Schmerzmanagement & Pflegestandard bei Rheuma

Rheuma ist eine Krankheit, welche sich von Patient zu Patient unterschiedlich ausprägt. Gerade deshalb sind höchste Pflegestandards einzuhalten.
Ein Senior in grauem Pullover hält mit seiner rechten Hand das Handgelenk seiner linken Hand in die Kamera. Sein Mund ist ernst. Der Hintergrund zeigt unscharf ein Fenster.
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Inhaltsverzeichnis

Rheuma, auch Rheumatismus genannt, ist die Bezeichnung für Beschwerden am Stütz- und Bewegungsapparat. Konkret wird damit das Organsystem bezeichnet, welches dafür sorgt, dass der Mensch eine feste Form behält und zielgerichtete Bewegungen durchführen kann. Rheuma ist altgriechisch und bedeutet „Fließen“. Damit steht die Bezeichnung in einem Zusammenhang mit den fließenden Schmerzen, die für Rheuma charakteristisch sind.

Grundlagen zu Rheuma: Krankheitsbilder, Verlauf & Behandlung

Rheuma ist unter anderem eine Art der Arthritis, genauer eine chronische Polyarthritis. Das bedeutet, dass sich im Rahmen der Erkrankung verschiedene Gelenke entzünden. Diese Entzündungen entwickeln sich über einen langen Zeitraum hinweg (chronisch) und verschwinden nicht von allein. Ab einer Dauer der Beschwerden von mindestens sechs Wochen spricht man von Rheuma.

Haben Sie’s gewusst?:

Rheuma betrifft meistens Frauen. Ungefähr drei von vier Patienten sind weiblich. Insgesamt leidet weltweit ca. 1% der Bevölkerung an Rheuma.

Rheumatische Erkrankungen und ihre Krankheitsbilder

Anders als bei anderen Krankheiten, die deutlich klarer abgesteckt sind, zeigt sich Rheuma als eine Erkrankung, die sehr unterschiedlich ausgeprägt sein kann. Je nach Person gibt es verschiedene Krankheitsbilder und Formen von Rheuma.

International werden von der ICD (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) mehrere Hundert verschiedene einzelne rheumatische Erkrankungen gezählt. Meist werden dabei in der medizinischen Forschung vier Hauptgruppen unterschieden, die im Folgenden näher beschrieben werden sollen.

Entzündliches Rheuma:Rheuma, welches auf einer Entzündung basiert, umfasst alle Arten von Arthritis (Gelenksentzündungen, Wirbelsäulenarthritis, Gefäßarthritis) und Bindegewebserkrankungen (Lupus, Sjögren-Syndrom).
Degeneratives Rheuma:Rheuma, das nicht entzündlich ist, kann beispielsweise eine Arthrose sein oder aber auch eine Sehnenscheidenentzündung. Degenerativ bedeutet, dass diese Arten von Rheuma auf Verschleiß basieren.
Stoffwechselstörungen:Handelt es sich nicht um entzündliches Rheuma, sondern um eine Stoffwechselstörung, bei der Kristalle abgelagert werden oder der Eisenstoffwechsel gestört ist, spricht man unter anderem von Gicht, Pseudogicht oder von einer Hämochromatose.
Nicht-entzündliche Erkrankungen der Weichteile:Die Bezeichnung „Weichteilrheuma” wird häufig für Krankheiten verwendet, die nicht entzündlich sind, aber mit ähnlichen Symptomen wie klassisches Rheuma einhergehen. Ein anderer Begriff für Weichteilrheuma ist auch Fibromyalgie (Faserschmerz).

Jede dieser Rheumaformen umfasst mehrere Unterkategorien von Rheuma. Bekannte Krankheiten sind vor allem Lupus erythematodes (Schmetterlingsflechte), das Sjögren-Syndrom (Entzündungen der Speichel- und Tränendrüsen), Gicht (schubweise Ablagerung von Harnsäurekristallen in den Gelenken) und die Fibromyalgie.

Rheuma Risikofaktoren & Häufigkeit

Wie bereits erwähnt, tritt Rheuma gehäuft bei Frauen auf. Auf einen betroffenen Mann kommen drei betroffene Frauen. Dabei gibt es keine Altersgrenze: Meist sind zwar ältere Menschen von rheumatischen Krankheiten betroffen, doch auch Jugendliche und Kinder können an Rheuma erkranken. Gerade aufgrund der vielen unterschiedlichen Arten der Krankheit ist eine spezifische Diagnose meist nicht einfach, wodurch der Begriff „Rheuma” zu einer Sammelbezeichnung wird. Dies führt zu einer schnell gewählten Diagnose bei zu Rheuma passenden Symptomen.

All diese Faktoren machen Rheumatismus zu einer der häufigsten Erkrankungen in der Bevölkerung überhaupt. Das verursacht hohe Kosten: Diese liegen etwa doppelt so hoch wie die Kosten für Krebserkrankungen.

Wodurch Rheuma ursprünglich ausgelöst wird, ist kaum bekannt. Die einzelnen Krankheitsformen können auf unterschiedliche direkte Auslöser zurückgeführt werden, wie es jedoch ursächlich zu deren Entwicklung kommt, kann die Forschung bislang nicht sagen. Dennoch gibt es einige Risikofaktoren, die in der Vergangenheit mit Rheuma in Verbindung gebracht werden konnten.

Risikofaktoren von Rheuma:

Genetische VeranlagungRheuma tritt meist in Familien gehäuft auf. Sollten also mehrere Fälle von Rheuma in der Familie existieren, so ist die Wahrscheinlichkeit für einen späteren Ausbruch größer.
GeschlechtFrauen leiden signifikant häufiger unter rheumatischen Erkrankungen als Männer.
RauchenTabakrauch unterstützt die Weiterentwicklung der Krankheit stark und verschlechtert die Symptome.

Verlauf von Rheuma

Entzündliches Rheuma geht mit einem sehr komplexen Zusammenspiel aus verschiedenen Einzelschritten einher. Entzündungszellen verursachen zunächst eine Schwellung an den Gelenken. Anschließend beginnt die Gelenkschleimhaut zu wuchern und bildet Substanzen, die Knochen und Knorpel angreifen. Dies führt ohne eine Behandlung zur Zerstörung der Knochen, was die Gelenke funktionsuntüchtig macht.

Bei Rheuma von einem festen Verlauf zu sprechen, wäre vermessen, denn die Krankheit verläuft immer sehr individuell. Mehreren verschiedenen Arten von Rheuma ist allerdings gemein, dass sie sich in Schüben bemerkbar machen. Das bedeutet, dass es Zeitabschnitte gibt, in denen die Schmerzen gehäuft auftreten, bevor sie wieder in den Hintergrund treten.

Fazit

Auch wenn Rheuma sehr weit verbreitet ist, ist über die Ursachen der Krankheit nur wenig bekannt. Sie ist häufig genetisch bedingt und geht mit einer Zerstörung der Knochen- und Knorpelsubstanz einher. Viele Arten von Rheuma treten in Schüben auf und verursachen währenddessen starke Schmerzen.

Rheuma-Therapie: Behandlung von rheumatischen Erkrankungen

Das Ziel einer Rheuma-Therapie ist es, die Beschwerden zu reduzieren und besonders die Schübe zu vermindern, die die Patienten in unregelmäßigen Abständen heimsuchen. Dabei ist es wichtig, die rheumatische Krankheit möglichst frühzeitig zu erkennen (maximal vier Monate nach Krankheitsbeginn) und systematisch zu bekämpfen.

Rheuma ist nicht heilbar. Daher muss versucht werden, die Symptome und direkten Ursachen der Krankheit soweit einzudämmen und auszuschließen, sodass die Gelenke sich in einem gewissen Maß regenerieren können. Dennoch steht immer die Behandlung der Schmerzen und die Vergrößerung der Abstände zwischen den Rheuma-Schüben an erster Stelle der Therapie.

Formen von Rheuma-Therapien:

Wärme- und KälteanwendungenAm Anfang einer Rheuma-Therapie steht die lokale Behandlung der Schmerzstellen mit Wärme oder Kälte. Je nach Betroffenem hilft eher das eine oder das andere besser. Alternativ haben sich auch heiße Schwefel- oder Solbäder bei rheumatischen Schmerzen bewährt. Sie lösen Verspannungen durch Schonhaltungen und machen die Gelenke zeitweise wieder beweglicher.
Physiotherapie/ErgotherapieBewegung hilft immer, die steifen Glieder wieder beweglich zu machen. Dies ist natürlich mit Schmerzen verbunden und sollte daher nur unter professioneller Betreuung durchgeführt werden. Verschiedene Therapieformen können dabei angewandt werden.
Gelenkversteifungen oder GelenkersatzEine Alternative, wenn nichts mehr hilft, ist die Versteifung oder der Ersatz des betroffenen Gelenks. Dabei wird das Gelenk im Knochen selbst, in einer vorher bestimmten Stellung fixiert und kann anschließend nicht mehr bewegt werden. Die Stellung wird so gewählt, dass der Patient in der Folge auch mit versteiftem Gelenk noch möglichst aktiv bleiben kann. Alternativ kann auch nur das zerstörte Gewebe entfernt werden oder das Gelenk wird durch eine künstliche Variante ersetzt.

Ab wann hat man bei Rheuma Anspruch auf Pflegeleistungen?

Rheumatismus schränkt die Bewegungsfreiheit deutlich ein und reduziert die Selbstständigkeit im Alltag. Daher gibt es durchaus Möglichkeiten, im Sinne einer Pflegebedürftigkeit Unterstützung zu erhalten. Gerade bei Rheuma an den Fingergelenken werden viele alltägliche Handgriffe schwierig, wenn nicht sogar unmöglich.

Die Klassifizierung der Pflegebedürftigkeit wird durch den medizinischen Dienst der Krankenkasse bestimmt. Anhand eines Fragebogens werden Punkte vergeben, die einen Pflegegrad bestimmen. Dieser wiederum bestimmt darüber, wie hoch die Unterstützung ausfällt. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch Nummer 11. Der Antrag auf Pflegeleistungen ist bei der Pflegekasse zu stellen.

Der Anspruch auf Pflegeleistungen ergibt sich aus der Bewertung der Schwere der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit im Alltag.

Fünf Pflegegrade:

Pflegegrad 112,5 – 26,75 PunkteGeringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 227 – 47 PunkteErhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 347,5 – 69,75 PunkteSchwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 470 – 89,75 PunkteSchwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 590 – 100 PunkteSchwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit inklusive besonderer Pflegeanforderungen
Fünf Pflegegrade und die Selbstständigkeit der Pflegepatienten

Hinweis

Da Rheuma teilweise auch schon im Kindesalter auftritt, ist es sinnvoll zu wissen, dass sich die Pflegegrade bei Kindern unter 18 Monaten von den obengenannten Pflegegraden unterscheiden. Bei Kleinkindern beginnt die Klassifizierung bei 12,5 Punkten mit Pflegegrad 2 und Pflegegrad 5 ist bereits ab 70 Punkten erreicht.

Grad der Behinderung (GdB) bei Rheuma

Wer unter Rheuma leidet, kann diese Erkrankung durchaus als Behinderung oder Schwerbehinderung geltend machen. Die Beschwerden sind so bedeutend, dass nennenswerte Einschränkungen daraus resultieren können. Das Versorgungsamt stellt nach einem Antrag die Schwere der Behinderung fest. Dies eröffnet die Möglichkeit für weitere Hilfen und Nachteilsausgleiche.

GdB-Richtlinien bei entzündlich rheumatischen Krankheiten

Die Begutachtung erfolgt basierend auf den berichteten Schmerzen, Bewegungseinschränkungen, Versteifungen sowie auf der Krankheitsentwicklung. Im Folgenden werden die Grade der zu erwartenden Behinderung in einer Tabelle dargestellt. Die Angaben sind lediglich Richtwerte, da bei einer derart individuellen Krankheit wie Rheuma immer nur im Einzelfall entschieden werden kann.

Funktionseinschränkung:Grad der Behinderung:
Leichte, nicht wesentliche BeschwerdenBis 10 %
Geringe Auswirkungen auf die Funktion von Gelenken mit geringer Krankheitsaktivität20 bis 40 %
Mittlere, andauernde und erhebliche Auswirkungen auf die Funktion von Gelenken mit schwer beeinflussbarer Krankheitsaktivität50 – 70 %
Schwere Auswirkungen auf die Funktion von Gelenken, hochgradiges Fortschreiten der Krankheit80 – 100 %

Welche Unterstützungsmöglichkeiten bietet das Versorgungsamt?

Bei Behinderungen gilt: Ab einem Grad der Behinderung von 50 % gilt ein Betroffener als schwerbehindert. Dann kann das Versorgungsamt entsprechend einen Behindertenausweis ausstellen. Hohe finanzielle Belastungen, die häufig im Zusammenhang mit einer Rheuma-Erkrankung auftreten, können so durch Steuervergünstigungen zusätzlich bezuschusst werden. Auch arbeitsrechtlich ergeben sich diverse unterstützende Vorteile, darunter fünf zusätzliche Urlaubstage, ein verbesserter Kündigungsschutz sowie weitere Hilfen.

Hinweis

Der Ausweis gilt bei Rheumaerkrankungen maximal fünf Jahre. Danach muss er neu beantragt werden, inklusive einer Neubewertung der Beschwerden. Eine Verlängerung ist beim Versorgungsamt zu beantragen.

Worauf ist bei der Pflege von Schwerbehinderten zu achten?

Die Pflege von Schwerbehinderten ist oft mit besonderen Belastungen verbunden. Im Fall von Rheumatismus beschränkt sich die Pflege allerdings meist auf die Schmerztherapie, während der Betroffene ansonsten weitgehend aktiv bleiben kann. In schweren Fällen einer Schwerbehinderung, bei steigender Beeinträchtigung der Gelenkfunktionen, müssen jedoch auch einfache Aufgaben im Alltag unterstützt werden.

Eine solche Pflege erfolgt in der Regel zu Hause und nicht stationär. Pflegende Angehörige können dabei auf die beantragten Zuschüsse der Krankenkasse zurückgreifen, erhalten aber dank des Pflege-Pauschbetrags auch Steuervergünstigungen.

Der Pflege-Pauschbetrag im Überblick:

  • 924 € können bei der Steuer geltend gemacht werden.
  • Der Betrag ist personenbezogen und kann nicht von jedem Pflegenden einzeln geltend gemacht werden.
  • Liegen die Kosten über dem Pauschbetrag, so können sie als außergewöhnliche Kosten geltend gemacht werden, sofern sie über einer zumutbaren Eigenbelastung liegen.

Rheuma Pflege & Betreuung: Stationäre Behandlung

Aber auch wenn die ambulante Therapie durchaus den üblicheren Weg der Behandlung darstellt, ist es durchaus möglich, eine Rheumatherapie stationär durchzuführen. In regulären Krankenhäusern kann Rheumabeschwerden durch die Gabe von Schmerzmitteln oder aber Wärme- und Kältebehandlungen begegnet werden.

In speziellen Rheumakliniken kann das qualifizierte Personal sogar weitergehende Rheumabehandlungen anstoßen und durchführen. Mithilfe von spezifischen Geräten und Therapiemöglichkeiten vor Ort stehen solche Kliniken nicht nur für Privatversicherte offen.

Kontaktstelle

Der Klinikfinder der BKK ermöglicht es, auf Rheuma spezialisierte Kliniken in der Umgebung zu finden. Dabei spielt es keine Rolle, ob man bei der BKK versichert ist. Das Online-Tool steht jedem frei zur Verfügung.

Teil- & Vollstationäre Pflege bei Rheuma

In diesem Zusammenhang bieten viele Einrichtungen die Möglichkeit, ihr Angebot vollstationär oder auch als Tagesklinik zu nutzen. Gerade auch angesichts einer fortschreitenden Erkrankung kann es sich anbieten, das Angebot einer solchen Klinik zunächst ambulant zu nutzen, um sich mit dem Leistungsspektrum vertraut zu machen, um letztlich bei Notwendigkeit einer stationären Behandlung einen starken und vertrauten Behandlungspartner zu besitzen.

Was müssen Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen beachten?

Für Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen existieren im Zusammenhang mit Rheumaerkrankungen einige Fallstricke, die es gilt zu umgehen. Diese werden in der folgenden Tabelle genauer erklärt, die sich besonders auf die Grundsätze und Ziele einer Behandlung von Rheuma sowie die Umsetzung einer solchen fokussiert.

Grundlagen:Bei der Behandlung von Rheuma bei Senioren spielt der degenerative Rheumatismus die größte Rolle. Aus einer solchen Arthrose kann sich im Laufe der Zeit eine Arthritis (entzündlicher Rheumatismus) entwickeln. Nichtmedikamentöse Behandlungsmethoden haben immer Vorrang vor medikamentösen Therapien, Operationen sind möglichst zu vermeiden. Alternative Behandlungsmethoden sind hilfreich und wichtig, sollen allerdings nur neben bewährten Therapien eingesetzt werden und diese nicht ersetzen.
Ziele:Das Ziel der Therapie ist es, dem Betroffenen so lange eine funktionsfähige Beweglichkeit zu ermöglichen wie möglich. Die Patienten dürfen nicht vereinsamen und sollten stets in ein soziales Umfeld integriert werden.
Umsetzung:Rheumapatienten sollten Maßnahmen nahegelegt werden, die ihre Situation mit der Krankheit verbessern (Gewichtsabnahme, Umstellung von Gewohnheiten). Warnzeichen müssen erkannt und die Patienten im Erkennen derselben geschult werden. Eine gründliche Dokumentation der Symptomatik ist wichtig. Bei Umstellungen der Gewohnheiten der Rheumapatienten muss Hilfe und Unterstützung geleistet werden.

Fort- & Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegepersonal

Der Fokus in der Altenpflege liegt bei Rheuma auf der Hilfe zur Selbsthilfe. Die Patienten sind noch weitgehend selbstständig und in der Regel geistig nicht beeinträchtigt – zumindest nicht im Zusammenhang mit der Rheumaerkrankung. Daher ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Therapie die Konzentration auf die Unterstützung anstelle des Pflegeaspekts allein.

Entsprechend ist es für jeden Pfleger und jede Pflegerin, der oder die mit Rheumapatienten in regelmäßigem Kontakt steht, ratsam, sich in diesem Bereich optimal weiterzubilden. Dazu stehen diverse Möglichkeiten zur Verfügung. So gibt es diverse Anbieter von Fortbildungen zum Thema Rheuma, die Einblicke in die neusten Erkenntnisse der Forschung bieten und gleichzeitig anerkannte und bewährte Hinweise geben, wie die Rheuma-Pflege in der Praxis aussehen kann.

Rheuma Schmerzmanagement: Der Expertenstandard in der Pflege

Die in Schüben auftretenden Schmerzen gehören bei Rheuma zum typischen Bild der Erkrankung dazu. Eine Welle von Entzündungsreizen aktiviert die peripheren Nervenenden und löst starke wellenartige Schmerzen aus. Bei der Behandlung und Therapie von rheumatischen Erkrankungen ist daher das Schmerzmanagement die erste Maßnahme, wie der Krankheit begegnet wird.

Zielsetzung des Schmerzmanagements in der Pflege

Bei rheumatischen Erkrankungen ist das Schmerzmanagement auf die Therapierung von Entzündung und Schmerzen fokussiert. Das Ziel einer Reduzierung der Schmerzen in der Pflege ist es, den Betroffenen Leid zu ersparen, welches aufgrund des Wissens um die Ursachen der Schmerzen, unnötig ist. Im Zentrum der Behandlung stehen die Wahrnehmung der Schmerzen bei den Betroffenen sowie die Reduzierung von Risikofaktoren, die neue Schmerzen entstehen lassen können.

Unterscheidung Expertenstandard für akute & chronische Schmerzen

Um Pflegekräften im alltäglichen Umgang mit Rheumapatienten praktische Hilfen an die Hand zu geben, wurde ein Expertenstandard für Schmerzmanagement ins Leben gerufen. Dieser umfasst fünf Schritte, mit deren Hilfe das Schmerzmanagement optimal durchgeführt und begleitet werden kann.

Dabei ist es sinnvoll, akute und chronische Schmerzen in der Vorgehensweise zu trennen. Während akute Schmerzen unmittelbar auftreten, klaren Ursachen zuzuschreiben sind und mit der Zeit abnehmen, entstehen chronische Schmerzen schleichend, kehren in unregelmäßigen Abständen wieder und verlaufen wellenartig.

So wie sich die Behandlung dieser beiden Schmerzarten unterscheidet, muss sich auch das Management unterscheiden. Im Fall von Rheuma hat es die Pflege eindeutig mit chronischen Schmerzen zu tun. Die notwendigen Managementschritte umfassen die folgenden fünf Aspekte:

1AssessmentDie Schmerzen werden erfasst und der Bedarf an Schmerzmanagement festgelegt.
2Planung und KoordinierungDie nötigen Maßnahmen, die zum Schmerzmanagement notwendig sind, werden beschlossen.
3Information, Schulung und BeratungDie Betroffenen und Angehörigen werden mit allen relevanten Informationen über die notwendige und mögliche Behandlung versorgt und in den Entscheidungsprozess einbezogen. Dabei wird unter Verwendung von aktuellem und ausreichendem Informationsmaterial ein Informationsgleichgewicht zwischen allen Beteiligten geschaffen.
4(Nicht-)Medikamentöse MaßnahmenAnschließend folgt die tatsächliche Durchführung der Behandlung. Wie zuvor besprochen, werden die geplanten Maßnahmen umgesetzt und dokumentiert.
5Verlaufskontrolle und WirkungsüberprüfungSchließlich werden die Erfolge und Misserfolge der Behandlung dokumentiert und evaluiert. Gleichzeitig wird schon während der Therapie deren Verlauf und Wirkung überprüft und festgehalten. So kann jederzeit sichergestellt werden, dass alle relevanten Informationen aufgenommen und gesichert sowie stets mit allen Beteiligten geteilt werden können. 

Dieser Ablauf unterscheidet sich vom Ablauf des Schmerzmanagements bei akuten Schmerzen in seiner Reihenfolge. So folgt bei der Behandlung akuter Schmerzen nach dem Expertenstandard nach dem Assessment direkt eine medikamentöse Behandlung, die Erfassung schmerzmittelbedingter Nebenwirkungen und erst anschließend eine Verwendung nichtmedikamentöser Maßnahmen, bevor weitere Vorgehensweisen diskutiert und Informationen geteilt werden.

Hinweis

Während es sich bei akuten Schmerzen um plötzlich auftretende Schmerzen handelt, so zeigen sich chronische Schmerzen immer wieder über einen langen Zeitraum. Beide Schmerzarten können sich ähnlich anfühlen und gleichermaßen unterschiedlich stark sein. Bei chronischen Schmerzen besteht allerdings nicht immer ein direkter Bezug zu einer bekannten Ursache, während bei akuten Schmerzen meist klar ist, wodurch diese ausgelöst wurden.

Anwendung des Expertenstandards Schmerz bei Rheuma

Im Detail umfasst der Expertenstandard zu rheumatischen Erkrankungen verschiedene Fragestellungen, die es vor der Anwendung von Schmerzmitteln zu beantworten gilt. Sie münden in elf Empfehlungen an behandelndes Pflegepersonal, die insbesondere bei der inflammatorischen, also der entzündungsbasierten Form von Rheuma angewandt werden sollten. Diese sind im Folgenden dargestellt.

11 Empfehlungen zum Schmerzmanagement bei entzündlichem Rheuma:

  1. Eine routinemäßige Dokumentation ist notwendig, mittels einer zum Patienten passenden Skalierung (textuell, visuell, numerisch).
  2. Eine unterstützende Schmerztherapie sollte nicht mithilfe von Muskelrelaxanzien oder Benzodiazepine durchgeführt werden. Besser eignen sich trizyklische Antidepressiva oder Neuromodulatoren.
  3. Anhaltende Schmerzen sollten mit Paracetamol behandelt werden.
  4. Sind die Symptome nicht entzündlichen Ursprungs sollten keine systemischen Glukokortikoide verwendet werden.
  5. Schwache Opioide können bei Versagen einer anderen Schmerztherapie in Erwägung gezogen werden, allerdings nur in Ausnahmefällen.
  6. Mehrere NSAR (nichtsteriodale Antirheumatika) sollten nicht kombiniert werden.
  7. Eine Kombination von Methotrexat und Paracetamol in Standarddosierung ist sicher.
  8. NSAR sollten in der geringstmöglichen Dosierung verabreicht werden, denn es können Nebenwirkungen auftreten.
  9. Während einer Schwangerschaft, Stillzeit sowie während der Präkonzeption müssen die Leitlinien zur Medikamentensicherheit eingehalten werden.
  10. Bei zusätzlichen Erkrankungen gastrointestinaler Art und bei Lebererkrankungen sollten Behandlungen mit Paracetamol entsprechend der üblichen Vorsichtsmaßnahmen beobachtet werden.
  11. Bei Hypertonie (Bluthochdruck) sowie Nieren- oder Herzkrankheiten sollte nach einer Verabreichung von Paracetamol eine Verwendung von NSAR vorsichtig angegangen werden.

Das deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) unterscheidet das Schmerzmanagement bei chronischen Schmerzen in Strukturkriterien, Prozesskriterien und Ergebniskriterien. Das Ziel des daraus entstehenden Expertenstandards ist es, jedem Patienten ein individuelles Schmerzmanagement zu ermöglichen, welches zu einer verbesserten Lebensqualität und zu einer verbesserten Funktionsfähigkeit führt. Die folgende Tabelle stellt den Expertenstandard übersichtlich dar.

Abschnitt:Strukturkriterien:Prozesskriterien:Ergebniskriterien:
AssessmentDie Pflegekraft besitzt die Kompetenz, akute von chronischen Schmerzen abzugrenzen. Die Einrichtung besitzt aktuelle Möglichkeiten zur Erfassung und Dokumentation, um die rheumatische Erkrankung angemessen erfassen zu können.Die Pflegekraft ermittelt von welcher Art die Schmerzen sind sowie deren Einschränkungen für den Patienten. Bei instabiler Schmerzsituation werden weitere Experten zur Bewertung hinzugezogen.Es existiert ein aktuelles, systematisches und spezifisches Verfahren zur Einschätzung der Schmerzen. Handlungsleitende Informationen zur Weiterführung, Entwicklung und Ergänzung eines Behandlungsplans stehen allen relevanten Beteiligten zur Verfügung.
PlanungDie Pflegekraft besitzt Kompetenzen zur Planung und Koordination. Die Einrichtung besitzt eine Verfahrensregelung zum Schmerzmanagement.Die Pflegekraft entwickelt und überprüft aktiv die Ziele und die Planung eines individuellen Maßnahmenplans zur Behandlung der chronischen Schmerzen.Es existiert ein individueller Behandlungsplan in der Einrichtung, der auch die Selbstmanagement-Kompetenzen eines Patienten berücksichtigt.
Information und BeratungDie Pflegekraft besitzt alle Kompetenzen zur Schulung, Information und Beratung von Betroffenen und Angehörigen. Die Einrichtung ermöglicht die Schulung, Information und Beratung und stellt die notwendigen Materialen bereit.Die Pflegekraft führt die Information und Beratung entsprechend ihrer Kompetenzen durch und sorgt so für ein Informationsgleichgewicht. Betroffene und Angehörige sind informiert, geschult und optimal bezüglich der Schmerzursachen und der Möglichkeiten zur Behandlung beraten. Das Selbstmanagement wird dabei gefördert.
MaßnahmenDie Pflegekraft ist in der Lage, die Schmerzen medikamentös und nicht-medikamentös zu behandeln und kann Nebenwirkungen, Kontraindikationen und Risikofaktoren einschätzen. Die Einrichtung ermöglicht die Behandlung, z. B. durch Bereitstellung von Medikamenten.Die Pflegekraft koordiniert, verabreicht Medikamente, behandelt nicht-medikamentös und vermeidet schmerzinduzierende Verhaltensweisen bei der Pflege.Die Maßnahmen der Pflege werden dokumentiert und im Team koordiniert.
EvaluationDie Pflegekraft ist in der Lage den Schmerzverlauf, die Behandlungsziele und die Effektivität der Behandlung einzuschätzen und zu evaluieren.Die Pflegekraft evaluiert situationsbezogen die Effektivität der Pflege und dokumentiert das Erreichen von Zielen.Die Kontrolle und Evaluation erfolgt während aller Behandlungsschritte. Falls Therapiemaßnahmen nicht wirken, können sie entsprechend sofort beendet und andere Maßnahmen begonnen werden.

Pflege durch Angehörige bei Rheuma

Pflegende müssen bei Rheuma einige Anpassungen an der Umgebung des betroffenen Rheuma-Patienten treffen, um diese für ihn oder sie wohnbar zu machen. Häufig liegt der Teufel im Detail: Besteck, Küchenmesser, Kannen, Zahnbürsten, etc. verursachen aufgrund ihrer eigentlich ergonomischen Form Probleme, an die man als Nicht-Betroffener häufig nicht denkt.

Daher ist es notwendig, mit offenen Augen die Umgebung des Betroffenen kritisch zu betrachten und nötige Anpassungen vorzunehmen, damit das Leben des Rheumapatienten noch möglichst selbstständig ablaufen kann.

Ausgestaltung des Wohnraumes

Der Wohnraum muss den Anforderungen eines Rheumapatienten gerecht sein. Dies beginnt bei einem Aufsteh-gerechten Bett und reicht bis zu einer ebenerdigen Dusche. Die Anpassungen sind dabei natürlich individuell und richten sich danach, wie weit die Krankheit fortgeschritten ist und wo die Hauptprobleme liegen. Grundsätzlich sind aber alle Stellen des Wohnraums verbesserungsbedürftig, die bei der Nutzung viel Gelenkbewegung erfordern.

Hinweis

Die Küche nicht vergessen. Wichtige Schränke und Küchengeräte, die ohne Bücken erreichbar und bedienbar sind, schonen die Gelenke und machen den Alltag für Rheumapatienten einfacher und länger selbstständig meisterbar.

Alltagsunterstützung bei Rheuma: Hilfsmittel bei rheumatischen Erkrankungen

Rheuma wirkt sich auf alle Alltagsbereiche aus. Immer wieder stößt man mit der geringen Belastbarkeit der eigenen Gelenke auf Barrieren, einige erkennt man immer wieder, andere kommen neu dazu. Daher ist es wichtig, Alltagsgegenstände und Objekte rheumagerecht zu gestalten. Dies kann mithilfe von speziellen Griffen geschehen, die das Greifen von Werkzeugen, Messern oder Scheren vereinfachen.

Darüber hinaus gibt es auch speziell gestaltete Rheuma-Hilfen wie Scheren, die sich von allein wieder öffnen, Knöpfhilfen für das morgendliche Anziehen oder Flaschenöffner, die das Auf- und Zudrehen von Schraubdeckeln vereinfachen.

Wann werden ambulante Pflegedienste benötigt?

Doch auch eine noch so große Auswahl an Optimierungen und Hilfsmittel für den Alltag können nicht dauerhaft helfen, wenn die Beschwerden unaufhaltsam fortschreiten. Irgendwann ist ein Rheumapatient an einem Punkt angelangt, an dem ein selbstständiges Leben nicht mehr möglich ist. Dann muss Hilfe von außen kommen.

Stehen dafür keine Angehörigen zur Verfügung, so kann ein ambulanter Pflegedienst Abhilfe leisten. Dieser kann nicht nur bei den alltäglichen Problemen helfen, sondern ist auch geschult, direkte Therapiemaßnahmen einzuleiten. Zudem besteht die Gewissheit, dass dem Rheumapatienten eine qualifizierte Pflegeperson zur Seite steht.

Fazit

Dieses Ziel ist nicht unrealistisch, Rheumaerkrankte haben verschieden Möglichkeiten mit denen sie noch lange selbstständig bleiben können. Auch existieren verschiedene Arten von Therapieformen, die helfend wirken können.

Pflegende Angehörige haben die Möglicheit vom Versorgungsamt und der Krankasse Zuschüsse und Hilfen zur Behandlung sowie zum alltäglichen Leben zu erhalten.

Bei der ambulanten aber auch stationären Pflege, gibt es zum Thema Rheuma unterschiedlichen Faktoren zu beachten, die von der Anpassung von Wohnraum und Objekten des alltäglichen Lebens, bis hin zum Umgang von Pflegepersonal mit rheumabetroffenen Patienten reichen.