Verhinderungspflege und Pflegegrade: Alles, was pflegende Angehörige wissen müssen

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Inhaltsverzeichnis

Da mit der Pflege eines Angehörigen stets eine gewisse zusätzliche körperliche und geistige Belastung verbunden ist, ist der Wunsch nach etwas Pause von den Verantwortlichkeiten der Pflege durchaus nachvollziehbar. Die Verhinderungspflege, von manchen Pflegekassen auch als Ersatzpflege bezeichnet, ermöglicht genau das: Eine Ersatzpflegeperson übernimmt vorübergehend die Pflege und sorgt dafür, dass Ihr Angehöriger weiterhin gut versorgt ist.

Wir von PPM zeigen Ihnen, ab welchem Pflegegrad Sie Anspruch auf Verhinderungspflege haben, welche Neuerungen ab Juli 2025 gelten, wie die Pflegegrade eingestuft werden und welche Leistungen Ihnen und Ihren Angehörigen zustehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anspruch auf Verhinderungspflege: Ab Pflegegrad 2 besteht Anspruch auf Verhinderungspflege; Voraussetzungen sind die Einstufung durch Gutachter des medizinischen Dienstes (gesetzlich Versicherte) oder MEDICPROOF (Privatpatienten). Pflegegrad 1 erhält stattdessen einen Entlastungsbeitrag von bis zu 131 Euro pro Monat.
  • Neuerungen ab Juli 2025: Das Budget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege beträgt bis zu 3.539 Euro Jahresbetrag pro Kalenderjahr, der Antrag vorab entfällt, nahe Angehörige können bis zum Doppelten des Pflegegeldes angerechnet werden, und die Anspruchstage steigen auf 56 Tage pro Jahr.
  • Einstufung der Pflegegrade: Gutachter bewerten Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Therapie-Unterstützung sowie Alltag und soziale Kontakte. Pflegegrad 2–5 richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung (27–100 Punkte).
  • Unterstützung bei Pflegegrad 1 & private Pflegeversicherung: Pflegegrad 1 umfasst Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter und Haushaltshilfen. Private Pflegeversicherung kann zusätzliche Kurzzeitpflegezeiten ermöglichen und die Angehörigen entlasten.

Ab welchem Pflegegrade gibt es Verhinderungspflege?

Der Pflegegrad 1 wird bei leichten Einschränkungen der Selbstständigkeit vergeben. Betroffene sind meist körperlich und geistig noch weitgehend fit und beweglich. Einen Anspruch auf Verhinderungspflege gibt es in diesem Pflegegrad nicht. Erst ab Pflegegrad 2 übernehmen die Kassen die Kosten für Verhinderungspflege.

Durch die Abschaffung der Pflegestufen stiegen Personen aus Pflegestufe 0 und 1 automatisch in Pflegegrad 2 auf. Damit können Pflegende von weniger bedürftigen Menschen ebenfalls auf Antrag die Kostenerstattung erhalten. Die Einstufung in den Pflegegrad nimmt bei gesetzlich Versicherten ein Gutachter des MD vor. Bei Privatpatienten ist MEDICPROOF zuständig. 

Wichtig ist, dass im Fall einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes der zu pflegenden Person ein Antrag auf Verschlimmerung gestellt werden kann. In diesem Fall erfolgt eine erneute Untersuchung und unter Umständen auch eine neue Einstufung. 

Die wichtigsten Änderungen bei der Verhinderungspflege: Mehr Budget, mehr Flexibilität:

Seit dem 01.07.2025 gelten wichtige Neuerungen für alle Personen mit Anspruch auf Verhinderungspflege:

  • Höheres Budget: Für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege stehen künftig insgesamt bis zu 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung (bisher 2.418 Euro). Der Betrag lässt sich flexibel für beide Leistungen nutzen – also komplett für Verhinderungspflege oder vollständig für Kurzzeitpflege.
  • Kein Pflichtantrag im Vorfeld: Das Gesetz stellt ausdrücklich klar: Ein Antrag vor Beginn der Verhinderungspflege ist nicht erforderlich. Auch wenn Krankenkassen dies bislang oft verlangt haben, genügt künftig die Abrechnung im Nachhinein.
  • Vergütung bei nahen Angehörigen: Übernehmen enge Verwandte bis zum zweiten Grad oder Personen aus dem gleichen Haushalt die Verhinderungspflege, können bis zum Zweifachen des monatlichen Pflegegeldes angerechnet werden (statt wie bisher nur das 1,5-Fache). Das restliche Budget lässt sich für nachgewiesene Fahrtkosten, Verdienstausfall oder den Einsatz nicht verwandter Betreuungspersonen einsetzen.
  • Wegfall der Vorpflegezeit: Die bisher notwendige sechsmonatige Pflegezeit, bevor erstmals Verhinderungspflege genutzt werden durfte, entfällt vollständig.
  • Mehr Anspruchstage: Verhinderungspflege kann künftig an bis zu 56 Tagen im Jahr (8 Wochen) genutzt werden – statt bisher 42 Tagen (6 Wochen).

Bis Ende Juni 2025 galt noch die bisherige Regelung: Für die Verhinderungspflege standen jährlich 1.685 Euro bereit. Zusätzlich konnte ein Teil des Budgets der Kurzzeitpflege – maximal 806 Euro – dafür genutzt werden. Insgesamt ergab sich damit ein mögliches Gesamtvolumen von bis zu 2.491 Euro pro Jahr für Verhinderungspflege.

Praxisbeispiel

Familie Meier pflegt ihre 78-jährige Mutter, die Pflegegrad 3 hat. Herr Meier arbeitet Vollzeit, seine Frau kümmert sich vormittags um die Mutter. Für zwei Wochen im Sommer möchte Frau Meier eine Reise antreten. Die Familie beantragt Verhinderungspflege und engagiert eine qualifizierte Betreuungskraft. Diese übernimmt alle notwendigen Aufgaben wie Körperpflege, Medikamentengabe und Begleitung zu Arztterminen. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 3.539 Euro pro Jahr, und das Pflegegeld wird anteilig angerechnet. So kann Frau Meier ohne Sorgen verreisen, während ihre Mutter weiterhin bestens versorgt ist.

Die neuen Regelungen bringen also spürbare Verbesserungen für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 mit sich. Um diese Leistungen nutzen zu können, ist es jedoch wichtig zu verstehen, wie die Einstufung in die einzelnen Pflegegrade erfolgt.

Wie erfolgt die Einstufung in den Pflegegrad?

Die Gutachter berücksichtigen folgende Kriterien:

Mobilität

Es geht darum, inwieweit sich der Pflegebedürftige im eigenen Hause noch fortbewegen kann. Kann er noch selbständig Treppen steigen, ist er auf einen Rollstuhl, auf Krücken oder einen Treppenlift angewiesen?

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Hierbei wird geprüft, ob sich der Betreffende örtlich und zeitlich orientieren kann und zur selbstständigen Entscheidungsfindung in der Lage ist. Es wird darauf geachtet, ob eine Gesprächsführung möglich ist und der Pflegebedürftige zur Mitteilung seiner Bedürfnisse fähig ist. 

Verhalten und Psyche

Hier liegt der Fokus auf nächtlicher Unruhe und möglichen Störungen der Motorik. Liegt ein aggressives oder ängstliches Verhalten vor und benötigt der Betreffende diesbezüglich Hilfe im Alltag?

Selbstversorgung

Ein wichtiger Punkt ist die Selbstversorgung des Hilfsbedürftigen. Es geht darum, ob dieser sich selbstständig waschen und an- und auskleiden kann. Ob eine Betreuung bei Zubereitung von Essen und Trinken notwendig ist, fällt ebenso in diesen Bereich. 

Bewältigung und Umgang mit den Anforderungen von Krankheit und Therapie

Hier wird überprüft, ob eine Pflegekraft notwendig ist, um den Pflegebedürftigen bei der Einnahme von Medikamenten, Infusionen oder Sauerstoff zu unterstützen.

Alltag und soziale Kontakte

Dieser Punkt umfasst die Frage, ob sich der Betroffene im häuslichen Umfeld zu beschäftigen weiß. Darunter fallen die Fragen, ob er Hobbys nachgeht und soziale Kontakte zu Nachbarn, Freunden oder Verwandten pflegt.

So wird der Pflegegrad bestimmt

Nach Überprüfung dieser einzelnen Pflegegrad-Module werden Punkte vergeben. Für jeden einzelnen Grad ist eine bestimmte Punktespanne vorgesehen. Mit steigender Punktezahl erhöht sich der Pflegegrad. Wie die Einstufung erfolgt, wird im Folgenden näher definiert.

Pflegegrade 2 bis 5 und Verhinderungspflege: Anspruch und Einstufung

Einstufung in Pflegegrad 2

Eine Einstufung in Pflegegrad 2 erfolgt, wenn der Gutachter eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit feststellt. Dafür müssen im Begutachtungsverfahren 27 bis 47,5 Punkte erreicht werden.

Tipp: Neue Antragsteller werden begutachtet, während Personen mit den früheren Pflegestufen 0 oder 1 automatisch in den Pflegegrad 2 übergeleitet wurden.

Einstufung in Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 wird vergeben, wenn eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vorliegt und der Gutachter 47,5 bis 69 Punkte feststellt.

Einstufung in Pflegegrad 4

Pflegegrad 4 setzt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit voraus. Die Begutachtung muss 70 bis 89 Punkte ergeben.

Einstufung in Pflegegrad 5

Pflegegrad 5 gilt für Personen mit schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit, die einen außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand benötigen (90 bis 100 Punkte).

Hinweis

Die Höhe der Erstattung bei der Verhinderungspflege hängt davon ab, wer die Betreuung übernimmt. Wie zuvor erwähnt gilt für nahe Angehörige eine Begrenzung auf das Doppelte des Pflegegeldes, bei entfernteren Verwandten, Freunden oder ambulanten Diensten bis zu 3.539 Euro pro Jahr, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist die Belastung der Angehörigen besonders hoch, oft ist ein ambulanter Pflegedienst nötig. Einen detaillierten Überblick zu den Leistungen in den einzelnen Pflegegraden finden Sie in unserem Artikel zur Pflegevertretung.

Welche Leistungen werden bei Pflegegrad 1 gewährt?

Während Verhinderungspflege erst ab Pflegegrad 2 möglich ist, erhalten Menschen mit Pflegegrad 1 andere Unterstützungsleistungen. So leistet die Pflegekasse in einem solchen Fall einen Entlastungsbeitrag von maximal 131 Euro im Monat, um die Pflegeperson zu entlasten. Durch diesen Entlastungsbeitrag soll die zu pflegende Person in die Lage versetzt werden, die folgenden Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen:

  • Teilnahme an einer Betreuungsgruppe für leicht Pflegebedürftige. Die Person erhält eine gezielte geistige und körperliche Aktivierung, die dazu beitragen kann, einen möglichen geistigen und körperlichen Abbau, dem viele ältere Menschen mit bestimmten Einschränkungen oft schnell ausgesetzt sind, zu verlangsamen oder weitgehend zu verhindern.
  • einen Alltagsbegleiter für Gespräche, als Unterstützung für Besuche beim Amt, für Spaziergänge oder eine Einkaufshilfe
  • eine Haushaltshilfe, die beim Putzen, dem Abwasch oder anderen beschwerlichen Hausarbeiten wie dem Waschen von Gardinen oder dem Fensterputzen hilft

Allein durch diese Leistung werden Angehörige, die vorher diese Formen der Pflege womöglich zur Gänze selbst übernommen haben, stark entlastet. Insofern kann sich ein Antrag auf Erteilung eines Pflegegrades auch schon bei kleineren Einschränkungen lohnen.

Tipp

Alte Pflegestufen wurden nicht in den Pflegegrad 1 umgewandelt. Eine Neubeantragung ist erforderlich. Das Gutachten des medizinischen Dienstes oder MEDICPROOF muss 12,5 Punkte ergeben, um den Pflegegrad 1 zu erhalten.

Was bringt in einer solchen Situation eine Pflegeversicherung?

Tatsächlich kann eine frühzeitig abgeschlossene Pflegeversicherung für weitere Entlastung der Pflegeperson aber auch der zu pflegenden Person führen. Denn die Leistungen der Pflegekasse aus der Ersatzpflege und der Kurzzeitpflege zusammengenommen, reichen oftmals gerade mal aus, um der Pflegeperson einen klassischen Jahresurlaub zu ermöglichen. Doch gerade Angehörige, die einen nahen Verwandten wie zum Beispiel die eigenen Eltern pflegen, sind dadurch im Alltag oftmals besonders belastet. Die zusätzlichen Leistungen aus einer privaten Pflegeversicherung können Sie nutzen, um weitere Kurzzeitpflegezeiten in einer stationären Pflegeeinrichtung im Jahr zu ermöglichen.