Gehalt in der Pflege: Studium und Durchschnittsgehälter

Ein Pfleger in einem blauen Kittel hält ein rosa Sparschwein in seinen Händen.
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Inhaltsverzeichnis

Seit dem 1. Juli 2025 gelten in ganz Deutschland die angehobenen Pflegemindestlöhne – gestaffelt nach Qualifikation:

  • 16,10 € (Pflegehilfskräfte)
  • 17,35 € (qualifizierte Pflegehilfskräfte) und
  • 20,50 € (Pflegefachkräfte).

Grundlage ist die Sechste Pflegearbeitsbedingungenverordnung (6. PflegeArbbV), die das Bundesarbeitsministerium nach Empfehlung der Pflegekommission erlassen hat. Offizielle Übersichten bietet die Bundesregierung, das BMAS führt die Verordnung und ihre Stufen, inklusive Start 01.02.2024, detailliert aus.

Geltungsbereich & Ausnahmen der 6. PflegeArbbV (kurz erklärt)

Die 6. PflegeArbbV gilt für Pflegebetriebe (ambulant, teilstationär, stationär, auch Betreuungsdienste nach § 71 Abs. 1a SGB XI). Maßgeblich ist die überwiegend pflegerische oder betreuende Tätigkeit – nicht die Berufsbezeichnung. Ausgenommen sind u. a. Auszubildende sowie rein nichtpflegerische Tätigkeiten (z. B. Verwaltung, Küche, Technik), für die der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gilt (12,82 € seit 01.01.2025).

Mehrurlaub in der Pflegebranche

Zusätzlich zum gesetzlichen Mindesturlaub gewährt die 6. PflegeArbbV neun bezahlte Zusatzurlaubstage pro Jahr (bei 5-Tage-Woche). Das ist für Dienstplanung und Personalbindung weiterhin ein spürbarer Hebel. Rechtsgrundlage:

(1) Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer hat Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Erholungsurlaub, der, ausgehend von einer jahresdurchschnittlichen Verteilung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage, je Kalenderjahr neun Tage beträgt (Mehrurlaub). Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt auf mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche, erhöht oder verringert sich der Anspruch auf Mehrurlaub entsprechend.

6. PflegeArbbV

Wichtig für PDL in der Praxis

  • Entgeltgruppen sauber abbilden: Qualifikationsnachweise prüfen, Eingruppierung dokumentieren, Wegezeiten/Bereitschaft regelkonform vergüten.
  • Zusatzurlaub fest einplanen: Neun Tage Mehrurlaub gemäß § 4 in die Jahresdienstplanung integrieren, Vertretungsmodelle hinterlegen.
  • Compliance sichern: Lohn- und Zeitnachweise, Verträge, Zuschlagslogik prüfbereit halten; interne Audits entlang der FKS-Prüflogik.

Einordnung & Wechselwirkungen

Der Pflegemindestlohn ist die branchenspezifische Untergrenze – er steht neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn und ergänzt tarifliche/arbeitsvertragliche Regelungen. Für viele Träger in Ballungsräumen reichen Mindestlöhne allein nicht, um Personal zu gewinnen und zu halten; hier wirken Tarifbindung, Planbarkeit (geregelte Touren, Diensttausch), Arbeitszeitmodelle und Weiterbildungsangebote als entscheidende Hebel. Die Regierung betont, dass die Anhebung 2025 im Konsens mit der Pflegekommission erfolgte; zugleich bleibt die Fachkräftesicherung ein Zusammenspiel aus Entgelt, Arbeitsbedingungen und Qualifizierung.

Ausblick 2026: Was politisch/gesetzlich ansteht

Ablauf der 6. PflegeArbbV zum 30.06.2026Laut Verordnung endet die aktuell geltende Regelung mit Ablauf des 30. Juni 2026. Damit ist absehbar, dass BMAS und Pflegekommission über Anschlussregelungen und mögliche Anpassungen beraten. Einrichtungen sollten politische Kommunikation des BMAS eng verfolgen und Entgeltplanungen für 2. Hj. 2026 in Szenarien denken.
Gesetzlicher Mindestlohn (allgemein)Der allgemeine Mindestlohn wird außerhalb der Pflegekommission festgelegt; aktuelle und künftige Schritte kommuniziert BMAS separat. Für nicht-pflegerische Tätigkeitsbereiche in Pflegeeinrichtungen sind diese Anpassungen relevant.

Warum das jetzt wichtig ist

Mit den gültigen Stufen ab 01.07.2025, dem zusätzlichen Urlaub und der aktiven FKS-Prüfpraxis ist der Handlungsrahmen für 2025/26 klar – PDL sollten Entgelt- und Zeitwirtschaft, Qualifikationsmanagement sowie interne Kontrollen jetzt konsistent aufstellen.

Parallel lohnt ein Blick nach vorn: Das Auslaufen der 6. PflegeArbbV Mitte 2026 und die weitere Tarif-/Vergütungsdebatte werden Personalstrategie und Budgetgespräche unmittelbar beeinflussen. Offizielle Entwicklungen dazu veröffentlicht zuerst das BMAS bzw. die Bundesregierung.

Angesichts des enormen Bedarfs an Arbeitskräften in der ambulanten und stationären Pflege braucht es aber weit mehr als einen Mindestlohn, um die Arbeit attraktiver zu machen. Das geht nur mit guten umfassenden Tarifverträgen, für die sich die Beschäftigten gemeinsam mit ihrer Gewerkschaft ver.di stark machen.

ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler (Das vollständige Interview mit Syvia Bühler lesen Sie hier)

Privathaushalte, Wohngruppen, Praktikanten: Wie sehen die Gehaltserhöhungen in der Pflege im Einzelnen aus?

Der Mindestlohn in der Altenpflege gilt für alle Beschäftigten entsprechender Pflegebetrieben. Doch es gibt auch Ausnahmen. Dazu zählen Auszubildende, Praktikanten sowie Mitarbeiter in 

  • Haustechnik 
  • Verwaltung 
  • Gebäudereinigung hauswirtschaftliche Versorgung 
  • Küche 
  • Garten- und Geländepflege 
  • Logistik 
  • Wäscherei 
  • Empfangs- und Sicherheitsdienst 

Differenzierter gestaltet sich die Situation für Pflegepersonal, welches nicht in einer Pflegeeinrichtung angestellt ist. Die Regelungen des Pflegemindestlohns im Überblick: 

Privathaushalte als Arbeitgeber Da sie keine Pflegeeinrichtung darstellen, sind private Haushalte von den Regelungen ausgenommen. 
Wohngemeinschaften/Wohngruppen Hier greifen verschiedene Ausführungen. Beschäftigen Pflegebedürftige ihre Pflegekräfte selbst, sind die Arbeitnehmer vom Mindestlohn der Pflegekommission ausgeschlossen. Für vom Betreiber direkt Angestellte greifen die aktuellen Bestimmungen hingegen. 
Reine Alterswohngruppen Hier ist die Frage entscheidend, ob Beschäftigte in den Gruppen mehrheitlich pflegerisch tätig sind. Ist dies der Fall, profitieren die Mitarbeitenden von der Anhebung des Mindestlohns in der Pflege.
Altenpfleger aus dem Ausland Ja, wenn der Dienstort in Deutschland liegt.
LeiharbeiterNach §§ 13, 8 Absatz 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz steht auch Leiharbeitern der Pflegemindestlohn zu. 
Solo-Selbständige Nein, da diese Pflegekräfte keinen Pflegebetrieb darstellen. 

Im Einzelfall gilt es demnach zu prüfen, wie die Ausgestaltungen der pflegerischen Tätigkeiten und damit der tatsächliche Einsatz im Detail aussehen. Daran entscheidet sich, ob ein Arbeitnehmer von den Gehaltserhöhungen in der Pflege profitiert. Der geltende Arbeitsvertrag beziehungsweise die Bezeichnung des Arbeitsbereichs durch den Arbeitgeber ist hierfür nicht maßgeblich.

Warum attraktive Gehälter in der Pflege wichtig sind

Die Pflegebranche in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Bis Dezember 2023 stieg die Zahl der pflegebedürftigen Menschen auf 5,7 Millionen – ein Plus von 15 % seit 2021. Gleichzeitig arbeiten etwa 1,25 Millionen Menschen in Pflegeeinrichtungen, jedoch bleiben 40.000 Stellen unbesetzt. Prognosen für 2049 zeigen ein mögliches Defizit von 280.000 bis 690.000 Pflegekräften. Angesichts des demografischen Wandels und des wachsenden Pflegebedarfs sind schnelle und nachhaltige Lösungen dringend erforderlich. Umso wichtiger ist es, mithilfe von attraktiven Gehältern schon jetzt dafür zu sorgen, dass sich mehr Schulabgänger*innen für eine Pflegeausbildung entscheiden. 

Zudem sollten Unternehmen durch gute Arbeitsbedingungen vorhandene Fachkräfte von sich überzeugen. Je nachdem, ob es sich um private, kommunale, kirchliche oder freigemeinnützige Arbeitgeber handelt, kann die Entlohnung variieren. Auch die Art der Ausbildung spielt eine Rolle – wer ein Pflegestudium absolviert hat, kann beispielsweise mit höheren Gehältern rechnen. Der Mindestlohn gilt mittlerweile für alle Beschäftigten in Pflegeheimen und wurde in den letzten Jahren weiterhin angehoben. Einen bundesweit einheitlichen Tarifvertrag für die Pflegebranche gibt es aktuell hingegen noch nicht.

Was zeichnet Arbeitnehmer in der Pflegebranche aus?

Der Pflegeberuf bleibt eine Domäne von Frauen: Etwa 82 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Pflege waren 2023 weiblich (Quelle: Statista). In der Altenpflege liegt der Frauenanteil bei 84 % und in der Krankenpflege bei 80 % (Quelle: P-Werk). Über die Hälfte aller Beschäftigten arbeitet in Teilzeit in der Pflegebranche. Auch hier ist die Zahl bei den Frauen deutlich höher als bei den Männern, die als Pflegefachkräfte oder Pflegehelfer*innen tätig sind. 

Zunehmend sind es Zuwanderer*innen, die in Deutschland Pflegeberufe übernehmen. Dies hat auch damit zu tun, dass in anderen Ländern die Altenpflege einen viel höheren Stellenwert einnimmt – ein Grund, weshalb Menschen aus anderen Kulturen Arbeit in der Pflege offener gegenüberstehen.

Bei Berufen in der Pflegebranche handelt es sich zweifellos um körperlich und psychisch herausfordernde Tätigkeiten. Doch stellt sich eine Beschäftigung in der Pflege auch durch verlässliche Arbeitsstellen dar. Für Arbeitgeber ist es zudem sinnvoll, in das sogenannte Employer Branding zu investieren, um mehr Arbeitnehmer zur Bewerbung beim eigenen Unternehmen zu motivieren. 

Wovon ist das Gehalt in der Pflegebranche abhängig?

Wie auch in anderen Branchen, hängt die Entlohnung in der Pflege von unterschiedlichen Faktoren ab: 

  • Qualifikation (Pflegefachkräfte mit oder ohne Studium, Pflegehilfskräfte …) 
  • Arbeitgeber 
  • Aufgabenfeld 
  • Erfahrung 
  • Region
  • Unternehmensgröße 
  • Verhandlungsgeschick
Eine Infografik über die Einflussfaktoren des Gehalts in der Pflege.
Die Qualifikation und Erfahrung haben unter anderem Einfluss auf das Gehalt einer Pflegekraft.

Die Qualifikation und Erfahrung haben unter anderem Einfluss auf das Gehalt einer Pflegekraft.

Darüber hinaus ist die Finanzierung bei Pflegediensten ein wichtiger Faktor. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung, die es seit 1995 in Deutschland gibt, kommt normalerweise nur für einen Teil der entstehenden Kosten auf. Das bedeutet, dass viele Betroffene oder ihre Angehörigen die Hälfte der Pflegekosten selbst zahlen müssen. Als Eigenanteil ist durchschnittlich eine Summe von über 2.000 Euro im Monat zu erwarten. 

Gesundheitspfleger, Kinderkrankenschwester und Co. – Was sind die Durchschnittsgehälter von Pflegekräften?

Über alle Gesundheits- und Pflegeberufe lag der Median-Bruttomonatsverdienst (ohne Sonderzahlungen) im April 2024 bei 4.048 € (Vollzeit). Innerhalb der Berufsgruppen zeigen sich Unterschiede: Fachkräfte in der Gesundheits- und Krankenpflege erzielten im April 2024 einen Median von 4.310 €, während Altenpflegefachkräfte je nach Datenbasis zwischen 4.153 € (BA-Entgeltatlas, Jahreswert 2024) und 4.228 € (Destatis, April 2024) liegen. Diese Differenz erklärt sich aus unterschiedlicher Methodik/Referenzzeitraum (laufendes April-Reporting von Destatis vs. Jahresmedian im BA-Entgeltatlas). Für die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege empfiehlt sich die direkte Abfrage im BA-Entgeltatlas, da die Werte regional und tarifbedingt deutlich streuen und jährlich aktualisiert werden. (Mehr Informationen auf Destatis Bruttomonatsverdienste in Gesundheits- und Pflegeberufen)

Orientierungswerte (Median, Vollzeit):

Gesundheits- & Pflegeberufe gesamt: 4.048 €

Gesundheits- & Krankenpflege (Fachkräfte): 4.310 €

Altenpflege: 4.153 €

Kinderkrankenpflege: 4.461 €



Regionale Unterschiede bleiben groß:

In Stadt- und Südwest-Ländern (z. B. Baden-Württemberg, Hamburg) liegen die Mediane klar über jenen in einigen ostdeutschen Flächenländern (z. B. Sachsen, Sachsen-Anhalt). Die amtliche Vergleichsbasis ist der BA-Entgeltatlas der Medianwerte je Beruf und Bundesland liefert (Vollzeit, ohne Sonderzahlungen).

Wie hoch ist das monatliche Bruttoentgelt im öffentlichen Dienst?

Wer im öffentlichen Dienst in einem Beruf der Pflege arbeitet, profitiert von etwas höheren Gehältern. Schon in der Ausbildung gelten deutschlandweit die Ausbildungsvergütungen entsprechend dem Tarifvertrag für Auszubildende des Öffentlichen Dienstes. Wer in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Gesundheits- und Kinderkrankenpflege eine Ausbildung macht, erhält im ersten Jahr etwa 1.340,69 Euro, im darauffolgenden Jahr 1.402,07 Euro und im letzten Jahr 1.503,38 Euro monatlich.

Diese Zahl dient auch zur Orientierung für duale Studierende, die parallel zum Studium eine Ausbildung in einer Pflegeeinrichtung absolvieren. Wer jedoch nicht in Vollzeit in der Einrichtung arbeitet, muss unter Umständen mit einer etwas geringeren Bezahlung rechnen. Für fertig ausgebildete Pflegekräfte stellt der Tarifvertrag des Öffentlichen Dienstes (TVöD-A) einen Anhaltspunkt dar. Viele Pflege-Arbeitgeber auch außerhalb des Öffentlichen Dienstes orientieren sich an den dort vorgegebenen Zahlen. 

Relevant sind hier der

  • TVöD-B (Tarifvertrag für Pflege- und Betreuungseinrichtungen) sowie der 
  • TVöD-BT-K (Tarifvertrag für Krankenhäuser) 

Beide Verträge enthalten mehrere Entgeltgruppen und -stufen, aus denen Arbeitnehmer*innen je nach zutreffender Gruppe ihr zu erwartendes Monats-Bruttoentgelt ablesen können. Wer hingegen in einer kirchlichen Pflegeeinrichtung arbeitet, erhält in den Arbeitsvertragsrichtlinien der Kirchen weitere Auskünfte über das zu erwartende monatliche Bruttoentgelt. 

Eine Steigerung ihres Verdienstes erfahren Arbeitnehmer*innen in der Pflege über die üblichen Zuschläge und Zulagen – Nachtdienstzuschlag, Zuschlag für Arbeit an Sonn- und Feiertagen, Mehrarbeitsvergütungen – sowie durch weitere, nur für die Pflege zugewiesene Zulagen. Je nach Entgeltgruppe und Stufe, sind diese in den Pflegezulagen TVöD, TVL und AWO zusammengefasst.

Gehalt mit Pflegestudium

Pflegehelfer im öffentlichen Dienst können mit einem monatlichen Gehalt zwischen 2.718 Euro und 3.420 Euro rechnen, abhängig von ihrer Berufserfahrung und dem Tarifvertrag. Pflegefachkräfte mit einer dreijährigen Ausbildung verdienen monatlich zwischen 3.305 Euro und 4.066 Euro. Fachkräfte mit einem Bachelorabschluss erhalten zwischen 3.420 Euro und 4.290 Euro, während Masterabsolventen in der Pflege mit einem Gehalt von 3.790 Euro bis 4.660 Euro monatlich rechnen können.

Die Gehaltsstufe hängt von der Qualifikation, aber auch von der Erfahrung im Beruf ab. Die Zahlen zeigen, dass sich die Fachweiterbildung durch ein Studium finanziell auszahlt – zumindest, wenn man im Öffentlichen Dienst arbeitet. Andere Arbeitgeber haben oft ihre hauseigenen Tarifverträge oder Richtlinien, die nicht immer viel Wert auf einen akademischen Abschluss legen. Dennoch sind Absolventen in der Lage, ein höheres Gehalt zu verhandeln. Auch für die Aufstiegschancen innerhalb der Pflegebranche ist es sinnvoll, ein Studium, eine Fortbildung oder eine Ausbildung in dem Bereich zu absolvieren.

Um die Attraktivität des Pflegestudiums zu steigern, erhalten Studenten neuerdings während ihres gesamten Studiums eine angemessene Vergütung. Das Pflegestudium wurde als duales Studium konzipiert und Anfang Januar 2024 wurde ein Ausbildungsvertrag eingeführt. So haben Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, zusätzlich zu ihrer Tätigkeit Fortbildungen anzubieten oder sich durch andere Lehrtätigkeiten etwas hinzuzuverdienen.  

Tipp

Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach vorhandenen Fachweiterbildungen und Fortbildungsmöglichkeiten. So ist ein Lohnaufstieg auch für eine Pflegekraft mit Ausbildung auf einer niedrigeren Stufe möglich. 

Fazit: Gehalt in der Pflege variiert je nach Qualifikation und Einsatzort

Der Fachkräftemangel in der Pflegebranche wird sich mit der zunehmenden Alterung der Gesellschaft in Deutschland immer stärker bemerkbar machen. Daher ist es wichtig, attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen. Der Verdienst hängt – neben weitere Faktoren – auch von der Ausbildung der Pflegefachkräfte ab. In der Altenpflege sind geringe Gehälter zu erwarten, während Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger mit den höchsten Brutto-Monatsgehältern rechnen dürfen. 

Der Mindestlöhne sind nach Qualifikationsstufen gestaffelt und werden 2025 weiterhin angehoben. Nicht nur für Pflegende, auch für Pflegedienstleister ist diese Anhebung der Gehälter ein positives Zeichen Richtung Zukunft: Denn so können sie weiterhin qualifizierte Betreuungskräfte anwerben und sich somit ihren Platz auf dem Markt sichern.