
- Das Wichtigste in Kürze
- Was definiert die Kurzzeitpflege?
- Was sind die häufigsten Gründe für eine Kurzzeitpflege?
- Dauer der Kurzzeitpflege: Wie viele Tage bekommen Sie von der Pflegekasse bezahlt?
- Was sind Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege?
- Neuregelung 2025: Gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
- Wie setzen sich die Kosten der Kurzzeitpflege zusammen?
- Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Kurzzeitpflege?
- Die Pflegeeinrichtung muss für die Kurzzeitpflege zugelassen sein
- Wo bekommen Sie Hilfe zum Thema Kurzzeitpflege?
Wenn die Pflege zu Hause plötzlich nicht mehr ausreicht, springt die Kurzzeitpflege ein: Sie ermöglicht eine befristete, stationäre Betreuung in einer Pflegeeinrichtung – sei es nach einem Krankenhausaufenthalt, bei unerwarteter Pflegebedürftigkeit oder zur Entlastung der Angehörigen. Doch wie lange dürfen Sie Kurzzeitpflege nutzen und welche Kosten übernimmt die Pflegekasse? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zu Dauer, Voraussetzungen und Kosten der Kurzzeitpflege.
Das Wichtigste in Kürze
- Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende stationäre Betreuung, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist, z. B. nach Krankenhausaufenthalten, bei plötzlicher Pflegebedürftigkeit oder zur Entlastung pflegender Angehöriger.
- Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für bis zu 56 Tage (8 Wochen) pro Jahr, wobei seit 2025 ein gemeinsames Budget von 3.539 Euro für Kurzzeit- und Verhinderungspflege gilt; Pflegegrad 2 bis 5 sind anspruchsberechtigt.
- Eigenanteile entstehen für Unterkunft und Verpflegung, während die Pflegekosten von der Pflegeversicherung bezahlt werden; Mehrkosten bei längeren Aufenthalten müssen selbst getragen werden.
- Voraussetzungen für Kurzzeitpflege sind unter anderem eine festgestellte Pflegebedürftigkeit mit mindestens Pflegegrad 2 und eine mindestens zweijährige Versicherungszeit; die Pflegeeinrichtung muss für Kurzzeitpflege zugelassen sein
Was definiert die Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege bezeichnet die vorübergehende Unterbringung und Versorgung einer pflegebedürftigen Person in einer stationären Einrichtung, etwa in einem Pflegeheim. Sie kommt dann zum Einsatz, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht möglich ist – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer Krisensituation. Im Unterschied zur Verhinderungspflege, die auch im häuslichen Umfeld stattfinden kann, erfolgt Kurzzeitpflege immer stationär.
Was sind die häufigsten Gründe für eine Kurzzeitpflege?
- Krankenhausaufenthalt: Die Zeit nach einem Krankenhausaufenthalt ist der wohl häufigste Grund für die Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege. Wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich der Pflegebedürftige nach einem Krankenhausaufenthalt selbst versorgen kann und die Versorgung Angehörige überfordern würde, sind Pflegebedürftigen in einer Pflegeeinrichtung besser aufgehoben. Dort werden sie von professionellem Personal betreut und bekommen alles was sie benötigen.
- Überbrückung und Testphase: Wenn ein Heimaufenthalt geplant ist, aber noch kein Platz für den Pflegebedürftigen gefunden wurde, dann kann die Kurzzeitpflege zur Überbrückung genutzt werden. Um auf der Suche nach einem Platz in einem Pflegeheim eine Pflegeeinrichtung zu testen, ist die Kurzzeitpflege ebenfalls geeignet. Durch den kurzen Aufenthalt bekommen Angehörige und Pflegebedürftiger einen guten Einblick, wie das Betreuungsangebot in einer Einrichtung ist und können anschließend entscheiden, ob sie diese Einrichtung wählen oder lieber eine andere.
- Unfall oder Verschlechterung einer Krankheit: Wenn sich eine bestehende Krankheit unerwartet verschlechtert, kann ebenfalls eine Kurzzeitpflege nötig sein. Auch ein Unfall kann eine engmaschige Betreuung nötig machen, sodass lieber auf eine Kurzzeitpflege durch geschultes Personal zurückgegriffen wird, als die Angehörigen damit zu belasten.
- Plötzliche Pflegebedürftigkeit: Wenn Personen ganz plötzlich pflegebedürftig werden, kann es etwas dauern, bis die Wohnung so umgebaut ist, dass sie für die häusliche Pflege geeignet ist. Um diese Zeit zu überbrücken, gibt es die Möglichkeit, jemanden solange mit einer Kurzzeitpflege zu versorgen, bis zu Hause alles bereit ist.
- Auszeit für Pflegeperson: Wenn Sie als Angehöriger kurzzeitig nicht in der Lage sind, Ihrer Pflegetätigkeit nachzukommen, kann eine Kurzzeitpflege beantragt werden. Gründe dafür sind zum Beispiel eine Reha, der Sie selber nachgehen, eine zu hohe körperliche oder psychische Belastung durch die Pflege oder eine andere Krisensituation.
Dauer der Kurzzeitpflege: Wie viele Tage bekommen Sie von der Pflegekasse bezahlt?
Der Anspruch auf die Kostenübernahme der Kurzzeitpflege liegt bei 56 Tagen beziehungsweise acht Wochen pro Kalenderjahr. Die Unterstützung der Pflegekasse ist für diesen Zeitraum gewährleistet, wenn Sie einen entsprechenden Antrag stellen und die Kurzzeitpflege begründen können. Nicht alle Pflegegrade haben Anspruch auf die Übernahme der Kosten bei einer Kurzzeitpflege, nur:
Menschen, die durch einen Unfall oder eine Krankheit unerwartet pflegebedürftig sind
Was sind Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege?
Um Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Vorversicherungszeit muss erfüllt sein (mindestens zwei Jahre Beitragseinzahlungen in die Pflegeversicherung in den letzten zwei Jahren).
- Die Pflegebedürftigkeit muss bereits festgestellt sein.
- Sie muss mindestens bei Pflegegrad 2 liegen oder plötzlich eingetreten sein.
Neuregelung 2025: Gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Zum 1. Juli 2025 wurde für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt. Dieser Betrag ersetzt die bisherigen Einzelbudgets und lässt sich flexibel für beide Leistungen einsetzen – unabhängig vom Pflegegrad.
Die maximale Anspruchsdauer liegt bei jeweils bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr. Bei stationärer Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegeversicherung die pflegebedingten Kosten bis zur Höhe des verfügbaren Budgets. Das Pflegegeld wird während der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen zur Hälfte weitergezahlt.
Wie setzen sich die Kosten der Kurzzeitpflege zusammen?
Die Kosten, die für die Kurzzeitpflege anfallen, verteilen sich auf:
- Unterbringung
- Verpflegung
- Pflegekosten (u.a. Behandlungspflege)
- Investitionen (damit sind Investitionen gemeint, die das Pflegeheim für die Aufrechterhaltung des Heimbetriebs leisten muss)
Wie hoch ist der Eigenanteil bei der Kurzzeitpflege?
Von den Leistungszuschüssen bzw. dem Entlastungsbetrag der Pflegekasse werden nur die Pflegekosten bezahlt. Die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung müssen Pflegebedürftige selber tragen. Dieser Anteil ist ihr Eigenanteil und wird zusammen mit der Pflegekasse ermittelt. Er kann auch mit dem Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat ergänzt werden.
Wenn die Kurzzeitpflege für mehr als acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden soll, müssen die Kosten für die Zeit darüber hinaus laut SGB selber getragen werden – nicht nur die Kosten für Verpflegung und Unterkunft, sondern auch die im vorherigen Leistungsbetrag enthaltenen Pflegekosten für Behandlungspflege und generelle Pflege.
Die Pflegeeinrichtung muss für die Kurzzeitpflege zugelassen sein
Die gewählte Pflegeeinrichtung muss auch offiziell für die Kurzzeitpflege zugelassen sein, andernfalls werden die Leistungen nicht von der Pflegekasse übernommen. Ausnahmen sind eine Behinderung des Pflegebedürftigen, die eine Unterbringung in einer anderen Einrichtung nötig machen und wenn die Pflegeperson selber stationär betreut werden muss, wie zum Beispiel in einer Reha.
In einem solchen Fall kann der pflegebedürftige Angehörige dann in derselben Einrichtung oder einer benachbarten Einrichtung untergebracht werden, auch wenn diese nicht für die Kurzzeitpflege zugelassen ist.
Wo bekommen Sie Hilfe zum Thema Kurzzeitpflege?
Hilfe beim Thema Kurzzeitpflege bekommen Angehörige und Pflegebedürftige zum Beispiel bei den Pflegekassen, beim Krankenhaus-Sozialdienst sowie bei den Pflegestützpunkten. Sie informieren über Pflegeleistungen, geben Übersichten über für die Kurzzeitpflege zugelassene Pflegeeinrichtungen, vermitteln wertvolle Kontakte und helfen bei dem Antrag für den Leistungsbetrag.