebedürftige (zu Hause)
Wohngeld-Plus aktiv anstoßen: Seit 01.01.2023 enthält das Wohngeld eine Heizkostenkomponente als laufenden Leistungsbaustein. Weisen Sie anspruchsnahe Haushalte systematisch auf die Antragstellung/Anspruchsprüfung hin.Keine neue Pauschale: Die 300 € aus 2022 sind abgeschlossen; 2025 gibt es kein Nachfolgemodell.Wohngeld-Plus beantragen/neu prüfen: Durch erweiterte Reichweite + Heizkostenkomponente profitieren heute deutlich mehr Haushalte als vor 2023.
Energiespar-Beratung vermitteln: Der bundesweite Stromspar-Check (Caritas/Diakonie) ist für Haushalte mit geringem Einkommen kostenfrei und erzielt im Schnitt bis zu ~200–300 € Ersparnis/Jahr durch Sofortmaßnahmen (z. B. LED, Duschsparkopf, schaltbare Leisten). Binden Sie Terminvermittlung in Aufnahme-/Entlassungsmanagement ein.Tarife prüfen & wechseln: Nach Ende der Preisbremsen unterscheiden sich Neukundentarife oft deutlich von der teuren Grundversorgung – regelmäßiger Vergleich lohnt sich (Verbraucherinformationen nutzen).Vor-Ort-Beratung nutzen: Stromspar-Check vereinbaren; typische Ersparnis ~200–300 €/Jahr.
Stationär: Pflegesatz neu verhandeln (§ 85 Abs. 7 SGB XI): Bei erheblichen Änderungen der Energieaufwendungen sind Neuverhandlungen im laufenden Pflegesatzzeitraum möglich. Bereiten Sie Nachweise zu Verbräuchen/Preisen strukturiert auf.Sofortmaßnahmen umsetzen: Programmierbare Thermostate, Stoßlüften statt Kipp, Standby-Verbräuche konsequent senken; dazu jährlich Strom/Gas-Verträge prüfen.