Pflegegrad 2 (2025): Leistungen, Praxis, neue Regeln

Was PDL und Pflegende jetzt beachten müssen
Ein gepflegtes Seniorenpaar ist bei gutem Wetter draußen. Die lächeln sich an. Der Herr hat einen Rollator.
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Inhaltsverzeichnis

Kurzfassung für Eilige

Pflegegeld PG 2: 347 € / Monat.

Pflegesachleistungen PG 2: bis 796 € / Monat.

Entlastungsbetrag: 131 € / Monat.

Neues gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege seit 1. Juli 2025: bis 3.539 € flexibel kombinierbar (PG 2–5).

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € / Monat.

Wohnumfeldverbesserung: bis 4.180 € je Maßnahme.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium (BMG).

Was bedeutet Pflegegrad 2 – und wie wird er ermittelt?

Pflegegrad 2 steht für „erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“. Der Medizinische Dienst (MD) ermittelt den Pflegegrad per Neuem Begutachtungsinstrument (NBA) in 6 Modulen (Mobilität, kognitive/kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen/psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits-/therapiespezifischen Anforderungen, Gestaltung des Alltagslebens & sozialer Kontakte). Bewertet wird der Grad der Selbstständigkeit, nicht Minutenpflege.

Pflegegrad 2 wird auf Grundlage eines Punktesystems bei einem Gesamtwert von 27 bis <47 Punkten vergeben.

Leistungen 2025 bei Pflegegrad 2 (amtliche Beträge)

Laut BMG-Übersicht (Stand: 22.07.2025) gelten bundesweit u. a. folgende Beträge:

Pflegegeld (häusliche Pflege durch Angehörige): 347 €/Monat.
Pflegesachleistungen (ambulanter Pflegedienst): bis 796 €/Monat.
Kombinationsleistung möglichanteiliges Pflegegeld + Sachleistung
Entlastungsbetrag:131 €/Monat (für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag etc.).
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 €/Monat; technische Hilfsmittel leihweise, ggf. Zuzahlung 10 %, max. 25 € je Hilfsmittel.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: bis 4.180 € je Maßnahme (bis 16.720 €, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen).
Teilstationär (Tages-/Nachtpflege): bis 721 €/Monat.
Vollstationär (heim):805 €/Monat Pflegeaufwendungen (zzgl. EEE, Zuschläge nach Verweildauer).

Wichtig und neu (seit 1.7.2025)

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind in einem „Gemeinsamen Jahresbetrag“ von bis zu 3.539 € zusammengeführt – flexibel nutzbar für PG 2–5 (bisherige Trennung entfällt). Im Kalenderjahr 2025 werden bereits verbrauchte Beträge angerechnet.

Mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag vereinfachen wir den Zugang und ermöglichen pflegebedürftigen Menschen und ihren Pflegenden, flexibel zwischen Leistungen der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege zu wählen […].“ – Bundesgesundheitsministerin Nina Warken.

Was PDL konkret prüfen und steuern sollte

Vor der Einsatzplanung (Fallaufnahme)

Kombi-Quote festlegen (6-Monats-Bindung):Ziel-Sachleistung/Monat für PG 2 = 796 € × gewünschter Sachleistungs-Anteil.→ das ist euer „Budget“ für Tourenplanung.
Leistungen trennen:pflegerische Tätigkeiten über Sachleistung (SGB XI) einplanen; haushaltsnahe/Alltagsunterstützung möglichst über Entlastungsbetrag (131 €/Monat) oder anerkannte Angebote nach § 45b steuern.So bleibt Sachleistungsbudget für Pflege „frei“.
Jahresereignisse abfragen: Urlaube/Krankheitsrisiken der AngehörigenGemeinsamer Jahresbetrag (3.539 €) für Verhinderungs-/Kurzzeitpflege blocken.

In der Tour- und Leistungsgestaltung (operativ)

Zeit-und-Budget-Matching:

Für jeden Fall die geplanten Einsätze in €-Wert hochrechnen und mit dem Sachleistungsziel abgleichen (z. B. 65 % von 796 € = 517 € Ziel).

Wenn geplanter €-Wert > Ziel: haushaltsnahe Anteile in § 45b auslagern oder Frequenz/Leistungszuschnitt anpassen.

Wenn < Ziel: Restbudget für gezielte Entlastung (z. B. zusätzliche Duschhilfe, Sturzprävention) nutzen.

Aufgaben sauber splitten:

Beispiel: Morgens 1× Grundpflege (SGB XI, Sachleistung), nachmittags 1× Spaziergang/Einkauf (§ 45b, Abrechnung über anerkannten Anbieter).

Das verhindert, dass „Alltagsbegleitung“ euer Sachleistungsbudget „auffrisst“.

Skill-Mix & Wegezeiten:

Körpernahe Pflege → examiniert/qualifiziert; hauswirtschaftlich/Betreuung → § 45b-Team. Touren so clustern, dass Wegezeiten niedrig bleiben und die Sachleistung je Minute nicht „verwässert“ wird.

Tagespflege prüfen:

Bei PG 2 bis 721 €/Monat zusätzlich möglich. Entlastet Touren (z. B. weniger Betreuungsfahrten), stabilisiert Tagesstruktur.

Nachtbedarf individuell (keine starre Regel):

Nur einplanen, wenn Bedarf (Inkontinenzmanagement, Lagerung, Angst). Pauschale „Nacht-einmal“-Aussagen vermeiden.

Monatliche Steuerung (PDL-Dashboard)

  • Kern-KPIs pro Fall:
    • Sachleistungs-Nutzung (tatsächlich abgerechnet / 796 €) in %
    • Auszahlbares Pflegegeld (automatisch aus Kombi-Quote)
    • § 45b-Nutzung (0–131 €)
    • Rest Gemeinsamer Jahresbetrag (Start 3.539 €, Abtrag in € und Tagen)
  • Ampellogik:
    • Grün: 90–105 % des Ziel-Sachleistungswerts
    • Gelb: < 85 % (Unterversorgung/Churn-Risiko) oder > 110 % (droht Null-Pflegegeld)
    • Rot: § 45b ungenutzt, obwohl Betreuungs-/Haushaltsbedarf dokumentiert ist
  • Abgleich mit Doku/NBA:

    Maßnahmen jeweils einem NBA-Modul zuordnen (Mobilität, Selbstversorgung, kognitiv etc.). So lässt sich Bedarf gegenüber MD plausibel belegen und Touren bleiben prüffest.

Konkretes Beispiel bei Pflegegrad 2

Familie will 50 % Kombi für 6 Monate.

Ziel Sachleistung/Monat: 796 € × 0,5 = 398 €

Ziel Pflegegeld: 347 € × 0,5 = 173,50 €

Tourenplanung:

Mo/Fr Grundpflege & Medikation (SGB XI) ≈ 2×/Woche → Monatswert ~ 360–400 €

Di/Do Einkauf/Spaziergang via § 45b (nicht als Sachleistung)

1×/Woche Tagespflege (aus Tagespflege-Topf)

Ergebnis: Sachleistungsziel ≈ getroffen, Pflegegeld bleibt erhalten, Angehörige entlastet, Tagesstruktur gesichert.

Beispiel für die Verhaltensweise einer Person bei Pflegegrad 2

Der Pflegegrad 2 gilt für Personen, die die Grundpflege und anderweitige Tätigkeiten im Alltag nicht komplett selbstständig ausführen können.

Wie viel Unterstützung eine pflegebedürftige Person benötigt, hängt von der eingeschränkten Alltagskompetenz ab. Sie macht sich wie folgt bemerkbar:

  • unkontrolliertes Verlassen oder Weglaufen aus dem Wohnraum
  • Herbeiführen einer gefährdenden Situation, in der die Person selbst und andere einer Gefahr ausgesetzt sind
  • nicht mehr fähig, sich selbst zu versorgen
  • Störung des Tag-Nacht-Rhythmus
  • unfähig, sich angemessen zu verhalten und Gefühle oder Bedürfnisse auszudrücken
  • aggressives Verhalten

Pflegegrad 2: Welche Betreuungsmaßnahmen sollten Sie bieten?

Die Pflege von Personen auf diesem Pflegegrad implizieren einen höheren Betreuungsaufwand in den Bereichen Mobilität, Selbstversorgung, Gestaltung des Alltagslebens und Pflege sozialer Kontakte, beim Umgang mit krankheits- oder therapiespezifischen Anforderungen sowie Unterstützung bei ihren kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten und bei bestimmten Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen. Grund für die stärkere Betreuung sind Beeinträchtigungen in diesen Bereichen. Diese werden als Kriterien für die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) herangezogen.

Pflegemaßnahmen bei Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz

Die eingeschränkte Alltagskompetenz trifft auf Menschen zu, die unter einer leichten Form von Demenz, psychischer Erkrankung oder einer geistigen Behinderung leiden. Körperliche Beeinträchtigungen sind nicht zwingend vorhanden.

  • Bei alltäglichen Handlungen benötigen Betroffene Kontrollen und kurze Anleitungen bei der Grundpflege, können diese anschließend allerdings selbstständig ausführen.
  • Bedeutend ist hierbei die psychosoziale Betreuung, bei der Betroffene in sozialen Aktivitäten und Gesprächen einbezogen werden sollen.
  • Falls die Pflegeperson alleine lebt, ist ein Betreuungseinsatz von Pflegekräften mehrmals am Tag nötig.

Pflegemaßnahmen bei Personen ohne beschränkte Alltagskompetenz

Personen ohne eingeschränkter Alltagskompetenz sind häufig körperlich beeinträchtigt, weswegen sie zum Beispiel Unterstützung bei der täglichen Körperpflege, Nahrungszufuhr, Medikamenteneinnahme und Fortbewegung brauchen.

Auch geistig nicht eingeschränkte Pflegebedürftige werden in Pflegegrad 2 bei der Aufrechterhaltung von Kontakten oder organisatorischen Angelegenheiten betreut. Persönliche Anwesenheit am Tag ist im Gegensatz zu Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nicht nötig. Allerdings sollte 1 Mal pro Nacht Hilfe geleistet werden.

Welche Leistungen stehen Betroffenen beim Pflegegrad 2 zu?

Durch die Umstellung auf das neue Pflegegradsystem können Pflegebedürftige von höheren Beiträgen bezüglich Pflegegeld und Entlastungsleistungen profitieren. Damit die Lebensgestaltung der Pflegebedürftigen vereinfacht wird, stehen ihnen folgende finanzielle Leistungen zur Verfügung:

Pflegegeld und Pflegesachleistungen

Erfolgt die Pflege zu Hause durch Angehörige, haben die Personen in Pflege Anspruch auf Pflegegeld. Dabei handelt es sich um eine Geldleistung der Pflegekasse, die Pflegebedürftige für die häusliche Pflege durch nicht-professionelle Personen erhalten. Dabei ist die Höhe des Betrags für pflegebedürftige Menschen mit und ohne Demenz gleich.

Pflegesachleistungen werden hingegen gezahlt, wenn eine ambulante Verpflegung durch einen ausgebildeten Pflegedienst vorliegt. Diese werden unmittelbar mit den Pflegekassen abgerechnet.

Treffen beide Versorgungen zu, verringert sich der Betrag des Pflegegeldes prozentual, je mehr die Pflegesachleistungen beansprucht werden.

Monatlicher Pflegegeldbetrag auf dem Pflegegrad 2347 Euro
Monatliche Pflegesachleistungen auf dem Pflegegrad 2796 Euro

Höhe des Betreuungs- und Entlastungsbeitrags

Werden die Pflegesachleistungen nicht ausgeschöpft, kann der restliche Betrag für Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden. Darunter fallen beispielsweise die Unterstützung durch Haushaltskräfte, Betreuungsgruppen oder Betreuungsassistenten, Einsatz von Organisationskräften bei Besorgungen oder Korrespondenzen mit Behörden. Dies gilt für alle Pflegegrade.

  • monatlicher Betreuungs- und Entlastungsbetrag: 131 Euro

Wichtig

Die Kosten müssen vorerst selbst von der pflegebedürftigen Person getragen werden. Daher sollten Betroffene darauf achten, Rechnungen aufzuheben, um sie bei der Pflegekasse einreichen und die Kosten erstattet bekommen können. Mit einer Abtretungserklärung können Sie die Vorkasse jedoch umgehen.

Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 2

Bei Pflegehilfsmitteln handelt es sich vor allem um Arbeitsmittel, die die häusliche Pflege erleichtern und Beschwerden lindern sowie zu einer selbstständigeren Lebensweise führen sollen. Diese stehen Pflegebedürftigen auf allen Pflegegraden zu. Die Kosten werden von der Pflegeversicherung teilweise übernommen.

Zu den technischen Hilfsmitteln gehören beispielsweise

  • ein Hausnotrufsystem
  • Pflegebetten
  • Rollatoren

Diese sollen laut SGB XI § 40 leihweise zur Verfügung gestellt werden, wodurch Zuzahlungen von 10%, jedoch maximal von 25 Euro, erfolgen können. Die notwendige Änderung, Wartung oder Beschaffung von Ersatz sind hierbei inbegriffen. Lehnt eine Pflegeperson die leihweise Bereitstellung ab, muss sie die Gesamthöhe der Kosten übernehmen.

Beachten Sie, dass Versicherte sich in bestimmten Fällen von den Zuzahlungen durch die Pflegekasse befreien lassen.

Mit bis zu 42 Euro pro Monat können Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, zugesichert werden. Diese werden in der Regel selbst von den Betroffenen besorgt. Zu solchen Pflegehilfsmittel zählen beispielsweise

Weitere medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, die bei allen Pflegegraden in Anspruch genommen werden können, sind für gesetzlich Versicherte im Hilfsmittelverzeichnis der jeweiligen Pflegekasse und für privat Versicherte im Hilfsmittelkatalog aufgelistet.

Kostenübernahme bei Pflegegrad 2 (aktualisiert 2025)

Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (neu seit 01.07.2025)Seit dem 1. Juli 2025 gibt es keine getrennten Budgets (1.685 € / 1.854 €) mehr. Stattdessen steht ein einheitlicher Jahresbetrag von bis zu 3.539 € zur Verfügung, der flexibel für Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege eingesetzt werden kann. Im Kalenderjahr 2025 werden bereits im 1. Halbjahr verbrauchte Beträge auf den neuen Jahresbetrag angerechnet. Voraussetzungen und Nachweise (z. B. Abwesenheit der Pflegeperson) bleiben bestehen.
Teilstationärer PflegeLeistungen für Tages- oder Nachtpflege können zusätzlich in Anspruch genommen werden. Bei Pflegegrad 2 werden bis zu 721 € pro Monat für pflegebedingte Aufwendungen übernommen (Eigenanteile für Unterkunft/Verpflegung/Investitionskosten separat). Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) kann ergänzend genutzt werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

Pflege zu Hause oder vollstationär: weitere zentrale Ansprüche im Überblick

Die übernommenen Leistungen bei häuslicher und vollstationärer Pflege durch einen Pflegedienst unterscheiden sich von der Höhe der Kosten, die von der Pflegeversicherung zur täglichen Pflege bezuschusst wird.

Häusliche Pflege

Neben den oben dargestellten Leistungen, denen Betroffenen bei der häuslichen Pflege auf dem Pflegegrad 2 zustehen, haben sie weiterhin Anrecht auf:

  1. Zuschuss für Wohnraumanpassung
  2. Förderung für Bewohner von Wohngruppen oder WGs
  3. Kostenlose Beratung und Beratungsbesuche für Versicherte nach SGB § 37 Absatz 3
  4. Kostenlose Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen nach § 45 des Gesetzes

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anrecht auf einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro, um die Wohnung barrierefrei zu gestalten und an den Pflegebedürfnissen anzupassen. Dazu gehören beispielsweise der Umbauten im Bad oder der Einbau eines Treppenlifts. Dieser Zuschuss steht weiterhin Pflegebedürftigen zu, die in einer betreuten Wohngruppe oder Senioren-Wohngemeinschaft wohnen. Hierbei stehen jedem Bewohner zudem weitere 2.613 Euro für die Gründung zu sowie monatlich 224 Euro für eine Organisationskraft. Diese Leistungen sind für alle auf Pflege angewiesene Personen der Pflegegrade gleich.

Vollstationäre Pflege

Versicherte, die Tag und Nacht ambulant auf einer Station oder im Pflegeheim versorgt werden, erhalten monatlich 805 Euro. Das bedeutet seit der Umstellung von Pflegestufe auf Pflegegrad weniger Zuschuss von den Pflegekassen bezüglich den verschiedenen Leistungen.

Dabei müssen Sie ebenfalls beachten, dass Versicherte einrichtungseinheitliche Eigenanteile (EEE) bei Pflege im Alten- oder Pflegeheim zahlen müssen. Die Höhe der Leistungen ist jedoch nicht abhängig vom Pflegegrad, sondern kann sich zwischen den Pflegeheimen unterscheiden. Daher sollte sich bei der Auswahl des passenden Heims vorher umfassend erkundigt und Vergleiche gezogen werden.

Fazit: Machen Sie sich Ihr Anrecht auf die Leistungen des Pflegegrads 2 bewusst

Den Pflegegrad 2 erhalten Menschen durch das Begutachtungsassessment (NBA) des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK). Die MDK-Begutachtung erfolgt über die Selbstständigkeit des pflegebedürftigen Menschen. Der Pflegegrad 2 bietet sowohl Personen ohne, als auch Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz umfassende Pflegeleistungen, Sachleistungen und Entlastungsleistungen. Dabei profitieren sie mit der Einführung des Pflegegrads von höheren Beträgen als in der alten Pflegestufe. Da die Selbstständigkeit auf diesem Pflegegrad erheblich eingeschränkt ist, brauchen die Pflegebedürftigen mehr Unterstützung. Das heißt für die Pflege verantwortliche Personen einen höheren Betreuungsaufwand bei Tag und Nacht.

Kombinationsleistungs-Rechner (PG 2, 2025)

Grundformel
Sachleistungs-Anteil in % = (tatsächlich abgerechnete Sachleistung im Monat ÷ Höchstbetrag Sachleistung PG 2 = 796 €)
Auszahlungsfähiges Pflegegeld = Pflegegeld PG 2 (347 €) × (1 − Sachleistungs-Anteil in %)

Gesetzlich

Das Pflegegeld wird um den Vomhundertsatz vermindert, in dem Sachleistungen in Anspruch genommen wurden.“ Außerdem ist die getroffene Verhältniswahl für 6 Monate bindend.

2) Rechenweg (Schritt für Schritt)

  1. Ambulanter Dienst rechnet X € mit der Kasse ab.
  2. Sachleistungs-Anteil = X / 796 €.
  3. Pflegegeld = 347 € × (1 − Anteil) → auf Cent runden.
  4. Ergebnis gilt monatlich innerhalb der gewählten Verhältnisbindung

3) Beispiele (PG 2)

A) Nur Pflegegeld, keine Sachleistung

  • X = 0 € → Anteil = 0/796 = 0 % → Pflegegeld = 347,00 €.

B) 50 % Sachleistung (≈ 398 €)

  • X = 398 € → Anteil = 398/796 = 50,00 % → Pflegegeld = 347 × 0,5 = 173,50 €.

C) 80 % Sachleistung (637 €)

  • X = 637 € → Anteil = 637/796 ≈ 80,03 % → Pflegegeld = 347 × 0,1997 ≈ 69,29 €.

D) Sachleistung voll ausgeschöpft

  • X = 796 € → Anteil = 100 % → Pflegegeld = 0,00 €.

E) Individuelles Beispiel aus der Praxis

  • X = 520 € → Anteil = 520/796 ≈ 65,33 % → Pflegegeld = 347 × 0,3467 ≈ 120,27 €.

(Beträge PG 2 2025: Pflegegeld 347 €, Sachleistung 796 € – BMG.)

FAQ’s: Häufig gestellte Fragen zum Pflegegrad 2

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 ist eine Einstufung im deutschen Pflegesystem, die den Grad der Beeinträchtigung einer Person bei der Bewältigung ihrer täglichen Aktivitäten aufgrund von körperlichen oder geistigen Einschränkungen beschreibt. Es handelt sich um einen mittleren Pflegegrad, der auf einer Skala von 1 bis 5 angesiedelt ist.

Wie wird der Pflegegrad 2 bestimmt?

Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder den Medizinischen Dienst der Pflegekassen (MDP) anhand eines Begutachtungsverfahrens festgelegt. Dabei werden verschiedene Kriterien wie Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und psychische Belastungen bewertet.

Welche Leistungen stehen Personen mit Pflegegrad 2 zu?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, die ihnen bei der Bewältigung ihres Alltags helfen sollen. Dazu gehören finanzielle Leistungen für ambulante Pflegehilfen, Pflegehilfsmittel und teilstationäre Pflegeangebote wie Tagespflegeeinrichtungen.