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Checklisten, Muster-vorlagen, Arbeitshilfen
Vermutlich kennen Sie ähnliche Szenarien aus Ihrem stationären Arbeitsalltag nur zu gut: Ein an Demenz erkrankter Pflegekunde stürzt. Das Sturzrisiko bei ihm war allen Pflegekräften bekannt. Es wurde im Vorfeld professionell eingeschätzt, alle prophylaktischen Maßnahmen, die es gibt, wurden eingesetzt, und trotzdem: Ihre Sturzprophylaxe war nicht ausreichend. Dies sind 5 bewährte Hilfsmittel zur Sturzprophylaxe.
Die Gürtelrose ist eine ansteckende Viruserkrankung, die im medizinischen Fachjargon „Herpes Zoster“ heißt. Die meisten Menschen haben schon im Kindesalter Erfahrungen mit diesem Virus in Form der ansteckenden Erkrankung Windpocken gesammelt. Beachten Sie die folgenden Dinge, damit sich Ihre Pflegekunden nicht anstecken.
Hunger, Bombardierungen, Verlust der eigenen Wohnung - das sind nur einige Schrecken, die Ihre Pflegekunden in ihrer Vergangenheit tagtäglich erlebt haben und die später im Alter wieder hochkommen und sogenannte Re-Traumatisierungen auslösen. Damit Sie in solchen Situationen angemessen agieren und reagieren können, geben wir Ihnen 5 wertvolle Tipps an die Hand.
Schon seit Längerem nimmt die Bedeutung der ambulanten palliativpflegerischen Versorgung kontinuierlich zu. Immer mehr Pflegedienste erwägen, sich auf die ambulante palliativpflegerische Versorgung zu spezialisieren. Doch oftmals bleibt es bei den Überlegungen, denn bislang gibt es außerhalb der regulären Leistungen der Kranken- und Pflegekassen nur wenige Möglichkeiten, palliativpflegerische Leistungen von den Kostenträgern bezahlt zu bekommen.
Bereits jetzt leben schätzungsweise 1,55 Mio. Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland, die über 60 Jahre alt sind. Mit zunehmendem Alter steigt natürlich auch bei Menschen mit Migrationshintergrund das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Kultursensible Pflege funktioniert nur, wenn bestimmte Barrieren durchbrochen werden.
Das Zelebrieren von Festen und Bräuchen ist ein wichtiger Bestandteil einer aktivierenden Pflege und Betreuung. Die traditionellen deutschen Festivitäten sind weitestgehend bekannt. Aber kennen Sie die Feste anderer Kulturen?
Häufig organisieren Pflegekräfte Ihre Arbeit nicht nach den Bedürfnissen der Bewohner, sondern nach organisatorischen Gesichtspunkten - obwohl ein geregelter Tagesablauf und eine kontinuierliche Pflege für Ihre Pflegekunden sehr wichtig sind.
Das 3. Pflegestärkungsgesetz, kurz PSG III, wurde im Dezember 2016 im Bundestag beschlossen. Nach und nach erkennen wir immer deutlicher, dass der Versuch, die Regelungen der Pflegeversicherung (SGB XI) und der Sozialhilfe (SGB XII) zu harmonisieren, auch einige Verwerfungen mit sich bringt.
Natürlich wissen Sie, dass jeder Pflegekunde, der in einem Pflegegrad eingestuft ist, Anspruch auf Entlastungsleistungen hat. Der Entlastungsbetrag von 125€ ist für jeden Pflegebedürftigen gleich hoch unabhängig davon, in welchen Pflegegrad er eingestuft ist. Mit dem Pflegestärkungsgesetz III können per Sonderregelung nicht in Anspruch genommene oder noch nicht erstattete Entlastungsleistungen noch bis zum 31.12.2018 erstattet werden.
Mit dem PSG II sollte vieles für die Pflegeeinrichtungen leichter werden. Vor allem der „Einrichtungseinheitliche Eigenanteil“ (EEE) sollte zu Entlastungen führen, da bei Höherstufung des Bewohners künftig der zu zahlende Eigenanteil nicht mehr steigt. In der Umsetzung zeigen sich dann aber doch Schwierigkeiten.
Herausgeber: VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG
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