Pauschalen für angestellte und freiberufliche Pflegekräfte sowie Heizkostenzuschüsse für Pflegepatienten
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Inhaltsverzeichnis
Energiekosten in der Pflege 2025: Was Sie statt eines Zuschusses tun können
Ausgangslage – was es nicht mehr gibt
Die Energiepreispauschale von 300 € richtete sich 2022 an Erwerbstätige (später zusätzlich an Rentenbeziehende) und wurde über Arbeitgeber/Versorgungsträger bzw. die Einkommensteuer ausgezahlt. Für 2025 ist keine neue Pauschale vorgesehen.
Die Energiepreisbremsen für Strom/Gas/Fernwärme galten im Wesentlichen 2023; sie sind beendet und heute vor allem für die Überprüfung damaliger Abrechnungen/Nachberechnungen relevant.

Was jetzt wirkt – nach Zielgruppe
| Für Pflegedienstleitungen (ambulant & stationär) | Für Pflegekräfte (angestellt & selbstständig) | Für pflegende Angehörige & Pflegebedürftige (zu Hause) |
| Wohngeld-Plus aktiv anstoßen: Seit 01.01.2023 enthält das Wohngeld eine Heizkostenkomponente als laufenden Leistungsbaustein. Weisen Sie anspruchsnahe Haushalte systematisch auf die Antragstellung/Anspruchsprüfung hin. | Keine neue Pauschale: Die 300 € aus 2022 sind abgeschlossen; 2025 gibt es kein Nachfolgemodell. | Wohngeld-Plus beantragen/neu prüfen: Durch erweiterte Reichweite + Heizkostenkomponente profitieren heute deutlich mehr Haushalte als vor 2023. |
| Energiespar-Beratung vermitteln: Der bundesweite Stromspar-Check (Caritas/Diakonie) ist für Haushalte mit geringem Einkommen kostenfrei und erzielt im Schnitt bis zu ~200–300 € Ersparnis/Jahr durch Sofortmaßnahmen (z. B. LED, Duschsparkopf, schaltbare Leisten). Binden Sie Terminvermittlung in Aufnahme-/Entlassungsmanagement ein. | Tarife prüfen & wechseln: Nach Ende der Preisbremsen unterscheiden sich Neukundentarife oft deutlich von der teuren Grundversorgung – regelmäßiger Vergleich lohnt sich (Verbraucherinformationen nutzen). | Vor-Ort-Beratung nutzen: Stromspar-Check vereinbaren; typische Ersparnis ~200–300 €/Jahr. |
| Stationär: Pflegesatz neu verhandeln (§ 85 Abs. 7 SGB XI): Bei erheblichen Änderungen der Energieaufwendungen sind Neuverhandlungen im laufenden Pflegesatzzeitraum möglich. Bereiten Sie Nachweise zu Verbräuchen/Preisen strukturiert auf. | Sofortmaßnahmen umsetzen: Programmierbare Thermostate, Stoßlüften statt Kipp, Standby-Verbräuche konsequent senken; dazu jährlich Strom/Gas-Verträge prüfen. |