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Checklisten, Muster-vorlagen, Arbeitshilfen
Die Situation: Eine Mitarbeiterin hatte eine demenziell veränderte Bewohnerin geohrfeigt, weil diese sie bespuckt hatte. Hierfür gab es mehrere Zeugen. Hierauf sprach die Einrichtungsleitung sofort die fristlose Kündigung aus. Die Mitarbeiterin klagte beim Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung und gewann den Prozess.
Die meisten fristlosen Kündigungen müssen zurückgenommen werden
Damit Ihre Einrichtungsleitung einem Mitarbeiter die fristlose Kündigung aussprechen kann, ist Ihre gründliche Vorarbeit erforderlich. Denn selbst in scheinbar eindeutigen Situationen hat der gekündigte Mitarbeiter wie im Beispiel meiner Kollegin bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit einer Kündigungsschutzklage gute Erfolgschancen.
Fristlose Kündigungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sie sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter § 626 beschrieben.
In der Übersicht finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Kriterien mit entsprechenden Beispielen.
Kriterien für die fristlose Kündigung einer Pflegekraft
Tipp: Protokollieren Sie gravierende Vorfälle
Protokollieren Sie grundsätzlich jedes Kritikgespräch, selbst, wenn Sie sicher sind, dass der Mitarbeiter sein Verhalten aufgrund Ihrer Hinweise ändern wird. Diese schriftlichen Nachweise können eine Kündigung untermauern.
Denn gravierende Kündigungsgründe zeichnen sich meist schon durch kleinere Vorkommnisse im Vorfeld an. Eine fristlose Kündigung hat größere Chancen, wenn Sie deren Gründe belegen können. Vor allem, wenn Sie aufzeigen, dass Sie Ihrem Mitarbeiter Gelegenheit gegeben haben, sein Verhalten zu verändern.
Fazit: Eine fristlose Kündigung hat gravierende Folgen
Die fristlose Kündigung hat für Ihren Mitarbeiter gravierende Folgen: Er wird sofort arbeitslos und erhält beim Arbeitsamt möglicherweise eine Sperrfrist. Überlegen Sie daher genau, ob Ihre Kündigung alle Kriterien erfüllt. Ansonsten hat sie bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kaum Chancen.
Weitere Informationen zum Thema Recht finden Sie in Rechtssicher handeln in der Pflege.
Herausgeber: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
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