Umzug ins Pflegeheim: Darauf sollten Angehörige besonders achten

Checklisten, Rechtliches und Praxistipps
Seniorin geht Hand in Hand mit junger Dame durch den Eingang einer Seniorenresidenz.
Eine ältere Dame in Begleitung ihrer erwachsenen Enkelin mit Gepäck. (KI-generiert)
Inhaltsverzeichnis

Der Umzug in ein Pflegeheim bedeutet für Betroffene und Angehörige eine große Umstellung – organisatorisch, rechtlich und finanziell. Wer vor dieser Entscheidung steht, sucht vor allem Antworten auf ganz konkrete Fragen:

  • Welche Schritte sind sofort zu erledigen? (Pflegegrad beantragen, Heim auswählen, Finanzierung klären)
  • Welche rechtlichen Regelungen gelten? (Kündigungsfrist der Wohnung, Versicherungen, Rundfunkbeitrag)
  • Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse, was bleibt selbst zu zahlen?
  • Wie können Angehörige den Übergang für Pflegebedürftige erleichtern?

Dieser Ratgeber gibt einen kompakten Überblick über alle wichtigen Aspekte – von den rechtlichen Grundlagen über finanzielle Unterstützung bis hin zur praktischen Checkliste für den Umzug. Damit Angehörige schnell Klarheit gewinnen und Pflegebedürftige den Wechsel in die neue Umgebung bestmöglich bewältigen können.

Wann ein Umzug ins Pflegeheim in Erwägung gezogen werden sollte?

Die meisten Senioren und ihre Angehörigen werden einem Umzug ins Pflegeheim erst zustimmen, wenn dieser alternativlos ist. Wesentliche Indikatoren hierfür könnte die Beantwortung der folgenden Fragestellungen sein:

Fällt es den älteren Menschen zunehmend schwer, sich selbstständig zu versorgen?
Gibt es medizinische Notwendigkeiten, die eine lückenlose Betreuung erfordern?
Besteht die Gefahr, dass der Pensionär ohne Hilfe verwahrlost?
Checkliste und Indikatoren, die für einen Umzug ins Pflegeheim sprechen

Müssen eine oder mehrere dieser Fragen mit „Ja“ beantwortet werden, sollte ein Umzug in ein Pflegeheim dringend in Erwägung gezogen werden. Eine vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung, wie zum Beispiel einem Altenheim, ist in diesem Fall ratsam. Die Notwendigkeit wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen (MD) und von der Pflegekasse anhand von messbaren Parametern untersucht. Nach objektiver Beurteilung der Einschränkung des Patienten wird seine Heimbedürftigkeit festgestellt. Aus der Untersuchung ergibt sich für den Pflegebedürftigen ein Anspruch auf Unterstützung aufgrund des spezifischen Pflegegrades. Umgangssprachlich wird bisweilen ebenfalls der Begriff „Pflegestufe“ verwandt. Bis 2017 galten drei Pflegestufen, die durch das 2. Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in 5 Pflegegrade verändert wurden.

Einer vollstationären Pflege geht in den meisten Fällen eine teilstationäre oder ambulante Pflege voraus. Der ambulante Pflegedienst, gekoppelt mit der Betreuung durch einen Angehörigen kann für viele Jahre ausreichend sein. Nimmt der Grad der Pflegebedürftigkeit durch weitere Erkrankungen oder schwindende Kräfte zu, rückt der Umzug ins Pflegeheim näher. Dies trifft ebenfalls zu, wenn Angehörige mit der Pflege von Familienmitgliedern überfordert sind. Vor allem bei einem Fortschreiten des demenziellen Syndroms ist es wahrscheinlich, dass die häusliche Pflege an ihre Grenzen kommt.

Trotz der Notwendigkeit einer vollumfänglichen Betreuung in einem Pflegeheim kann jeder Außenstehende nachvollziehen, dass der Umzug in ein Pflegeheim Senioren abschreckt. Dies liegt vor allem an der Ungewissheit der veränderten Situation. Auf der anderen Seite überwiegen in den meisten Fällen die positiven Aspekte bei einem Umzug ins Pflegeheim.

Vorteile vom Leben in Pflegeheimen

Lückenlose medizinische und psychologische Betreuung
Die Gemeinschaft mit gleichaltrigen Menschen kann einsame Senioren beflügeln
Kontinuierliche Versorgung mit Mahlzeiten macht das Leben einfacher
Angebot an Freizeitaktivitäten
Viele Pflegeeinrichtungen verfügen darüber hinaus über einen angeschlossenen Hausarzt, einen Friseur oder andere Einrichtungen
Die Nähe führt ebenfalls zu einer spürbaren Entlastung

Wer veranlasst Einweisung ins Pflegeheim?

In der Regel wird die Einweisung in ein Pflegeheim von der Familie des Patienten, einem Arzt oder einem Sozialarbeiter veranlasst. Der Prozess beginnt oft damit, dass die Familie oder der Patient selbst erkennen, dass die Pflegebedürftigkeit zu Hause nicht mehr angemessen bewältigt werden kann. In diesem Fall kann eine Überweisung an einen Arzt oder eine Einrichtung für geriatrische Versorgung erfolgen.

Der Arzt oder eine andere medizinische Fachkraft kann dann eine Empfehlung für eine Pflegeeinrichtung aussprechen, die den spezifischen Bedürfnissen und Vorlieben des Patienten entspricht. Eine gründliche Untersuchung und Bewertung der Gesundheit, des Pflegebedarfs und der Fähigkeiten des Patienten kann dabei helfen, eine angemessene Einrichtung zu finden.

In einigen Fällen kann auch ein Sozialarbeiter oder eine Sozialarbeiterin eingeschaltet werden, um bei der Suche nach einer geeigneten Pflegeeinrichtung zu helfen. Sie können auch bei der Beantragung von finanzieller Unterstützung oder Sozialleistungen helfen.

Letztendlich ist die Entscheidung, ob eine Einweisung in ein Pflegeheim notwendig ist, eine gemeinsame Entscheidung zwischen dem Patienten, seinen Angehörigen und den medizinischen Fachkräften.

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten für die vollstationäre Pflege?

Die meisten Menschen in Deutschland erwerben aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit oder ihrer Mitgliedschaft in der gesetzlichen Pflegeversicherung einen Anspruch auf eine vollstationäre Pflege. Grundlage ist der § 33 des elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Er vermittelt den Grundsatz, dass jeder Versicherte, der in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied versichert oder nach § 25 familienversichert war, Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung hat.

Zusätzlich muss die Pflegebedürftigkeit auf Grundlage der in § 14 SGB XI genannten Kriterien vom MD bescheinigt worden sein:

Gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
Körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen
Gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen, die nicht selbstständig kompensiert oder bewältigt werden können
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen. (Klassifizierung der Pflegegrade)

Der MD prüft individuell anhand eines einheitlichen Bewertungsmaßstabes, über welchen Pflegegrad ein Pflegebedürftiger verfügt. Der Pflegegrad bestimmt die Höhe des Zuschusses der Pflegeversicherung zu den monatlichen Kosten der Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung.

Wie vermitteln Sie bei Pflegebedürftigkeit den Umzug in ein Pflegeheim empathisch?

Die vielen Vorteile eines Pflegeheims können Senioren veranlassen, der Entscheidung über einen Umzug positiv gegenüber zu stehen. Sind ältere Menschen geistig rege und ausschließlich körperlich eingeschränkt, ist es vorteilhaft, offen und empathisch über ihre Befürchtungen und Ängste zu sprechen. Manche ältere Menschen haben unter anderem Panik davor, einen Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung langfristig nicht bezahlen zu können. Sie möchten in den diesem Fall nicht den Kindern zur Last fallen oder auf staatliche Hilfsleistungen angewiesen sein. Andere vermissen die gewohnte Umgebung, ihre Wohnung oder ihr bezahltes Eigenheim. Introvertierte Menschen könnte die Befürchtung umtreiben, dem fortlaufenden Kontakt mit anderen nicht gewachsen zu sein.

Für Angehörige oder Mitarbeiter in einer Pflegeeinrichtung ist es bedeutend, die Fragen und Befürchtungen der älteren Menschen ernst zu nehmen. Sie sollten offen und ehrlich sowie mehrwertorientiert beantwortet werden. Dies bedeutet, auf die spezifische Situation des Betroffenen Rücksicht zu nehmen und seine Wünsche zu respektieren. Aus Sicht der Angehörigen impliziert dies, verschiedene Pflegeeinrichtungen anzusehen, bevor eine endgültige Entscheidung zur Unterbringung getroffen wird. Neben der Unterbringung in einem Pflegeheim sollten Angehörige ihren Eltern oder anderen Betroffenen ebenso Sicherheit geben. Sie sollten unterstreichen, dass sie sich auch nach dem Umzug weiterhin für sie interessieren. Das Versprechen bei Fragen oder Problemen greifbar zu sein, erleichtert den Umzug.

Vor allem nach einem Umzug, zu Beginn der Eingewöhnungszeit, sind regelmäßige Besuche essenziell. Eine nutzenorientierte und empathische Herangehensweise hilft, einen Umzug ins Pflegeheim so einfach wie möglich zu machen. Dazu gehört ebenfalls, wichtige Gegenstände des Pflegebedürftigen, wie persönliche Bilder, einen Lieblingssessel oder ein kostbares Service mitzunehmen. Trotz der besten Vorbereitung und passenden Erinnerungen in Form von persönlichen Gegenständen müssen Angehörige realistisch sein.

Sie sollten mit einbeziehen, dass die ersten Wochen und Monate in der neuen Lebensumgebung beschwerlich sein können. In dieser Zeit ist es wichtig, die Betreuung der Bewohner durch Pflegepersonal und Angehörige zu intensivieren. Sicherheit und Vertrauen helfen den Senioren, ihre neue Umgebung in der Pflegeeinrichtung anzunehmen.

Welche finanziellen und organisatorischen Fragen vor einem Umzug ins Pflegeheim müssen beachtet werden?

Der Umzug in eine Pflegeeinrichtung stellt für Senioren und ihre Angehörigen eine nicht zu unterschätzende emotionale und psychische Herausforderung dar. Gleichzeitig ist die finanzielle Belastung in einem Pflegeheim nicht zu unterschätzen. Um nicht zu einem späteren Zeitpunkt in eine materielle Schieflage zu geraten oder wesentliche Fristen zu versäumen, sollten Angehörige und Pflegebedürftige vorausschauend planen. Die folgenden Teilbereiche detailliert zu beachten, hilft dabei, den Umzug ins Pflegeheim professionell anzugehen:

  1. Finden der passenden Pflegeeinrichtung für die bestmögliche, spezifische Pflege.
  2. Finanzierung der Pflegeeinrichtung durch Rente, Pflegekasse oder Erspartes.
  3. Kündigung der Hausratversicherung und anderer Versicherungspolicen beim Umzug ins Pflegeheim.
  4. Vorgaben des Mietrechts bei der Kündigung einer eigenen Wohnung.
  5. Umzug ins Pflegeheim und Wohneigentum.
  6. Kündigung von GEZ, Telefonanschluss und anderen Individualverträgen
  7. Umzugsunternehmen für Seniorenumzüge beauftragen und den Zuschuss der Pflegekasse beantragen.
  8. Ummeldung bei der zuständigen Meldebehörde vollziehen

Wie findet man die passende Pflegeeinrichtung für die bestmöglich, spezifische Pflege?

Ist ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung unabwendbar, steht im ersten Schritt die Suche nach einem geeigneten Pflegeheim an. Aus Sicht des zu pflegenden Angehörigen ist es sinnvoll, in der Nähe des aktuellen Lebensmittelpunktes nach einer praxistauglichen Betreuungseinrichtung zu suchen. Leben die Kinder weiter entfernt, mögen sie abweichend den Wunsch äußern, dass der ältere Angehörige in ihrer Reichweite versorgt wird.

Der Ort des Pflegeheims spielt für den Pflegebedürftigen eine wesentliche Rolle. Dies gilt vor allem, wenn dieser agil ist und von den Vorzügen einer Pflegeeinrichtung partizipieren kann. Gleichzeitig sollte eingehend geprüft werden, ob die individuellen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen in der Einrichtung seiner Wahl befriedigt werden können. Benötigt ein älterer Mensch zum Beispiel eine besondere medizinische Versorgung oder eine spezifische Schonkost, sollte dies zwingend im Vorfeld mit der Heimleitung abgesprochen werden. Ähnlich verhält es sich bei an Demenz erkrankten Personen.

Wer erstellt ein Attest für ein Einzelzimmer?

Ein Attest für ein Einzelzimmer in einem Pflegeheim kann von einem Arzt ausgestellt werden, wenn der Patient aufgrund seiner Gesundheits- oder Pflegebedürfnisse besondere Anforderungen hat, die in einem Einzelzimmer besser erfüllt werden können. Ein solches Attest muss die medizinischen Gründe für den Bedarf an einem Einzelzimmer erklären und kann dem Pflegeheim vorgelegt werden, um eine Unterbringung in einem Einzelzimmer zu beantragen.

Allerdings gibt es in der Praxis oft nur begrenzte Kapazitäten an Einzelzimmern in Pflegeheimen, und diese sind oft teurer als Mehrbettzimmer. Es kann daher schwierig sein, einen Platz in einem Einzelzimmer zu finden, selbst wenn ein entsprechendes Attest vorliegt.

Einzelzimmer im Pflegeheim: Rechtliche Situation

Einen bundesweiten Rechtsanspruch auf ein Einzelzimmer gibt es nicht. Vorgaben zur Einzelzimmerquote ergeben sich aus den jeweiligen Landesheimbauverordnungen – so müssen in Baden-Württemberg seit 2019 Neubauten und umfangreiche Umbauten überwiegend mit Einzelzimmern ausgestattet sein (Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg)

Ein Einzelzimmerzuschlag darf außerdem nur dann erhoben werden, wenn er ausdrücklich im Heimvertrag vereinbart ist, wie der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 37/06) entschieden hat (BGH-Urteilszusammenfassung bei der BIVA-Pflegeschutzbund)

Finanzierung der Pflegeeinrichtung durch Rente, Pflegekasse oder Erspartes

Wurde eine passende Pflegeeinrichtung gefunden, muss in einem wesentlichen Schritt die Finanzierbarkeit geprüft werden. Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, die Kosten für ein Pflegeheim aus unterschiedlichen Quellen aufzubringen. Denkbar sind die folgenden Finanzierungsformen:

  • Aus persönlichen Mitteln, wie z. B. der eigenen Pension oder aus Erspartem.
  • Aus Leistungen der Pflegeversicherung bei anerkannter Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad).
  • Aus Zuschüssen der Krankenkasse und eines Sozialamtes.
  • Durch Zuschüsse der Kinder zu den monatlichen Kosten der Pflegeeinrichtung.

Info

Mit der Verabschiedung des Angehörigen-Entlastungsgesetzes zum 01.01.2020 haben der Bundestag und der Bundesrat die Entlastung von erwachsenen Kindern pflegebedürftiger Eltern beschlossen. Diese dürfen erst zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto im Jahr übersteigt.

Die Höhe der Leistungen der Pflegeversicherung sind individuell. Sie werden abhängig vom spezifischen Pflegegrad berechnet. Aus rechtlicher Sicht werden sie im § 43 SGB XI spezifiziert. Neben den Leistungen der Pflegekassen haben pflegebedürftige Personen weitere Ansprüche auf Zuschüsse. Seit 2017 besteht zum Beispiel auf Grundlage von § 43b SGB XI Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Aktivierungsleistungen. Mit diesen Maßnahmen möchte man die Aktivität von Senioren so lange wie möglich sicherstellen und erhalten.

Bei der Wahl des passendsten Pflegeheimes können ebenfalls die im Internet frei zugänglichen Leistungs- und Preisverzeichnisse der Landesverbände der Pflegekassen unterstützen. Diese sind auf Basis von  § 92a SGB XI zu einem Pflegeheimvergleich verpflichtet. Dieser impliziert, die Kosten und Leistungen transparent und vergleichbar darzustellen. Ziel dieser Transparenzmaßnahme ist es, die Pflegeheime hinsichtlich der folgenden Parameter vergleichen zu können:

  1. Leistungs- und Belegungsstrukturen.
  2. Pflegesätze und Entgelte.
  3. Gesondert zu berechnende Investitionskosten.

Angehörige und Pflegebedürftige können durch die Vergleichslisten im Internet auf einen Blick feststellen, ob eine Pflegeeinrichtung aus finanziellen Erwägungen passend ist. Ein offenes und zielführendes Gespräch mit der Heimleitung zu den Kosten und Mehrwerten des Pflegeheimes kann ebenso helfen, Sicherheit zu gewinnen. In vielen Fällen kann ein Probewohnen dem Pflegebedürftigen einen adäquaten Eindruck vermitteln und die Entscheidung für eine Pflegeeinrichtung erleichtern.

Kündigung der Hausratversicherung und anderer Policen bei einem Umzug ins Pflegeheim

Vor oder kurz nach dem Umzug ins Pflegeheim ist es zielführend, die bestehenden Versicherungspolicen auf Sinnhaftigkeit zu prüfen. Bei einem kleinen Einzelzimmer in der Pflegeeinrichtung ist eine Hausratversicherung überflüssig. In den meisten Fällen verbleiben wenige oder keine Wertgegenstände im Pflegeheim. Aus diesem Grund können die monatlichen Kosten eingespart werden. Darüber hinaus ist das Seniorenheim bei einem Brand oder anderweitigen Schadensfällen abgesichert und erster Ansprechpartner für die Begleichung von Schäden.

Weitere Versicherungen, die überprüft werden sollten:

RechtsschutzversicherungNicht notwendig. Könnte unter Umständen bei einem Streitfall mit der Pflegeeinrichtung einspringen. Da in vielen Fällen Sozialgerichte zuständig sind, kann auf eine Rechtsschutzversicherung in der Regel verzichtet werden
Private KrankenversicherungMuss beibehalten werden
Private PflegeversicherungMuss beibehalten werden
Private HaftpflichtversicherungSollte wenn möglich nicht gekündigt werden. Sie zahlt bei Schäden, die durch den Versicherungsnehmer verursacht werden. Im Alter können Unfälle durch eine Erkrankung oder ungeschicktes Verhalten entstehen. Diese sind durch die private Haftpflicht abgedeckt.
Private UnfallversicherungSollte wenn möglich ebenfalls beibehalten werden. Springt bei Unfällen im Pflegeheim ein.
SterbegeldversicherungFalls vorhanden, sollte sie weitergeführt werden. Sie deckt die Beerdigungskosten, die ansonsten privat aufgebracht werden müssen

Vorgaben des Mietrechts oder Sonderkündigungsrecht bei Umzug in eine Pflegeeinrichtung

Zieht eine pflegebedürftige Person dauerhaft in ein Pflegeheim, besteht in der Regel kein Bedarf mehr an der bisherigen Wohnung. Da die Mietkosten oft einen erheblichen Teil des Einkommens verschlingen, ist eine Kündigung wirtschaftlich nachvollziehbar. Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht allein aufgrund der Pflegebedürftigkeit gibt es jedoch nicht.

Für unbefristete Mietverhältnisse gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Diese ist in § 573c Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt:

„Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.“

BGB § 573 c

Beispiel

Eine alte Dame wird aufgrund eines Schlaganfalls am 15.10.2024 pflegebedürftig und muss sofort in ein Pflegeheim umziehen. Sie wohnt seit 25 Jahren in einer Mietwohnung. Ihre gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate (§ 573c BGB). Da die Kündigung erst am 15.10.2024 erfolgt und damit nach dem 3. Werktag des Monats, beginnt die Frist mit dem 1.11.2024. Das Mietverhältnis endet somit wirksam zum 31.01.2025. Die Miete für November, Dezember und Januar ist noch zu zahlen, auch wenn die Bewohnerin bereits im Pflegeheim lebt.

Eine außerordentliche Kündigung mit kürzerer Frist ist nur in engen Ausnahmefällen möglich, etwa bei erheblichen Gesundheitsgefährdungen durch den Wohnraum oder massiver Störung des Hausfriedens. Dies ergibt sich aus § 569 BGB.

Praktisch bleibt Angehörigen und Pflegebedürftigen daher oft nur, mit dem Vermieter eine einvernehmliche Lösung zu finden oder einen Nachmieter vorzuschlagen. In Einzelfällen können Gerichte eine vorzeitige Vertragsbeendigung anerkennen, wenn das Festhalten am Mietvertrag eine unzumutbare Härte darstellt (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 9. Juli 2003 – VIII ZR 311/02).

Wohneigentum beim Umzug ins Pflegeheim

Verfügt eine pflegebedürftige Person über eigenes Wohneigentum, entfallen beim Umzug in ein Pflegeheim zwar Kündigungsfristen, doch das Thema Finanzierung bleibt relevant. Wird die Versorgung im Heim durch das Sozialamt unterstützt, kann das vorhandene Eigentum grundsätzlich zur Finanzierung der Pflegekosten herangezogen werden.

Ein wichtiger Schutzmechanismus ist das sogenannte Schonvermögen. In § 90 SGB XII (Sozialgesetzbuch XII) ist geregelt, welche Vermögensteile nicht verwertet werden dürfen. Dort heißt es, dass ein angemessenes Hausgrundstück zum Schonvermögen gehört, wenn es von der hilfebedürftigen Person selbst oder von ihren Angehörigen bewohnt wird und auch nach deren Tod weiterhin von Angehörigen genutzt werden soll.

Die Beurteilung der „Angemessenheit“ richtet sich nach verschiedenen Kriterien, darunter:

  • Zahl der Bewohner,
  • besonderer Wohnbedarf (z. B. bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit),
  • Grundstücksgröße,
  • Hausgröße, Zuschnitt und Ausstattung,
  • sowie der Wert des Grundstücks einschließlich Wohngebäude.

In der Praxis gilt: Wird das Eigentum weiterhin durch Ehepartner oder Kinder bewohnt, fällt es in der Regel unter das Schonvermögen. Maßstäbe für die Größe variieren je nach Wohnlage (z. B. ca. 250 m² für Reihenhäuser bis zu 800 m² im ländlichen Raum). Die endgültige Entscheidung trifft jedoch stets das zuständige Sozialamt im Rahmen einer Einzelfallprüfung.

Darüber hinaus sieht das Sozialrecht vor, dass Schenkungen oder Übertragungen von Immobilien bis zu zehn Jahre rückwirkend berücksichtigt werden können (§ 528 BGB: Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers). Erst wenn eine Übertragung länger als zehn Jahre zurückliegt, kann das Sozialamt nicht mehr auf die Immobilie zugreifen.

Für Betroffene und Angehörige lohnt es sich daher, rechtzeitig rechtliche Beratung einzuholen (z. B. bei Fachanwälten für Sozialrecht oder über unabhängige Pflegestützpunkte)

Rundfunkbeitrag im Pflegeheim – Befreiung statt Kündigung

Grundsätzlich ist in Deutschland jeder Haushalt verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Für vollstationäre Pflegeheimbewohner gilt jedoch eine Ausnahme: Sie können sich gemäß § 4 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) von der Beitragspflicht befreien lassen. Wichtig: Es handelt sich dabei nicht um eine Kündigung, sondern um einen Befreiungsantrag beim Beitragsservice.

Für die Befreiung sind in der Regel drei Schritte notwendig:

Angabe der Kundennummer des Beitragsservice
Ausfüllen und Einreichen des Befreiungsantrags
Beifügen einer Bescheinigung der Pflegeeinrichtung als Nachweis der vollstationären Unterbringung

Weitere Informationen und die Antragsformulare stellt der Beitragsservice unter www.rundfunkbeitrag.de bereit.

Erstellt ein Angehöriger den Befreiuungsantrag, sollte er ebenfalls die Vollmacht des Pflegebedürftigen hinzufügen. In allen anderen Fällen reicht die eindeutige Unterschrift der zu pflegenden Person.

Wie man ein Umzugsunternehmen für Seniorenumzüge beauftragt und welche Zuschüsse die Pflegekasse bezahlt

Nachdem vor einem Umzug ins Pflegeheim viele organisatorische Punkte zu beachten sind, stellt die Beauftragung eines Umzugsunternehmens den letzten Schritt vor dem eigentlichen Umzug dar. Mit dem Umzug in eine Pflegeeinrichtung ist in der Regel verbunden, den Hausstand des Pflegebedürftigen radikal zu verkleinern. In den meisten Seniorenheimen ist der Platz für persönliche Gegenstände begrenzt. Dies impliziert, dass ein Großteil der Möbel und des Inventars verkauft oder verschenkt werden muss. Mit dem Pflegebedürftigen sollte gemeinsam entschieden werden, welche Gegenstände ihm persönlich wichtig sind. Ist er dement, sollten die Angehörigen überlegen, welche Gegenstände ihn an vergangene Zeiten erinnern. Erinnerungsstücke oder Erbstücke können einen ehrenwerten Platz im Pflegeheim erhalten. Sie können den Wechsel in die neue Umgebung erträglich gestalten.

Am Markt gibt es unterschiedliche Dienstleister, die spezielle Seniorenumzüge anbieten. Diese nutzen ihre Expertise, um den Umzug in ein Seniorenheim professionell zu realisieren. Neben dem eigentlichen Umzug von persönlichen Gegenständen organisieren sie, wie mit verbleibendem Mobiliar und Hausrat umgegangen wird. In vielen Fällen werden überzählige Schränke oder andere Gegenstände an karitative Organisationen weitergegeben. Abgewohntes Mobiliar wird darüber hinaus qualifiziert entsorgt. Zusätzlich übernimmt das Umzugsunternehmen weitere Serviceleistungen vor der Wohnungsübergabe.

Ein Seniorenumzug ist in der Regel mit einer Wohnungsrenovierung verknüpft. Während sich Angehörige und der Pflegebedürftige voll auf den Umzug in die Pflegeeinrichtung konzentrieren, kümmert sich der Dienstleister um die restlichen Arbeiten in Verbindung mit dem Umzug. Dieses Vorgehen entlastet Angehörige und Pflegebedürftige in dieser für sie außergewöhnlichen Situation.

Wie können Pflegebedürftige einen Zuschuss zum Umzug ins Pflegeheim erhalten?

Die Pflegeversicherung kann nach § 40 Abs. 4 SGB XI Zuschüsse für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gewähren. Darunter fallen in erster Linie bauliche Anpassungen in der bisherigen Wohnung, die ein selbstständiges Leben trotz Pflegebedürftigkeit ermöglichen sollen (z. B. Einbau einer barrierefreien Dusche).

Ein Rechtsanspruch auf Übernahme von Umzugskosten ist im Gesetz jedoch nicht ausdrücklich vorgesehen. In der Praxis erkennen manche Pflegekassen einen alternativlosen Umzug in eine Pflegeeinrichtung als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme“ an und übernehmen anteilig die Kosten – dies liegt aber im Ermessen der jeweiligen Pflegekasse. Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen sollten daher vorab einen Antrag stellen und sich die Entscheidung schriftlich bestätigen lassen.

Wer keinen positiven Bescheid erhält, kann die Umzugskosten ggf. steuerlich geltend machen. Sie zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 33 EStG) und können zusammen mit anderen pflegebedingten Ausgaben beim Finanzamt berücksichtigt werden.

Ummeldung bei der zuständigen Meldebehörde vollziehen

Ein wesentlicher Verwaltungsakt besteht in der Ummeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt. Generell gilt, dass Personen bei einem Wohnungswechsel verpflichtet sind, diesen beim Einwohnermeldeamt ihrer Stadt anzuzeigen. Eine Abmeldung bei einem Wohnortwechsel ist nicht notwendig. Die Information über die Ummeldung wird generell an das Meldeamt am ehemaligen Wohnort weitergeleitet.

Die Frist für eine Ummeldung nach einem Umzug beträgt auf Grundlage des § 17 des Bundesmeldegesetzes (BMG) 2 Wochen. Das Meldeamt informiert automatisch weitere Behörden über den neuen Wohnort des Pflegebedürftigen. Eine elektronische Ummeldung ist in den meisten Fällen nicht möglich, da die neue Adresse von Amts wegen umgehend auf dem Personalausweis dokumentiert wird. Können Senioren aufgrund ihrer körperlichen oder geistigen Verfassung nicht persönlich erscheinen, kann ein Bevollmächtigter bestimmt werden. Dieser benötigt zur rechtlich konformen An- oder Ummeldung:

Einen sorgfältig ausgefüllten Meldeschein des Pflegebedürftigen
Die Ausweisdokumente des Meldepflichtigen
Einzugsbestätigung der neuen Pflegeeinrichtung
Persönliche Ausweisdokumente
Hintergrundinformationen über den Meldepflichtigen und seinen Aufenthaltsort
Checkliste zur Ummeldung

Der Einfachheit halber ist es sinnvoll, einen Angehörigen mit der An- oder Ummeldung zu beauftragen. Dieser kann die Situation im Einwohnermeldeamt authentisch erklären und die Ummeldung vornehmen. Im gleichen Schritt kann er eine Einzugsbestätigung der Pflegeeinrichtung einreichen. Diese beweist, dass der pflegebedürftige Angehörige tatsächlich in der angegebenen Betreuungseinrichtung wohnt. Auch bei einem Umzug von einem zum anderen Pflegeheim ist eine Ummeldung generell notwendig.

Was ist bei einem Umzug von einem Pflegeheim in ein anderes zu beachten?

Der Umzug in ein Pflegeheim stellt für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine nachvollziehbar hohe Herausforderung dar. Nimmt im Lauf der Zeit die Pflegebedürftigkeit zu oder stellen sich andere Erkrankungen ein, kann der Wechsel des Pflegeheimes notwendig werden. Beispielsweise kann bei fortschreitender Demenz ein Pflegeheim mit Demenzschwerpunkt eine adäquate Alternative zu einer herkömmlichen Altenresidenz sein. Durch den Schwerpunkt auf Demenz ist es den Betreuern möglich, sich individueller um die Bewohner zu kümmern. Sie können diese bedarfsgerechter und erkrankungsspezifisch pflegen.

Beispiel: Demenzerkrankte Patienten mit besonderen Bedürfnissen

Vor allem für demenzkranke Bewohner ist es wichtig, eine Pflegeeinrichtung zu finden, die ihre besonderen Bedürfnisse befriedigt. In vielen Pflegeheimen bestehen nicht die personellen Kapazitäten, um sich ausreichend um demenzkranke Menschen zu kümmern. Die folgenden Fragen helfen betroffenen Angehörigen, eine passende Einrichtung zu finden und einen Umzug einzuleiten:

  • Inwiefern wird auf Demenzerkrankte und ihre eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit eingegangen?
  • Welcher allgemeine Ton herrscht in der Pflegeeinrichtung? Bemerken Angehörige Einfühlungsvermögen und Verständnis oder wirkt die Einrichtung eher unnahbar und kühl?
  • Gibt es speziell geschulte Mitarbeiter, die sich trotz fehlender Kooperationsbereitschaft der an Demenz erkrankten Bewohner Zeit nehmen und diese liebevoll behandeln?
  • Wie reagieren die Mitbewohner auf an Demenz erkrankte Bewohner?
  • Welchen Eindruck vermittelt die Heimleitung über die besondere Pflege und Unterbringung von am demenziellen Syndrom erkrankten Bewohnern?

Haben Angehörige nach intensiver Prüfung Anhaltspunkte dafür, dass das aktuelle Heim nicht ausreichend geeignet ist, sich um den Pflegebedürftigen zu kümmern, sollte ein Umzug erwogen werden. Auf der Internetseite „Wegweiser Demenz“ des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend finden Betroffene spezifische Informationen und Checklisten zur Wahl der besten Pflegeeinrichtung bei Demenz.

Praktische Erwägungen bei einem Umzug zwischen zwei Pflegeheimen

Die organisatorischen und finanziellen Herausforderungen bei einem Umzug von einem Pflegeheim in ein anderes ähneln dem erstmaligen Einzug in eine Pflegeeinrichtung. Nachdem die für die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen beste Pflegeeinrichtung eruiert wurde, muss die Finanzierung sichergestellt sein. Ist ein Pflegeplatz vorhanden, gilt es, vor allem die folgenden Punkte zu priorisieren:

Kündigung des alten Betreuungsplatzes vornehmen und Vertrag mit neuer Pflegeeinrichtung abschließen.
Umzugsunternehmen für Seniorenumzüge beauftragen.
Bei Bedarf Telefonanschluss kündigen oder ummelden.
Wichtige Vertragspartner wie Versicherungen, die Krankenkasse oder die Pflegeversicherung über die aktuelle Pflegeeinrichtung informieren.
Ummeldung des Pflegebedürftigen bei der zuständigen Meldestelle innerhalb von 2 Wochen nach erfolgtem Umzug. Wichtig: Bescheinigung der Heimleitung nicht vergessen!
Checkliste zum Umzugzwischen zwei Pflegeheimen

Der eigentliche Transport des Pflegebedürftigen wird anhängig vom Gesundheitszustand des Bewohners vom Fahrdienst der Pflegeeinrichtung oder durch einen Krankentransport vorgenommen. Die Kosten für die Beförderung übernimmt die Pflegekasse auf Antrag. Auf Basis von § 45 SGB XI kann der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro nach Anforderung für eine Überführungsfahrt eingesetzt werden. Über diesen Betrag hinaus besteht kein Rechtsanspruch auf einen Transport zwischen den Heimen. Ist ein Krankentransport aus medizinischen Gründen angezeigt und von einem Arzt bestätigt, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten in vollem Maße.

Tipp

Angehörige können bei einem anstehenden Umzug mit den jeweiligen Pflegeeinrichtungen besprechen, wie der Transport des Pflegebedürftigen am besten vorgenommen werden kann. Dies kann individualvertraglich geregelt werden, sodass keine oder geringe Kosten für den Betroffenen anfallen, falls die Pflegekasse nicht zahlt.

Checkliste: Umzug ins Pflegeheim

Die folgende Checkliste hilft Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, bei einem anstehenden Umzug in eine Pflegeeinrichtung priorisiert und professionell vorzugehen:

1. Vor dem Umzug ins Pflegeheim

Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad vom MD bestätigen lassen.
Finanzierung einer Pflegeeinrichtung umfangreich prüfen. Hierzu gehört bei Bedarf, Hilfe zur Pflege beim zuständigen Sozialamt zu beantragen und sich bei der Pflegekasse intensiv über Zuschüsse zu informieren. Gleichzeitig muss der Antrag auf Übernahme der Kosten für die vollstationäre Unterbringung abgegeben werden.
Wesentliche Unterlagen und Befunde zusammenstellen und dem Pflegeheim übergeben. Hierzu gehören unter anderem das Familienstammbuch, der Personalausweis, eine Patienten- oder Betreuungsverfügung, Informationen zur Bestattungsvorsorge und alle Informationen und Belege zum Gesundheitszustand
Kündigung der bestehenden Wohnung. Die 3-monatige Kündigungsfrist muss eingehalten werden. Es lohnt sich, mit dem Vermieter ein Sonderkündigungsrecht bei Pflegebedürftigkeit anzusprechen (kein Rechtsanspruch). Notwendige Reparaturen in der Wohnung sind umgehend vorzunehmen.
Wohnungsauflösung veranlassen: Wichtige Gegenstände bestimmen, die ins Pflegeheim mitgenommen werden (Heimleitung informieren). Hausrat verschenken, verkaufen oder an karitative Verbände übergeben.
Umzugsunternehmen auswählen, dass Seniorenumzüge anbietet. Kostenumfang und Termin für den Umzug festlegen. Antrag bei der Pflegekasse zur anteiligen Übernahme von Umzugskosten stellen.

2. Welche Stellen und Behörden informiert werden müssen:

HausbankDaueraufträge kündigen oder ändern, über neue Situation des Pflegebedürftigen informieren, unter Umständen Verfügungsberechtigung einrichten.
Behandelnder HausarztÜber Umzug informieren. Bitte um Ausfertigung eines Medikamentenplanes für das Pflegeheim und Information an die Pfleger im Heim. Klärung, wer ab sofort die hausärztliche Versorgung im Pflegeheim übernimmt.
VersicherungenUmfang der Versicherungen überprüfen und Hausratversicherung kündigen. Versicherungsunternehmen über neue Situation informieren und Rabatte bei Pflegebedürftigkeit anfragen.
GEZInformationen an den Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten und Beantragung der Freistellung.
Telefon und InternetTelefonanschluss und Kabelanschluss kündigen oder ummelden.
Ambulanter PflegedienstVertrag mit dem ambulanten Pflegedienst kündigen.
VersorgungsunternehmenMit dem Auszug aus der Wohnung in das Pflegeheim endet die Belieferung mit Strom, Wasser oder Fernwärme durch eine schriftliche Kündigung beim Versorger.
AbosZeitungsverlage, Vereine oder Mahlzeitendienste kündigen.
Anschrift meldenRentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie das Finanzamt über die neue Anschrift in Kenntnis setzen.

Wichtig

Ummeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt innerhalb der ersten zwei Wochen nach dem Umzug.

3. Welche Gegenstände für Pflegebedürftige wesentlich sind

Persönliche Gegenstände mit hohem Erinnerungswert.
Hochwertige, persönliche Bekleidung (nach Rücksprache mit der Heimleitung mit Namensschild zur besseren Wiedererkennung).
Lesebrille, Sonnenbrille und Zahnprothese.
Ein persönlicher Schrank, das eigene Bett (falls aus pflegerischer Sicht möglich) mit eigener Matratze sowie einen Sessel oder einen Stuhl.
Bilder, Fotoalben, Erinnerungsgegenstände.
Eigener Fernseher, Radio oder andere elektronische Geräte.
Im betreuten Wohnen: Eigenes Geschirr, eigene Elektrogeräte für die Küche wie z. B. Waschmaschine oder Trockner.

4. Wer bei Fragen zum Umzug ins Altenheim Beratungsleistungen anbietet

Pflegekasse oder Pflegeversicherung
Die gesetzliche Krankenkasse
Die Heimleitung
Pflegestützpunkte, die von den Kranken- und Pflegekassen auf Initiative eines Bundeslandes eingerichtet werden. Sie bieten Angehörigen oder Pflegebedürftigen eine individuelle Beratung und Unterstützung. Regionale Pflegestützpunkte können über die zuständige Pflegekasse oder im Internet problemlos gefunden werden
Spezialisierte Beratungsportale im Internet

Zusammenfassung und Fazit: Umzug ins Pflegeheim

Der Umzug in ein Pflegeheim muss gut geplant sein. Neben den emotionalen Herausforderungen müssen vor allem die finanziellen Rahmenbedingungen und Belastungen kompetent kalkuliert werden. Angehörige haben in dieser Hinsicht eine besondere Verantwortung. Als Teil der Familie sorgen sie sich um die Unterbringung und das Wohlergehen ihrer Eltern oder Geschwister. In vielen Fällen haben sie bisher die Pflege zu Hause übernommen und wurden zusätzlich von einem Pflegedienst unterstützt. Trotz der Entlastung durch den Umzug ins Pflegeheim plagen Angehörige in manchen Fällen Selbstzweifel und Ängste.

Gleichzeitig stehen sie in der Pflicht, die notwendigen finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten bei einem Umzug in eine Pflegeeinrichtung zu klären. Angefangen vom Schließen eines Betreuungsvertrags und der Finanzierung des Pflegeplatzes bis zur Kündigung der bisherigen Wohnung ist vieles zu bedenken. In dieser Situation sind Angehörige und Pflegebedürftige auf Hilfe angewiesen. Spezialisierte Umzugsunternehmen, die Seniorenumzüge anbieten, können sich professionell der ehemaligen Wohnung und dem Hausstand annehmen. Das Sozialamt, die Pflegeversicherung und die Heimleitung können bei der Beantragung von Zuschüssen ebenso behilflich sein, wie die örtlichen Pflegestützpunkte. Auch die Heimleitung kann hilfreich sein, um dem neuen Bewohner und seinen Angehörigen ein sicheres Gefühl zu vermitteln.

Jegliche Form der Unterstützung des Pflegebedürftigen ist wichtig, damit sich dieser trotz des neuen Umfelds schnell geboren und angenommen fühlt. Rückschläge sind hierbei ebenso normal, wie anfängliche Traurigkeit oder Niedergeschlagenheit. Persönliche Gegenstände und der Besuch der Freunde und Angehörigen kann Pflegebedürftige darin unterstützen, ihr verändertes Umfeld anzunehmen. In diesem Fall werden sie sich im Pflegeheim gut integrieren und neue Freunde finden. Sie können die Vorzüge der Pflegeeinrichtung genießen. Gleichzeitig können sie professionell und medizinisch kompetent gepflegt werden. Wird ein Umzug ins Pflegeheim mit Bedacht und Klarheit geplant, ist dies zielführend. Auf diese Weise wird es gelingen, einen würdevollen und individuellen Umzug in ein Pflegeheim für pflegebedürftige Menschen zu realisieren.