Neuerungen für die PDL 2025: Diese Regeln gelten jetzt – und bleiben relevant

Von der Erhöhung des Mindestlohns in der Pflege bis hin zur Aktualisierung der Expertenstandards 
Auf einem Schreibtisch liegt ein Klemmbrett mit einem Stethoskop. Links im Vordergrund ist eine goldene Waage zu erkennen, rechts im Hintergrund ein dunkelbrauner Richterhammer. Mittig im Hintergrund schreibt ein Mann in dunkelblauen Pullover in ein Notizbuch.
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Inhaltsverzeichnis

Ob in der ambulanten Patienten-Betreuung oder in der stationären Pflegeeinrichtung: Der Posten der Pflegedienstleitung (PDL) geht mit einer großen Verantwortung einher. Zu den Aufgaben der PDL gehört nicht nur die Betreuung von Patienten, Angehörigen und Mitarbeitenden, sondern ebenso die Koordination des Dienstplans, die Weiterbildung der Pflegefachkräfte oder die Abrechnung von Gehalt und pflegerischen Leistungen.

Besonders wichtig bleibt dabei der Blick auf gesetzliche Vorgaben, neue Qualitätsstandards und abrechnungsrelevante Regelungen. Seit Jahresbeginn 2025 hat sich einiges verändert – gleichzeitig behalten zentrale Maßnahmen aus 2024 weiterhin Gültigkeit. Unser kompakter Überblick zeigt Ihnen, welche Neuerungen seit Anfang 2025 relevant sind – und welche Regelungen aus dem Vorjahr Sie nach wie vor auf Ihre tägliche Arbeit als Pflegedienstleitung auswirken.

Das Wichtigste in Kürze

  • Flexible Kombination von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Seit Juli 2025 lassen sich beide Leistungen erstmals über ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 Euro flexibel kombinieren – ohne Vorpflegezeit. Das erleichtert die Organisation häuslicher Pflege und vereinfacht die Beratung durch Pflegedienste.
  • Bessere Arbeitsbedingungen und attraktivere Pflegeberufe: Der Pflegemindestlohn wurde angehoben, Pflegekräfte erhalten neun zusätzliche Urlaubstage und Studierende profitieren während der gesamten Ausbildungsdauer von einer festen Vergütung.
  • Strukturelle und gesellschaftliche Weiterentwicklungen: Vereinfachte Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegekräfte, Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit und neue Maßnahmen zur Stärkung der psychischen Gesundheit rücken 2025 verstärkt in den Fokus – ebenso wie nachhaltiges Wirtschaften im Pflegealltag.
  • Pflegequalität und digitale Prozesse: Die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) gilt verbindlich, Expertenstandards werden überarbeitet und digitale Pflegeplanungstools fördern eine schnellere Dokumentation, bessere Kommunikation und effizientere Abläufe.



1. Mehr Flexibilität bei Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Zum 1. Januar 2025 sind die Leistungen in der Pflegeversicherung gestiegen, was Pflegebedürftige und Angehörige finanziell entlastet hat. Besonders relevant für Ihre Arbeit als Pflegedienstleitung sind die Änderungen zur Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, die ab dem 1. Juli 2025 gelten.

Künftig entfällt die Vorpflegezeit, und beide Leistungen lassen sich über ein gemeinsames Jahresbudget flexibler kombinieren. Die Organisation der häuslichen Pflege wird dadurch auch für Sie als beratender Dienstleister einfacher.

Neu ist auch: Das Budget der Kurzzeitpflege kann vollständig in die Verhinderungspflege übertragen werden. So stehen insgesamt bis zu 3.539 Euro jährlich zur Verfügung, die individuell eingesetzt werden können, zum Beispiel für stundenweise Betreuung oder kurzfristige Einsätze Ihres Pflegeteams.

2. Anhebung des Pflegemindestlohns 

Bereits zum 1. Mai 2024 wurden die Pflegemindestlöhne je nach Ausbildungsstand der Pflegekräfte angehoben. Diese Mindestlöhne sind nach Qualifikationsstufen strukturiert und gelten bundesweit einheitlich. Zum 1. Juli ist das Gehalt von betroffenen Pflegekräften erneut gestiegen:

Pflegehilfskräfte16,10 Euro pro Stunde
Qualifizierte Pflegehilfskräfte17,35 Euro pro Stunde
Pflegefachkräfte20,50 Euro pro Stunde 

Wichtig

Beachten Sie als Pflegedienstleitung, dass auch die Wegezeiten zwischen Patienten sowie zu den Geschäftsräumen als Arbeitszeit gelten und mindestens mit dem gesetzlichen Mindestlohn vergütet werden müssen. Während des Bereitschaftsdienstes reicht es aus, wenn Sie mindestens 40 Prozent des Mindestlohns zahlen.

3. Mehrurlaub für Pflegekräfte 

Pflegedienstleister profitieren seit 2024 von einem erweiterten Urlaubsanspruch über das gesetzliche Maß hinaus, der auch im Jahr 2025 uneingeschränkt gilt. Dies bedeutet neun Tage Urlaub (zusätzlich zu den 20 gesetzlichen Tagen) für Pflegekräfte mit einer 5-Tage-Woche. Ein zusätzlicher Urlaubsanspruch besteht nicht, wenn Pflegekräfte bereits durch andere Regelungen – etwa einen Tarifvertrag – Anspruch auf bezahlten Urlaub haben.

Pflegedienstleister profitieren seit 2024 von einem erweiterten Urlaubsanspruch über das gesetzliche Maß hinaus, der auch im Jahr 2025 uneingeschränkt gilt. Dies bedeutet neun Tage Urlaub (zusätzlich zu den 20 gesetzlichen Tagen) für Pflegekräfte mit einer 5-Tage-Woche. Ein zusätzlicher Urlaubsanspruch besteht nicht, wenn Pflegekräfte bereits durch andere Regelungen – etwa einen Tarifvertrag – Anspruch auf bezahlten Urlaub haben.

4. Verbesserte Ausbildungsvergütung für Studenten in der Pflege

Um das Pflegestudium weiterhin attraktiv zu gestalten, erhalten Studierende auch im Jahr 2025 während der gesamten Studiendauer eine angemessene Vergütung. Das duale Studienmodell mit verbindlichem Ausbildungsvertrag, das seit dem 1. Januar 2024 gilt, verbindet Theorie und Praxis auf ideale Weise. Die Finanzierung des praktischen Anteils der hochschulischen Pflegeausbildung bleibt in das bestehende System der beruflichen Ausbildung integriert.

Diese Maßnahmen machen das Pflegestudium auch 2025 zu einer finanziell attraktiven und praxisorientierten Option für angehende Pflegefachkräfte. Übergangsvorschriften stellen sicher, dass Studierende, die ihr Studium vor 2024 begonnen haben, weiterhin eine Ausbildungsvergütung erhalten, ohne dass ihr Studienverlauf angepasst werden muss.

Im Jahr 2025 stehen zudem neue Entwicklungen im Fokus: Ein stärkerer Ausbau von Digitalisierung,, die Berücksichtigung gendermedizinischer Aspekte und die Förderung von Auslandsaufenthalten sollen das Pflegestudium zukunftsfähig und international wettbewerbsfähig machen.

Um mehr junge Menschen wieder für den Pflegeberuf zu begeistern, brauchen diese nicht nur gute Arbeits-, sondern auch gute Ausbildungsbedingungen. Die hochschulische Pflegeausbildung spielt eine wichtige Rolle für die Weiterentwicklung und Aufwertung der Pflegeberufe. Studierende sollten aber auch den finanziellen Freiraum haben, um sich ganz auf das Studium konzentrieren zu können und nicht noch nebenbei arbeiten zu müssen. Daher sollen die Studierenden in der Pflege für die gesamte Dauer ihres Studiums eine angemessene Vergütung erhalten. 

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Interessant

Neben den bisherigen Berufsbezeichnungen „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ kann zukünftig eine geschlechtsneutrale Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ gewählt werden. Dies gilt entsprechend für Personen, die bereits über eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung verfügen. 

5. Stärkung der psychischen Gesundheit von Pflegekräften

Angesichts der hohen psychischen Belastungen, denen Pflegekräfte ausgesetzt sind, ist es wichtig den Fokus auf spezifische Programme zur Förderung der psychischen Gesundheit in Pflegeeinrichtungen zu legen:

  • Schulungen zur Sensibilisierung für psychische Gesundheit und Stressbewältigung
  • Regelmäßige Supervision und Teamgespräche zur Unterstützung des psychischen Wohlbefindens der Mitarbeiter
  • Zugang zu externen Beratungs- und Unterstützungsangeboten

Diese Initiativen zielen darauf ab, die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung zu erhöhen und das Risiko von Burnout in der Pflege zu verringern.

6. Pflegepersonalbemessungsverordnung für verbesserte Arbeitsbedingungen 

Ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Pflegesituation ist die Einführung des Pflegepersonalbemessungsinstruments in Krankenhäusern. Dieses stellt sicher, dass in Krankenhäuser eine angemessene Anzahl von Pflegekräften vorhanden sind. Wichtige Neuerungen wie erweiterte Betreuungszeiten und mehr Differenzierung in der Pflegepersonalbemessung zielen darauf ab, den Pflegebedarf präziser zu bestimmen und die tatsächliche Arbeitszeit genauer widerzuspiegeln.

Wichtigere Neuerungen

  • Erweiterte Betreuungszeiten: Verlängerung der Tagesschicht auf von 6 bis 22 Uhr, um eine umfassendere Patientenbetreuung sicherzustellen. 
  • Mehr Differenzierung: Einführung von vier Intensitätsstufen (A 4 und S 4 für „hochaufwändige Leistungen“), um den Pflegebedarf präziser zu bestimmen. 
  • Höherer Pflegegrundwert: Erhöhung des Pflegegrundwerts von 30 auf 33 Minuten, um die tatsächliche Arbeitszeit genauer widerzuspiegeln. Bei Isolationspflicht steigt der Pflegegrundwert auf 90 Minuten. Erweiterter Fallwert: Anhebung des einmalige Fallwerts pro Neuaufnahme von 70 auf 75 Minuten. 

Einführungszeitplan

  • Seit dem 01. Januar 2023 läuft eine dreimonatige Testphase in bestimmten Krankenhäusern. 
  • Seit dem 01. Januar 2024 wurde die PPBV obligatorisch, es sei denn, es wurden andere vertragliche Maßnahmen zur Entlastung des Pflegepersonals getroffen. 
  • Seit dem 01. Januar 2025 greifen Sanktionen für Einrichtungen, die den vorgeschriebenen Personalschlüssel nicht einhalten. 

Wichtig

Die Pflegepersonalbemessungsverordnung ermöglicht durch individuelle Bedarfsermittlung, erweiterte Zeiten und höhere Differenzierung bessere Arbeitsbedingungen. Trotz Fortschritten bleiben Herausforderungen, vor allem bei Nachtdiensten und in spezialisierten Bereichen wie Kinderkliniken und Intensivstationen. Die Nachtdienstregelung ist weiterhin offen, weshalb effiziente Planung entscheidend bleibt.

7. Aktualisierung der Expertenstandards 

Die Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) sind sowohl für die ambulante Pflege als auch für stationäre Pflegeinrichtungen ein wichtiger Grundstein des Qualitätsmanagements. Um Pflegefehler zu vermeiden, müssen die hier festgelegten Aufgaben und Pflegemaßnahmen aber immer dem aktuellen Stand der Wissenschaft entsprechen – und deshalb laufend aktualisiert werden. 

Auch im Jahr 2025 gibt es wichtige Neuerungen, die Pflegedienstleitungen beachten sollten:

  • Expertenstandard „Kontinenzförderung in der Pflege“: Die zweite Aktualisierung dieses Standards wurde im April 2024 veröffentlicht. Er bietet aktualisierte Methoden und Empfehlungen zur Förderung der Kontinenz und ist über das DNQP erhältlich.
  • Expertenstandard „Pflege von Menschen mit chronischen Wunden“: Die Veröffentlichung der zweiten Aktualisierung dieses Standards ist für Mitte 2025 geplant. Pflegedienstleitungen sollten die Veröffentlichung im Auge behalten, um die neuesten Empfehlungen zeitnah in die Praxis zu integrieren.
  • Expertenstandard „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“: Die erste Aktualisierung dieses Standards hat begonnen. Interessierte Fachpersonen konnten sich bis zum 15. Dezember 2024 für die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe beim DNQP bewerben. Die Ergebnisse der Aktualisierung werden am 25. September 2026 im Rahmen eines DNQP-Netzwerk-Workshops der Fachöffentlichkeit vorgestellt.

Um die Fort- und Weiterbildung aller Pflegefachkräfte effektiv zu koordinieren, sollten PDL diese Änderungen frühzeitig in den Fortbildungsplan für das Jahr 2025 integrieren. 

8. Digitale Pflegeplanungs-Tools

Im Jahr 2025 liegt der Schwerpunkt auf der Einführung digitaler Pflegeplanungs-Tools, sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege. Die Nutzung solcher Tools bietet zahlreiche Vorteile:

  • Pflegekräfte können schneller auf Patientendaten zugreifen und Dokumentationen effizienter durchführen, was zu einer erheblichen Zeitersparnis führt.
  • Digitale Systeme tragen dazu bei, Fehler in der Dokumentation zu minimieren und stellen sicher, alle relevanten Informationen in Echtzeit zu aktualisieren.
  • Die verbesserte Kommunikation zwischen Pflegekräften, Ärzten und Angehörigen stellt einen weiteren wesentlichen Pluspunkt dar.

Tipp

Für eine reibungslose Einführung und den erfolgreichen Übergang zu digitalen Pflegeplanungs-Tools sollten Pflegedienstleitungen bereits jetzt rechtzeitig Schulungen für ihre Mitarbeiter planen

9. Vereinfachte Integration von ausländischen Pflegekräften 

Die Anerkennungsverfahren für Pflegefachkräfte aus dem Ausland werden bundesweit einheitlich gestaltet und vereinfacht. Diese Vereinfachungen sollen den Integrationsprozess qualifizierter Pflegefachkräfte beschleunigen. 

Die Regulierung des Umfangs und der erforderlichen Dokumentation erfolgt auf Bundesebene. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf eine umfangreiche Gleichwertigkeitsprüfung, zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs, zu verzichten. Diese Regelungen gelten bereits seit dem 16. Dezember 2023 – auch im Jahr 2025 bleibt dies ein zentraler Fokus.

Die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes reduziert bürokratische Hindernisse und schafft für eingestellte Fachkräfte klare Verfahrensabläufe. Anerkennungspartnerschaften bieten die Möglichkeit einer Einreise mit einem Visum, während Fragen zur Anerkennung im Land geklärt werden können. 

10. Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit

Achten Sie als Pflegedienstleitung verstärkt darauf, dass Pflegekräfte, Therapeuten, Sozialarbeiter und Ärzte eng zusammenarbeiten, um eine ganzheitliche Versorgung der Patienten zu gewährleisten.

Diese Zusammenarbeit bietet zahlreiche Vorteile:

  • Erhöhung der Behandlungsqualität durch den Austausch von Informationen und Erfahrungen
  • Abläufe lassen sich effizienter gestalten durch die Vermeidung von Doppelungen
  • Mitarbeiter profitieren vom Wissensaustausch und können ihre Kompetenzen erweitern.

Hinweis: Die Förderung dieser Zusammenarbeit erfordert möglicherweise Anpassungen in den Dienstplänen und der Kommunikation zwischen den verschiedenen Berufsgruppen.

11. Wachsende Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Pflege

Aufgrund des Klimawandels rückt das das Thema Nachhaltigkeit auch in Pflegeeinrichtungen stärker in den Fokus. Fördern Sie umweltfreundliche Maßnahmen, um Kosten zu sparen und die ökologische Verantwortung wahrzunehmen. Dazu gehören:

  • Reduzierung von Einwegmaterialien und Förderung von Mehrwegprodukten
  • Energiesparmaßnahmen wie LED-Beleuchtung oder effiziente Heizsysteme
  • Abfalltrennung und Recyclingkonzepte im Pflegealltag
  • Bewusster Umgang mit Wasser und Verbrauchsmaterialien
  • Nachhaltige Beschaffung, etwa bei Lebensmitteln und Pflegehilfsmitteln

Lesetipp

In unserem Artikel zum Thema „Nachhaltigkeit in der Pflege“ erfahren Sie praxisnahe Tipps und innovative Ansätze, um Ihre Pflegeeinrichtung fit für die Zukunft zu machen!

12. Neuerungen zur Beschäftigungsnummer in der ambulanten Pflege weiterhin relevant

Seit 2023 müssen alle Personen, die ambulante Pflegedienstleistungen erbringen im sogenannten Beschäftigungsverzeichnis der ambulanten Pflege registriert werden. In diesem Zusammenhang erhalten sowohl Beschäftigte in Ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten als auch Einzelpflegekräfte eine individuelle Beschäftigungsnummer, die ähnlich wie die persönliche Steueridentifikationsnummer lebenslang gültig ist. 

Seit dem 31. August 2024 ist die Leistungsabrechnung gegenüber der Kranken- und Pflegekassen für ambulante Pflegedienstleistungen nur noch unter Angabe dieser lebenslangen Beschäftigungsnummer möglich. Die Verwendung einer sogenannten Ersatzbeschäftigtennummer ist seitdem nicht mehr zulässig, sodass bei Nichtberücksichtigung Zahlungen von den Kassen abgewiesen werden können.

Fazit: Mit PPM bleiben Pflegedienstleistungen immer auf dem Laufenden

Die zahlreichen Neuerungen in der Pflege bringen für Pflegedienstleitungen nicht nur neue Herausforderungen, sondern auch Chancen: Sie verbessern die Qualität der Versorgung, entlasten das Personal und stärken die Attraktivität des Pflegeberufs – ein zentraler Faktor bei der Personalgewinnung. Maßnahmen wie finanzielle Verbesserungen und mehr freie Tage fördern die Work-Life-Balance und steigern Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden.

Angesichts des ohnehin anspruchsvollen Arbeitsalltags fällt es Pflegedienstleitungen oft schwer, alle Veränderungen im Blick zu behalten. Ob gesetzliche Neuerungen, Tipps zur Fortbildungskoordination oder praktische Vorlagen für den Dienstplan: Wir von PPM informieren Sie umfassend über die aktuellen Entwicklungen in der Pflege, sodass eine moderne und zukunftsfähige Pflegeversorgung gesichert ist.