Krankmeldung und Beschäftigungsverbot in der Pflege

Rechtliche Grundlagen & Häufige Fragen
Frau sitzt Nase putzend auf dem grauen Sofa. Um ihren Körper hat sie eine plüschige hellblaue Decke gewickelt. Ihre Haare sind dunkelbraun und offen. Hinter ihr ist eine kleine Mauer, auf der ein Bonsai in ein einem grauen Topf steht. Das Gesicht der Frau ist durch ein großes weißes Taschentuch fast verdeckt.
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Inhaltsverzeichnis

Als Pflegefachkraft übernehmen Sie nicht nur tagtäglich ein hohes Maß an Verantwortung, sondern werden sowohl physisch als auch psychisch auf die Probe gestellt. Somit ist es nicht weiter verwunderlich, dass die ein oder andere Erkrankung nicht ausbleibt. 

Ein fehlerhaftes Verhalten im Krankheitsfall kann Sie schlimmstenfalls Ihren Arbeitsplatz kosten. Daher ist es von enormer Bedeutung, dass Sie innerhalb der verlangten Frist all Ihre Anzeigepflichten erfüllen. 

Krankmeldung: Wie wird Arbeitsunfähigkeit rechtlich definiert?

Kann ein Mitarbeiter seine vertraglich vereinbarte Arbeitsverpflichtung aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen, liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor. Denkbar sind sowohl körperliche als auch geistige Beeinträchtigungen sowie die Teilnahme an bestimmten Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen. Bei weiterer Arbeitsbelastung muss von einer Verschlechterung des Gesundheitszustands ausgegangen werden.

Bei einer Arbeitsunfähigkeit handelt es sich immer um einen vorübergehenden Zustand. Die Arbeitsunfähigkeit endet entweder mit der vollständigen Genesung oder einer Invalidität mit bleibenden Einschränkungen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Krankmeldung und einer Krankschreibung?

Vor allem im Pflegebereich ist jede Arbeitskraft unverzichtbar. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung muss schnellstmöglich eine Vertretung gefunden werden. Damit dies gelingt, ist der Arbeitgeber sofort, spätestens jedoch zum Schichtbeginn zu informieren. Bei dieser formlosen Mitteilung Ihres Arbeitsausfalls wird von einer Krankmeldung gesprochen.

Bei der Krankschreibung handelt es sich hingegen um ein ärztlich ausgestelltes Dokument, aus dem die voraussichtliche Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit hervorgeht. Die Ausstellung erfolgt immer in Schriftform.

KrankmeldungKrankschreibung
Formlose Mitteilung Ihres DienstausfallsÄrztliche Bescheinigung Ihres Dienstausfalls inklusive voraussichtlicher Dauer

Krankmeldung in der Pflege: Wann muss sie erfolgen?

Besonders in der Pflege ist jede Arbeitskraft gefragt. Erscheinen Sie selbst oder ein Kollege nicht zum Dienst, ist schnelles Handeln erforderlich. Zur Vermeidung größerer Engpässe ist es daher unerlässlich, dass sich jeder Mitarbeiter seiner Verantwortung bewusst ist.

Gemäß § 5 Entgeldfortzahlungsgesetz (EntgFG) besteht eine sofortige Anzeigepflicht bei krankheitsbedingter Arbeitsverhinderung. Somit muss Ihre Krankmeldung spätestens zum Schichtbeginn bei Ihrem Vorgesetzten eingehen. Entscheiden Sie sich dafür, noch am selben Tag einen Arzt aufzusuchen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber vorab informieren. Detaillierte Auskünfte darüber, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen, lassen sich im Anschluss an den Arztbesuch klären.

Zögern Sie mit Ihrer Krankmeldung bis nach dem Arzttermin, so liegt eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung vor, was Ihren Arbeitgeber zur Ausstellung einer Abmahnung veranlassen kann. Häufig legen der Arbeitsvertrag oder innerbetriebliche Vereinbarungen einen bestimmten Zeitraum fest, in dem die Krankmeldung zu erbringen ist.

Krankmeldung in der Pflege: Wie muss sie erfolgen?

Die Krankmeldung selbst verlangt keine spezielle Formvorschrift. Zunächst ist es wichtig, dass Sie ihren Vorgesetzten über Ihre Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis setzen. Sind sie sich bereits am Vorabend sicher, ihren Dienst am nächsten Tag nicht antreten zu können, stehen Ihnen einige Kommunikationswege zur Auswahl.

Kommunikationswege zur Übermittlung einer Krankmeldung sind:

  • E-Mail
  • SMS
  • Fax
  • Telefonat (zum Schichtbeginn)

Dabei ist zu beachten, dass die Nachricht die zuständige Fachkraft auf direktem Weg erreicht. Es reicht nicht aus, einen Kollegen zu informieren.

Ist man verpflichtet, Gründe für die Krankmeldung anzugeben?

Grundsätzlich sind Sie als Arbeitnehmer nicht verpflichtet, Ihrem Vorgesetzten die konkrete Diagnose mitzuteilen. Auch die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liefert keine detaillierten Angaben. Besteht zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber jedoch ein harmonisches Arbeitsverhältnis, obliegt es Ihnen, nähere Angaben zu liefern.

Krankmeldung in der Pflege: Wann muss eine Krankschreibung vom Arzt vorliegen?

Verspüren Sie wenige Tage nach Ihrem Arbeitsausfall noch immer keine Linderung, so ist spätestens am dritten Tag ein Arztbesuch erforderlich. Dieser stellt eine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Je nach Arbeitgeber gelten abweichende Regelungen, die im Arbeitsvertrag nachzulesen sind. Grundsätzlich ist Ihr Vorgesetzter dazu berechtigt, bereits am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest zu verlangen.

Innerhalb der Pflege gilt auch das Wochenende als Arbeitstag. Sind Sie also an einem Samstag oder Sonntag zum Dienst eingeteilt, ist im Krankheitsfall auch an diesen Tagen eine schriftliche Krankschreibung vorzulegen.

Sonderfall: Krankmeldung im Urlaub

Ob zu Hause oder in der Ferne, die Urlaubstage krank zu verbringen ist etwas, das sich niemand wünscht. Leider bleibt es dennoch nicht immer aus. Damit Sie Ihre Urlaubsansprüche nicht verlieren, müssen einige Voraussetzungen vorliegen.

Ärztliche Bestätigung ab dem ersten KrankheitstagGrundsätzlich gelten für den Krankheitsfall im Urlaub strengere Bestimmungen im Vergleich zum regulären Arbeitsalltag. Um die wohlverdienten Urlaubstage rückwirkend gutgeschrieben zu bekommen, ist bereits am ersten Krankheitstag ein Arztbesuch unumgänglich.
Tatsächliches, ärztlich dokumentiertes Vorliegen einer ArbeitsunfähigkeitWichtig ist, dass tatsächlich eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Hierfür muss der zuständige Arzt beurteilen, ob Sie dazu in der Lage wären, Ihrer arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit nachzugehen. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie darauf achten, dass das ausgestellte Attest sowohl Ihre Erkrankung als auch Ihre Arbeitsunfähigkeit ausdrücklich dokumentiert. Dies ist vor allem im Ausland nicht selbstverständlich.
Sofortige Information des ArbeitgebersDes Weiteren sollten Sie nicht versäumen, Ihren Arbeitgeber direkt aus dem Urlaub über Ihre Arbeitsunfähigkeit in Kenntnis zu setzen. Dieser kann bei Bedarf Ihre Urlaubsanschrift verlangen. Sofern Sie während Ihres regulären Urlaubs vollständig genesen, endet dieser zum vereinbarten Zeitpunkt. Aus rechtlicher Sicht ist es nicht zulässig, die Summe Ihrer Krankheitstage direkt im Anschluss an Ihren Urlaub nachzuholen.

Hinweis 

Lässt sich Ihre Erkrankung durch ein selbst verschuldetes Ereignis begründen, beeinflusst dieser Umstand die Nachgewährung Ihrer Urlaubsansprüche. Der Arbeitgeber ist dazu berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelds einzustellen. Daher ist es ratsam, auf die Nachgewährung zu verzichten, und sich dadurch die Lohnfortzahlung zu sichern.

Verhalten während des Krankenstands als Pflegekraft

Eine starke Grippe hat Sie erwischt und Sie haben alle notwendigen Nachweispflichten in vollem Umfang erfüllt? Dann haben Sie bereits die größte Hürde geschafft! Fühlen sie sich schon nach wenigen Tagen auf dem Weg der Besserung, sollten Sie Ihre bestehende Krankschreibung keinesfalls unterschätzen. Diese Beispiele helfen Ihnen einzuschätzen, welche Tätigkeiten im Krankheitsfall als unproblematisch angesehen werden.

Was ist während des Krankenstands erlaubt?

Weil längst nicht bei allen Erkrankungen eine zwingende Bettruhe einzuhalten ist, stellt sich schon bald die Frage danach, welche Tätigkeiten erlaubt sind. Da die Ausübung bestimmter Aktivitäten arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen kann, sollten Sie sich bereits im Vorfeld über Ihre Rechte informieren.

Allgemeine Arbeitsbelastungen sind grundsätzlich untersagt. Bei psychischen Erkrankungen kann es sich jedoch als gesundheitsfördernd erweisen, wenn Sie beispielsweise einfache Arbeiten durchführen.

Wenn Sie das Vertrauen ihres Arbeitgebers nicht auf die Probe stellen möchten, empfiehlt es sich, Ihre Unternehmungen bis zur vollständigen Genesung auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Bei den meisten Erkrankungen gelten jedoch Spaziergänge an der frischen Luft als unbedenklich. Besonders im Rahmen einer längeren Krankschreibung bleiben Besorgungen des täglichen Bedarfs nicht aus. Diesen ist aus rechtlicher Sicht nichts entgegenzubringen.  

Darüber hinaus ist der Besuch einer Gaststätte bedenkenlos, sofern Sie in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumieren.

Hinweis

Im Rahmen Ihrer Krankschreibung unterliegen Sie der Pflicht, alle Maßnahmen zu ergreifen, die einen positiven Einfluss auf Ihre baldige Genesung nehmen.

Was ist während des Krankenstands verboten?

Die Anordnung ihres behandelnden Arztes ist in erster Linie maßgeblich dafür, ob sich bestimmte Tätigkeiten negativ auf ihren Heilungsprozess auswirken. Gehen Sie beispielsweise während Ihrer Krankschreibung einem harten Sport nach oder wickeln Sie Ihren privaten Umzug ab, reagieren Arbeitgeber darauf meist skeptisch.

Außerdem ist es nicht gerne gesehen, wenn Sie in der Öffentlichkeit Alkohol zu sich nehmen. Alkoholische Getränke sind bekannt dafür, den Heilungsprozess der meisten Erkrankungen negativ zu beeinflussen, womit streng genommen eine grobe Pflichtverletzung Ihrerseits vorliegt.

Ein klares Verbot besteht hingegen dann, wenn Sie entgegen der Anweisung ihres Arztes eine Reise unternehmen. Ebenfalls ist es strengstens untersagt, während Ihres Krankenstands einer entgeltlichen Beschäftigung bei einem zusätzlichen Arbeitgeber nachzugehen.

Ihre Rechte und Pflichten im Krankenstand auf einen Blick:

ErlaubtVerboten
SpaziergängeHarter Sport
Besorgungen des täglichen BedarfsPrivater Umzug
KinobesucheReisen entgegen ärztlichen Rats
 Alkoholkonsum
 Entgeldliche Arbeitstätigkeit

Darf der Arbeitgeber die Krankmeldung prüfen?

Ein regelmäßiger kurzzeitiger Arbeitsausfall eines bestimmten Mitarbeiters kann unter Umständen das Misstrauen auf Arbeitgeberseite wecken. Dennoch besteht für Arbeitgeber lediglich ein geringer Handlungsspielraum, wenn es darum geht, eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers zu beweisen.

Die Beweislast liegt ganz beim Arbeitgeber. Da dieser jedoch die Ursache Ihrer Erkrankung nicht kennt, lassen sich nur schwer Belege finden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, ein Gutachten beim Medizinischen Dienst aus der Krankenversicherung des Arbeitnehmers einzufordern.

Krankmeldung im Pflegebereich: Häufige Fragen

Immer wieder finden sich Unsicherheiten im Umgang mit der korrekten Abwicklung von Krankmeldungen. Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen auf einen Blick. 

Darf man trotz Krankschreibung in der Pflege arbeiten?

Die ärztliche Krankschreibung beurteilt die gesundheitliche Verfassung eines Patienten und stellt eine zeitliche Prognose, bis wann eine vollständige Genesung erwartet werden kann. Somit dient eine Krankschreibung lediglich zur Information über den Umfang des zu erwartenden Arbeitsausfalls und stellt kein Beschäftigungsverbot dar.

Fühlen Sie sich vor Ablauf der Krankschreibung wieder fit und möchten zurück in den Dienst, ist dies in der Regel problemlos möglich. Da Ihr Arbeitgeber speziell in Pflegeeinrichtungen eine außergewöhnliche Fürsorgepflicht gegenüber Angestellten, Patienten und Bewohnern zu tragen hat, greifen unter Umständen besondere Vorsichtsmaßnahmen.

Besteht beispielsweise ein gewisses Restrisiko, dass sich Personen aus Ihrem näheren Umfeld anstecken könnten, kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass Sie Ihrem Dienst bis zur vollständigen Genesung fernbleiben.

Ist eine Gesundschreibung nach dem Krankenstand verpflichtend?

Rein rechtlich betrachtet gibt es vor dem Gesetz keine Gesundschreibung. Wenn Sie sich innerhalb Ihrer Krankmeldung wieder fit genug fühlen, um Ihre Arbeit wieder aufzunehmen, ist dies ohne ärztliche Bescheinigung möglich.

Möchten Sie Ihre Genesung dennoch sicherheitshalber vom behandelnden Arzt attestieren lassen, bleiben zusätzliche Kosten meist nicht aus. Dies ist damit zu begründen, dass es sich bei der sogenannten Gesundschreibung um keine Kassenleistung handelt. 

Dennoch kann es im Bereich der Pflege unter Umständen ratsam sein, sich eine Gesundschreibung ausstellen zu lassen. Dies ist beispielsweise bei medizinisch begründeten Sachverhalten der Fall. Darunter fallen Erkrankungen mit einer hohen Übertragungsrate, schwerem Krankheitsverlauf oder schlechten Behandlungschancen.

Tipp

Möchten Sie sich die Kosten für die offizielle Gesundschreibung sparen, und dennoch nicht auf eine fachkundige Auskunft verzichten? Dann kann es sich lohnen, das Gespräch mit dem Betriebsarzt zu suchen. Dieser ist dazu in der Lage, Ihre gesundheitliche Verfassung unvoreingenommen zu beurteilen.

Kann man während des Krankenstands gekündigt werden?

Die Auffassung, dass Arbeitgeber im Rahmen einer Arbeitsunfähigkeit nicht zur Kündigung berechtigt sind, ist weit verbreitet. Auch wenn die Kündigung im Krankheitsfall eher selten vorkommt, ist diese generell möglich.

Findet in Ihrem Fall das Kündigungsschutzgesetz Anwendung, so hat der Arbeitgeber lediglich das Recht, eine personen-, verhaltens-, oder betriebsbedingte Kündigung auszusprechen. 

Personenbedingte KündigungVerhaltensbedingte KündigungBetriebsbedingte Kündigung
Grundlage bilden persönliche Merkmale des Arbeitnehmers wie z.B. häufige Krankschreibungen.Sinkende Arbeitsleistung aufgrund von steuerbarem Fehlverhalten wie z.B. Alkoholkonsum.Entlassung aufgrund betrieblicher Probleme wie z.B. Insolvenz.
Beträgt Ihre Krankheitsdauer im gesamten Jahr mehr als sechs Wochen, kann dies als personenbedingte Kündigung argumentiert werden.Eine krankheitsbedingte Kündigung ist durch Ihren Arbeitgeber nur dann rechtswirksam, wenn ihre allgemeine Gesundheitsprognose negativ ausfällt.In diesem Fall sind weitere krankheitsbedingte Fehlzeiten zu erwarten, die für Ihren Arbeitgeber eine zu große Unsicherheit darstellen. 

Vorraussetzungen für eine krankheitsbedingte Kündigung in der Pflege

Besteht Ihr Arbeitgeber darauf, eine krankheitsbedingte Kündigung durchzusetzen, unterliegt dieser der Nachweispflicht, dass Ihre Erkrankung eine erhebliche betriebliche Belastung darstellt. Eine erfolgreiche krankheitsbedingte Kündigung muss diese drei Voraussetzungen erfüllen:

Schlechte GesundheitsprognoseDer Arbeitgeber muss nachvollziehbar argumentieren, dass künftig Ihrerseits mit einer hohen Ausfallquote zu rechnen ist. Dies ist beispielsweise bei häufigen kurzzeitigen Erkrankungen der Fall. Gegebenenfalls kann es helfen, wenn Sie den zuständigen Arzt von dessen Schweigepflicht entbinden.
Mangelhafte ZielerreichungDieser Umstand gilt als erfüllt, wenn die wirtschaftlichen Ziele oder die betrieblichen Abläufe der Pflegeeinrichtung durch häufige Fehlzeiten massiv beeinträchtigt werden. Zur Beurteilung werden einige individuelle Faktoren zugrunde gelegt, wie unter anderem die Mitarbeiterzahl der Einrichtung, die Summe Ihrer Krankheitstage sowie die unmittelbaren Auswirkungen auf Ihren Tätigkeitsbereich.
Nachweispflicht des ArbeitgebersIn diesem Punkt liegt es an Ihrem Arbeitgeber zu beweisen, weshalb ein weiteres Arbeitsverhältnis für beide Seiten nicht mehr zugemutet werden kann. Die Weiterbeschäftigung in einer angrenzenden betrieblichen Abteilung muss außerdem ausgeschlossen sein.

Was versteht man unter einem Beschäftigungsverbot?

Besteht ein Beschäftigungsverbot, so ist es dem jeweiligen Arbeitnehmer untersagt, seine berufliche Tätigkeit weiter fortzuführen. Sobald Ihr Arbeitgeber von einem bestehenden Beschäftigungsverbot in Kenntnis gesetzt wurde, ist dieser zur strikten Einhaltung verpflichtet. Hauptsächlich bestehen Beschäftigungsverbote innerhalb einer Schwangerschaft. Des Weiteren ist ein Beschäftigungsverbot gemäß des Jugendarbeitsschutzgesetz möglich.

Letzteres umfasst den arbeitsrechtlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen. Konkret bedeutet das, dass die maximale Wochenarbeitszeit 40 Stunden nicht überschreiten darf. An den einzelnen Tagen darf die Arbeitszeit im Zeitraum zwischen 6 Uhr und 20 Uhr maximal 8,5 Stunden betragen. An Wochenenden und Feiertagen besteht zweifellos ein Beschäftigungsverbot für diesen Personenkreis.

Im Hinblick auf Beschäftigungsverbote lassen sich folgende drei Arten unterscheiden:

Generelles Beschäftigungsverbot = Betriebliches BeschäftigungsverbotIndividuelles Beschäftigungsverbot 

= Ärztliches Beschäftigungsverbot
Vorläufiges Beschäftigungsverbot
Arbeitsplatzbezogene schwere körperliche Arbeiten oder der Umgang mit schädlichen Substanzen ist Schwangeren untersagt.Arbeitsverbot für Schwangere, wenn sich aus der eigentlichen Arbeit eine Gefährdung für Sie als Schwangere oder für Ihr Ungeborenes ergibt.Zeitweises Arbeitsverbot, bis alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen am Arbeitsplatz der Schwangeren getroffen sind

Bevor ein Beschäftigungsverbot zum Tragen kommt, obliegt es dem Arbeitgeber, alle in seiner Macht stehenden Vorsichtsmaßnahmen für eine Weiterbeschäftigung zu treffen. Dies kann für Sie auch die Zuweisung eines anderen Aufgabenbereichs wie beispielsweise der Buchhaltung bedeuten.

In welchen Fällen kann ein Beschäftigungsverbot in der Pflege ausgesprochen werden?

Sobald eine Schwangerschaft zweifelsfrei durch einen Arzt bestätigt wurde, müssen Sie in Pflegeberufen von der Erteilung eines generellen Beschäftigungsverbots ausgehen. Dies lässt sich durch das deutlich erhöhte Infektionsrisiko sowie körperliche schwere Arbeiten begründen.

Am häufigsten sind folgende Berufsgruppen von einem Beschäftigungsverbot betroffen:

  • Erzieher
  • Krankenschwestern
  • Altenpfleger

Aber auch außerhalb einer Schwangerschaft ist ein individuelles Beschäftigungsverbot nicht vollkommen ausgeschlossen. Leiden Sie beispielsweise unter dauerhaften Rückenschmerzen, entscheidet der Arzt zwischen einer Krankschreibung und einem Beschäftigungsverbot.

Wer darf ein Beschäftigungsverbot aussprechen?

Je nachdem, welche Art des Beschäftigungsverbots vorliegt, geht daraus hervor, durch wen die Ausstellung zu erfolgen hat.

Ein generelles Beschäftigungsverbot erfolgt einvernehmlich durch Arbeitgeber und Betriebsrat. Zuvor muss jedoch eine umfassende Inspektion des Arbeitsplatzes von Arbeitgeberseite erfolgen. Außerdem sind alle Versetzungsmöglichkeiten genauestens zu prüfen.

Zur Ausstellung eines individuellen Beschäftigungsverbots ist jeder anerkannte Arzt berechtigt. Wenn Sie Ihre Arbeit weiterhin aufnehmen möchten, haben Sie die Möglichkeit, dem individuellen Beschäftigungsverbot zu widersprechen.

Krankmeldung im Pflegebereich: Klare Regelungen vonseiten der Pflegeleitung

Damit es der Pflegeleitung möglich ist, schnell auf den Ausfall einer dringend benötigten Pflegefachkraft zu reagieren, ist ein strenges Management unverzichtbar. Nur, wenn sich jeder Mitarbeiter seiner Verantwortung in vollem Umfang bewusst ist und pflichtbewusst handelt, lässt sich das aufkommende Chaos meist erfolgreich bewältigen.

Damit ein erfolgreicher Notfallplan gelingt, müssen zunächst allgemeinverständliche Strukturen geschaffen werden. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass sich das gesamte Team seiner Meldepflicht im Falle einer Arbeitsunfähigkeit bewusst ist. Leitenden Führungskräften ist die Anfertigung einer unmissverständlichen Dienstanweisung zu empfehlen. Deren Aufbau könnte folgendermaßen aussehen. 

Muster: Dienstanweisung zur Krankmeldung

Dienstanweisung zur Krankmeldung  ZweckSofortige Meldepflicht im Krankheitsfall

Ziel: Lückenloses Pflegemanagement aller Pflegekunden

Vorgehensweise: Auch bei unvorhergesehenen Krankmeldungen fallen die zugeteilten Arbeitstätigkeiten in vollem Umfang an. Damit es der Pflegeleitung gelingt, den unveränderten Tagesablauf aufrechtzuerhalten, ist die rechtzeitige Krankmeldung von enormer Wichtigkeit.
Folgende Regeln sollen die Planung erleichternMitteilung Ihres Arbeitsausfalls spätestens bis zum Dienstbeginn per Telefon, Fax oder E-Mail Schätzen Sie die voraussichtliche Dauer Ihres Arbeitsausfalls realistisch ab. Ab dem 1. Arbeitstag ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Nach ärztlicher Rücksprache ist der voraussichtliche Umfang der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung dieser Dienstanweisung sind weitere rechtliche Schritte bis hin zu einer Abmahnung nicht ausgeschlossen.

Datum und Unterschrift der leitenden Pflegefachkraft

Um zu gewährleisten, dass sich die gesamte Belegschaft der Notwendigkeit einer solchen Dienstanweisung bewusst ist, sollten die Beweggründe in der nächsten Teambesprechung ausführlich besprochen Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich bereit, die genannten Anweisungen künftig in die Tat umzusetzen.

Fazit zur Krankmeldung als Pflegekraft

Besonders wenn Sie nur selten krank sind, kann Ihnen die korrekte Umsetzung Ihrer Krankmeldung durchaus Schwierigkeiten bereiten. Bevor Sie sich auf die allgemeingültigen gesetzlichen Bestimmungen verlassen, sollten Sie zunächst Ihren Arbeitsvertrag auf abweichende Regelungen prüfen.

Verlangt Ihr Arbeitgeber beispielsweise am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest, so tritt die gesetzliche Drei-Tage-Regelung automatisch außer Kraft. Da ein Dienstausfall in Pflegeeinrichtungen einen hohen Planungsaufwand erfordert, gelten hier meist strengere Anzeigepflichten.

Grundsätzlich gilt

Handeln Sie im Krankheitsfall pflichtbewusst und im unternehmerischen Interesse, begehen Sie meist keinen schwerwiegenden Fehler.